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Verkauf von Arzneimitteln / Homöopathika

OLG Münster: Keine geldwerten Vorteile in Form von Gutscheinen beim Erwerb von preisgebundenen Arzneimitteln

OLG Münster: Keine geldwerten Vorteile in Form von Gutscheinen beim Erwerb von preisgebundenen Arzneimitteln
OLG Münster: Keine geldwerten Vorteile in Form von Gutscheinen beim Erwerb von preisgebundenen Arzneimitteln

In der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) werden bundesweit einheitliche Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel festgesetzt. Der Hintergrund hierfür ist der Schutz des Endverbrauchers, welcher beim Erwerb desselben Arzneimittels nicht divergierenden Preisen ausgesetzt sein soll. Mit zwei Urteilen vom 08.09.17 entschied das OVG Münster, dass geldwerte Vorteile im Rahmen des Erwerbs von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht gewährt werden dürfen, da hierdurch die Preisbindung umgangen würde.

LG Mosbach: DocMorris ist als Versandhandelsapotheke nicht befugt einen Arzneimittel-Automaten zu betreiben

LG Mosbach: DocMorris ist als Versandhandelsapotheke nicht befugt einen Arzneimittel-Automaten zu betreiben
LG Mosbach: DocMorris ist als Versandhandelsapotheke nicht befugt einen Arzneimittel-Automaten zu betreiben

Seit der Novellierung des Arzneimittelgesetzes bedienen sich Apotheken gerne der Möglichkeit apothekenpflichtige Medikamente an ihre Kunden zu versenden. So auch die niederländische Versandapotheke „DocMorris“. Um Kunden auch in ländlicheren Gegenden zu erreichen, richtete diese einen Medikamenten-Abgabeautomaten ein. Mit Urteil vom 12.07.2017 untersagte das LG Mosbach der Beklagten das Betreiben eines Arzneimittelabgabe-Automaten.

OLG Naumburg: Genereller Ausschluss des Widerrufsrechts für Arzneimittel unzulässig

OLG Naumburg: Genereller Ausschluss des Widerrufsrechts für Arzneimittel unzulässig
OLG Naumburg: Genereller Ausschluss des Widerrufsrechts für Arzneimittel unzulässig

Der Verbraucherzentrale Bundesverband ging gerichtlich gegen den Betreiber der Internetapotheke iPill.de vor, der in seinen AGB das Widerrufsrecht für apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel generell ausgeschlossen hatte. Begründet wurde dies unter anderem mit der Verderblichkeit von Medikamenten.

Datenschutzanforderungen im Online-Handel mit Medikamenten: zwingt das BDSG den Arzneimittelverkauf auf eBay und Amazon in die Knie?

Datenschutzanforderungen im Online-Handel mit Medikamenten: zwingt das BDSG den Arzneimittelverkauf auf eBay und Amazon in die Knie?
Datenschutzanforderungen im Online-Handel mit Medikamenten: zwingt das BDSG den Arzneimittelverkauf auf eBay und Amazon in die Knie?

Wie die stetig steigende Zahl von Online-Apotheken beweist, hat der elektronische Geschäftsverkehr in Deutschland auch im Pharmabereich seinen Siegeszug begonnen. Für Haben sich Händler auf den Online-Verkauf von apothekenpflichtiger Arznei spezialisiert, wird ihre Geschäftstätigkeit meist aber zum juristischen Hürdenlauf, weil diese durch zahlreiche gesetzliche Sondervorschriften reglementiert ist. Dass diese nicht nur dem Heilmittelmittelrecht, sondern unter Begründung strikter Schutzpflichten auch dem Datenschutzrecht entstammen können, versucht zurzeit eine Reihe von Abmahnungen glaubhaft zu machen, mit denen der Vertrieb von Arznei über eBay und Amazon für datenschutzrechtswidrig erklärt wird. Ob und inwiefern der Medikamentenverkauf im Internet eine besondere datenschutzrechtliche Relevanz besitzt und damit spezifische Handlungspflichten für Händler etabliert, soll im folgenden Beitrag ebenso erörtert werden wie die Frage nach der Möglichkeit deren rechtskonformer Umsetzung im Online-Shop einerseits und auf eBay und amazon andererseits.

Apotheken streiten über Versandhandel

Apotheken streiten über Versandhandel
Apotheken streiten über Versandhandel

Das vom Bundesgesundheitsministerium angestrebte Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel sorgt auch unter Apothekern für Streit. Während die Präsenzapotheken das Verbot als Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 19. Oktober 2016 selbst vehement einfordern, werben die deutschen Versandapotheken für eine Liberalisierung des Marktes und verweisen dabei auf die Vorteile etwa für chronisch Kranke.

Noch keine Lösung im Versandhandelsstreit um rezeptpflichtige Arzneimittel

Noch keine Lösung im Versandhandelsstreit um rezeptpflichtige Arzneimittel
Noch keine Lösung im Versandhandelsstreit um rezeptpflichtige Arzneimittel

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln sucht die Bundesregierung weiter nach einer Lösung für die deutschen Präsenzapotheken. Der Meinungsbildungsprozess dazu sei noch nicht abgeschlossen, heißt es in der Antwort (18/11318) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/11095) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

OLG Jena: Apotheken-Gewinnspiele nur für nicht-verschreibungspflichtiges Sortiment zulässig

OLG Jena: Apotheken-Gewinnspiele nur für nicht-verschreibungspflichtiges Sortiment zulässig
OLG Jena: Apotheken-Gewinnspiele nur für nicht-verschreibungspflichtiges Sortiment zulässig

Durch das OLG Jena ist mit Urteil v. 17.08.2016 (Az.: 2 U 14/16) eine erneute Entscheidung zur Werbung für Arzneimittel ergangen. Wer ein Apotheken-Gewinnspiel für Rabattgutscheinen veranstaltet, muss bereits in der Auslobung der Gutscheine deutlich machen, dass diese nur für das nicht-verschreibungspflichtige Sortiment gelten – so das OLG.

EuGH: Die Preisbindung verschreibungspflichtiger Medikamente ist nicht mit dem Unionsrecht vereinbar

EuGH: Die Preisbindung verschreibungspflichtiger Medikamente ist nicht mit dem Unionsrecht vereinbar
EuGH: Die Preisbindung verschreibungspflichtiger Medikamente ist nicht mit dem Unionsrecht vereinbar

Nachdem der EuGH bereits das deutsche Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln gekippt hat (EugH, Urteil v. 11.12.2003, Deutscher Apothekerverband, Rechtssache C-322/01), wackelt jetzt auch die Preisbindung verschreibungspflichtiger Medikamente.

Mögliche Wettbewerbsverstöße durch Preiswerbung in Online-Apotheken

Mögliche Wettbewerbsverstöße durch Preiswerbung in Online-Apotheken
Mögliche Wettbewerbsverstöße durch Preiswerbung in Online-Apotheken

Werbung durch Angabe von durchgestrichenen (hohen) Preisen hat einen starken Werbeeffekt auf Kunden. Händler, die damit werben, müssen sich jedoch grundsätzlich vor Wettbewerbsverstößen wegen irreführender (Preis-)Werbung in Acht nehmen, wenn für die Kunden nicht hinreichend deutlich wird, was es mit dem durchgestrichenen Preis genau auf sich hat. Insbesondere Online-Apotheken sind deswegen bereits häufig abgemahnt worden. Zwei neure BGH-Entscheidungen bringen nun Licht ins Dunkel. Die IT-Recht Kanzlei erläutert die beiden Urteile und ihre Folgen.

Versandhandelsregister für Online-Händler mit Arzneimittelangebot

Versandhandelsregister für Online-Händler mit Arzneimittelangebot
Versandhandelsregister für Online-Händler mit Arzneimittelangebot

Seit dem 26. Oktober 2015 müssen alle Händler, die online mit Arzneimitteln für Menschen handeln, dies der zuständigen Behörde melden, sich in ein Versandhandelsregister eingetragen lassen und das entsprechende EU-Sicherheitslogo auf ihrer Homepage führen. Dies sorgt für mehr Transparenz beim Online-Handel mit Humanarzneimitteln.

