Prozessuales
OLG Bremen: Abmahnung als „Retourkutsche“ nicht rechtsmissbräuchlich
Die IT-Recht Kanzlei hatte bereits über zwei Entscheidungen des LG München I (Urteil vom 28.11.2007 - Az. 1 HK O 5136/07 und Urteil vom 16.01.2008 - Az. 1 HK O 8475/07) berichtet, nach denen Abmahnungen, die als Reaktion auf eine eigene Abmahnung gewissermaßen als „Retourkutsche“ ausgebracht werden, unter Umständen rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG sein können.
2 minAmtsgericht Bonn: Unberechtigt Abgemahnter kann u. U. Kosten für seine Rechtsverteidigung verlangen
Das Amtsgericht Bonn hat mit Urteil vom 29.04.2008 (Az. 2 C 525/07) entschieden, dass ein unberechtigt Abgemahnter im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs gegen den Abmahnenden auch die Kosten für eine notwendige Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts für die Rechtsverteidigung und rechtliche Prüfung des Sachverhalts verlangen kann.
2 minLG Bückeburg: „abenteuerlich“ überhöhter Gegenstandswert in einer Abmahnung spricht für Rechtsmissbrauch
Mit Urteil vom 22.04.2008 (Az. 2 O 62/08) wies das LG Bückeburg den Antrag eines Online-Händlers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Wettbewerber wegen Rechtsmissbrauchs zurück. Darüber hinaus nahm es zu einigen beliebten Abmahngründen im Internet Stellung und kam dabei zu teilweise überraschenden Ergebnissen.
9 minAbmahnung als „Retourkutsche“ kann nach hinten losgehen
Gemäß § 8 IV UWG ist die Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist. Zwei Entscheidungen des Landgerichts München haben nun präzisiert, wann von einer solchen missbräuchlichen Abmahnung auszugehen ist.
4 minKostenerstattung des Abschlussschreibens im Presserecht
Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung gefällt, die besonders für Anwälte im Bereich des IT-Rechts und des Gewerblichen Rechtsschutzes von Interesse sein dürfte. Demnach kann der beauftragte Anwalt für ein sog. Abschlussschreiben im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens im Presserecht eine weitere Gebühr verlangen.
2 min 1LG Bonn: Einstweilige Verfügungen sind bei Anhaltspunkten für ein rechtsmissbräuchliches Abmahnverhalten nachträglich aufzuheben
Das LG Bonn hat, entschieden, dass eine bereits erlassene einstweilige Verfügung aufzuheben und der zugrunde liegende Antrag zurückzuweisen ist, wenn nachträgliche Erkenntnisse seitens des Gerichts auch bei nur summarischer Prüfung für ein rechtsmissbräuchliches Abmahnverhalten sprechen.
5 minKG Berlin: Rechtsmissbräuchliche Ausnutzung des so genannten fliegenden Gerichtsstandes
Für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten ist in Deutschland gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 UWG das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die Wettbewerbshandlung begangen ist. Bei Wettbewerbsverstößen, die über das Internet begangen werden, trifft dies auf jedes deutsche Landgericht zu. Der Anspruchsteller kann sich demnach einen Gerichtsstand aussuchen. Man spricht insoweit vom so genannten fliegenden Gerichtsstand.
3 minDrittunterwerfung gegenüber der Wettbewerbszentrale zulässig?
Der Abmahner staunte nicht schlecht: Nicht ihm, sondern der "Zentrale zur Bekämpfung Unlauteren Wettbewerbs e.V. Frankfurt a.M." gegenüber gab der Abgemahnte die geforderte Unterlassungserklärung ab. Geht das überhaupt? Mit dieser Frage hatte sich erst kürzlich das KG Berlin zu beschäftigen gehabt.
5 minWer hat eigentlich den Zugang einer Abmahnung zu beweisen?
Lange Zeit war umstritten, ob der Abmahnende den Zugang des Abmahnschreibens beim Verletzer beweisen muss, oder ob es ausreicht, dass er die ordnungsgemäße Absendung eines den inhaltlichen Anforderungen genügenden Abmahnschreibens nachweist.
2 min 1Möglichkeit der Kostenerstattung bei Gegenabmahnung
Es ging um den Fall, ob die Kosten einer Gegenabmahnung gegen eine unberechtigte Abmahnung erstattungsfähig sind.Dies verneinte das Amtsgericht Hamburg.
3 minWeitere News zum Thema
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Abmahnradar
Sie möchten wissen, was derzeit beim Warenverkauf über das Internet abgemahnt werden kann? Nutzen Sie den Abmahnradar der IT-Recht Kanzlei und wählen Sie einfach einen der nachfolgend genannten Abmahngründe aus: