@all: Die BGH-Grundsatzentscheidungen zur zulässigen Benutzung fremder Logos in der Werbung
Die Benutzung fremder Logos in der Werbung bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Markenrechten und freiem Warenverkehr und führt häufig zu rechtlichen Streitigkeiten. Maßgeblich für die Zulässigkeit ist die Unterscheidung zwischen Werbung für Waren und für Dienstleistungen. Der Bundesgerichtshof hat hierzu in zwei Grundsatzentscheidungen Leitlinien entwickelt.
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