OLG Hamburg: „40 € - Belehrung“ setzt vertragliche Vereinbarung voraus
Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 17.02.2010 (Az.: 5 W 10/10) entschieden, dass die Verwendung der so genannten 40 € - Klausel im Rahmen der Widerrufsbelehrung eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung dieser Kostentragungsregelung etwa in Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraussetzt. Dies gelte auch für den Fall, dass der Unternehmer die Widerrufsbelehrung mit der 40 € - Klausel direkt in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingebunden hat.
Wert 40€ für eine Sache oder auch mehrere?
Beitrag von Frau Schiek
14.02.2011, 20:16 Uhr
bezieht sich die 40€ auf einen Artikel oder auf mehere mit Gesamtpreis über 40€?
Ohne Titel
Beitrag von Unbekannt
30.03.2010, 08:06 Uhr
Es sollte doch reichen wenn ein entpsrechender Passus in den ABG'S in den Widerrufsbelehrungen enthalten ist oder?
Ohne Titel
Beitrag von Unbekannt
24.03.2010, 12:37 Uhr
Hallo, die von Ihnen bezogene Widerrufsbelehrung müsste aber zumindest mit AGBs kombiniert werden um Rechtssicherheit zu erlangen? Danke!
Musterwiderrufsbelehrungen
Beitrag von IT-Recht Kanzlei
24.03.2010, 10:58 Uhr
Nein, dies ist nicht der Fall.
Muster Widerrufsbelehrungen
Beitrag von Unbekannt
24.03.2010, 10:56 Uhr
Hallo, bedeutet dies, das die von Ihrer Kanzlei im September 2009 verkauften Muster Widerrufsbelehrungen aktuakisiert werden müssen?
Ohne Titel
Beitrag von RA Nagel
03.03.2010, 11:47 Uhr
Hallo Herr Ließmann,
bei den 40 € handelt es sich um den Bruttopreis der Widerrufsware. Die Versandkosten sind nicht einzubeziehen.
Soltronik24.de
Beitrag von E. Ließmann
03.03.2010, 11:05 Uhr
Hallo Herr Nagel,
beziehen sich die EUR 40,-- inkl. Porto (Hinsendung). oder exkl.??
MfG.
Eckhard Ließmann
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben