Werbung mit Garantien
Abmahnung garantiert (vermeidbar): Der falsche Umgang mit Garantiewerbung…
Onlinehändler sind bei der sog. Garantiewerbung verpflichtet, bestimmte Hinweis- und Informationspflichten zu erfüllen. Aber nicht nur das - die Garantiewerbung hält noch andere rechtliche Fallstricke bereit und wird daher so variantenreich abgemahnt. Dabei wäre das alles vermeidbar.
Onlinehändler sind bei der sog. Garantiewerbung verpflichtet, bestimmte Hinweis- und Informationspflichten zu erfüllen. Aber nicht nur das - die Garantiewerbung hält noch andere rechtliche Fallstricke bereit und wird daher so variantenreich abgemahnt. Dabei wäre das alles vermeidbar.
Keine Informationspflicht über Garantien, wenn Kauf Rechte aus der Garantie nicht begründen kann
Besteht für ein angebotenes Produkt eine Herstellergarantie, sind Online-Händler verpflichtet, Verbraucher hierüber unter Abbildung der Garantiebedingungen vor Vertragsschluss zu informieren. Fehlende Garantieinformationen sind häufig Gegenstand von Abmahnungen. Doch wie verhält es sich, wenn der Kauf beim eigentlich informationspflichtigen Händler Rechte aus der Herstellergarantie überhaupt nicht begründen kann? Muss auch hier über die Garantie aufgeklärt werden? Die IT-Recht Kanzlei klärt auf und stellt Fallbeispiele aus der Praxis bereit.
Besteht für ein angebotenes Produkt eine Herstellergarantie, sind Online-Händler verpflichtet, Verbraucher hierüber unter Abbildung der Garantiebedingungen vor Vertragsschluss zu informieren. Fehlende Garantieinformationen sind häufig Gegenstand von Abmahnungen. Doch wie verhält es sich, wenn der Kauf beim eigentlich informationspflichtigen Händler Rechte aus der Herstellergarantie überhaupt nicht begründen kann? Muss auch hier über die Garantie aufgeklärt werden? Die IT-Recht Kanzlei klärt auf und stellt Fallbeispiele aus der Praxis bereit.
Aktuelle Abmahnwelle wegen fehlender Information über bestehende Herstellergarantie
Derzeit überzieht ein bekannter Abmahnverein Onlinehändler mit Abmahnungen wegen fehlender Informationen über eine für die Ware bestehende Herstellergarantie und deren Bedingungen. Seit Ende letzter Woche ist ein sprunghafter Anstieg der Abmahnungen zu verzeichnen, so dass hier von einer massiven Abmahnwelle auszugehen ist.
Derzeit überzieht ein bekannter Abmahnverein Onlinehändler mit Abmahnungen wegen fehlender Informationen über eine für die Ware bestehende Herstellergarantie und deren Bedingungen. Seit Ende letzter Woche ist ein sprunghafter Anstieg der Abmahnungen zu verzeichnen, so dass hier von einer massiven Abmahnwelle auszugehen ist.
Fehlende Informationen zu bestehender Garantie: ein Dilemma für viele Onlinehändler
Das Thema Garantiewerbung ist seit Jahren ein Fallstrick für Onlinehändler. Wer aktiv mit einer Garantie wirbt, begibt sich oft in erhebliche Abmahngefahr. Doch nur die wenigsten wissen: Auch das Verschweigen bestehender Garantien stellt einen abmahnbaren Wettbewerbsverstoß dar – ein „Teufelskreis“ mit Sprengkraft für den Ecommerce!
Das Thema Garantiewerbung ist seit Jahren ein Fallstrick für Onlinehändler. Wer aktiv mit einer Garantie wirbt, begibt sich oft in erhebliche Abmahngefahr. Doch nur die wenigsten wissen: Auch das Verschweigen bestehender Garantien stellt einen abmahnbaren Wettbewerbsverstoß dar – ein „Teufelskreis“ mit Sprengkraft für den Ecommerce!
Abmahnungen wegen fehlender Information über bestehende Garantie im Umlauf
Derzeit werden Abmahnungen ausgesprochen, wenn über eine bestehende Garantie für die Ware im Sinne des § 443 BGB (sei es eine Hersteller- oder Verkäufergarantie) nicht informiert wird und die dazugehörigen Garantiebedingungen nicht dargestellt werden.
Derzeit werden Abmahnungen ausgesprochen, wenn über eine bestehende Garantie für die Ware im Sinne des § 443 BGB (sei es eine Hersteller- oder Verkäufergarantie) nicht informiert wird und die dazugehörigen Garantiebedingungen nicht dargestellt werden.
