Werberecht - Heilberufe und Heilverfahren
Wohlgeformte Busen im Wettbewerbsrecht: Landgericht Dortmund untersagt Werbung für „straffende“ Lotion
Mit Eitelkeit ist durchaus Geld zu verdienen – der Anteil an Kosmetikprodukten in einem durchschnittlichen Fernseh-Werbeblock dürfte ein beredtes Bild zeigen. Etwas mit der Werbung übertrieben hat nun jedoch ein Hersteller, dessen Lotion als „unsichtbarer BH“ wirken und allerlei straffende und hebende Wirkungen auf die weibliche Brust entfalten sollte. Leider gelang vor dem Landgericht Dortmund der Nachweis dieser Wirkungen nicht (vgl. aktuell LG Dortmund, Urt. v. 24.08.2012, Az. 25 O 178/12).
Mit Eitelkeit ist durchaus Geld zu verdienen – der Anteil an Kosmetikprodukten in einem durchschnittlichen Fernseh-Werbeblock dürfte ein beredtes Bild zeigen. Etwas mit der Werbung übertrieben hat nun jedoch ein Hersteller, dessen Lotion als „unsichtbarer BH“ wirken und allerlei straffende und hebende Wirkungen auf die weibliche Brust entfalten sollte. Leider gelang vor dem Landgericht Dortmund der Nachweis dieser Wirkungen nicht (vgl. aktuell LG Dortmund, Urt. v. 24.08.2012, Az. 25 O 178/12).
Kein Durchblick dank HWG? Kostenlose Zweitbrille ist unzulässig!
Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart ist eine kostenlose Zweitbrille, die ein Optiker seinen Kunden beim Kaufeiner neuen Sehbrille anbietet, eine unerlaubte Zuwendung nach § 7 Abs 1 HWG. Ein schöner Anlass, diesen Paragraphen einmal näher zu betrachten und die Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit von kostenlosen Zuwendungen im Heilmittelsektor auszuleuchten (vgl. aktuell OLG Stuttgart, Urt. v. 17.01.2013, Az. 2 U 92/12).
Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart ist eine kostenlose Zweitbrille, die ein Optiker seinen Kunden beim Kaufeiner neuen Sehbrille anbietet, eine unerlaubte Zuwendung nach § 7 Abs 1 HWG. Ein schöner Anlass, diesen Paragraphen einmal näher zu betrachten und die Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit von kostenlosen Zuwendungen im Heilmittelsektor auszuleuchten (vgl. aktuell OLG Stuttgart, Urt. v. 17.01.2013, Az. 2 U 92/12).
Professionelle Zahnreinigung und Bleaching: Heileingriffe unter zahnärztlichem Vorbehalt
Zahnkosmetische Eingriffe wie professionelle Zahnreinigung und Bleaching sind nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. Heileingriffe, die somit auch nur von approbierten Zahnärzten vorgenommen werden dürfen. Angehörigen der medizinischen Assistenzberufe sowie Kosmetikern ist es dagegen untersagt, ohne zahnärztliche Überwachung derlei Eingriffe am Patienten vorzunehmen, selbst wenn sie darin geübt und zusätzlich ausgebildet sind (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 01.03.2012, Az. 6 U 264/10).
Zahnkosmetische Eingriffe wie professionelle Zahnreinigung und Bleaching sind nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. Heileingriffe, die somit auch nur von approbierten Zahnärzten vorgenommen werden dürfen. Angehörigen der medizinischen Assistenzberufe sowie Kosmetikern ist es dagegen untersagt, ohne zahnärztliche Überwachung derlei Eingriffe am Patienten vorzunehmen, selbst wenn sie darin geübt und zusätzlich ausgebildet sind (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 01.03.2012, Az. 6 U 264/10).
Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure: Heileingriff mit ärztlichem Privileg
Wie bereits im letzten Jahr berichtet, unterliegt die Behandlung mit Hyaluronsäure dem ärztlichen Vorbehalt, mit anderen Worten: Kosmetiker dürfen hier nicht zu Spritze und Kanüle greifen. Vertreten wurde diese Rechtsauffassung von verschiedenen Verwaltungsgerichten; ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe bestätigt diese Rechtsprechung auch aus zivilgerichtlicher Sicht (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.02.2012, Az. 4 U 197/11).
Wie bereits im letzten Jahr berichtet, unterliegt die Behandlung mit Hyaluronsäure dem ärztlichen Vorbehalt, mit anderen Worten: Kosmetiker dürfen hier nicht zu Spritze und Kanüle greifen. Vertreten wurde diese Rechtsauffassung von verschiedenen Verwaltungsgerichten; ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe bestätigt diese Rechtsprechung auch aus zivilgerichtlicher Sicht (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.02.2012, Az. 4 U 197/11).
