Das System der Markt- und Produktüberwachung in der Europäischen Union
Seit dem 1. Januar 2010 gilt die EG-Verordnung Nr. 765/2008, die den neuen allgemeinen Rechtsrahmen für die Überwachung der Sicherheit von Produkten in der EU bildet. Auf Grundlage der Verordnung sollen die einzelnen EU-Mitgliedstaaten und die Kommission das System der Markt- und Produktüberwachung organisieren. Dahinter steht der Leitgedanke, dass einerseits Produkte in der EU einen freien Zugang zum Markt haben sollen, auf der anderen Seite mittels effektiver Kontrollen dennoch ein starker Schutz vor gefährlichen Produkten besteht. Lesen Sie hierzu mehr in einem ausführlichen Artikel.
Dipl.-Ing. (FH)
Beitrag von Rudolf Weinzierl
16.02.2017, 13:04 Uhr
............. und wie lautet die Antwort auf die Frage von Jolli11 ?
Grüße RW
fehlende Kontaktdaten auf Produkten
Beitrag von Jole11
05.09.2012, 16:01 Uhr
Wiederholt fällt mir auf, dass beispielsweise auf Produkten wie "kompatible Tintenpatronen" die nach dem ProdSG geforderten Herstellerangaben etc. fehlen.
Die Händler dieser Produkte wissen in der Regel gar nicht, was man als Verbraucher diesbezüg- lich von ihnen fordert. Sie verweigern schlichtweg -auch im Schadensfall die Herstellerangabe und dies mit der Begründung eines entsprechenden Betriebsgeheimnisses.
Nun meine Frage: Interessieren sich die Marktüberwachungsbehörden überhaupt für solche Fälle und ggf., warum werden solche Produkte (oftmals aus China) in dieser Masse ohne Einhaltung entsprechender Vorschriften fortdauernd gehandelt? Man schaue sich insoweit nur das Internet und dort u. a. die Plattform "Ebay" an!
Gerne höre ich insoweit kurz von Ihnen und verbleibe im Übrigen
m.f.G.
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