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Leserkommentare zum Artikel

Kunde hat Ware angeblich nicht erhalten – Möglichkeiten der Beweissicherung für Händler

Immer wieder werden wir in unserer Beratungspraxis mit Fällen konfrontiert, in denen Kunden die vom Händler versandten Waren angeblich nicht oder nicht vollständig erhalten haben und deshalb vom Händler Lieferung der fehlenden Ware verlangen. Der Händler ist sich jedoch sicher, die bestellte Ware vollständig verpackt und an den Kunden versendet zu haben. Doch wie kann er dies im Ernstfall nachweisen? Welche Beweismittel kommen hierfür in Betracht und wie stehen die Chancen des Händlers, sich gegen evtl. Missbrauchsfälle zu wappnen? Der nachfolgende Beitrag soll Online-Händlern einige Hilfestellungen für die Praxis aufzeigen.

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ware nicht bekommen, obwohl der postbote sagt es wurde angenommen

Beitrag von eedy
08.12.2021, 12:00 Uhr

Hallo,

ich habe vor paar Wochen was bestellt über otto. Es ist aber bei mir nicht angekommen, weder im Briefkasten noch sonst wo. Laut deren Aussage und Sendungsnummer wurde es erfolgreich zugestekkt und wir hätten es entgegen genommen. Aber das ist nicht der Fall, was soll ich jetzt tun? Es kam ein Broef in dem ich noch mal sagen soll dass ich es nicht bekommen habe. Kann das vielleicht jemand anderen an der Falschen Hausnummer angenommen haben?

Berufsfeuerwehrbeamter im Ruhestand

Beitrag von Peter Strohe strohe@arcor.de
12.10.2021, 15:27 Uhr

Ich habe eine Paketliefersendung mit Nr: P005507574078 am 10.10.2021 in meinem Briefkasten erhalten zum Abholen an der PDF Station Godesberger Str. in Bonn welches durch nicht Anerkennung ihres Codes durch den Automaten führt meine Lieferadresse ist 150529192403220211005resse ist MPSO . Bitte helfen sie mir bei dem von mir bestellten Paket durch Ihre Auslieferung an mich ! Danke !

Ware nicht erhalten, weil DPD nicht zustellt, sondern nur ablegt

Beitrag von Rotur
07.05.2021, 09:19 Uhr

Ich habe Ihren Artikel mit Interesse gelesen. Bei uns verhält es sich so, dass DPD die Pakete nur vor die Tür ablegt und oft nicht mal klingelt. Seitdem kontaktlos zugestellt wird, hat diese Zustellpraxis deutlich zugenommen. Seit Jahren reklamiere ich das erfolglos bei DPD. Es wird einfach weiter gemacht. Jetzt ist ein Paket weggekommen. Es wurde abgelegt, dafür gibt es Zeugen. Der Fahrer behauptet aber einfach, es persönlich übergeben zu haben. Belegen kann er das nicht. Trotzdem reicht das für DPD, die Verantwortung abzulehnen. Auch die Bundesnetzagentur und die Schlichtungsstelle haben nichts erreicht. Dabei habe ich mehrere Zeugen, dass der Fahrer nicht zustellt, sondern aussteigt, den Motor anlässt, Pakete vor die Tür wirft und verschwindet. Interessiert DPD nicht. Besonders dreist ist, dass der Fahrer einfach so weitermacht und Pakete nur ablegt. Der Händler will nun seine 65 Euro. Wie kann sich gegen solche Ausbeuterbetriebe wie DPD überhaupt wehren?

Router nicht erhalten

Beitrag von Dirk
16.11.2020, 20:02 Uhr

Auf Anfrage wo mein DSL Router geblieben ist hat der Provider mir am Telefon gesagt das der Router an mich geliefert wurde,laut Sendungsnummer die sie mir gegeben haben wurde es geliefert ABER nicht an mich ! Habe Nachbarn gefragt die haben es auch nicht entgegen genommen davon ab wenn es so wäre müsste ich informiert werden das es beim Nachbarn X geliefert wurde.Jetzt soll ich mich darum kümmern laut Provider wo das Paket geblieben wäre!?

Versicherung an Eides Statt

Beitrag von JT
22.09.2020, 15:57 Uhr

Ich hab eine Sendung nicht erhalten und soll jetzt eine Versicherung Eides Statt abgeben!

Muss ich das? Oder muss der Verkäufer mir die Ware erstatten bzw. ohne nachliefern?

JT

Kunde meldet Nichterhalt erst nach 4 Monaten

Beitrag von Falko Nass
31.08.2020, 19:56 Uhr

Wie verhält es sich in einem Fall, in dem die Ware verfolgbar versendet wurde, der Kunde mit Sendungsnummer über den Versand der Ware informiert wurde, aber nun nach 4 Monaten einen Nichterhalt der Sendung reklamiert. Ein Nachforschungsauftrag ist nun nicht mehr zu stellen da die drei Monate der Verfolgbarkeit verstrichen sind. Eine Regulierung über die Versicherung (der Versuch wurde noch nicht unternommen) schein schwierig da die Unauffindbarkeit über DHL nicht mehr zu belegen ist. Bestehen hier nicht Sorgfaltspflichten des Kunden in einem angemessenen zeitlichen Rahmen zu reagieren? Mit freundlichen Grüßen

