OLG Köln: Zur Irreführung bei befristeter Cookie-gesteuerter Rabattwerbung
Das OLG Köln (Urteil vom 03.12.2021 - 6 U 62/21) hat kürzlich entschieden, dass bei mehrfachen, hintereinander geschalteten Rabattaktionen der Kunde in wettbewerbswidriger Weise in die Irre geführt, wenn bei dessen erstem Besuch auf einer Website des Werbetreibenden ein Cookie gespeichert wird, aufgrund dessen bei einem weiteren Besuch der Rabatt nicht mehr angezeigt wird. Die Einzelheiten der Entscheidung des OLG Köln können Sie in unserem Beitrag nachlesen.