Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB
Leserkommentare zum Artikel

Gewährleistungsausschluss: In Privatverkauf-AGB wirksam zu regeln?

Privatverkäufer haben anscheinend oft die Vorstellung, sie seien berechtigt, die Gewährleistungs- ansprüche ihrer Käufer vollständig auszuschließen. Nur so lässt sich erklären, dass bei eBay Angebote mit den folgenden oder ähnlichen Zusatzregelungen versehen werden: „ Keine Garantie “ oder „ Dies ist ein Privatverkauf, daher keine Garantie, Gewährleistung, Rücknahme oder Umtausch möglich .“

» Artikel lesen


Ticketkauf bei Facebook- Betrug

Beitrag von Christina von Roth
14.05.2023, 20:12 Uhr

Hallo,

ich wollte in einer Ticket-Gruppe bei Facebook Tickets kaufen. Ich habe mich leider zur privaten Bezahlung über Paypal überreden lassen. Der Verkäufer hatte mir ein Foto seines Personalausweises geschickt, wodurch ich beruhigt war. Ich habe bezahlt, aber sie Tickets sind mir angekommen. Wir hatten Versand mit Einwurfeinschreiben ausgemacht, was er nicht gewählt hat. Er hat mich mittlerweile auf Facebook blockiert. Ich habe den Betrag durch meine Bank zurückgefordert, weshalb nun Paypal eine Forderung an mich stellt. Was kann ich tun? Danke

EBay Kleinanzeigen- Jungenpaket

Beitrag von Chantal
02.02.2023, 06:05 Uhr

Ich habe gestern ein Paket erhalten was ich bei EBay Kleinanzeigen gekauft habe . In der Anzeige stand ohne Flecken und ohne Risse , als das Paket ankam war alles voller offensichtlich großen Flecken . Diese waren nirgendswo zusehen oder erkennbar ! Oben drauf gab es lebende Tiere . Ihre Aussage zu dem ganzen ist - es sei ein privatkauf ohne Haftungspflicht .

Fuchs

Beitrag von Pascal
13.01.2023, 11:16 Uhr

Ich habe ein Quad verkauft, 13 Jahre alt, 9000km mit Kaufvertrag von ADAC Jetzt nach 4 Tagen kommt der Käufer, ein Händler und behauptet es wäre ein Lager im Motor kaputt. Es droht Motorschaden. Er selber hat das Quad nicht abgeholt sondern nur ein Fahrer, der nicht mal Probefahrt gemacht hat.

eBay Kleinanzeigen falsche Artikelbezeichnung

Beitrag von A...
12.11.2022, 16:04 Uhr

Hallo, und zwar habe ich ausversehen ein neues Modell Kiddy Board für den kinderwagen angegeben. Aber auf den Bilder war das alte Modell zusehen. An den kinderwagen sollte es passen , laut Hersteller. Nun habe ich schon 5€ Erlass gegeben beim verkaufen. Nun möchte er nochmal preisnachlass nachdem er es festgestellt hat, das es das Kiddy Board 1 und nicht Board 2, was ich ausversehen als 2 beschrieben habe. In der Anzeige stand da Privatverkauf ist, sind Rücknahme, Garantie und Umtausch ausgeschlossen. Was soll ich tun?

privat kauf

Beitrag von Peter Müller
25.09.2022, 09:16 Uhr

Hallo,

ich habe nach mehr als 2,5 Jahren festgestellt das mein gekauftes Produkt kein Original Produkt ist. Bekomme ich hier noch mein Geld zurück?

Danke und VG, Peter

Herr

Beitrag von Peter Schnetgöcke
15.03.2022, 16:15 Uhr

Ich habe Gartenstühle an Privat verkauft. Inseriert waren diese als gebraucht und gepflegt. Der Käufer und Verkäufer haben alle Stühle gemeinsam inspiziert, der Käufer hat sie angefasst und ist Probe gesessen. Festgestellte Mängel wurden angesprochen und der Käufer hat seinerseits eine Instandsetzung angeboten. Es kam zum Verkauf der Stühle. Einen Tag später kam ein Telefonanruf vom Käufer, er hätte Schimmelflecken an einigen Stühlen entdeckt und auch die Gelenke ließen sich nicht reparieren. Er hat mir "Arglistigkeit" unterstellt und verlangt den Kauf rückgängig zu machen. Dieses Gebaren ist mir noch nie untergekommen.

Hallo

Beitrag von Sediqi123@hotmail.de
07.12.2021, 22:43 Uhr

Guten Tag, ich habe Fahrrad ohne Vertrag Privat bei Ebay Kleinanzeigen gekauft. Eine Woche später eine ich nachweislich das Fahrrad nicht gefahren habe hat die Werkstatt, wo ich Inspektion durchführen wollte irreparable Risse in Rahmen festgestellt. Was nun? Verkäufer weigert sich Fahrrad zurück zu nehmen.

Antwort an den Verkäufer - Artikel nicht wie beschrieben

Beitrag von Marcel Pohl
25.08.2021, 23:41 Uhr

Guten Tag Herr, (BEISPIEL) ich habe ihre Schuhe erhalten, die sie mir auf Ebay-Kleinanzeigen als "Jordan 1 Retro Black White (Gr. 42)" verkauft haben. Nun habe ich sie detailliert überprüfen lassen, wobei festgestellt wurde, dass es sich anhand einiger Merkmale nicht um originale Schuhe handelt. In ihrer Anzeige auf Ebay ist aber nicht ersichtlich, dass es sich um eine Fälschung handelt. (Ihr Angebot auf Ebay ist gescreenshottet).

Ich weise Sie darauf hin, dass der Verkauf von Replikaten/Fälschungen auf Ebay verboten ist: "Wir erlauben keine gefälschten Artikel, Repliken oder unbefugte Kopien in Angeboten bei eBay." (Ebay-Richtlinien).

Zudem begehen Sie nach § 143 MarkenGesetz - Strafbare Kennzeichenverletzung, eine Straftat beim Verkauf von Replikaten/Fälschungen.

Ich bitte Sie, mir innerhalb der nächsten 3 Werktagen das Geld zurückzuüberweisen. Nach Eingang des Geldes, werden wir ihnen ihre Schuhe zurückschicken.

Ansonsten sehen wir uns im Rahmen des Rechtsschutz, juristisch gegen Sie vorzugehen.

Mit freundlichen Grüßen ....

*Gewährleistungsrechte des Käufers*

Sie sind als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben – gleich ob Sie privater oder gewerblicher Verkäufer sind. Ist die Ware bei der Übergabe an den Käufer mangelhaft, stehen dem Käufer Gewährleistungsansprüche zu. Bei Vorliegen eines Mangels bei der Übergabe der Sache kann der Käufer grundsätzlich:

Wahlweise Lieferung einer neuen Sache oder Reparatur der mangelhaften Sache verlangen (sog. Nacherfüllungsanspruch)

Bei Fehlschlagen, Unmöglichkeit oder Verweigerung der Nacherfüllung durch den Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern

Bei Verschulden des Verkäufers Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen

Für diese Ansprüche gilt grundsätzlich eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren (§ 438 BGB).

