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Garantie und Gewährleistung: Was sind die Unterschiede?

Gerade gekauft und schon kaputt: Erweist sich das neu erworbene Lieblingsteil als mangelhaft, können sich Verbraucher an ihren Händler wenden. Dabei werden jedoch häufig die Begriffe Gewährleistung und Garantie durcheinander geworfen, etwa wenn der Käufer auf seine „gesetzliche Garantie“ pocht. Tatsächlich bestehen zwischen Garantie und Gewährleistung jedoch beachtliche Unterschiede, die Online-Händler kennen sollten, um auf Kundenforderungen richtig reagieren zu können. Welche Unterschiede das sind, erläutert die IT-Recht Kanzlei im Folgenden.

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Golfbag

Beitrag von Doro
21.08.2017, 14:50 Uhr

Ich habe im Dezember 2015 ein weißes wasserdichtes Golfbag zum Preis von 330 Euro von einer bekannten Firma gekauft und jetzt reklamiert, da bei Regen das Bag nicht mehr dicht war, sich zudem das Material sich verfärbt hatte und die Innenverkleidung der Kühltasche ausgerissen ist. Der Hersteller hat mir folgendes angeboten: Entweder Reparatur (???) oder ein neues Bag für einen Sonderpreis von Euro 120,00. Ist das in Ordnung oder kann ich auf kostenlosen Ersatz pochen?

Kann ein Händler die Reparatur/Gewährleistung über die Herstellergarantie erfüllen?, wegen Kostenlosigkeit

Beitrag von Sebi
18.08.2017, 19:52 Uhr

Hallo,

wie ist denn der Fall, wenn man nach sehr kurzem Gebrauch einen Defekt feststellt an einem Gerät. Man wendet sich an den Händler wegen der Gewährleistung. Dieser lehnt aber die Nachlieferung wegen Unverhältnismäßigkeit ab. (Bei Lieferung von Neuware hätte er ja offenbar den Schaden, da er ein defektes Gerät zurückerhält.) Neurware ist jedoch vorhanden und könnte binnen 1 Tag geliefert werden. Will statt dessen, dass man ihm das Gerät sendet, damit er es an den Hersteller einsendet zwecks Garantie.

(Angenommen die Nachbesserung wird wegen Unverhältnismäßigkeit abgelehnt und auf Reparatur verwiesen.) Darf ein Händler statt selber nachzubessern hierfür die Herstellergarantie nutzen, weil dies kostenlos ist für ihn und daher "verhältnismäßig"?

Oder muss man bei einem Großgerät und Kauf online auf den Erfüllungsort verweisen, so dass die Reparatur in der Wohnung erfogen sollte obendrein? Danke für eine Klärung.

Mangelhaftung

Beitrag von Lena
14.07.2016, 09:17 Uhr

Rückgabefall eines Shirts. Shirt wurde vom Kunden gekauft und Positiv bewertet. Nun hat der Kunde einen Rückgabefall eingeleitet, Begründung Shirt nach dem tragen kaputt. Foto wurde vom Kunden mit geschickt, Shirt an zwei Stellen zerrissen, sieht für mich als Verkäufer so aus wie vermutlich damit irgendwo hängen geblieben. Muss ich das Shirt zurück nehmen ?

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