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Das Widerrufsrecht für Dienstleistungen ab dem 28.05.2022

Auch bei Dienstleistungen besteht im Fernabsatz ein Widerrufsrecht. Es kann aber vorzeitig entfallen – etwa bei vollständiger Leistungserbringung. Zum 28.05.2022 gelten zudem neue Regeln zum Wertersatz. Der Rechtsrahmen ändert sich.

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Downloads von Software, Musik, Videos und Apps im Internet – Widerrufsrecht kommt im Juni 2014

Bislang gibt es kein Widerrufsrecht für Verbraucher bei Käufen von Software, Apps, Videos, Musik und weiteren digitalen Inhalten im Internet, wenn das Produkt als Download oder Stream bereitgestellt wird – also nicht auf einem körperlichen Datenträger wie einer DVD geliefert wird. Ab Juni 2014 steht Verbrauchern jedoch auch in diesen Fällen ein Widerrufsrecht zu. Allerdings können Online-Händler das Widerrufsrecht durch bestimmte, gesetzlich vorgegebene Maßnahmen ausschließen. Die IT-Recht Kanzlei informiert in einem ausführlichen Beitrag über die Änderungen, die im Juni 2014 in Kraft treten werden.

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Rechtsprechung zum e-Learning: LG Bielefeld bestätigt Widerrufsrecht auch bei Onlinekursen

Bei Onlinekursen, die zwar über eine bestimmte, abgegrenzte Laufzeit verfügen, nicht aber über ein Teilnehmerlimit oder einen fixen Startzeitpunkt, haben Verbraucher nach aktueller Rechtsprechung des LG Bielefeld ein Widerrufsrecht. Die Ausnahme aus § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB greife insoweit nicht. In Konsequenz daraus ist Verbrauchern beim Angebot von Onlinekursen ein Widerrufsrecht einzuräumen und eine entsprechende Belehrung abzugeben (vgl. aktuell LG Bielefeld, Urt. v. 05.06.2012, Az. 15 O 49/12).

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