*Deutlicher Hinweis in der Artikelbeschreibung* Ein Gewährleistungsausschluss ist grundsätzlich nur dann wirksam mit dem Käufer vereinbart, wenn Sie direkt in Ihrer Artikelbeschreibung dazu einen eindeutigen Hinweis einfügen: „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft“.  Denn nur wenn der Käufer bereits vor Vertragsschluss darüber informiert wird, ist der Gewährleistungsausschluss wirksam vereinbart.

*Kein wirksamer Ausschluss bei bewusster Täuschung oder Übernahme einer Garantie* Ein Gewährleistungsausschluss ist nicht wirksam, wenn Sie einen Mangel der Ware verschwiegen haben oder bewusst falsche Angaben über den Artikel machen. Auch verhindert ein Gewährleistungsausschluss die Ansprüche des Käufers dann nicht, wenn sie bestimmte Eigenschaften der Sache zugesichert haben (s. dazu BGH, Urt. v. 19.12.2012, Az.: VIII ZR 96/12). Auf einen Gewährleistungsausschluss können Sie sich auch dann nicht berufen, wenn Sie für die Beschaffenheit der Ware eine Garantie übernommen haben. Die Übernahme einer Garantie kann schon darin gesehen werden, wenn Sie in der Artikelbeschreibung eine bestimmte Eigenschaft der Ware zusichern.

Privat kaufen

Beitrag von Aga
24.07.2021, 14:09 Uhr

Hallo, ich habe über Facebook eine Trainingsbank zum Privatverkauf gekauft. An der Bank waren keine Schrauben festgezogen, zu Hause angekommen stellte sich heraus, dass die Bank schief ist. Ich habe Ihnen geschrieben, aber er hat zurückgeschrieben, dass es sich um einen Privatverkauf handelt. Es gab keine Garantie in der Anzeige usw. Kann ich die Bank zurückgeben. Dieser Herr behauptet nicht. Vielen Dank, dass Sie geantwortet haben. Ich wünsche Ihnen viel Gesundheit und einen schönen Tag. Aga

Ware wurde von Käufer beschädigt.

Beitrag von Anmai
22.07.2021, 21:26 Uhr

Habe eine Frage. Habe ein einwandfreies Produkt verkauft und Käufer hat es sichtbar kaputt gemacht( Paket wohl mit Cutter aufgeschlitzt, Ware kaputt geschnitten, so meine Vermutung) er will das Geld zurück, aber das sehe ich nicht ein. Was kann ich da machen? 

Kaufvertrag Privat zu Privat- Betrug-Vorgehen

Beitrag von Tom
13.05.2021, 12:18 Uhr

Wer bei kleinanzeigen oder ebay, etc. einen Artikel kauft, schliesst mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag ab. Damit greifen auch Mängelrügen(2 Jahre + nach Kauf) und das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag.

Fall: A kauft von B ein Notebook-beschrieben als startet plötzlich nicht mehr, Gewährleistungs, Sachmangelhaftung und Rücknahme ausgeschlossen. Geliefert wird ein Gerät mit Flüssigkeitschaden. Unabhängig davon, ob dem VK der Schaden kenntlich war, hat der K einen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Irrtum und Täuschung. Zudem evtl Anspruch auf Schadenersatz(wenn anderes, teureres Gerät gekauft werden muss, etc. Also hier nicht mit Fragen nerven und rumjammern. Wer von seinem Recht überzeugt ist, sollte dieses auch durchsetzen! Alle Dokumente ausdrucken(Inserat, Auktion, e-mails + Zahlungsbeleg), ein Textdokument, was man gekauft und erwartet hat/erwarten durfte, und wie der Artikel von der Beschreibung abweicht. Ab zum Anwalt. Dieser erklärt den Rücktritt vom Kaufvertrag-mit Begründung- und setzt ein Rückzahlungsziel. Negativ, dann erfogt Klage. Dafür braucht es keine-immer individuelle- Beispielurteile-höchstens Einlesen in den BGB und etwas Sachverstand. Und einen guten Anwalt. Gerichtstand ist übrigens immer der eigene Wohnort!

Herr

Beitrag von Philipp
05.05.2021, 07:58 Uhr

Am 28.04.2021 veröffentlichte ich eine Anzeige bei Facebook Marketplace über einen 55 Zoll Sony Smart TV.

Der Käufer und ich einigten uns auf 360€ und die Abholung des TVs aus meiner Wohnung. Zudem fragte ich wegen eines Kaufvertrages. Da der Käufer schlecht deutsch sprach, rief mich ein Freund des Mannes an. Diesem erklärte ich die Sache mit dem Kaufvertrag. Schließlich verzichtete der Käufer auf einen Vertrag. Bei der Abholung des Geräts bekam der Käufer die Möglichkeit das Gerät zu testen, was er auch tat. Schließlich stimmte er dem Kauf zu. Später erreichte mich eine Nachricht, dass er mit den Funktionen nicht zufrieden sei und dass ich ihn belogen hätte bezüglich des Betriebssystems. Zuvor fragte der Käufer ob es sich um ein android TV handelt. Nach Recherche stellte ich fest, dass es sich um ein Linuxbasierten TV handelt, wobei Android einen Linux-Kernel nutzt. Aus diesem Grund beantwortete ich die Frage mit ja. Zudem warf er mir vor, dass kein App-Store auf dem Fernseher installiert ist. Diese Frage kam vor dem Kauf niemals auf. Muss ich den Artikel zurücknehmen, obwohl der Käufer vor Ort die Möglichkeit hatte das Gerät uneingeschränkt zu nutzen?

müde

Beitrag von K. Fercher
03.05.2021, 09:03 Uhr

Ich bin es momentan derart leid, auf Suche nach Lösungen oder Information auf solche Seiten zu stoßen. Menschen die statt Kommentare Fragen stellen, die doch offensichtlich nicht beantwortet werden, weil die Antwort in dem obigen Bericht steht.

Ich wollte auch was verkaufen

Beitrag von hans
21.04.2021, 16:22 Uhr

Ich wollte auch was verkaufen, aber keiner wollte es. Jetzt behalte ich es.

Eure Fragen

Beitrag von Marc Köster
20.04.2021, 18:04 Uhr

Es wird auf eure Fragen keiner antworten! Dummes Deutschland

Falsche Angaben im Inserat

Beitrag von Anna
30.03.2021, 20:54 Uhr

Guten Tag, Wie sieht es denn aus, z.B. bei Autokauf, Gebrauchtwagen privat, Verkäufer gibt vor Zahnriemen sei gewechselt (auch auf mehrmaliges Nachfragen), liefert ganzen Ordner mit Rechnungen mit, nach dem Kauf stellt sich heraus, dass genau die betroffene Rechnung fehlt und der Zahnriemen definitiv nicht gewechselt wurde. Natürlich Gewährleistung und Garantie im Kaufvertrag ausgeschlossen. Kann man da irgendwas tun?

Herr

Beitrag von Achim
08.02.2021, 16:53 Uhr

also verstehe ich es jetzt so, wenn ich einer Person, z.B. bei meinem Zeitunganbieter geworben habe, erhalte ich als Prämie z.B. einen Staubsauger....... ein paar Tage später stelle ich fest, das Gerät entspricht nicht meinen Vorstellungen, also stelle ich es z.B. bei eBay Kleinanzeigen zum Verkauf ein..... da stellt sich mir die Frage, was ist eigentlich mit einer Garantie? Vom Zeitungsanbieter habe ich nur einen Lieferschein bekommen... und nun?

Verkauf bei Privatverkauf

Beitrag von Roth
16.10.2020, 10:12 Uhr

Ich kann in dem gesamten Artikel über folgendes Thema nichts finden. Privatverkauf. Der Verkäufer hat eine gebrauchte Ware (Wert 45 Euro) versandt und nicht gesehen, dass ein kleiner Mangel vorhanden war. Der Käufer forderte die Ware zurück mit Erstattung der Versandkosten. Darf der Käufer einen Schadenersatz in Höhe einer Wertminderung verlangen ?

Laut Käufer ist die Ware nicht wie beschrieben

Beitrag von V. Kaspar
07.10.2020, 22:14 Uhr

Hallo, Ich habe peivat gebrauchte Bettwäsche übers Internet verkauft und dem Käufer per Post gesendet. Angegeben habe ich im Inserat die Größe 240x220, so wie ich sie auch vor ein paar Monaten selbst gekauft habe. Diese hat auch auf meine Decken mit derselben Größe gepasst. Der Käufer meint, dass der Bezug kleiner sei als angegeben. Ich kann die Größe mit der Rechnung belegen. Ich habe ihm zugesichert, dass er den Betrag zurück erhält, nachdem die Ware bei mir eingegangen ist. Er fordert nun jedoch auch die Versandkosten von mir zurück. Wer ist denn nun im Recht? Vielen Dank im Voraus!

Keine Rücknahme

Beitrag von Heike Schröder
04.10.2020, 15:27 Uhr

Hallo ich habe vor kurzem ein Tablet verkauft und es genau beschrieben. Ich habe reingeschrieben kein versand und rücknahme... Darf der käufer das gerät wieder zurückgeben? Habe auch den artikel mit bildern präsentiert das dass gerät auch funktioniert.. Habe auch den artikel genau beschrieben.. Als letzte spalte habe ich auch reingeschrieben kein versand und rücknahme. Muss der käufer sich dran halten... Habe auch als sicherheit reingeschrieben nur abholung...

Frau

Beitrag von Manuela
28.09.2020, 10:56 Uhr

Hallo wir haben für unseren Sohn ein Motorrad gekauft von privat.. Nun folgendes Problem bei der Probefahrt hat alles super funktioniert... Keine Probleme.. Nun steht das Ding hier und macht nur noch Ärger geht nicht an oder läuft er fährt stellt es ab und die Batterie leer.. Der Verkäufer hat falsche Angaben gemacht was das Alter also Tag der Zulassung betrifft und auf Grund dessen weil die Maschine sehr viel älter ist bekommen wir keine Ersatzteile mehr weil Lichtmaschine und Geber kaputt sind... Wie können wir uns Verhalten. Haben wir Anspruch auf Rückgabe und Geld Erstattung

Ebay Kleinanzeigen

Beitrag von Kabbert
03.04.2020, 15:41 Uhr

Guten Tag ich habe für mein Kind ein nerf gekauft. Verkauf lief gut aber wo es ankam ging es nicht. Den Verkäufer geschrieben er war auch einsichtig, so habe ich es wieder zurück geschickt. Bei dem Verkäufer wieder angekommen beleidigte er mich was das soll er musste zur Post und das Paket bezahlen obwohl ich es schon hatte und angeblich würde es gehen. Was mache ich nun er will mir mein Geld was er versprochen hat nicht wieder geben.

Dentallegierung

Beitrag von Gamze
01.03.2020, 20:59 Uhr

Hallo  Ich habe in eBay Kleinazeige Zahngold Altgold Dentallegierung verkauft. Ich habe mit dem Käufer telefonisch gesprochen und gesagt das ich nicht weis welche Legierung es hat und ich es nicht überprüft habe so das ich keine Gaantie dafür geben kann er war damit einverstanden, jetzt sagt er zu mir er hat es überprüfen lassen und sagt er möchte ein Teil von Geld haben. Weil mich alles Gold ist sonst würde er mich anzeigen und zum Anwalt gehen ist das rechtens?  Mit freundlichen Grüßen 

Gebrauchte Artikel , Haftungsausschluss

Beitrag von Arnold
02.02.2020, 12:25 Uhr

Hallo, ganz ehrlich. War früher einfacher. Ich bin irritiert.

Ich löse gerade mein Hobby auf und habe somit sehr viele Kleinanzeigen die zum Schluss immer diese Passage haben

"Versand: 5,9€ bis 2kg. Paket versichert falls vom Käufer der Versand als Warensendung gewünscht, trägt Käufer das volle Versandrisiko. Ware gilt erst bei Geldeingang als reserviert.

Es handelt sich um einen Privatverkauf. Der Gegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft."

Ist das nun in Ordnung oder nicht.

Vielen Dank

Nähmaschine über ebaykleinanzeigen verkauft

Beitrag von Wencke Both
13.01.2020, 07:15 Uhr

Guten Tag.ich habe eine Nähmaschine aus dem Jahr 1960 verkauft.sie war vor Versendung ,intakt (habe sie selber noch getestet,in Anwesenheit meines mannes)die garnrollenhalter waren heil.sie wurde selten benutzt,was auch in anzeige stand nach Versendung, kam die Rückmeldung, die garnrollenhalter wären abgebrochen.darauf schlug ich vor neue zu bestellen(Link fügte ich zu)und ich würde die kostenübernehmen,des friedenwillens .darauf kam ne mail,sie hätte die Maschine auseinander gebaut um sie zu kontrollieren, wobei sie danach beim anschalten puffte und vermutlich Kurzschluss hatte.sie soll von innen verrostet sein(hab da nicht reingeschaut) nun soll ich komplett den Kaufpreis in Höhe von 40 € zurückerstattet. Ich schlug vor die Hälfte zu tragen,was auch abgelehnt wurde.nun wird mit anzeige gedroht.was sollte ich tun?vielen dank

Rücknahme von Waren bei Ebay Kleinanzeigen

Beitrag von Silke
15.12.2019, 00:40 Uhr

Hallo, habe für meine Enkel bei Ebay Kleinanzeigen 5 verschiedene Sets ( jedes Set war einzel aufgeführt und mit je einer Auftragsnummer versehen ) von Playmobil gekauft. Als das Paket ankam, waren alle Teile von den 5 Sets ,komplett durcheinander in einem Karton. Ich war 2 Stunden beschäftigt die einzelnen Teile von nur 2 Sets aus dem Karton zu sortieren. Für die restlichen muss ich erst wieder im Internet nach Anleitungen suchen. Habe den Verkäufer kontaktiert, das ich das Paket gerne zurück geben möchte. Dieser weigert sich aber. Ist das rechtens ? m

