Betreiber von journalistisch-redaktionellen Angeboten: Impressum ändert sich
Die Ablösung des Rundfunkstaatsvertrags durch den neuen Medienstaatsvertrag bringt eine Änderung des Impressums mit sich. Händler werden von dieser Änderung - wenn überhaupt - nur am Rande betroffen sein. Vorrangig werden Betreiber von Blogs ihr Impressum anpassen müssen.
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