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Irreführende Werbeaussagen

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Erotik-Werbung: Wann sind reklamehafte Übertreibungen erlaubt?

In der Werbung wird geprahlt, gepriesen und gnadenlos übertrieben – auch beim Geschäft mit der Lust. Das ist in Ordnung, solange die Übertreibung für jeden erkennbar ist. Problematisch wird es, wenn der Anschein erweckt wird, es handele sich um objektiv nachprüfbare Tatsachen.

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Aufgeklebte „Folien-Buche“ ist keine echte Buche

Wer Möbel mit Holzbezeichnungen bewirbt, muss bei den Materialangaben besonders sorgfältig sein. Das OLG Hamm entschied, dass die Bewerbung einer lediglich mit Kunststofffolie beschichteten Wohnwand als „Buche oder Kirschbaum Dekor“ irreführend sein kann

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