Irreführungen

Müssen beworbene Standorte auch bedient werden?

Diverse Standorte sprechen für wirtschaftliche Stabilität und schaffen Vertrauen. Doch darf mit ihnen geworben werden, wenn das Leistungsspektrum gar nicht an allen Standorten erbracht wird? Das klärte das KG Berlin.

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Irreführende Werbung durch Angabe der Herstelleradresse?

Lebensmittelunternehmer müssen ihre Unternehmensanschrift u.a. auf der Verpackung ihres Lebensmittels angeben. Andererseits kann die Angabe der Anschrift in bestimmten Fällen auch zu Abmahnungen führen.

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Hinweis auf begrenzte Verfügbarkeit = Eingeständnis mangelnder Bevorratung?

Das OLG Nürnberg hatte sich mit der Werbeaussage eines Discounters zu befassen, wonach Angebote nicht in allen Filialen erhältlich seien und schnell ausverkauft sein könnten.

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Unlauterkeit von Lockangeboten: Was Händler beachten müssen

Lockangebote sind ein beliebtes Mittel um Kunden in den eigenen Webshop zu locken. Aus Sicht des Lauterkeitsrechts gibt es aber Einiges zu beachten, wenn besonders attraktive Angebote nur in geringer Menge für Kunden verfügbar sind.

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OLG Frankfurt a.M.: Bezeichnung als Manufaktur kann irreführend sein

Die Werbung mit Tradition und Handwerk suggeriert potenziellen Kunden eine besondere Wertigkeit und Qualität von Produkten. Wie ist die Bezeichnung einer Produktion als „Manufaktur“ ohne überwiegende handarbeitliche Fertigung wettbewerbsrechtlich zu bewerten?

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LG Amberg: „Wir sind die Besten“ bei Doppelplatzierung unzulässig

Alleinstellungswerbung erfordert eine tatsächliche, exklusive Spitzenposition. Laut LG Amberg ist die Aussage „Wir sind die Besten“ irreführend, wenn der Rang mit Mitbewerbern geteilt wird.

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OLG Hamburg: Irreführung durch Google-Ads bei falschem Firmenstandort

Das OLG Hamburg hat in Zusammenhang mit Adwords-Anzeigen entschieden, dass die Werbung mit einem Ortsnamen, an dem sich tatsächlich kein Standort befindet, irreführend sei. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des Gerichts in unserem Beitrag.

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Aktuell: Werbung mit einem "sicheren Versand" wird abgemahnt

Derzeit mahnt ein bekannter Abmahnverband Händler ab, die mit einem sicheren Versand ihrer Ware werben.

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Keine irreführende Werbung bei Diagonale als Höhenangabe bei Stofftieren

Keine Irreführung: Verbraucher können auch bei nur geringer Aufmerksamkeit erkennen, dass die Diagonale eines Plüschtieres größer ist als seine Stehhöhe - so das OLG Köln.

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Aufgepasst beim Einstellen: Falsche Produktkategorie kann in die Irre führen

Das betrifft jeden Händler: Eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung liegt nicht nur bei Täuschung einer konkret genannten Eigenschaft einer Ware vor, sondern auch bzgl. der Zugehörigkeit einer Produktkategorie – beides sind wesentliche Merkmale einer Ware, so der BGH (Urteil vom 21.06.2018; I ZR 157/16). Also aufgepasst beim Einstellen von Produkten hinsichtlich der Produktkategorie – egal ob im eigenen Onlineshop oder auf Handelsplattformen.

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OLG Frankfurt a.M.: Keine irreführende Werbung über Herstellereigenschaft, wenn Werbender auch für Produkt haftet

Wer sich fälschlich als Hersteller eines Produkts bezeichnet, begeht eine irreführende geschäftliche Handlung gem. § 5 UWG. Insbesondere bei einem aus mehreren Komponenten zusammengesetzten Produkt ist die Grenze zwischen Montage und Herstellung oft fließend. Gem. § 4 Abs. 1 S. 2 ProdHaftG ist Hersteller, und damit haftungsrechtlich allein verantwortlich, wer eine Sache unter der Verwendung des eigenen Namens in den Verkehr bringt. In seinem Urteil vom 10.03.2016 hat das OLG Frankfurt a.M. klargestellt, dass der im haftungsrechtlichen Sinne allein Produktverantwortliche auch mit seiner Herstellereigenschaft werben darf (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 10.03.2016, 6 U 40/15).

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BGH: Irreführende Werbung bei unzureichendem Warenvorrat

Werbung eines Discounters mit Smartphones zum Preis von 99,99 € stellt eine unlautere geschäftliche Handlung dar, wenn die beworbene Ware am ersten Aktionstag bis 14 Uhr vergriffen ist – so der BGH. Lockangebot eines Lebensmitteldiscounters als irreführende Werbung ist unzulässig: BGH konkretisiert die Voraussetzungen der Nr. 5 der Schwarzen Liste, lesen Sie mehr hierzu in unserem heutigen Beitrag.

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KG Berlin: Der Hinweis auf einen "versicherten" Versand ist irreführend und abmahnbar

Vermehrt kommt es immer wieder vor, dass Unternehmer Werbung mit Selbstverständlichkeiten betreiben und somit Verbraucher täuschen. Die Grenz der zulässigen Werbung wird dabei schnell überschritten. Wann eine solche Werbung unzulässig ist, hat der BGH mehrmals klargestellt. In einer aktuellen Entscheidung des KG Berlin mit Urteil vom 03.02.2016 (Az. 103 O 120/15) wurde das Urteil des obersten Gerichtshofs auf den hier vorliegenden Fall übernommen.