Irreführende Werbung mit Lipomassage: Nicht jede Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr
Wer irreführend für Beauty-Anwendungen wirbt und dabei erwischt wird, kassiert eine Abmahnung – soweit nichts Neues. In einem vor dem Landgericht Freiburg verhandelten Fall war nun über eine daraufhin abgegebene Selbstverpflichtung des Anbieters zu entscheiden: Künftig sollte die Werbung mit dem deutlichen Hinweis versehen werden, dass bislang der wissenschaftliche Nachweis für die versprochene Wirkung fehle. Kein gangbarer Weg, so die Richter.
Wer irreführend für Beauty-Anwendungen wirbt und dabei erwischt wird, kassiert eine Abmahnung – soweit nichts Neues. In einem vor dem Landgericht Freiburg verhandelten Fall war nun über eine daraufhin abgegebene Selbstverpflichtung des Anbieters zu entscheiden: Künftig sollte die Werbung mit dem deutlichen Hinweis versehen werden, dass bislang der wissenschaftliche Nachweis für die versprochene Wirkung fehle. Kein gangbarer Weg, so die Richter.
Abmahnrisiko „Ionen-Armbänder“: Wellnessprodukt senkt das unternehmerische Wohlbefinden
Und wieder hat’s ein Wellnessprodukt erwischt: Abgemahnt wurde ein Onlinehändler, der „IonBalance“-Armbänder über eBay verkaufte. Diese sollten laut Werbung einige ganz phantastische Wirkungen haben, z.B. den Körper mit negativen Ionen versorgen und so die Gesundheit und das Wohlbefinden fördern. Dass das wirklich funktioniert, dürfte jedoch mit wissenschaftlichen Methoden kaum nachzuweisen sein – leider gelten aber für gesundheitsbezogenen Werbemaßnahmen äußerst strenge Vorschriften.
Und wieder hat’s ein Wellnessprodukt erwischt: Abgemahnt wurde ein Onlinehändler, der „IonBalance“-Armbänder über eBay verkaufte. Diese sollten laut Werbung einige ganz phantastische Wirkungen haben, z.B. den Körper mit negativen Ionen versorgen und so die Gesundheit und das Wohlbefinden fördern. Dass das wirklich funktioniert, dürfte jedoch mit wissenschaftlichen Methoden kaum nachzuweisen sein – leider gelten aber für gesundheitsbezogenen Werbemaßnahmen äußerst strenge Vorschriften.
Hautverjüngung per Ultraschall: Zur Unabhängigkeit medizinischer Studien
Mit Wellness, Beauty und Anti-aging lässt sich trefflich Geld verdienen – entsprechend groß ist die Zahl skurriler medizinischer Apparaturen, die im Web umhergeistern. Leider haben sie (fast) alle einen Nachteil: Sie bieten nicht das, was die Anbieter versprechen. Das ist deshalb schade, weil im Werberecht für derlei Gerätschaften ganz besondere Regeln gelten; insbesondere hat der Nachweis der Wirksamkeit durch unabhängige Studien zu erfolgen. Ein durchaus umstrittenes Urteil des OLG Karlsruhe befasst sich nun mit dem Anbieter eines „Medical Spa“, der gegen diese Regeln in bislang wohl unerreichter Weise verstoßen hat (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 23.11.2011, Az. 6 U 93/11).
Mit Wellness, Beauty und Anti-aging lässt sich trefflich Geld verdienen – entsprechend groß ist die Zahl skurriler medizinischer Apparaturen, die im Web umhergeistern. Leider haben sie (fast) alle einen Nachteil: Sie bieten nicht das, was die Anbieter versprechen. Das ist deshalb schade, weil im Werberecht für derlei Gerätschaften ganz besondere Regeln gelten; insbesondere hat der Nachweis der Wirksamkeit durch unabhängige Studien zu erfolgen. Ein durchaus umstrittenes Urteil des OLG Karlsruhe befasst sich nun mit dem Anbieter eines „Medical Spa“, der gegen diese Regeln in bislang wohl unerreichter Weise verstoßen hat (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 23.11.2011, Az. 6 U 93/11).
Werbeanzeige: "Praxis für medizinische Fußpflege" kann irreführend sein
Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Werbeanzeige einer Fußpflegerin mit dem Inhalt „Praxis für medizinische Fußpflege“ irreführend ist.
Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Werbeanzeige einer Fußpflegerin mit dem Inhalt „Praxis für medizinische Fußpflege“ irreführend ist.