Herr

Beitrag von Kaan
18.11.2019, 11:08 Uhr

Ich habe über Ebay Kleinanzeigen Winterreifen für mein Auto gekauft. In der Anzeige wurden spezifisch mein Fahrzeug (Bmw E92) aufgelistet. Der eigentliche Verkäufer beauftragte eine Freundin, die mir die Reifen verkaufen sollte. Als ich mir die Reifen ansah fragte ich erneut passen die Felgen auf mein Auto, die Dame meinte der Verkäufer sei Ingenieur bei Bmw und wüsste es sehr gut. Ich sagte erneut ich sei eine Leie und kenne mich nicht aus, ich vertraue Ihrer Anzeige. Die Dame meinte wenn Sie nicht passen sollten, habe ich die Möglichkeit die Reifen am nächsten Tag zurückzubringen. Sowie es auch geschah, die Felgen passten nicht! Der Werkstatt Meister war sogar dem anschein, dass die Felgen von einem alten Modell sind. Ich kontaktierte den Verkäufer und die im Auftrag von Ihm geschickte Verkäuferin und meldete denen das die Felgen nicht passen. Dauraufhin meinten die Pechgehabt hätten Sie sich informiert. Wie ich schon erwähnte ich fragte spezifisch ob Sie passend sind, ob ich Sie zurückgeben kann! Beides wurden mir bestätigt. Des weiteren wurde in der Anzeige nicht aufgelistet: "keine Garantie und Rücknahme ausgeschlossen".

USK16 Spiel gekauft, aber PEGI18-Version bekommen

Beitrag von Dennis L
30.10.2019, 21:17 Uhr

Habe ein Spiel gekauft mit USK16 laut Foto und Titelzeile besagte NEU+OVP. Ich wollte explizit eine originale Deutsche Version haben. Stattdessen hat man mir eine gebrauchte Version mit PEGI18 zugeschickt, die nicht mehr verschweißt war. Das stand zwar ziemlich versteckt in der Zustandsveschreibung, aber es hieß, dass das Siegel noch nicht angebrochen ist. Nun habe ich mal die Barcode Nummer des Siegels im Internet eingegeben und herausgefunden, dass das Siegel eindeutig von einem ganz anderen Spiel von einer älteren Konsolenversion ist. Außerdem deutet die Umverpackung darauf hin, von wem der PrivatVerkäufer das Spiel selbst per Post zugeschickt bekommen hatte (bisherige AbsenderAdresse mit Empfängeradresse meines Verkäufers war zu locker abgeklebt. Ich überlege, ob ich bei ausbleibender Erstattung eine Anzeige mache. Ich fühle mich ziemlich betrogen. Und das Jugendschutzgesetz würde auch nicht eingehalten vom Verkäufer, weil es ja USK18 ist.

Tippfehler?

Beitrag von KF
24.10.2019, 13:54 Uhr

Sie schreiben: "Verkauft ein Unternehmer (§ 14 BGB) an einen Verbraucher (§ 13 BGB) eine bewegliche Sache, ist eine Beschränkung der Mängelhaftung gemäß § 475 Abs. 1 BGB ausgeschlossen. Lediglich die Verjährung der Haftung für gebrauchte Sachen kann gemäß § 475 Abs. 2 BGB auf ein Jahr reduziert werden."

Sie dürften sich dabei wohl auf § 476 BGB und nicht § 475 BGB beziehen.

Frau

Beitrag von Walburgis Kecke
09.08.2019, 12:17 Uhr

hallo ich habe eine Frage-Wir sind eine Gruppe von 6 Frauen und eine davon plant jedes Jahr eine Rucksackreise nach Nepal.Ich habe mich da amgemeldet und musste Ihr 300 Euro für die Irganisation in Nepal bezahlen.Nun muss ich aus gesundheitlichen Gründen den Flug stornieren.jetzt will sie mir die 300 Euro nicht mehr zurückgeben.An meiner Stelle fährt nun ihr Mann mit.Sie weigert sich die 300 Euro an mich zurück zu geben da sie nun sagt sie ist eine Privatperson und dafür nicht haftbar zu machen wenn ich nicht gut auf mich aufpasse und krank werde.Wohl gemerkt die 300 Euro sind ein Honorar für ihre Begleitung in Nepal.Kann ich mein Geld zivilrechtlich zurück verlangen ? Für eine Hilfe wäre sehr dankbar, bin ziemlich Ratlos. Liebe Grüße

W.Kecke

Kauf von Privatanbieter auf eBay-Kleinanzeigen

Beitrag von Birgit Eichinger
05.08.2019, 12:25 Uhr

Hallo, ich habe Anfang Juli ein Parfüm von einer privaten Dame über eBay-Kleinanzeigen gekauft. Leider stimmt die Qualität des Duftes überhaupt nicht – entweder ist es eine Fälschung oder es ist "gekippt". Ich habe die Verkäuferin mittlerweile bei eBay gemeldet und mehrfach um die Rückabwicklung / Rückerstattung des Kaufbetrages gebeten. Bislang ohne Erfolg und sie beruft sich auf den Wortlaut ihrer Anzeige: "Leider nie benutzt. Habe es geschenkt bekommen aber mir gefällt der Geruch nicht. Privatkauf, daher keine Garantie oder Rücknahme." Ich hatte vor dem Verkauf sogar diese Frage gestellt: "Ich kann mich darauf verlassen, dass es wirklich nicht gekippt ist – also "ranzig" riecht oder so? Hab schon mal sehr schlechte Erfahrungen bei eBay-Kleinanzeigen gemacht …" Antwort war: "Also hab es vor ungefähr einer Woche geschenkt bekommen, ich hoffe ich das es so schnell kippt." Meine Frage: Habe ich das Recht auf Rückerstattung? Oder schlicht und ergreifend Pech gehabt? Meines Erachtens – auch in Bezug auf ihr Verhalten auf meine Reklamation – wusste sie sehr genau, dass das Parfüm nicht in Ordnung ist. Ich freue mich wahnsinnig über eine kurze Antwort! Herzliche Grüße Birgit Eichinger

Altes Board eingebaut und daher Garantie verweigert.

Beitrag von Stoffels
04.06.2019, 19:09 Uhr

Innerhalb der Gewährleistungspflicht versagte das Board (Fehler traten schon am Anfang auf) und nun wollte ich ein besseres und war bereit es zu bezahlen, wenn die die Arbeitskosten übernehmen. Also nicht einfach zu reparieren versuchen.

Doch was geschah! Ein neues Board (gemäß meinen Wünschen) wurde nach vielen Wochen eingebaut und der PC kam zurück. Innerhalb der Garantiezeit vergaß der Rechner Uhr und Hauptfestplatte (SSD). Ursache: Board ist alt und Batterie alle. Firma: "Wir haben ihnen ein altes Board eingebaut worauf keine Garantie mehr ist." Was soll nun das??? Boardkosten selbst übernommen damit ich ein besseres bekomme - wie kulant von mir, und dann baut man mir ein Uralt-, Lagergerät ein. Und sagt: keine Garantie, da zu alt. Es gäbe dafür nicht einmal mehr ein BIOS Update. Das ist doch im Grund Betrug!!! Dabei hatte ich wenigstens eine Batterie verlangt!

