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Gewährleistung im Online-Handel: was tun, wenn der Verbraucher die mangelhafte Sache nicht zurückschickt?

Im elektronischen Geschäftsverkehr gestaltet sich die Handhabung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht selten delikat, weil die räumliche Distanz zwischen Händler und Verbraucher die Prüfung der Substantiiertheit der Mängelrügen erschwert und die Abwicklung verkompliziert. Zwar stehen dem Verbraucher bei genuinen Sachmängeln unter anderem Nacherfüllungsansprüche zu. Diesen muss der Händler indes nicht blindlings und auf bloßer Basis der Rüge nachkommen, sondern ist seinerseits mit besonderen Rechten ausgestattet. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich der nachstehende Beitrag mit der Frage, welche Möglichkeiten für den Händler in Fällen bestehen, in denen der Verbraucher einen Gewährleistungsfall geltend macht, die bemängelte Ware im Anschluss aber überhaupt nicht oder erst verspätet zurücksendet.

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Beitrag von Mark
14.08.2025, 16:33 Uhr

Hallo,

können Sie mir sagen, wie es bei folgendem Sachverhalt aussieht. Ein Käufer hat eine gebrauchte Ware gekauft und reklamiert kurz vor Ablauf der 1 jährigen Gewährleistungspflicht per Mail, dass das Gerät nicht mehr angeht. Wir einigen uns darauf, dass er es zur Überprüfung an mich zurückschickt. Dies bestätigt er im Februar diesen Jahres und schreibt, dass er es innerhalb einer Woche zurücksenden wird. Dann lange keine Antwort und auch kein Paket. Erst im Juli die Nachricht (angeblich von seiner Frau), dass das Paket nun zugeschickt wird. Also 5 Monate später als eigentlich vereinbart. Die Gewährleistung ist längst abgelaufen und in der Zeit könnte der Käufer das Gerät weiter genutzt haben. Die Behauptung, das Gerät sei defekt wurde zudem nicht nachgewiesen. Bin ich noch verpflichtet, Gewährleistung zu geben bzw. überhaupt das Gerät zu überprüfen ?

Grüße

Hinweis!

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
17.12.2024, 12:59 Uhr

Wir danken für den Hinweis.

Achtung

Beitrag von Achtung
17.12.2024, 12:49 Uhr

In der ersten Zeile Ihrer Einleitung wird eine E-Mail-Adresse angegeben, die sehr wahrscheinlich weder dorthin noch an eine andere Stelle des Artikels gehört.

VG

Danke

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
20.03.2023, 14:28 Uhr

Guten Tag, haben Sie vielen Dank für den Hinweis.

Tippfehler

Beitrag von Hinweis
20.03.2023, 12:02 Uhr

Guten Tag, kleiner Typo in I Abs. 1: "[...] (begründet durch BGH, Urteil vom 10.03.2010 – Az.: VI ZR 310/08)"

Das korrekte Aktenzeichen der betreffenden BGH Entscheidung dürfte "VIII ZR 310/08" lauten.

Viele Grüße

Keine Retouranforderung bei Garantieantrag

Beitrag von F. Holz
19.01.2021, 16:50 Uhr

Wie verhält es sich wohl, wenn man über einen Garantieantrag ein neue Gerät bereits zugeschickt bekommen hat, der Verkäufer das alte (defekte) Gerät aber nicht über eine Retoure anfordert? Gibt es eine "Verjährungsfrist" , bei deren Ablauf der Verkäufer kein Recht mehr hat den Artikel einzufordern?

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