LG Köln verbietet nicht anwaltlich betriebenen „Vertragsgenerator“
Legal-Tech-Angebote nehmen einen immer breiteren Raum ein. Warum bei solchen Angeboten letztlich aber doch immer ein Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwaltsgesellschaft als Verantwortliche(r) dahinter stehen muss, zeigt das LG Köln mit einem aktuellen Urteil auf.
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