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von Dr. Bea Brünen

Gestaffeltes Tabak-Werbeverbot ab Januar 2021

News vom 19.12.2019, 08:23 Uhr | Keine Kommentare

Deutschland ist das letzte EU-Land, in dem Tabakwerbung noch erlaubt ist. Nun ist klar: Ein umfassendes Werbeverbot wird kommen – allerdings wohl erst ab Januar 2021. Wie die stufenweise Einschränkung von Tabakwerbung konkret erfolgen soll, erfahren Sie im Folgenden.

A. Bisherige Blockade von CDU und CSU aufgegeben

Auf Kinoleinwänden, Plakaten und Litfaßsäulen ist Werbung für Tabak hierzulande noch immer erlaubt. Die letzte Regierung wollte zwar bereits ein Werbeverbot für Tabakwaren durchsetzen – scheiterte dabei jedoch am Widerstand einiger Unionspolitiker.

Nun zeichnet sich beim Thema Tabak-Werbeverbot, das die Unionsfraktion lange gespalten hatte, eine einheitliche Linie ab. CDU und CSU haben in ihrer letzten Fraktionssitzung ein Positionspapier verabschiedet, um Werbung für Tabakwaren schrittweise einzuschränken (vgl. hier).

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B. Stufenweise Einschränkung von Tabakwerbung

Die CDU und die CSU sehen in ihrem Positionspapier folgende Maßnahmen zur Einschränkung von Tabakwerbung vor:

  • Abschaffen der Außenwerbung für Tabakprodukte (mit Ausnahme der Außenflächen des Fachhandels)
  • Unterbinden der Kinowerbung für Tabakprodukte bei allen Filmen, die für Jugendliche zugänglich sind
  • Untersagen der gewerbsmäßigen kostenlosen Abgabe von Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak außerhalb der Geschäftsräume des Fachhandels
  • Untersagen der gewerbsmäßigen Ausspielung von Tabakprodukten

Die Einführung des Werbeverbots soll dabei Schritt für Schritt erfolgen. Ab dem 1. Januar 2021 soll bei allen Filmen für Jugendliche unter 18 Jahren Kinowerbung für Zigaretten verboten sein. Ab dem 1. Januar 2022 soll auch auf Plakaten keine Werbung mehr für Zigaretten gemacht werden. Ab dem 1. Januar 2023 soll das Werbeverbot auch auf Tabakerhitzer ausgeweitet werden. Ab dem 1. Januar 2024 sollen schließlich auch E-Zigaretten von dem Verbot umfasst werden.

Erlaubt bleibt dementsprechend Tabak-Werbung bei Kinofilmen ab 18 sowie Werbung in den Geschäftsräumen des Tabakhandels sowie Außenwerbung an Verkaufsstellen.

C. Wie geht es nun weiter?

Auf der Grundlage dieser Eckpunkte soll nun gemeinsam mit der SPD ein Gesetzesvorschlag erarbeitet werden. Wir halten Sie über das geplante Tabak-Werbeverbot selbstverständlich auf dem Laufenden.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Dr. Bea Brünen Autor:
Dr. Bea Brünen
(freie jur. Mitarbeiterin der IT-Recht Kanzlei)

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