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Arbeitgeber haftet für unvollständige Datenauskunft - Abhilfe durch Formularsammlung Arbeitsrecht

Nach der DSGVO sind Arbeitgeber ihren Angestellten auf Antrag zur umfänglichen Datenauskunft verpflichtet. Wie jüngst das ArbG Düsseldorf entschied, machen sich Arbeitgeber bei unvollständigen Datenauskünften schadensersatzpflichtig. Wir zeigen auf, wie Arbeitgebern dank unserer Formularsammlung zum Arbeitsrecht mühelos die ordnungsgemäße Datenauskunft gelingt.

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