Garantiewerbung: Wenn einschränkende Garantiebedingungen nicht im Blickfang sind
Die Garantiewerbung – Gegenstand zahlloser Abmahnungen und für viele immer noch ein Buch mit sieben Siegeln. Wie es einmal mehr nicht geht, hat nun das LG Düsseldorf (Urteil vom 05.09.2018, Az. 12 O 204/17) entschieden – es ging ua. um den Fall einer Garantiewerbung, die eingeschränkt wurde. Eine Garantiewerbung ist nach Ansicht des Gerichts dann wettbewerbswidrig, wenn in den Garantiebedingungen, die nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit der blickfangmäßig herausgestellten Garantiezusage dargestellt sind, der Garantieumfang erheblich eingeschränkt wird.
Die Garantiewerbung – Gegenstand zahlloser Abmahnungen und für viele immer noch ein Buch mit sieben Siegeln. Wie es einmal mehr nicht geht, hat nun das LG Düsseldorf (Urteil vom 05.09.2018, Az. 12 O 204/17) entschieden – es ging ua. um den Fall einer Garantiewerbung, die eingeschränkt wurde. Eine Garantiewerbung ist nach Ansicht des Gerichts dann wettbewerbswidrig, wenn in den Garantiebedingungen, die nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit der blickfangmäßig herausgestellten Garantiezusage dargestellt sind, der Garantieumfang erheblich eingeschränkt wird.
Typische Fallstricke im Zusammenhang mit einer Garantiewerbung
Garantiewerbung stellt nach wie vor mit das größte Einfallstor für Abmahnungen im Bereich des E-Commerce dar. Selbst wenn der Händler das Problem erkannt hat, lauern in der Praxis zahlreiche Fallstricke.
Garantiewerbung stellt nach wie vor mit das größte Einfallstor für Abmahnungen im Bereich des E-Commerce dar. Selbst wenn der Händler das Problem erkannt hat, lauern in der Praxis zahlreiche Fallstricke.
Die Krux mit der Garantiewerbung – Vorsicht: Abmahnung in vielen Fällen „garantiert“!
Wer als Onlinehändler mit einer Garantie für seine Produkte wirbt, ohne zugleich bestimmte Hinweis- und Informationspflichten zu erfüllen, bewegt sich juristisch auf dünnem Eis. Aus aktuellem Anlass – es sind derzeit wieder viele Abmahner aktiv, die fehlerhafte Garantiewerbung abmahnen - möchten wir mit dem folgenden Beitrag die Problematik in Erinnerung rufen.
Wer als Onlinehändler mit einer Garantie für seine Produkte wirbt, ohne zugleich bestimmte Hinweis- und Informationspflichten zu erfüllen, bewegt sich juristisch auf dünnem Eis. Aus aktuellem Anlass – es sind derzeit wieder viele Abmahner aktiv, die fehlerhafte Garantiewerbung abmahnen - möchten wir mit dem folgenden Beitrag die Problematik in Erinnerung rufen.
Werbung mit einer Garantie – Verkäufer haben besondere Informationspflichten zu beachten
Das Bestehen einer Garantie für bestimmte Produkteigenschaften ist aus Sicht des Kunden ein Indiz für die besonders gute Qualität eines Produkts. Mit einer Hersteller- oder Verkäufergarantie zu werben und damit die Kaufentscheidung des Kunden maßgeblich zu beeinflussen, stellt einen besonderen Wettbewerbsvorteil für den Verkäufer dar. Während Online-Händler diesen Vorteil bei Bestehen einer Garantie unbedingt nutzen sollten, müssen gelichzeitig die mit der Werbung mit einer Garantie einhergehenden besonderen Pflichten beachtet werden. Zu denken ist dabei an die Informationspflicht gegenüber Verbrauchern gem. § 312d Abs. 1 BGB, sowie die Sonderbestimmung für die Garantieerklärung gem. § 477 Abs. 1 S. 2 BGB.
Das Bestehen einer Garantie für bestimmte Produkteigenschaften ist aus Sicht des Kunden ein Indiz für die besonders gute Qualität eines Produkts. Mit einer Hersteller- oder Verkäufergarantie zu werben und damit die Kaufentscheidung des Kunden maßgeblich zu beeinflussen, stellt einen besonderen Wettbewerbsvorteil für den Verkäufer dar. Während Online-Händler diesen Vorteil bei Bestehen einer Garantie unbedingt nutzen sollten, müssen gelichzeitig die mit der Werbung mit einer Garantie einhergehenden besonderen Pflichten beachtet werden. Zu denken ist dabei an die Informationspflicht gegenüber Verbrauchern gem. § 312d Abs. 1 BGB, sowie die Sonderbestimmung für die Garantieerklärung gem. § 477 Abs. 1 S. 2 BGB.
