Abmahnung: Fehlende Angaben zum Spektrum bei energieverbrauchsrelevanten Produkten
Seit dem 01.08.2017 gilt die EU-Verordnung 2017/1369, welche für Händler neue Vorgaben für die Gestaltung der Werbung mit energieverbrauchsrelevanten Produkten aufstellt - dazu gehört auch der Hinweis auf das Spektrum der auf dem Energielabel verfügbaren Effiezienzklassen.
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