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Neue gesetzliche Entwicklungen

PSD2 in Kraft – Was ist seit dem 14.09.2019 nun neu?

Seit dem 14.09.2019 ist die „Payment Service Directive 2“-Richtlinie (kurz: PSD2) von den Banken und Zahlungsdienstleistern voll umzusetzen. Durch technische Vorkehrungen sollen elektronische Zahlungen insbesondere sicherer werden. Was ist neu?

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PSD2-Chaos in den letzten Wochen vor Ende der Umsetzungsfrist

Wie wir bereits berichtet haben, endet am 14.09.2019 die Umsetzungsfrist für die restlichen Vorgaben der PSD2-Richtlinie. Für Onlinehändler bedeutet dies in erster Linie, dass diverse Zahlungsdienste technisch künftig so integriert werden müssten, dass eine sog. starke Kundenauthentifizierung gewährleistet ist.

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Regulierung in Deutschland: Über das Ziel hinausgeschossen?

Seit Jahren sehen sich Händler einem immer dichter werdenden Dschungel an Vorschriften ausgesetzt. Schon kleinste Formfehler und die Nichtbeachtung fragwürdiger Informationspflichten ziehen in vielen Fällen kostenträchtige Abmahnungen nach sich.

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DSGVO-Schutzpakete für Onlinehändler – rechtssicher handeln

Ab dem 25.05.2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung und bringt eine Reihe von wichtigen Änderungen mit sich. Die Mandanten der IT-Recht Kanzlei werden bestens auf die Änderungen vorbereitet sein. Wir stellen unseren Mandanten nicht nur eine neue Datenschutzerklärung zur Verfügung, sondern werden sie auch mit vielen hilfreichen Muster wie auch Checklisten versorgen. Sie werden damit die wichtigsten Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung einfach und bequem umsetzen können!

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Nachnahmegebühr: Ist diese noch zulässig?

Dürfen Online-Händler ab dem 13. Januar 2018 gesonderte Gebühren für die Nachnahme verlangen? Wir sind der Ansicht, dass es gute Argumente für die Vereinbarkeit der Nachnahme mit den gesetzlichen Neuregelungen gibt.

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EU-Kommissionentwurf von zwei Richtlinien zum Online-Kauf von Waren und digitalen Inhalten

Die IT-Recht Kanzlei hatte eine Presseerklärung der EU-Kommission zum Entwurf von zwei Richtlinien zum Online-Kauf von Waren und digitalen Inhalten vorgestellt. Die EU-Kommission hat jetzt weitere Texte veröffentlicht, die diese Kommissionsinitiative vor dem Hintergrund der EU-Strategie eines einheitlichen digitalen Binnenmarktes im Einzelnen genauer belegen. Diese Texte sollen kurz vorgestellt werden.

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Verschärfung der Regelungen zum Zahlungsverzug für Unternehmer ab sofort

Zum 29.07.2014 ist das Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr in Kraft getreten, welches die Bestimmungen der Richtlinie 2011/7/EU umsetzt und durch die Einführung von gesetzlichen Zahlungsfristen und zusätzlichen Auflagen für säumige Schuldner die Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr verbessern soll. Zwar finden die neuen Regelungen zum Schutze kleiner und mittelständischer Unternehmen vor pflichtvergessenen Großabnehmern grundsätzlich nur im B2B-Bereich Anwendungen, können sich teilweise aber auch auf Verbrauchergeschäfte auswirken.

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Der Tag wird kommen: FAQ zur neuen Widerrufsbelehrung 2014

Die nachfolgenden FAQ beschäftigen sich mit den Neuerungen im Bereich des Widerrufsrechts, die durch das „Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung“ ab dem 13.06.2014 eintreten werden.

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Definition des Begriffs "Inverkehrbringen": Ausmaß und Bedeutung

Der Begriff des Inverkehrbringens ist in den letzten Jahren in Anbetracht der zunehmenden Zahl von europäischen Richtlinien und Verordnungen mit speziellen Vorgaben für Hersteller immer bedeutsamer geworden. Denn viele der darin enthaltenen verbindliche Regelungen betreffen nur solche Produkte, die tatsächlich 'in Verkehr gebracht' werden. Doch was genau bedeutet die Bezeichnung des 'Inverkehrbringens' - und existiert überhaupt eine einheitliche, allgemein gültige Definition für sämtliche Anwendungsbereiche der EU-Vorschriften? Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den teils unterschiedlichen Begrifflichkeiten des unscheinbaren Tatbestands und stellt neben einem generellen Überblick über die Rechtsfolgen und die produktspezifischen Kriterien einen allgemeinen Definitionsversuch bereit.

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