Garantie und Gewährleistung: Was sind die Unterschiede?
Gerade gekauft und schon kaputt: Erweist sich das neu erworbene Lieblingsteil als mangelhaft, können sich Verbraucher an ihren Händler wenden. Dabei werden jedoch häufig die Begriffe Gewährleistung und Garantie durcheinander geworfen, etwa wenn der Käufer auf seine „gesetzliche Garantie“ pocht. Tatsächlich bestehen zwischen Garantie und Gewährleistung jedoch beachtliche Unterschiede, die Online-Händler kennen sollten, um auf Kundenforderungen richtig reagieren zu können. Welche Unterschiede das sind, erläutert die IT-Recht Kanzlei im Folgenden.
Gerade gekauft und schon kaputt: Erweist sich das neu erworbene Lieblingsteil als mangelhaft, können sich Verbraucher an ihren Händler wenden. Dabei werden jedoch häufig die Begriffe Gewährleistung und Garantie durcheinander geworfen, etwa wenn der Käufer auf seine „gesetzliche Garantie“ pocht. Tatsächlich bestehen zwischen Garantie und Gewährleistung jedoch beachtliche Unterschiede, die Online-Händler kennen sollten, um auf Kundenforderungen richtig reagieren zu können. Welche Unterschiede das sind, erläutert die IT-Recht Kanzlei im Folgenden.
Garantie-Werbung auf Plattform chrono24.de: viele Abmahnungen
Die Bewerbung einer Garantie im Rahmen von Online-Angeboten ist eine besonders attraktive Verkaufsförderungsmaßnahme für Online-Händler. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass mit einer Garantie-Werbung zahlreiche Informationspflichten im Online-Bereich einhergehen. Werden diese Informationspflichten nicht eingehalten, kann es schnell zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung kommen. Insbesondere auf der Verkaufsplattform Chrono24 ist insoweit Vorsicht geboten. Weshalb hier ein besonderes Abmahn- bzw. Vertragsstrafenrisiko droht, erfahren Sie in unserem heutigen Beitrag.
Die Bewerbung einer Garantie im Rahmen von Online-Angeboten ist eine besonders attraktive Verkaufsförderungsmaßnahme für Online-Händler. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass mit einer Garantie-Werbung zahlreiche Informationspflichten im Online-Bereich einhergehen. Werden diese Informationspflichten nicht eingehalten, kann es schnell zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung kommen. Insbesondere auf der Verkaufsplattform Chrono24 ist insoweit Vorsicht geboten. Weshalb hier ein besonderes Abmahn- bzw. Vertragsstrafenrisiko droht, erfahren Sie in unserem heutigen Beitrag.
Aktuelle Abmahngefahr: Garantie-Werbung auf Plattform Amazon
Die Bewerbung einer Garantie im Rahmen von Online-Angeboten ist eine besonders attraktive Verkaufsförderungsmaßnahme für Online-Händler. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass mit einer Garantie-Werbung zahlreiche Informationspflichten im Online-Bereich einhergehen. Werden diese Informationspflichten nicht eingehalten, kann es schnell zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung kommen. Insbesondere auf der Verkaufsplattform Amazon ist insoweit Vorsicht geboten. Weshalb hier ein besonderes Abmahn- bzw. Vertragsstrafenrisiko droht, erfahren Sie in unserem heutigen Beitrag.
Die Bewerbung einer Garantie im Rahmen von Online-Angeboten ist eine besonders attraktive Verkaufsförderungsmaßnahme für Online-Händler. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass mit einer Garantie-Werbung zahlreiche Informationspflichten im Online-Bereich einhergehen. Werden diese Informationspflichten nicht eingehalten, kann es schnell zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung kommen. Insbesondere auf der Verkaufsplattform Amazon ist insoweit Vorsicht geboten. Weshalb hier ein besonderes Abmahn- bzw. Vertragsstrafenrisiko droht, erfahren Sie in unserem heutigen Beitrag.