Für eine weisse Weste: Das Schutzpaket für die Ärztehomepage
Das Schutzpaket "medizinische Homepage" der IT-Recht Kanzlei eignet sich für Ärzte und andere Angehörige von Heilberufen, die eine vollständige rechtliche Überprüfung ihrer Internet-Präsenz zu einem fairen Preis wünschen und dabei auf die Erfahrung der IT-Recht Kanzlei zurückgreifen möchten.
Das Schutzpaket "medizinische Homepage" der IT-Recht Kanzlei eignet sich für Ärzte und andere Angehörige von Heilberufen, die eine vollständige rechtliche Überprüfung ihrer Internet-Präsenz zu einem fairen Preis wünschen und dabei auf die Erfahrung der IT-Recht Kanzlei zurückgreifen möchten.
Botox und Hyaluronsäure: Faltenbekämpfung unter ärztlichem Vorbehalt
Im Kampf gegen Falten und Runzeln kommt immer öfter die chemische Keule zum Einsatz: Botox und Hyaluron sollen durch verschiedene Wirkmechanismen das Gesicht glatt und faltenfrei erscheinen lassen. Diese Methoden sind jedoch mitunter riskant; es bestehen medizinische Risiken für den Patienten und juristische Risiken für den Anwender. Denn nicht jeder Berufszweig, der sich mit der Verschönerung des menschlichen Antlitzes beschäftigt, darf hemmungslos Botox und andere Stoffe in das schlaff gewordene Gewebe injizieren – und dann auch keine Werbung hierfür betreiben.
Im Kampf gegen Falten und Runzeln kommt immer öfter die chemische Keule zum Einsatz: Botox und Hyaluron sollen durch verschiedene Wirkmechanismen das Gesicht glatt und faltenfrei erscheinen lassen. Diese Methoden sind jedoch mitunter riskant; es bestehen medizinische Risiken für den Patienten und juristische Risiken für den Anwender. Denn nicht jeder Berufszweig, der sich mit der Verschönerung des menschlichen Antlitzes beschäftigt, darf hemmungslos Botox und andere Stoffe in das schlaff gewordene Gewebe injizieren – und dann auch keine Werbung hierfür betreiben.
„Studium der Tiernaturheilkunde“: Werbeflyer nicht irreführend
Das LG Wuppertal (Urteil vom 23.11.2010, Az. 11 O 79/10) hat entschieden, dass durch den Begriff „Studium der Tiernaturheilkunde“ nicht die Fehlvorstellung entstehe, dass tatsächlich ein Hochschulstudium absolviert wurde und stufte einen Werbeflyer deshalb als nicht irreführend im Sinne des Wettbewerbsrechts ein.
Das LG Wuppertal (Urteil vom 23.11.2010, Az. 11 O 79/10) hat entschieden, dass durch den Begriff „Studium der Tiernaturheilkunde“ nicht die Fehlvorstellung entstehe, dass tatsächlich ein Hochschulstudium absolviert wurde und stufte einen Werbeflyer deshalb als nicht irreführend im Sinne des Wettbewerbsrechts ein.
Werbung im Wellness- und Gesundheitssektor: Airpressure Bodyforming Concept – Bauchkiller mit Abmahnfalle
Wer Gesundheit und Wellness vermarkten will, sollte sich mit den Besonderheiten des Werberechts auf diesem Sektor auskennen – allzu verheißungsvolle Werbetexte rutschen schnell einmal in die Wettbewerbswidrigkeit ab. Ein hübsches Beispiel ist die Werbung für ein Fett-weg-Verfahren namens „Airpressure Bodyforming Concept“ (ABC), das in einem Fitness-Studio angeboten wurde. Das einmalige an dieser Werbung: Wissenschaftliche Nachweise fehlen nicht nur – sie wurden gar nicht erst vorgeschoben.
Wer Gesundheit und Wellness vermarkten will, sollte sich mit den Besonderheiten des Werberechts auf diesem Sektor auskennen – allzu verheißungsvolle Werbetexte rutschen schnell einmal in die Wettbewerbswidrigkeit ab. Ein hübsches Beispiel ist die Werbung für ein Fett-weg-Verfahren namens „Airpressure Bodyforming Concept“ (ABC), das in einem Fitness-Studio angeboten wurde. Das einmalige an dieser Werbung: Wissenschaftliche Nachweise fehlen nicht nur – sie wurden gar nicht erst vorgeschoben.
