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LG Frankenthal: Werben mit versichertem Versand im Fernabsatz ist wettbewerbswidrig
vom 20.03.2015, 09:27 Uhr
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Wenn man versicherter Versand schreibt, bedeutet das, dass eine Tracking Nummer da ist und, dass im Fall eines Verlustes dieser Sendung, man Geld vom Versandunternehmen bekommt, also als...
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Die selbe Frage hätte ich jetzt auch gestellt, da im Zusammenhang mit "kostenlos" keine extra Leistung dem Kunden gegenüber abverlangt wird. Das heißt, er zahlt im Endeffekt nicht für einen...
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Ist es auch wettbewerbswidrig, wenn ich mit "kostenloser versicherter Versand mit Hermes" werbe?
MfG
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