OVG NRW: Firmeneigene Biosiegel auf Arzneimittelverpackungen sind nicht zulässig

OVG NRW: Firmeneigene Biosiegel auf Arzneimittelverpackungen sind nicht zulässig
OVG NRW: Firmeneigene Biosiegel auf Arzneimittelverpackungen sind nicht zulässig

Mit Urteil vom 26.10.2015 hat das OVG NRW darüber entschieden (Az. 13 A 2597/14), ob die Verwendung firmeneigener Biosiegel auf den Verpackungen von Arzneimitteln zulässig ist. Zu der Frage kam es deshalb, weil Produktverpackungen vor Zulassung eines Produkts dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vorzulegen sind. Das Institut bemängelte hierbei die Verwendung des Bio-Siegels.

Zulässigkeit von Rabattgutscheinen und Werbegeschenken beim Verkauf von Arzneimitteln

Zulässigkeit von Rabattgutscheinen und Werbegeschenken beim Verkauf von Arzneimitteln
Zulässigkeit von Rabattgutscheinen und Werbegeschenken beim Verkauf von Arzneimitteln

Internetapotheken sprießen wie Pilze aus dem Boden, haben jedoch ein großes rechtliches Problem, das sich wie ein roter Faden durch das Geschäft zieht: ihre Ware. Arzneimittel haben Risiken und Nebenwirkungen und sind daher potentiell gefährlich. Ihr Vertrieb ist aus diesem Grund gesetzlich stark reguliert; das gilt auch für die Werbung. Insbesondere verschreibungspflichtige Arzneimittel unterliegen strengen (Werbe-)Beschränkungen, gerade auch in Bezug auf Preisnachlässe und Werbegeschenke. Die IT-Recht Kanzlei gibt einen kleinen Einblick in die rechtlichen Möglichkeiten arzneimittelrechtlicher Werbeaktionen.

Weniger Pflichtangaben bei Erinnerungswerbung für Arzneimittel

Weniger Pflichtangaben bei Erinnerungswerbung für Arzneimittel
Weniger Pflichtangaben bei Erinnerungswerbung für Arzneimittel

Das Heilmittelwerberecht ist gespickt mit Verboten und Beschränkungen zum Schutz von Verbrauchern. Verbraucherwerbung für verschreibungspflichte Medikamente ist verboten, für nicht verschreibungspflichtige Medikamente ist sie grundsätzlich nur unter Angabe bestimmter gesetzlicher Pflichtinformationen zulässig. Ausnahmsweise dürfen Werbende jedoch auf die Pflichthinweise verzichten, wenn es sich lediglich um Erinnerungswerbung handelt. Wann eine derartige Erinnerungswerbung vorliegt und wann nicht, ist allerdings nicht immer auf den ersten Blick klar. Die IT-Recht Kanzlei wagt daher einen zweiten Blick.

OLG Stuttgart: Zuzahlungsverzicht fällt unter Zuwendungsverbot

OLG Stuttgart: Zuzahlungsverzicht fällt unter Zuwendungsverbot
OLG Stuttgart: Zuzahlungsverzicht fällt unter Zuwendungsverbot

Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 09. Juli 2015 (AZ: 2 U 83/14) entschieden, dass nicht damit geworben werden darf, dass die Zuzahlung bei Heil- und Hilfsmitteln für Diabetiker vom Händler getragen wird. Ausnahmen können nur bei geringfügigen Beträgen gemacht werden, sofern diese nicht bei mehr als einem Euro liegen.

Viele Internetapotheken verstoßen gegen arzneimittel- und werberechtliche Vorgaben

Viele Internetapotheken verstoßen gegen arzneimittel- und werberechtliche Vorgaben
Viele Internetapotheken verstoßen gegen arzneimittel- und werberechtliche Vorgaben

Wohl aus Unkenntnis über die genaue Rechtslage verstößt gleich eine Reihe von bekannten Internetapotheken gegen die werberechtlichen Vorgaben des Arzneimittelrechts. Dies mag vor allem daran liegen, dass der Glaube vorherrscht, Internetapotheken unterlägen hinsichtlich der Bewerbung von Arzneimitteln nicht denselben rechtlichen Vorgaben wie Laden-Apotheken. Dies ist jedoch falsch. Die IT-Recht Kanzlei diagnostiziert das Problem und bietet Therapieansätze sowie berät über Risiken und Nebenwirkungen.

EU-Logo für Versandapotheken ab dem 26.10.2015 verpflichtend

EU-Logo für Versandapotheken ab dem 26.10.2015 verpflichtend
EU-Logo für Versandapotheken ab dem 26.10.2015 verpflichtend

Sofern nach nationalem Recht zugelassen, unterliegen Versandapotheken für Humanarzneimittel schon jetzt strengen europarechtlichen Vorgaben, die dem Schutz des Verbrauchers dienen. Dieser hat im Fernabsatz nämlich regelmäßig keine Möglichkeit, die Seriosität des Anbieters und die Authentizität der bestellten Medikamente vor dem Kauf zu überprüfen und läuft so Gefahr, Fälschungen zu beziehen. Um die Integrität und die Vertrauenswürdigkeit von Versandapotheken weitergehend abzusichern, hat die EU-Kommission per Verordnung nun ein europaweit einheitliches Logo eingeführt, das ab dem 26.10.2015 verwendet werden muss und auf das jeweilige nationale Zulassungsregister verlinkt. Die IT-Recht Kanzlei informiert.

BGH zur Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne Rezept

BGH zur Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne Rezept
BGH zur Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne Rezept

Der BGH hat kürzlich entschieden, dass die Abgabe eines verschreibungspflichtigen Medikaments durch einen Apotheker ohne Vorlage eines Rezepts wettbewerbsrechtlich unzulässig ist.

OLG Frankfurt a.M. zur irreführenden Preiswerbung durch Gegenüberstellung mit „Apothekenverkaufspreis“

OLG Frankfurt a.M. zur irreführenden Preiswerbung durch Gegenüberstellung mit „Apothekenverkaufspreis“
OLG Frankfurt a.M. zur irreführenden Preiswerbung durch Gegenüberstellung mit „Apothekenverkaufspreis“

Die Werbung mit preislichen Gegenüberstellungen ist ein besonders wirksames Mittel, um Kunden durch das Suggerieren eines besonders günstigen Angebots in ihrem Kaufverhalten zu beeinflussen und mithin den Absatz zu fördern. Dabei unterliegen Preisangaben jedoch grundsätzlich strengen lauterkeitsrechtlichen Zulässigkeitsanforderungen und sind zumindest immer dann wettbewerbswidrig, wenn sie als Zuordnungsobjekt einer preislichen Gegenüberstellung auf dem freien Markt nicht angesetzt sind, sondern lediglich der Phantasie der Anbieter entspringen. Gleiches gilt dann, wenn gesetzlich festgelegte Preisangaben als anders deklarierte Referenz verwendet werden.

Mundspüllösungen können zulassungspflichtige Arzneimittel sein

Mundspüllösungen können zulassungspflichtige Arzneimittel sein
Mundspüllösungen können zulassungspflichtige Arzneimittel sein

Mundspüllösungen können Arzneimittel sein und dürfen dann nicht ohne arzneimittelrechtliche Zulassung als kosmetische Mittel vertrieben werden. Das hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 05.12.2013 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Dortmund bestätigt.

Bundesgerichtshof entscheidet über die Zulässigkeit von Rabatt- und Bonussystemen von EU-Versandapotheken

Bundesgerichtshof entscheidet über die Zulässigkeit von Rabatt- und Bonussystemen von EU-Versandapotheken
Bundesgerichtshof entscheidet über die Zulässigkeit von Rabatt- und Bonussystemen von EU-Versandapotheken

Der BGH hat heute in fünf Sachen, in denen es jeweils um die Frage der Zulässigkeit von Bonussystemen bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch EU-Versandapotheken ging, entschieden, dass diese bei der Abgabe solcher Arzneimittel ebenso der deutschen Arzneimittelpreisbindung unterliegen wie deutsche Apotheken.

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