OLG Frankfurt: Monopol für Werbung mit „rechtlicher Betreuung“ liegt nicht ausschließlich bei der Anwaltschaft
Nach einem aktuellen Urteil des OLG Frankfurt dürfen Personen, die rechtliche Betreuung im Sinne der §§ 1896 ff. BGB leisten, in der Regel auch mit diesem Begriff für ihre Dienste werben. Zwar kann für den Verbraucher die Unterscheidung zwischen Rechtsbetreuung und Rechtsberatung verwirrend sein; da jedoch das Gesetz ausdrücklich von „rechtlicher Betreuung“ spricht, haben die jeweiligen Anbieter ein berechtigtes Interesse daran, in der Werbung den korrekten Terminus zu verwenden.
Nach einem aktuellen Urteil des OLG Frankfurt dürfen Personen, die rechtliche Betreuung im Sinne der §§ 1896 ff. BGB leisten, in der Regel auch mit diesem Begriff für ihre Dienste werben. Zwar kann für den Verbraucher die Unterscheidung zwischen Rechtsbetreuung und Rechtsberatung verwirrend sein; da jedoch das Gesetz ausdrücklich von „rechtlicher Betreuung“ spricht, haben die jeweiligen Anbieter ein berechtigtes Interesse daran, in der Werbung den korrekten Terminus zu verwenden.
Zwei Zähne zum Preis von einem?! – Was müssen Ärzte bei der Eigenwerbung beachten?
Ärzte sollen und wollen in erster Linie heilen. Jedoch wollen sie mit ihrer Tätigkeit selbstverständlich auch ihren Lebensunterhalt bestreiten. Wer zum Geldverdienen Kunden (Patienten) braucht, muss irgendwie auf sich aufmerksam machen dürfen. Potentielle Patienten sollen erfahren können, dass man Arzt ist und gerne gesundheitlichen Rat gibt. Daher ist Werbung für Ärzte und Ärztinnen grundsätzlich erlaubt. Da das Heilen jedoch mehr ist als bloßes Geldverdienen, unterliegt solche Werbung besonderen Beschränkungen. Lesen dazu jetzt mehr im 17. Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.
Ärzte sollen und wollen in erster Linie heilen. Jedoch wollen sie mit ihrer Tätigkeit selbstverständlich auch ihren Lebensunterhalt bestreiten. Wer zum Geldverdienen Kunden (Patienten) braucht, muss irgendwie auf sich aufmerksam machen dürfen. Potentielle Patienten sollen erfahren können, dass man Arzt ist und gerne gesundheitlichen Rat gibt. Daher ist Werbung für Ärzte und Ärztinnen grundsätzlich erlaubt. Da das Heilen jedoch mehr ist als bloßes Geldverdienen, unterliegt solche Werbung besonderen Beschränkungen. Lesen dazu jetzt mehr im 17. Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.
Zahnärzte: Werbung mit Tätigkeitsschwerpunkten grds. nicht berufsrechtswidrig
Das VG Gelsenkirchen (Urteil vom 31.03.2010, Az.: 7 K 3164/08) hat einen Bescheid der Zahnärztekammer aufgehoben, in dem einem Zahnarzt verboten wurde mit dem Tätigkeitsschwerpunkt „Laserbehandlung“ zu werben. Die Ärztekammer hatte dem Zahnarzt zwangsgeldbewehrt verboten in der Außendarstellung (Briefkopf, Praxisschild, Webpräsenz u.a.) vorgenannten Tätigkeitsschwerpunkt zu verwenden und argumentierte dabei, dass diese Behandlungsmethode in Ihrem Bezirk nicht anerkannt sei. Dagegen wehrte sich der Arzt.
Das VG Gelsenkirchen (Urteil vom 31.03.2010, Az.: 7 K 3164/08) hat einen Bescheid der Zahnärztekammer aufgehoben, in dem einem Zahnarzt verboten wurde mit dem Tätigkeitsschwerpunkt „Laserbehandlung“ zu werben. Die Ärztekammer hatte dem Zahnarzt zwangsgeldbewehrt verboten in der Außendarstellung (Briefkopf, Praxisschild, Webpräsenz u.a.) vorgenannten Tätigkeitsschwerpunkt zu verwenden und argumentierte dabei, dass diese Behandlungsmethode in Ihrem Bezirk nicht anerkannt sei. Dagegen wehrte sich der Arzt.
BGH: Wettbewerbsverstoß wegen Werbung mit Bonusprogramm für Medizinprodukte
Der BGH (Urteil vom 26.03.2009, Az.: I ZR 99/07) hatte in seiner „deguSmile & more“-Entscheidung über die Auslobung und Gewährung von Prämien beim Beziehen von Medizinprodukten zu richten. Es ging dabei um eine Werbung im Internet, in der Zahnersatzprodukte mit einem Bonusprogramm (deguSmile&more) beworben wurden. Dies wurde wegen Verstoßes gegen das heilmittelrechtliche Verbot der Wertreklame als wettbewerbswidrig von einem Mitbewerber moniert.