Auto

Beitrag von Aylin
11.04.2019, 13:58 Uhr

Ich habe letzte Woche unser Auto privat an Privatperson verkauft. Habe alle bekannten Mängel gezeigt/ gesagt. Die Person ist auch probegefahren. Hat das Auto angeschaut und war mit allem zufrieden. Wir haben keinen schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen. Jetzt eine Woche später schreib er mir dass irgendwas an den Bremsen nicht funktioniert ect. Er möchte einen bestimmen Betrag von mir ca. 60% von Kaufpreis. Ansonsten geht er zum Anwalt meinte er. Ich hab ihn alle bekannten Mängel gesagt. Das bzw ob was an den Bremsen nicht stimmt wusste ich nicht/ weiss auch ehrlich gesagt nicht ob er die Wahrheit sagt. Er meinte dann noch er war in der Werkstatt und ist wohl älter und er geht zum Gutachter jetzt. Ich meinte dann geh zum Anwalt wenn du meinst. Ich wusste nichts davon und du hast das Auto so wie gesehen mitgenommen. Was kann da auf mich zu kommen wenn er die Wahrheit sagt und zum Anwalt gehen sollte.? 

Privat Verkäufer

Beitrag von Alexander A
06.02.2019, 23:05 Uhr

Zu viele käuferrechte, es wird schlecht enden, ich als Privatverkäufer bei ebay, treffen sich immer mehr Lügner Käufer. Käufer sind auch schon verwöhnt, vielleicht habe ich eine andere Mentalität, aber ich denke, dass alles falsch sein sollte. Ich fühle mich als Privat Verkäufer sehr unsicher.

Verkäufer möchte Rücktritt aus Vertrag

Beitrag von Leentje
15.01.2019, 11:59 Uhr

Hallo, ich als Ebay Verkäufer möchte zurück treten aus einem Kaufvertrag, weil die verkaufte Ware nicht mehr zur Verfügung steht. Ich habe das überwiesene Geld sofort zurückgezahlt. Der Käufer besteht jedoch weiterhin auf die Ware, die ich ihm nicht zusenden kann/ möchte.

Sehr einseitige Darstellung der Rechtslage

Beitrag von kudu
05.01.2019, 15:53 Uhr

Ihren Ausführungen zufolge hätte ja dann ein Käufer nahezu gar keine Verpflichtungen. Der Käufer könnte ein Gerät von einem Privatverkäufer kaufen, dieses Gerät dann durch unsachgemäße Behandlung kaputt machen und einfach behaupten, dass das Gerät bereits defekt geliefert wurde. Schon müsste der Verkäufer das defekte Gerät auf jeden Fall zurücknehmen und den Kaufpreis auf jeden Fall vollständig erstatten. Ich glaube nicht, dass es vor Gerichten so einseitig zugeht.

Buch bei ebay verkauft

Beitrag von Lea
29.11.2018, 20:21 Uhr

Hallo ich habe ein Buch (Sammlerstück), bei ebay kleinanzeigen verkauft und das Buch als in „sehr gutem Zustand“ betitelt, was es für das alter auch ist (11 Jahre alt).  Die Seiten sind super in Ordnung.

Nun bemängelt der Käufer das es Kratzer hat und hat dazu Bilder geschickt. Diese Kratzer sind auf dem Verkaufsbild nicht vorhanden und waren es auch nicht beim Versand.

Nun möchte er eine Minderung des Preises, obwohl vorher der Preis schon niedriger Verhandelt wurde. 

Ich habe ihm Angeboten das Buch zurück zunehmen, was er aber nicht möchte, und ich bin nicht bereit für Mängel aufzukommen die in meiner Obhut nicht passiert sind.

Wie gehe ich vor? 

VG

Rückgabe eine bei EBay Kleinanzeigen verkauften Artikels

Beitrag von Frank
16.11.2018, 23:23 Uhr

Hallo, Ich habe Ende August eine Babytrage auf Ebk verkauft. Die Trage war zum damaligen Zeitpunkt keine 2 Monate alt, eine Verschlussscnalle war leider defekt weshalb sie getauscht wurde, ich hab der Käuferin dann aber eine neue Schnalle zukommen lassen. Sie meinte dann noch die Träger wären gekürzt was definitv nicht stimmt. Jetzt 10 Wochen nach Kauf wirft sie mir vor die Trage wäre eingelaufen und droht mit Anzeige. Was soll ich davon halten? Die Trage war i n Top Zustand und ist nun schon länger in ihrem Besitz als sie in meinem war.

Schrank beschädigt durch Spedition

Beitrag von S. Schmidt
13.10.2018, 11:54 Uhr

Ich habe bei ebay Kleinanzeigen von privat einen Schrank gekauft. Vorab bezahlt, inklusive Spedition. Der Schrank kam beschädigt an und ich habe ihn so nicht angenommen. Der Verkäufer zahlt mir das Geld nicht zurück und hält mich seit knapp 2 Wochen damit hin, dass er erst das Geld von der Spedition erstattet haben möchte, vorher bekomme ich mein Geld nicht zurück.

Welche Rechte habe ich nun und was kann ich tun um an mein Geld zu kommen?

Artikel anders als beschrieben

Beitrag von Linda N
14.09.2018, 08:50 Uhr

Guten Tag,

Ich habe vor kurzem ein paar Schuhe auf Kleiderkreisel gekauft. Sie wurden in der Anzeige als schwarz beschrieben und aus den Bildern war nichts anderes zu erkennen ausser ein schwarzes paar Schuhe. Als diese ankamen war jedoch deutlich dass die Farbe braun und nicht schwarz war. Die Schuhe waren neu und ungebraucht, wurden aber von einem privaten Verkaüfer verkauft. Habe ich einen Anspruch auf Rückerstattung? Grüße, Linda

Kameraverkauf eBay Kleinanzeigen

Beitrag von Fe
02.08.2018, 07:51 Uhr

Guten Tag, ich habe eine Kamera bei ebaykleinanzeigen verkauft. Ich habe die Kamera als gebraucht, aber in einem wie neuem Zustand verkauft, da ich die Kamera in einem top Zustand fand. Der Käufer hat nun die Kamera erhalten und ist nicht zufrieden, da er dachte die Kamera wäre neu und eine Garantie wäre noch drauf. Die minimalen gebrauchsspuren benennt er als gefälschte Tatsachen und möchte die Kamera zurückgeben. Ich habe ihm gesagt er solle mir Fotos als Beweis schicken, weil ich nicht wusste von welchen angeblichen vielen Kratzern er sprach und schickte ihm nochmal meine eingestellten Bilder zu. Bei diesen Bildern (meinen eingestellten Bildern) markierte er mir minimale Gebrauchsspuren, die man also beim Kauf schon gesehen hat. Wer ist nun im Recht? Und muss ich die Kamera zurücknehmen? Mit freundlichen Grüßen Nicole Felix

Frau

Beitrag von Stephanie Hörne
26.07.2018, 22:14 Uhr

Hallo, Wir haben vor ein paar Tagen ein Gebraucht Auto bei Ebay Kleinanzeigen von Privat gekauft. Mein Mann hat auch eine Probefahrt gemacht und keine Mängel festgestellt... Als Laie Wohlbemerkt. Auf der Fahrt hat mein Mann extra gefragt ob die Klima Anlage funktioniert, worauf mit einem Ja geantwortet wurde. Nun stellten wir im Nachhinein fest, das Sie defekt ist und vorraussichtlich einige Hunderte an Reparatur kostet. Es liegt weder eine Gewährleistungs Einschränkung vor, noch ein gekauft wie gesehen Vertrag. Der Verkäufer musste von dem Defekt gewusst haben, da dieser nicht neu ist. Nun entzieht sich der Verkäufer jeglicher Verantwortung und obwohl wir ihm entgegen kämen mit der Hälfte der Reparaturkosten, sieht er sich als Privat Verkäufer in keinerlei Pflicht.Trotz falscher Angaben über das Auto. Ist er tatsächlich im Recht mit seiner Weigerung oder ist das ein Betrug wegen Vortäuschung falscher Tatsachen und Er ist Verpflichtet die Klimaanlage zu reparieren, den Kaufpreis zu verringern oder das Auto zurück zu nehmen? Bitte um eine Antwort zu unserem Problem, da wir sehr Unsicher sind wie weit wir gehen können in dem Fall. Mit freundlichen Grüßen S. Hörne

Roller gekauft, defekt

Beitrag von Steffi
13.07.2018, 13:11 Uhr

Guten Tag, Wie haben vor 2 Wochen einen Elektro Roller gekauft. Bis gestern lief er auch, allerdings ist er gestern trotz aufgeladenem Akku stehen geblieben. Nun hat sich ein Elektriker der Sache angenommen und festgestellt, dass Sicherungen durchgebrannt sind, da der Akku bereits Davor schon nicht mehr sachgemäß angeschlossen war, laut seiner Aussage bestand sogar die Gefahr das der Akku anfängt zu brennen. Die Sicherungen die drin waren, waren auch nicht die die rein gehörten. Das Ladegerät selbst ist auch nicht mehr das originale. Es steht zwar im Vertrag der Roller wird wie gesehen übernommen, Gewährleistung ausgeschlossen , ist das aber tatsächlich auch bei falschen Angaben der fall? Über eine Antwort würde ich mich freuen  Gruß  Steffi 

Artikel nicht bezahlt

Beitrag von Tetiana Gudyma
27.06.2018, 14:15 Uhr

Guten Tag, Ich habe auf Mamikreisel einen Artikel 'verkauft'. Der Käufer hat es bestätigt den Artikel bekommen zu haben und hat sogar eine positive Bewertung hinterlasse. Die Bezahlung ist aber nicht angekommen. Auf meine Nachrichten antwortet der Käufer arrogant und verweigert die Bezahlung. Was sollte man in solchen Fällen unternehmen?

Vielen Dank!

gebrauchter Kinderwagen - Mängel verschwiegen

Beitrag von M. G.
12.06.2018, 09:19 Uhr

Guten Tag,

Ich habe einen gebrauchten Kinderwagen gekauft, der als 8 Monate alt angepriesen wurde. Nach Sichtprüfung habe ich diesen mitgenommen. Am Folgetag beim Ausfahren mit Kind hat sich herausgestellt, dass die Aufhängung der Wanne defekt ist. Dies ließ sich vorher nicht eindeutig feststellen. Der Verkäufer (privat) weigert sich den Wagen zurückzunehmen. Habe ich eine rechtliche Handhabe auf Rücknahme?

Vielen Dank vorab

Dr med

Beitrag von Klinkenberg
12.04.2018, 19:02 Uhr

Sehr geehrte Frau Rechtsanwaeltin,

dem Artikel mangelt es trotz des sehr profunden Inhalts an einem - der Beantwortung Ihrer selbst gestellten Frage. Und sei es nur, dass Sie im Fazit einen Ausschluss zur Diskussion stellen, die den "Verwirrten", also auch mir, zu einer wirksameren Formulierung dienen koennte.

Mit freundlichem Gruss.

Apple Watch über EbayKleinanezigen

Beitrag von Reichelt
06.04.2018, 10:29 Uhr

Ich habe gestern meine Apple Watch verkauft, diese ging auch def noch. Ich habe sie nur nicht vorm Verkauf laden können, weil der Kauf innerhalb meiner Arbeitszeit getätigt wurde und diese nach meinem Feierabend abholt wurde. Privatverkauf über eBay Kleinanzeigen. Keine Rücknahme oder Garantie. Hab ich denen Gestern nochmal gesagt.

Heute früh rief die Frau an, die Uhr läd nicht und geht nicht an. Diese wollen Sie zurückgeben, sonst machen Sie eine Anzeige wegen Betruges. Als ich die Uhr vor mehreren Wochen testmässig anmacht, ging diese noch.

Haben die wirklich Chancen, mich wegen Betruges anzuzeigen? Die wussten das keine Garantie mehr drauf ist.

Und wenn die Uhr jetzt nicht mehr angeht, kann ich ja auch nicht nachweisen, ob es die ist, die ich verkauft habe?

Privatverkauf Motorroller, kurz danach Reklamation

Beitrag von Siggi
21.03.2018, 17:01 Uhr

Guten Tag

, ich habe meinen Motoroller privat zum Verkauf angeboten. Der Interessent kam, Roller sprang auch an, Probefahrt ohne Probleme und Roller wurde genau begutachtet. Als Kaufvertrag habe ich den von AutoScout24 benutzt, mit Hinweis: Auschluss der Sachmängelhaftung. Vertrag wurde unterschrieben, aber schon am selben Abend war plötzlich die Batterie leer und konnte nur mit Starthilfe gestartet werden. Kann ja vorkommen, dachte ich mir und ich gab den Käufer 50 Euro für eine neue Batterie. Einige tage danach Anruf, der Roller verliert Flüssigkeit. laut Werkstatt ist der Kühlwasserschlauch am Motor wohl schlecht platziert und muss erneuert werden. OK dachte ich mir, ich möchte mir ja nichts nachsagen lassen, Kosten übernehme ich auch noch, aber freiwillig, das waren aber schon wieder 80 Euro. Jetzt nach 15 Tagen erneut ein Anruf vom Käufer, Roller verliert immer noch Flüssigkeit und seine neue Werkstatt meint wohl Zypinderkopfdichtung und das nach 2500 KM. Kosten ca 800 Euro. Jetzt reicht es sage ich Ihm. Ich selcher hatte nie ein Problem mit dem Roller, weder mit der Batterie, noch das er Flüssigkeit verliert. Ich möchte mich auf keinen Fall an der neuen Reperatur beteiligen. Bin ich da rechtlich auf der sicheren Seite?

