Wie die stetig steigende Zahl von Online-Apotheken beweist, hat der elektronische Geschäftsverkehr in Deutschland auch im Pharmabereich seinen Siegeszug begonnen. Für Haben sich Händler auf den Online-Verkauf von apothekenpflichtiger Arznei spezialisiert, wird ihre Geschäftstätigkeit meist aber zum juristischen Hürdenlauf, weil diese durch zahlreiche gesetzliche Sondervorschriften reglementiert ist. Dass diese nicht nur dem Heilmittelmittelrecht, sondern unter Begründung strikter Schutzpflichten auch dem Datenschutzrecht entstammen können, versucht zurzeit eine Reihe von Abmahnungen glaubhaft zu machen, mit denen der Vertrieb von Arznei über eBay und Amazon für datenschutzrechtswidrig erklärt wird. Ob und inwiefern der Medikamentenverkauf im Internet eine besondere datenschutzrechtliche Relevanz besitzt und damit spezifische Handlungspflichten für Händler etabliert, soll im folgenden Beitrag ebenso erörtert werden wie die Frage nach der Möglichkeit deren rechtskonformer Umsetzung im Online-Shop einerseits und auf eBay und amazon andererseits.
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