Der BGH (Urteil vom 26.03.2009, Az.: I ZR 99/07) hatte in seiner „deguSmile & more“-Entscheidung über die Auslobung und Gewährung von Prämien beim Beziehen von Medizinprodukten zu richten. Es ging dabei um eine Werbung im Internet, in der Zahnersatzprodukte mit einem Bonusprogramm (deguSmile&more) beworben wurden. Dies wurde wegen Verstoßes gegen das heilmittelrechtliche Verbot der Wertreklame als wettbewerbswidrig von einem Mitbewerber moniert.
OLG Oldenburg: Werbung ist nicht alles!
Das OLG Oldenburg (Urteil vom 10.03.2010, Az. 5 U 141/09) hat entschieden, dass sich kein selbstständiges Garantieversprechen daraus ergibt, dass eine Zahnklinik in einer Werbebroschüre auf ‚unsere 7-jährige Gewährleistung auf Zahnersatz‘ hinweist. Es handle sich dabei lediglich um eine Werbeaussage, die keine vertraglichen Ansprüche auslöst.
Das OLG Oldenburg (Urteil vom 10.03.2010, Az. 5 U 141/09) hat entschieden, dass sich kein selbstständiges Garantieversprechen daraus ergibt, dass eine Zahnklinik in einer Werbebroschüre auf ‚unsere 7-jährige Gewährleistung auf Zahnersatz‘ hinweist. Es handle sich dabei lediglich um eine Werbeaussage, die keine vertraglichen Ansprüche auslöst.
OLG Düsseldorf: Aufgepasst bei Vereinbarungen mit Versandapotheke
Nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 17. 12. 2008 - VI-U (Kart) 7/08) ist eine Vereinbarung zur Reduzierung der Arzneimittelkosten zwischen Ärzten und einer Versandapotheke dann als Verabredung zu einer unlauteren Wettbewerbshandlung anzusehen, wenn den Patienten nahegelegt wird, das Rezept mittels eines durch die Ärzte versendeten Freiumschlages an die Versandapotheke zu versenden und dabei dem Patienten ein Gutschein versprochen wird.
Nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 17. 12. 2008 - VI-U (Kart) 7/08) ist eine Vereinbarung zur Reduzierung der Arzneimittelkosten zwischen Ärzten und einer Versandapotheke dann als Verabredung zu einer unlauteren Wettbewerbshandlung anzusehen, wenn den Patienten nahegelegt wird, das Rezept mittels eines durch die Ärzte versendeten Freiumschlages an die Versandapotheke zu versenden und dabei dem Patienten ein Gutschein versprochen wird.
OLG München: Werbung mit kostenloser fachärztlicher Beratung unlauter
Das OLG München (Urteil vom 08.10.2009, Az.: 6 U 1575/08 und 6 U 2160/08) hatte jüngst u.a. über eine Werbung mit kostenloser fachärztlicher Beratung für schönheitschirurgische Eingriffe zu entscheiden und diese Werbung als unlauter angesehen.
Das OLG München (Urteil vom 08.10.2009, Az.: 6 U 1575/08 und 6 U 2160/08) hatte jüngst u.a. über eine Werbung mit kostenloser fachärztlicher Beratung für schönheitschirurgische Eingriffe zu entscheiden und diese Werbung als unlauter angesehen.
BVerwG: Also doch - Zahnärzte können mit True Dent Logo als Qualitätszeichen werben
TrueDent – die Dritte: Nach der MacDent (mittlerweile:TrueDent) Entscheidung des BGH und der Instanzentscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW folgte nun die Revisionsentscheidung des BVerwG. Das BVerwG hat entschieden (Urteil vom. 24.09.2009- Az.:3 C 4.09), dass niedergelassene Zahnärzte unter gewissen Umständen mit dem Qualitätslogo eines Franchise-Unternehmens werben dürfen.
TrueDent – die Dritte: Nach der MacDent (mittlerweile:TrueDent) Entscheidung des BGH und der Instanzentscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW folgte nun die Revisionsentscheidung des BVerwG. Das BVerwG hat entschieden (Urteil vom. 24.09.2009- Az.:3 C 4.09), dass niedergelassene Zahnärzte unter gewissen Umständen mit dem Qualitätslogo eines Franchise-Unternehmens werben dürfen.
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