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Impressum

Top-Themen

Genügt die Angabe einer virtuellen Geschäftsadresse im Impressum?

Ein Verzicht auf den Schutz der Privatadresse kann gravierende Folgen haben, wie unter anderem Drohbriefe an Blogger eindrucksvoll belegen. Abhilfe versprechen Anbieter sog. „virtueller Geschäftsadressen“. Genügt die Angabe einer „virtuellen Adresse“ im Impressum?

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Impressumpflicht für Dienstleistungserbringer im Internet

Ein vollständiges Impressum ist für jeden geschäftsmäßigen Internetauftritt Pflicht. Für Online-Händler gilt insoweit das Telemediengesetz, für Online-Dienstleister zusätzlich die Dienstleistungsinformationsverordnung. Enstehen dadurch erweiterte Impressumspflichten?

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Impressumspflicht für Facebook-Gruppen?

Facebook-Gruppen dienen nicht nur dem Austausch unter Mitgliedern, sondern können auch geschäftsmäßig zum Anbieten und Werben genutzt werden. Müssen Gruppenbetreiber auf Facebook daher ein Impressum vorhalten?

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Impressum-Check: Die ultimativen FAQ

Dieser Ratgeber greift die wichtigsten Fragen rund um das Thema "Impressum" auf und befasst sich insbesondere mit der einschlägigen gerichtlichen Spruchpraxis der letzten Jahre.

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Angabe der Postfachnummer im Impressum reicht nicht

Wird eine Website geschäftsmäßig betrieben, gelten besondere Impressumspflichten. Nach Auffassung des LG Traunstein genügt die Angabe eines Postfachs nicht – erforderlich ist eine vollständige, ladungsfähige Anschrift des Anbieters.

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