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Umsatzsteuer / Differenzbesteuerung / Kleinunternehmung - Preisangaben

Steuerermäßigung für Photovoltaik: Dilemma bei Preisangaben

Seit kurzem gilt für den Erwerb von Solarmodulen und wesentlichem Zubehör unter bestimmten Voraussetzungen ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 0%. Vom Gesetzgeber als Anreiz gedacht, wird die Steuerermäßigung im Online-Handel zunehmend zur rechtlichen Falle.

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Mit oder ohne? Die Krux des Mehrwertsteuerhinweises für Kleinunternehmer-Shops

Die deutsche Preisangabenverordnung (PAngV) fordert Online-Händler im Interesse der Preisklarheit grundsätzlich dazu auf, ausgewiesenen Gesamtpreisen den Hinweis beizustellen, dass diese die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Konfliktpotenzial bietet diese Regelung aber dann, wenn der betroffene Online-Händler aufgrund niedriger Umsatzschwellen als Kleinunternehmer gilt und daher gesetzlich von der Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer befreit ist. Welche Vorschrift hat hier Vorrang? Muss der Preisangabenverordnung gefolgt oder vielmehr auf den eigentlich verpflichtenden Hinweis verzichtet werden? Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.

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Der Hinweis „inkl. MWSt“ kann unlauter sein

Wer als Online-Händler von Gesetzes wegen keine Umsatzsteuer an den deutschen Fiskus abführen muss, lügt, wenn er Verbrauchern in Deutschland gegenüber behauptet, der von ihm angegebene Preis enthalte bereits die Mehrwertsteuer. Kurioserweise verpflichtet ihn die Preisangabenverordnung auf den ersten Blick jedoch dazu. Wie dieser Widerspruch aufzulösen ist, erörtert die IT-Recht Kanzlei in diesem Beitrag.

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Können Kleinunternehmer im Internet auf den Hinweis "inkl. Mwst." verzichten?

Die PAngV sieht vor, dass derjenige, der über das Internet gewerblich Waren gegenüber Verbrauchern anbietet, seine Preise mit dem Hinweis zu versehen hat, dass die Umsatzsteuer bereits enthalten ist. Nur, wie hat sich hierbei der Kleinunternehmer zu verhalten, der im Sinne des § 19 UstG von der Umsatzsteuer befreit ist?

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BGH zu Preisangaben im Internetversandhandel

Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einer heute verkündeten Entscheidung dazu Stellung genommen, in welcher Weise im Internethandel auf die nach der Preisangabenverordnung vorgeschriebenen Angaben zur Umsatzsteuer und zu den Liefer- und Versandkosten hingewiesen werden muss.

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