Radsatz defekt beim Fahrbetrieb

Beitrag von Müller
16.03.2018, 14:14 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

über ebay-Kleinanzeigen erstand ich einen Satz Räder, über Privat. Beim kurzen begutachten schien alles i.O. Zwei Reifen waren platt. Beim Montieren der Räder ans Auto stellte ich an einer Felge, aufgrund eines Lichteinflusses, einen "Schlag" fest. Bei einem anderen Rad, einer der platt war, war der Reifen gleich wieder platt. Bei der Fehlersuche, mittels "Schaummacher", habe ich feststellen können, dass der Reifen Druckstellen einer vorherigen Montage auf die Felge abbekommen hat und an den Stellen die Luft entweicht. - Die Räder waren als Fahrbereit erklärt worden. Zwei Reifen müssen dementsprechend neu. Wie kann ich da vorgehen? Der Verkäufer hat sich bisher noch nicht gemeldet. Vorab besten Dank

Herr

Beitrag von Gerhard Herholz
13.02.2018, 19:11 Uhr

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, Elisabeth Keller-Stoltenhoff ,

wie aber kann ich, als nicht gewerbetreibender Verkäufer, gebrauchte alte Briefmarken ohne Umtauschrechte - zb. bei Ebay verkaufen? Mehr als deutliche Abbildungen der Vorder- und Rückseite und eine zutreffende Zustandsbeschreibung kann ich nicht abgeben.

Bei alten Briefmarken kommt es auf sehr viele Faktoren an, die darüber entscheiden, ob ein größerer Wert einer Briefmarke vorliegt. ua. zb. das Wasserzeichen oder auch eine ganz spezielle Farbeinstufung des Markenbildes.

Viele "Profis" suchen nach diesen wertvollen Marken, gerade auch auf Internetportalen. Das sind Sammler, die eine Vielzahl der gleichen aber völlig wertlosen Briefmarke auf Lager haben/ halten.

Wenn ich als "nicht Profi" (ohne Briefmarkenkataloge und dem Profi- Prüferinformationen) nun alte Briefmarken zurück gesendet bekomme, kann ich niemals mehr unterscheiden, ob das die gleiche Marke ist, die ich an den Käufer geschickt hatte oder ob das nur ein wertloses Duplikat ist, das mir stattdessen zugeschickt wird!

So können sich, mit diesen Verbraucherschutzregelungen, Profis immer die wertvollen Marken kaufen, heraussortieren und dem Verkäufer dann Duplikate zurück senden und das alles, geschützt, durch diese neue Verbraucherschutzregelung.

Das Mindeste, was ein privater (nicht Profi) Verkäufer beanspruchen darf wäre doch, das auch der Käufer ein geringes Risiko zu tragen hat und die selbst gekauften Briefmarken dann auch behalten muss!

Letztlich darf auch ein Privatverkäufer davon ausgehen, das es sich bei Käufern auch um mündige Bürger handelt, die selbst wissen (müssen) was sie kaufen oder nicht kaufen.

Ich finde eine derartige Rechtsprechung schon brauchbar, wenn es um den Kauf von Geräten, Häusern oder Flugzeugen u.dgl. geht aber sie laden gerade auch dazu ein, den privaten Verkäufer ganz einfach (durch diesen Umtausch) zu betrügen!

Letzterer bleibt auf den Kosten sitzen, die diese Gesetzesregelung neu erzeugen, während sich die Profis von so einer möglichen Gaunerei einige neue Häuser bauen können.

Mit Gerecht hat so etwas ja wohl nichts mehr zu tun und mit Verbraucherschutz schon gar nicht!

Diese Gesetzesregelungen wurden scheinbar nicht bis zu Ende durchdacht oder nicht im Sinne des privaten Verkäufers, der ja auch ein Verbraucher ist..

Über Ihre Gegenteiligen Ansichten würde ich mich sehr freuen! MfG: G. Herholz

Rückgabe eines Privatkaufes

Beitrag von Svenja Arndt
26.01.2018, 21:53 Uhr

Hallo, ich hoffe Sie können mir helfen. Und zwar habe ich einen Sattel für mein Pferd über Ebay gegen eine Kaution kommen lassen. Da sich die Sattlerin erst nach einem Monat an meinen Stall blicken hat lassen, habe ich nun den Sattel auf Kaution schon über einen Monat bei mir. Ich habe der Besitzerin über Email-Kontakt immer den aktuellen Stand berichtet und sie meine ich solle mir Zeit lassen. Nun passt der Sattel nicht und sie möchte ihn nicht mehr zurück nehmen. Bin ich im Recht und kann den Sattel zurückschicken und mein Geld wieder wollen ? Lg Svenja

Ausschluss der Sachmängelhaftung Privatverkauf - Musterformular

Beitrag von Johannes Klose
23.01.2018, 16:43 Uhr

Ich habe am Samstag ein gebrauchtes Fahrrad privat gekauft über Ebaykleinanzeigen. Ich habe zur Abholung selbst als Käufer einen Mustervertrag ausgedruckt und mitgenommen. Ich habe dann das Fahrrad überprüft und keinen erheblichen Mangel feststellen können. Der Verkäufer teilte mir mit, dass er das Fahrrad beim Fahrradladen XY gekauft habe, der vor Ort ansässig ist. Heute, also 3 Tage später habe ich begonnen, das Fahrrad teilzuzerlegen, um es zu warten. Dabei habe ich dann feststellen müssen, dass ( der Fahrradrahmen ist aus Carbon ) unterhalb des Tretkurbelgehäuses am Rahmen mit einem Messer der Lack entfernt wurde, um entweder: einen eventuellen Rahmenriss zu begutachten, oder: einen bekannten Schaden am Rahmen zu beobachten, ob dieser sich ausweitet. Ich habe den Verkäufer damit konfrontiert. Dieser bezieht wie folgt Stellung: Er wusste nichts von dem Schaden und er habe das Bike beim Fahrradladen XY gebraucht gekauft (was bis dahin nicht so formuliert wurde, ich ging davon aus, er sei der Erstbesitzer und kaufte es neu in dem besagten Laden). Das Mustervertragsschreiben, das ich (Depp) auch noch selbst ausgedruckt und mitgebracht hatte, hat den Vermerk des Ausschlusses der Sachmängelhaftung. Der Verkäufer hat mein Rücktrittsgesuch zum Vertrag abgelehnt. Nun habe ich mal irgendwo aufgeschnappt, dass bei gravierenden Mängeln ein absoluter Ausschluss von Sachmängelhaftung nicht zwingend folgt. Ist meine rechtliche Position erfolglos, oder kann ich auf Rücknahme, Ausbesserung bestehen?

Zille

Beitrag von Ulrike Lück
12.01.2018, 08:11 Uhr

Ich habe einen Ergometer verkauft. Der nur sehr sehr wenig ( 3-4 mal) , von meiner Mutter genutzt wurde. Er war voll funktionsfähig ! Der Käufer hat ihn persönlich bei mir getestet und abgeholt. Jetzt behauptet er der würde nicht funktionieren. Er selbst hat ihn wieder bei Ebay reingestellt , für 130,-€ , 10,-€ mehr als er bei mir bezahlt hat. Hat aber wie er bei mir ja behauptet , es nicht mit den angeblichen Mängeln reingestellt. Muss ich das Teil zurück nehmen  ?

