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Leserkommentare zum Artikel

Übersicht: Produkthaftung und Produzentenhaftung

Produkthaftung ist die Haftung für Schäden, die ein fehlerhaftes Produkts verursacht. Doch wer muss eigentlich haften? Und unter welchen Voraussetzungen? Um die Gefahren der Produkt- und Produzentenhaftung besser abschätzen zu können, lesen Sie die nachfolgende Übersicht der IT-Recht Kanzlei.

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Frau

Beitrag von Frey
15.08.2019, 11:23 Uhr

Ihre Texte sind sehr aufschlussreich; vielen Dank dafür! Bitte überarbeiten Sie die Texte noch einmal, da sich ein paar Rechtschreibfehler und Wortverwechslungen (z.B. "Hersteller" anstatt "Händler") eingeschlichen haben, was den Texten ein bisschen die Seriösität nimmt. (Dies ist mir jetzt schon bei etlichen Texten von "it-recht-kanzlei" aufgefallen)

Produkthaftung beim Import von Oldtimern

Beitrag von Tim
30.04.2019, 13:49 Uhr

Gilt die Produkthaftung auch, wenn ich als Händler einen in den USA restaurierten Oldtimer nach Deutschland einführe und dann in meinem Namen an einen Privatkunden verkaufe? Wie wird hierbei berücksichtigt, dass der Oldtimer beim Import und der Zulassung durch den TÜV abgenommen wurde?

Produkthaftpflicht im Rahmen eines Markenverkaufs

Beitrag von Markus Grünwald
26.02.2019, 22:31 Uhr

Was hier noch nicht zum Ausdruck kommt.

Wie verhält es sich bei einem Markenverkauf mit inkludiertem Restbestand. Der Übernahmevertrag beinhaltet eine explizite Klausel, dass der neue Marken- sowie Produktinhaber zum Hersteller mit einhergehender Übernahme aller Herstellerpflichten und Produkthaftpflichten für alle Produkte (Exemplare) der bezeichneten Marken wird. Hat der neue Inhaber in diesem Fall, ich, dann im Sinne des Produkthaftungsgesetz zu haften oder gilt trotz klarer Formulierung weiterhin die Regel, dass der ursprüngliche Hersteller der Produkte haftet? Über eine Antwort wäre ich im Bezug auf den mir aktuell vorliegenden Fall dankbar. Je nach Einschätzung kann ein entsprechend fachlicher rechtlicher Beistand notwendig werden. Über eine Kanzleiempfehlung bin ich hier auch dankbar. Viele Grüsse

Herr

Beitrag von Hanns Ermann
28.02.2018, 22:33 Uhr

Die Ausführungen von Joe Black sind richtig und die Tabelle nicht ganz korrekt: Zwar ist die Produzentenhaftung verschuldensabhängig (insoweit ist "ja" korrekt), jedoch wird hier verständlicherweise eine Beweislastumkehr von dem Kunden auf den Produzenten (durchgängig in allen bisher in solchen entschiedenen Fällen) angewendet, sodass dieser sein sodann vermutetes Verschulden widerlegen muss.

Produkthaftung im Bereich Online Handel

Beitrag von Runge
27.02.2018, 09:38 Uhr

Sehr geehrte it-recht kanzlei München. In meinem Fall geht es um ein Geschäftsmodell bei dem man über einen Online-Shop Produkte anderer Hersteller vertreibt. Da viele, die in diesem Bereich tätig sind ihre Produkte wegen kosten Gründen aus China beziehen, ist allseits bekannt, dass es ein großes Problem mit der Produkthaftung gibt.  Ich in meinem Fall beziehe die Produkte jedoch von einem in der EU liegenden Großanbieter. Hab ich also keine Probleme mit der Haftung für die Produkte die ich vertreib oder hafte ich trotzdem als Verkäufer? Vielen Dank  Mit freundlichen Grüßen  Runge

Defektes Produkt

Beitrag von Schmidt
11.11.2017, 23:02 Uhr

Hallo, ich habe mir gestern eine Thermoskanne gekauft, diese 2-3 std später habe ich die Kanne dann in Gebrauch genommen. Ich habe die Kanne mit heißem Wasser befüllt, wollte einen Teebeutel reinmachen und aufeinmal ist sie explodiert. Das “isolierglas“ aus der Kanne ist durch die Küche geflogen und das heiße Wasser ist mir über die Hand gelaufen. Ich bin sofort ins Krankenhaus und habe mir meine Verbrennungen behandeln lassen.

Die defekte Kanne, sowie das ärztliche artest habe  ich zu Hause liegen. 

Was sind nun die weiteren Schritte die ich einleiten könnte? Stehen mir Schadensersatzansprüche zu ?  An wen sollte man sich wenden ? 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung! 

Mit freundlichen Grüßen 

Schmidt 

Herr

Beitrag von Uwe Neu
27.07.2017, 16:12 Uhr

Hallo, unser Quad / ATV ist 1 Monat über die 2-jährige Garantie! Vor 1 Jahr gab es eine Rückrufaktion bei der 1 Ersatzteil getauscht wurde. Nun ging genau dieses Ersatzteil während der Fahrt defekt, sodass es beinahe zu einem Unfall gekommen wäre. Nun will der Hersteller lediglich die Kosten für das Ersatzteil übernehmen, nicht aber den Arbeitslohn. Liegt hier nicht auch Produkthaftung vor und alles müsste gezahlt werden? Danke für Ihre Antwort!

Beweislastumkehr bei der Produzentenhaftung?

Beitrag von Joe Black
22.06.2017, 00:06 Uhr

Bezüglich der Beweispflicht bei der Produzentenhaftung: Der Kunde bzw. Geschädigte wird doch praktisch nie beweisen können, dass den Hersteller ein Verschulden trifft. Wenn mich nicht alles täuscht, dann nimmt die Rechtsprechung hier eine sogenannte Beweislastumkehr vor, also muss der Schädiger bzw. Hersteller beweisen, dass ihr kein Verschulden trifft, d. h. er keine Verkehrspflicht veretzt hat.

Korrekt

Beitrag von Jurist
30.01.2017, 09:07 Uhr

Sie beantworten ihre Frage schon selbst, sie müssen zahlen.

Ausgelaufenes Scheibenklar mit Versiegelung

Beitrag von Szponder
03.08.2016, 11:58 Uhr

Neulich hatte ich mir ein Scheibenklar mit Versiegelung also ein zwei in eins Produkt eines Namhaften Herstellers in meinen Kofferraum gelegt und damit nicht die Scheibenwaschanlage befüllt da es bereits Abends war und dämmerte. Desweiteren hatte ich keine Lust mehr dazu. Am nächtsne Tag fand ich den 3 Liter Kanister "ungeöffnet" jedoch um ein drittel leichter in meinem Kofferraum vor. Das Erdbeer ähnlich duftende Mittelchen ist trotz Sicherungsverschluss ausgelaufen. Nun kann ich nichts mehr in meinem Kofferraum transportieren da dieser mittlerweile nach Erdbeer -erbrochenem riecht und auch noch versiegelt ist. Der Hersteller beruft sich nun auf das Produktionshaftungsgestz paragrapgh 11 und meint bis 500 Euro muss ich selsbt haften. Also habe ich nun einfach pech gehabt udn muss eine Innenreinigung mit Ozon Reinigung selbt bezahlen weil es ein Gesetz von 1990 gibt das den hersteller schützt?

Mit freundlichen Grüßen

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