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Viele Online-Händler werben mit "kostenlosem Rückversand". Doch diese Aussage ist nicht immer zutreffend, in manchen Fällen sogar irreführend. Wie macht man es richtig?

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Sorry, das ist doch wieder mal unsinnige Anwaltslogik

Beitrag von Tokra
11.12.2019, 11:30 Uhr

Mit der Denke könnte man auch den Hinweis "kostenloser Rückversand im Rahmen Ihres gesetzlichen Widerrufsrechts" so verstehen, dass der Rückversand in allen anderen Fällen eben NICHT kostenlos ist und den Verkäufer dann abmahnen, weil er den Kunden so vor Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen abhält, indem er kostenlosen Rückversand ausdrücklich nur im Rahmen des Widerrufsrechts anbietet. Nein, logisch und richtig ist nur der erste Satz "Kostenlose Rücksendung" . Nur damit wird klar, dass die Rücksendung eben IMMER kostenlos ist und damit über das gesetzlich erforderliche Maß hinausgeht. Somit darf man auch damit werben.

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