Stellungnahme des EU-Kontaktzentrums zum Umfang der Informationspflicht über gewerbliche Garantien im Online-Handel
Innerhalb der Informationspflichten im Fernabsatz war jüngst das Erfordernis eines Hinweises auf etwaige bestehende Garantien in den Fokus gerückt. Nach strenger Auslegung erstreckt sich dieses nämlich auch auf Herstellergarantien und vermag so neben einem unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand zugleich ein unbeschränktes Haftungsrisiko für Online-Händler zu begründen. Nach verschiedenen Anfragen bei den legislativen Stellen der EU liegt der IT-Recht Kanzlei nun die erste Einschätzung zum Umfang der Garantieinformationspflichten vor.
Innerhalb der Informationspflichten im Fernabsatz war jüngst das Erfordernis eines Hinweises auf etwaige bestehende Garantien in den Fokus gerückt. Nach strenger Auslegung erstreckt sich dieses nämlich auch auf Herstellergarantien und vermag so neben einem unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand zugleich ein unbeschränktes Haftungsrisiko für Online-Händler zu begründen. Nach verschiedenen Anfragen bei den legislativen Stellen der EU liegt der IT-Recht Kanzlei nun die erste Einschätzung zum Umfang der Garantieinformationspflichten vor.
Garantiebezogene Informationspflichten nach neuem Verbraucherrecht: eine Bedrohung für den Online-Handel
Hersteller gewisser Warengattungen gewähren beim Kauf ihrer Produkte üblicherweise gewährleistungsunabhängige Garantien, die Investitionsentscheidungen der Verbraucher erleichtern, die Kundenbindung stärken und der besonderen Schadensneigung einschlägiger Waren Rechnung tragen sollen. Seit dem 13.06.2014 besteht im Online-Handel die Pflicht, über etwaig vorhandene Garantien und deren Bedingungen vor Vertragsschluss zu informieren, und begründet so kaum überschaubare Haftungsdimensionen, die sich Abmahner derzeit zu Nutze machen. Den Umfang und das inhärente Risiko der erforderlichen Garantiehinweise hat die IT-Recht Kanzlei im folgenden Beitrag einer kritischen Betrachtung unterzogen.
Hersteller gewisser Warengattungen gewähren beim Kauf ihrer Produkte üblicherweise gewährleistungsunabhängige Garantien, die Investitionsentscheidungen der Verbraucher erleichtern, die Kundenbindung stärken und der besonderen Schadensneigung einschlägiger Waren Rechnung tragen sollen. Seit dem 13.06.2014 besteht im Online-Handel die Pflicht, über etwaig vorhandene Garantien und deren Bedingungen vor Vertragsschluss zu informieren, und begründet so kaum überschaubare Haftungsdimensionen, die sich Abmahner derzeit zu Nutze machen. Den Umfang und das inhärente Risiko der erforderlichen Garantiehinweise hat die IT-Recht Kanzlei im folgenden Beitrag einer kritischen Betrachtung unterzogen.
Veräppelt Apple Verbraucher? Abmahnung des Unternehmens wegen irreführender Garantiebedingungen
Hersteller und Händler, die für die besondere Güte ihrer Produkte mit einer Qualitätsgarantie einstehen wollen, begehen bei der Formulierung der Garantiebedingungen nicht selten Fehler. Nun hat es in diesem Zusammenhang den Elektronikriesen Apple erwischt: Gleich mehrere Verbraucherschutzorganisationen aus ganz Europa, darunter auch die der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben Apple aufgrund der vom Unternehmen angebotenen Garantieerweiterungen abgemahnt.
Hersteller und Händler, die für die besondere Güte ihrer Produkte mit einer Qualitätsgarantie einstehen wollen, begehen bei der Formulierung der Garantiebedingungen nicht selten Fehler. Nun hat es in diesem Zusammenhang den Elektronikriesen Apple erwischt: Gleich mehrere Verbraucherschutzorganisationen aus ganz Europa, darunter auch die der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben Apple aufgrund der vom Unternehmen angebotenen Garantieerweiterungen abgemahnt.
Sind die Begriffe „autorisierte Händler“ und „handelsübliche Mengen“ als Bedingungen einer Tiefstpreisgarantie irreführend?
Das OLG Hamm hat entschieden (Urteil vom 02.08.2011, Az. I-4 U 93/11), dass eine Werbung mit einer Tiefstpreisgarantie nicht irreführend sei, wenn diese durch die Bedingung eingeschränkt werde, dass nur Alternativangebote von „autorisierten Händlern“ akzeptiert würden. Dagegen sei die Einschränkung „Abgabe nur in handelsüblichen Mengen“ dem Verbraucher nicht klar, weswegen diese den Verbraucher in die Irre führe.