Ware nicht bekommen, trotzdem 1. + 2.Mahnung

Beitrag von Dee
18.07.2020, 22:16 Uhr

Volker Blees Heute Dee Wolf, 21:58 Uhr Hallo, ich bekam meine im Onlineshop bestellte Ware nicht, ich reklamierte telefonisch noch am eigentlichen Liefertag ( Ware wurde zum abholen in eine Postfiliale gebracht, nicht zugestellt, obwohl DHL die Erlaubnis über mein Kundenkonto hat die Ware ohne Unterschrift vir die Tür zu stellen). Der Mann am Telefon meinte, die ware gehe nach 1 Woche zurück ans Lager, ich müsse nur Geduld haben, es würde dann schon storniert, sobald die Ware wieder da sei. Dann kam die 1.Mahnung, ich rief wieder an, die Ware sei mittlerweile da. Ich solle Geduld haben, sagte die Kundenbetreuerin. 14 Tage später kam die 2. Mahnung. Ich soll laut der gleichen Kundenbetreuerin wieder Geduld haben. sie wisse nicht warum das nicht bearbeitet würde. Sie schrieb noch ein Mail an die Buchhaltung, mit hoher Priorität. Ich bestand auf eine Mailbestätigung, dass ich angerufen habe. ich habe auch die DHL-Seite als Nachweis, dass ich die Ware nie bekam.

Ich weiß nicht was ich noch machen soll. Ich hab echt genug anderes, muss sowas auch noch sein?!? Ich überlege einen Brief an die Geschäftsführung zu schreiben, mit der Bitte nach dem rechten zu sehen und mich gleichzeitig an die Verbraucherzentrale zu wenden.

Das ist echt die Höhe! Ich bin ein guter Bürger, der immer pünktlich seine Rechnungen begleicht.

Was ist richtig? Was ist falsch? Was muss ich beachten? Habe Angst noch eine Mahnung zu bekommen oder einen Gerichtsvollzieher plötzlich vor der Türe zu habwn. Ein Schufa Eintrag wird hier auch herausgefordert! Ich bin total verunsichert und enttäuscht!

LG Dee

Frage

Beitrag von Fr. Hilzendegen
19.06.2020, 01:59 Uhr

Ich habe eine Frage, die sicherlich nichts in dem Sinne mit dem Käuferrecht in Verbindung steht. Ich habe lediglich eine rein hypothetische Frage.

Wenn ich mir Lebensmittel z.b eine Pizza oder anderes bestelle, diese bezahle und verzehre aber eine halbe Stunde später diese wieder Vomitiere, haben ich als Käufer dann ein Recht auf eine Preiserstattung? Logisch gesehen wäre es ja als hätte ich die Ware nicht erhalten, da ich diese im eigentlichen Sinne nicht verzehrt habe durch den faux pas.

Bestellung nicht erhalten

Beitrag von Kristina P
30.04.2020, 15:37 Uhr

Meine Problem lautet so Habe im September 2019 über eine seie was bestellt, und Bestellbestätigung bekommen. Danach nach paar Wochen habe eine Anruf von Händler bekommen, wo er sagte das die Lieferung nicht möglich ist, und das Bestellung wurde storniert, und auf die Seite wurde es auch storniert. Und ich habe mir nicht weiteres gedacht. Und jetzt auf einmal wurde diese Rechnung zugeschickt, und der Verkäufer zeigt ein liferschein mit irgend einem Unterschrift, und sagt das edie wahre wurde geliefert, ung sagt das er wird diese fahl in Staatsanwaltschaft weiterleiten. Was bedeutet das für mich?? Wie kann ich es beweisen, da ich keine Unterlagen mehr habe

was kann man als Verkäufer vom Kunden verlangen?

Beitrag von Melanie
18.12.2018, 13:10 Uhr

Ich habe gerade den Fall, dass der Kunde behauptet die Ware nicht erhalten zu haben. Laut Sendungsverfolgung (Deutsche Post Maxibrief Prio) wurde zugestellt. In wie weit kann ich vom Kunden verlagen (z. B. Eidesstattliche Versicherung), dass er die Ware wirklich nicht erhalten hat. Behaupten kann das ja erstmal jeder. Bevor ich neue Ware rausschicke hätte ich gerne eine Art "absicherung", die eventuell vermeintliche Betrüger doch abschreckt auf Ihre Behauptung die Ware nicht erhalten zu haben zu beharren

Fehler in der Lieferadresse

Beitrag von Marcel
07.08.2017, 19:42 Uhr

Guten Abend.

Vor wenigen Tagen hatte kam es bei mir zu einer Beschwerde wegen einer nicht eingetroffenen Lieferung (Volumen unter 10€, unversicherter Versand ohne Sendungsverfolgung). Im Nachgang stellte sich heraus, dass der Kunde bei der Eingabe der Lieferadresse einen Fehler gemacht hat, der (laut Recherche) mind. 4 weitere Lieferorte möglich machte. Bisher kam es weder zu einem Rücklauf, noch hat der Kunde laut dessen Aussage die Ware erhalten. Wie sieht es in einem solchen Fall mit der Haftung aus? Bei einem Untergang der Ware wäre ja mir als Händler durch diese offensichtliche Unachtsamkeit des Kunden ein Schaden entstanden.

Vielen Dank im Voraus für ihre Antwort.

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