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Bilder sagen mehr als 1000 Worte: Wenn Blickfangwerbung zur Irreführung wird

Das LG Arnsberg hat entschieden, dass ein Onlinehändler für eine irreführende Produktbeschreibung einer Onlinehandelsplattform auch dann haftet, wenn er sein Angebot nur an dessen bereits bestehendes Produktbild anhängt. Dieses Verhalten sei eine Irreführung des Verbrauchers und damit wettbewerbswidrig. Entscheidungserheblich ist dabei nicht die Auffassungsgabe eines sog. „reflektierten“ Verbrauchers, sondern vielmehr, dass eine geschäftliche Handlung bereits dann irreführend ist, wenn sie „zur Täuschung geeignete Angaben“ enthalte. Dies gelte auch dann, wenn sich der Onlinehändler mit seinem Angebot an ein bestehendes Produktbild der Onlinehandelsplattform anhängt, so das LG Arnsberg, Urteil vom 05.03.2015, Az: I-8 O 10/15.

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BGH zur Irreführung: Fehlvorstellung bei einem erheblichen Teil der Verbraucher notwendig

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil Stellung zur Irreführung des Verbrauchers nach dem UWG bezogen: Eine solche liege nur dann vor, wenn bei einem erheblichen Teil der Verbraucher eine Fehlvorstellung geweckt wird. Nach Ansicht des BGH muss sich also ein weit überwiegender Teil der Bevölkerung falsche Vorstellungen über den Inhalt einer Werbeaussage machen, um diese als rechtswidrig gelten zu lassen; geringere Anteile wie etwa „ein nicht ganz unmaßgeblicher Anteil“ begründen noch keine wettbewerblich relevante Irreführung (vgl. aktuell BGH, Urt. v. 08.03.2012, Az. I ZR 202/10).

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Blickfang und Ausstrahlung – Vorsicht bei Produktdarstellung im Online-Shop

Das LG Hamburg entschied mit Urteil vom 28.11.2011, dass eine Artikelbeschreibung eines Produkts, die in der Nähe (im Blickfang) eines anderen Produkts erscheint, durch ihre ausstrahlende Wirkung eine (verbotene) Werbeaussage für das andere Produkt darstellen kann.

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Redaktionelle Werbung - Ein Gebot der Trennung

Werbung muss stets klar und deutlich von den redaktionellen Inhalten – also Blogeinträgen, Berichten, Reportagen, Essays etc – einer Internetseite getrennt werden. Ansonsten stehen Verstöße gegen § 4 Nr. 3 UWG oder die Schwarze Klausel Nr. 11 im Raum. Die sog. Schleichwerbung führt die Verbraucher ungerechtfertigter Weise hinters Licht, denn wer nicht weiß, dass er mit Werbung konfrontiert ist, kann sich auch nicht dagegen wehren oder sie kritisch hinterfragen.

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Werbung im Internet: Ist das rechtlich zulässig? – Neue Serie der IT-Recht Kanzlei zum Werberecht

Das Internet ist das Medium der Zukunft. In vielerlei Hinsicht hat es schon jetzt vielen althergebrachten Medien den Rang abgelaufen. So kann man schon heute über das Internet fernsehen, Zeitung lesen, Computerspiele spielen, telefonieren – und natürlich einkaufen. Je mehr Menschen sich im Internet bewegen, desto interessanter wird das Medium als Werbeplattform. Denn wo sich viele Menschen tummeln, ist Werbung besonders attraktiv. Doch welche Regeln gelten für Werbung im Internet? Welche Gesetze sind einzuhalten? Was ist erlaubt, was ist verboten? Das Internet wirft viele rechtliche Fragen auf. Die IT-Recht Kanzlei wird vielen dieser Fragen in ihrer neuen Serie nachgehen. Lesen Sie jetzt jeden Freitag Woche für Woche Neues über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.

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Abmahnrisiko: Wenn die Artikelbeschreibung vom zugehörigen Foto abweicht...!

Ein Händler hatte über eBay ein "Pilker-Set Ostsee/Dänemark 5 Stück" angeboten. Das Angebot zeigte jedoch eine Abbildung, welche nicht *5* sondern vielmehr *6* Pilker darstellte. Folglich wich die Artikelbeschreibung hinsichtlich der beworbenen Stückzahl von dem zugehörigen Foto um genau *einen* Pilker ab. Dies sei abmahnfähig, so das Landgericht Kleve.

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Neues Urteil zum Abmahnthema "unversicherter Versand"

Wie die IT-Recht-Kanzlei bereits [ *berichtete* ,|abmahnung-unversicherter-versand.html] kann die Bezeichnung „unversicherter Versand“ ohne weitere Erläuterungen unter Umständen irreführend sein und daher eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen den Verwender nach sich ziehen. Das Landgericht Hamburg hat nun in einem Urteil vom 18.1.2007 (Az. 315 O 457/06) klargestellt, dass die Bezeichnung „unversicherter Versand“ bei Angeboten auf der Internetplattform eBay nicht zwangsläufig wettbewerbswidrig sein muss.

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