Das OLG Hamm hat entschieden (Urteil vom 02.08.2011, Az. I-4 U 93/11), dass eine Werbung mit einer Tiefstpreisgarantie nicht irreführend sei, wenn diese durch die Bedingung eingeschränkt werde, dass nur Alternativangebote von „autorisierten Händlern“ akzeptiert würden. Dagegen sei die Einschränkung „Abgabe nur in handelsüblichen Mengen“ dem Verbraucher nicht klar, weswegen diese den Verbraucher in die Irre führe.
Lebenslange Garantie: Sie ist wieder da, aber mit Bedacht zu behandeln
Sie ist wieder da: Die lebenslange Garantie. Nachdem sie zwischenzeitlich in Europa verschwunden war, hat bereits 2008 ein BGH-Urteil den Rückweg geebnet – still und heimlich, so dass es sich bis heute kaum herumgesprochen hat. Dennoch gilt es bei der Werbung mit lebenslanger Garantie Einiges zu beachten.
Sie ist wieder da: Die lebenslange Garantie. Nachdem sie zwischenzeitlich in Europa verschwunden war, hat bereits 2008 ein BGH-Urteil den Rückweg geebnet – still und heimlich, so dass es sich bis heute kaum herumgesprochen hat. Dennoch gilt es bei der Werbung mit lebenslanger Garantie Einiges zu beachten.
BGH: Zur Werbung mit Garantien beim Verbrauchsgüterkauf
Der BGH hat am 14. April 2011 entschieden, dass die näheren Angaben, die bei einem Verbrauchsgüterkauf in der Garantieerklärung enthalten sein müssen, nicht notwendig schon in der Werbung mit der Garantie aufgeführt werden müssen.
Der BGH hat am 14. April 2011 entschieden, dass die näheren Angaben, die bei einem Verbrauchsgüterkauf in der Garantieerklärung enthalten sein müssen, nicht notwendig schon in der Werbung mit der Garantie aufgeführt werden müssen.
Wettbewerbszentrale beanstandet OPEL-Werbung - Abmahnung wegen Werbung mit „lebenslanger“ Garantie
Die Wettbewerbszentrale hat den Automobilhersteller OPEL wegen seiner aktuellen Werbekampagne für eine PKW-Anschlussgarantie abgemahnt. Opel wirbt derzeit massiv in verschiedenen Medien mit der hervorgehobenen Aussage „Die lebenslange Garantie auf Ihren Opel“. In Printanzeigen sowie im Internet wird dabei zusätzlich unterhalb dieses Slogans großdimensioniert das mathematische Zeichen ? für „unendlich“ in Form einer Schleife in den Mittelpunkt der Anzeigenkampagne gehoben. Innerhalb dieser Unendlich-Schleife erscheint der Schriftzug „LEBENSLANGE GARANTIE“.
Die Wettbewerbszentrale hat den Automobilhersteller OPEL wegen seiner aktuellen Werbekampagne für eine PKW-Anschlussgarantie abgemahnt. Opel wirbt derzeit massiv in verschiedenen Medien mit der hervorgehobenen Aussage „Die lebenslange Garantie auf Ihren Opel“. In Printanzeigen sowie im Internet wird dabei zusätzlich unterhalb dieses Slogans großdimensioniert das mathematische Zeichen ? für „unendlich“ in Form einer Schleife in den Mittelpunkt der Anzeigenkampagne gehoben. Innerhalb dieser Unendlich-Schleife erscheint der Schriftzug „LEBENSLANGE GARANTIE“.
Werbung mit Garantien – Was Verkäufer und Hersteller dabei beachten müssen!
Verkäufer und Hersteller werben gerne damit, dass sie den Verbrauchern eine besondere Garantie einräumen. Denn damit wird dem Verbraucher suggeriert, die Produkte seien von besonderer Qualität. Zudem wird dem Verbraucher damit die Angst genommen, das Produkt könnte schon bald kaputt gehen und der Kauf habe sich insofern nicht gelohnt. Die Werbung mit Garantien ist aber rechtlich nicht unproblematisch und birgt die Gefahr von Abmahnungen. Lesen dazu jetzt mehr im 18. Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.
Verkäufer und Hersteller werben gerne damit, dass sie den Verbrauchern eine besondere Garantie einräumen. Denn damit wird dem Verbraucher suggeriert, die Produkte seien von besonderer Qualität. Zudem wird dem Verbraucher damit die Angst genommen, das Produkt könnte schon bald kaputt gehen und der Kauf habe sich insofern nicht gelohnt. Die Werbung mit Garantien ist aber rechtlich nicht unproblematisch und birgt die Gefahr von Abmahnungen. Lesen dazu jetzt mehr im 18. Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.
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