Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB
Leserkommentare zum Artikel

LG Frankenthal: Werben mit versichertem Versand im Fernabsatz ist wettbewerbswidrig

Im elektronischen Geschäftsverkehr ist es üblich, den besonderen Service oder ein zusätzliches Entgegenkommen des Unternehmers gegenüber Verbrauchern werbend hervorzuheben, um diese durch das Andeuten einer intensiven Kundenausrichtung längerfristig an den Betrieb und dessen Produkte zu binden. Allerdings findet die Zulässigkeit derartiger Werbung ihre Grenzen dann, wenn im Servicebereich Selbstverständlichkeiten angepriesen werden, welche das Gesetz den Unternehmern in Form von Pflichten ohnehin auferlegt.

» Artikel lesen


versicherter versand

Beitrag von Dirk
14.01.2021, 08:41 Uhr

Wenn man versicherter Versand schreibt, bedeutet das, dass eine Tracking Nummer da ist und, dass im Fall eines Verlustes dieser Sendung, man Geld vom Versandunternehmen bekommt, also als Versender. Die meisten grossen Online-Handel-Giganten haben auf ihrer Seite Versicherten Versand zu stehen - niemand interessiert es, warum? Weil es Giganten sind, die es einen Dreck interessiert ob sie von irgendeiner Abmahn-Piraten-Firma abgemahnt werden oder nicht. Abmahn-Vereine kümmern sich meist um Kleinunternehmer um sie fertig zu machen. Es geht nicht um Recht und Ordnung, sondern um Abzocke.

"Versicherter Versand" -----> Kostenlos

Beitrag von Serdal öse
15.05.2018, 14:29 Uhr

Die selbe Frage hätte ich jetzt auch gestellt, da im Zusammenhang mit "kostenlos" keine extra Leistung dem Kunden gegenüber abverlangt wird. Das heißt, er zahlt im Endeffekt nicht für einen "Extra-Service". Zwar stellt es keine Besonderheit dar, wenn man mit "kostenlosem versicherten Versand" wirbt, aber letztlich geht es ja darum, dass der Käufer keinen Nachteil dadurch erleidet.

Anders würde es, meiner Meinung nach aussehen, wenn dem Verkäufer die Möglichkeit zwischen "unversichertem Versand" und "versichertem Versand" durch Preisunterschiede deutlich gemacht wird, denn schlussfolgernd wird der Käufer damit absichtlich in die Irre geführt, womit ihm am Ende ein Nachteil entsteht, da er für einen bereits selbstverständlich bestehenden Service extra gezahlt hat.

Herr

Beitrag von Auster
18.03.2017, 21:41 Uhr

Ist es auch wettbewerbswidrig, wenn ich mit "kostenloser versicherter Versand mit Hermes" werbe? MfG

Kommentar schreiben

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei