Leserkommentare zum Artikel

LG Darmstadt: Werbung mit Hinweis „FCKW frei“ ist irreführend

Das LG Darmstadt entschied durch Beschluss vom 6.08.2010 (Az. 15 O 188/010), dass es sich bei der Werbung mit dem Hinweis „FCKW frei“ um eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten handelt.

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hervorgehobene" Bewerbung

Beitrag von Daniel Schmidt
07.10.2010, 16:12 Uhr

Was ist eine "hervorgehobene" Bewerbung eines Produkts? Ist ein Hinweis innerhalb einer Beschreibung von mehreren Sätzen bereits "hervorgehoben"? Bezieht sich "hervorgehoben" z.B. auf Fett Schrift oder Auflistung?

Was ist mit bereits in Umlauf befindlicher Ware "FCKW-frei"?

Beitrag von Michaela
25.08.2010, 09:57 Uhr

Die Frage, die sich mir stellt, ist, was mit den - zB von dem Beklagten - bereits in den Verkehr gebrachten Waren mit Aufschrift "FCKW-frei" geschieht.

Müsste es hier nicht eine Rückrufaktion oder so etwas geben bzw. was macht der Anbieter/Händler, um diesbezügliche Abmahnungen zu vermeiden?

FCKW frei

Beitrag von Robert
17.08.2010, 07:22 Uhr

Na, an diese FCKW-freie-Welle kann ich mich noch gut erinnern! Wahrscheinlich falle ich auch gerade in den von der Werbung anzusprechenden Kundenkreis. Denn nur derjenige, der überhaupt etwas mit FCKW und den Schäden die es verursacht anzufangen weíß, könnte hier in die Falle tappen! Diese Werbetricks sind echt mies!

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