DSGVO-Auskunftsgesuch mit sachfremden Zielen ist rechtsmissbräuchlich
Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO soll Betroffenen eine effektive Kontrolle ihrer Daten gewährleisten und Einsichten darüber ermöglichen, ob und - wenn ja - welche Daten über sie verarbeitet werden. Das Auskunftsrecht wird aber nicht grenzenlos gewährt.
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