Ware kam nicht an

Beitrag von Simone
13.12.2017, 14:20 Uhr

Hallo zusammen! Ich habe über eine Facebook-Gruppe 2 Artikel verkauft (Wert 20 €) inkl. kostenlosem Warenversand. Ich habe die 20 € per Überweisung erhalten und die Ware (sogar als Standard-Versand) verschickt. Die Käuferin behautet nun, dass sie die Ware nicht erhalten hätte. (Ist nun ca. 3 Wochen her). Ich habe ihr angeboten, die Hälfte des Betrags zurück zu erstatten, da meiner Meinung nach die Haftung nicht bei mir liegt. (Sie hätte ja versicherten Versand wünschen können). Wie sieht es rechtlich aus? Kann Sie überhaupt etwas von mir verlangen? Danke für die Hilfe.

Falsche Artikelbschreibung bei Privatkauf

Beitrag von Imane B
01.11.2017, 08:56 Uhr

Guten Morgen, ich habe über Ebay-Kleinanzeigen zwei Möbelstücke privat und vor Ort beim Verkäufer gekauft. Nun habe ich festgestellt, dass das angebliche Vollholz/Massivholzbett gar keins ist, sondern aus billigen Spanplatten ist und ein altes Ikea-Modell ist (das Bett hat einen Stempel). Die Artikelbeschreibung steht in der Anzeige, hiervon habe ich auch Screenshots gemacht bevor die Anzeige gelöscht wird. Darüber hinaus haben wir auch eine Couch gekauft von der es hieß sie sei aus Leder (mündliche Aussage), was ich aber auch stark bezweifle.

Wie kann ich von diesem Kauf zurücktreten und wie sollte ich am besten vorgehen, falls der Verkäufer nicht mit sich reden lässt, wovon ich stark ausgehe! Was kann ich konkret tun ohne mich in Kosten zu stürzen? Ich bin Ihnen für eine ausführliche Antwort sehr dankbar, gerne auch mit der Benennung von Paragraphen und den Konsequenzen mit denen er zu rechnen hätte.

Mit freundlichen Grüßen Imane B.

Rückfrage zu meinem Kommentar

Beitrag von Lechner
26.10.2017, 10:49 Uhr

Abend,

ich habe bei Ebay-Kleinanzeigen ein Dirndl erworben, das ohne Marken-Nennung für 50 Euro angeboten wurde. Die Verkäuferin betonte in einem Mail-Wechsel noch: das Dirndl sei sein Geld auch wert.

Tatsächlich entpuppte sich der Artikel als "Billig-Dirndl", welches überall im Netz für 13 Euro erhältlich ist. Und zwar neu und mit Bluse, während der von mir erworbene Artikel gebraucht und OHNE Bluse war. (Dass das Kleidungsstück deutlich zu klein ausfiel, ist nur ein Randthema). Meine Frage: was kann ich unternehmen, um eine Rückgabe zu erwirken? Die Verkäuferin hat eine Rücknahme bisher verweigert. Ich fühle mich betrogen! Besten Dank ”

Diesen Kommentar hatten Sie netterweise veröffentlicht. Ich wollte dazu fragen, ob es - bei dem relativ geringen Streitwert - einen Anwalt gibt, der/die den Fall übernehmen würde?

Meine Email lautet: Lechnerrr@web.de- Besten Dank

auto privat gekauft

Beitrag von ibriqi
24.10.2017, 16:26 Uhr

Hallo habe ein Auto von privat gekauft nach 2 wochen hat das Auto ein turbo oder Katalysator Problem wollte das Auto zürick geben kann ich das machen

Billig-Artikel teuer verkauft

Beitrag von Lechner
21.10.2017, 19:50 Uhr

Guten Abend,

ich habe bei Ebay-Kleinanzeigen ein Dirndl erworben, das ohne Marken-Nennung für 50 Euro angeboten wurde. Die Verkäuferin betonte in einem Mail-Wechsel noch: das Dirndl sei sein Geld auch wert.

Tatsächlich entpuppte sich der Artikel als "Billig-Dirndl", welches überall im Netz für 13 Euro erhältlich ist. Und zwar neu und mit Bluse, während der von mir erworbene Artikel gebraucht und OHNE Bluse war. (Dass das Kleidungsstück deutlich zu klein ausfiel, ist nur ein Randthema). Meine Frage: was kann ich unternehmen, um eine Rückgabe zu erwirken? Die Verkäuferin hat eine Rücknahme bisher verweigert. Ich fühle mich betrogen! Besten Dank

Rücktritt vom Verkäufer

Beitrag von Tatjana
20.09.2017, 20:29 Uhr

Hallo, kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen? Ich hab gestern einer Käuferin die Zusage gegeben, das sie meine Gartenmöbel für 100 € bekommt. Ursprünglich wollte ich 150 €. Heute hab ich ihr abgesagt, das ich mir es überlegt habe, denn um 50 € zu reduzieren passt mir ehrlich gesagt nicht. Dann hat sie mir gedroht und das sie zum Anwalt geht. Nach langem hin und her und aus Angst das daraus Konsequenzen für mich entstehen können, hab ich ihr geschrieben das sie um 18.15 kommen soll und sie die Möbel doch haben kann. Gekommen ist sie nicht, also würde ich meinen das ich jetzt doch da irgendwie raus gekommen bin. Es sind ja schließlich meine Sachen und wenn ich mich doch dazu entschließe sie nicht zu verkaufen, dann sollte das doch auch mein gutes Recht sein.

Frau

Beitrag von Dorilys
09.09.2017, 10:08 Uhr

Nachdem ich heute wieder Unglaubliches auf einer Internetplattform gelesen habe möchte ich einfach nur:

DANKE

sagen.

Schön, das es DIESEN LINK, diese Seite gibt.

Wenn,  jemand denkt  die, der hat das einfach mal so runter geschrieben •weil gelernt•, der irrt ... sich gewaltig.

Es ist ähnlich wie bei einigen Ärzten die vergessen, das sie mit Patienten reden. Man muss, wie beim Übersetzen in eine andere Sprache, die richtigen Formulierungen finden.

Ein schönes Wochenende an das Team von it-recht-kanzlei

Privatverkauf

Beitrag von Maik Andreas
06.07.2017, 18:55 Uhr

Der Verkäufer verkauft einen Artikel mit folgendem Satz

::: Privatverkauf ::: Ohne weitere Zusätze.

Ist damit auch automatisch die Garantie ausgeschlossen ?

frau

Beitrag von tatjana abdelmoumen
08.06.2017, 14:13 Uhr

hallo,ich habe vor 3 wochen ein quad privat gekauft und seid dem gibt es immer probleme damit. nach einer woche war die kupplungscheibe von innen komplett zerschossen wurde reparier dann ein paar tage später lief es wieder nicht haben esüberbrückt lief dann damit auch aber 5 min später ging wieder nichts mittlerweile nervt dieser zustand habe ich doe möglichkeit es zurück zu geben

Heimtrainer

Beitrag von Mia
24.04.2017, 07:02 Uhr

Hallo, wir haben über das Internet einen Heimtrainer gekauft und selbst abgeholt. Zuhause festgestellt, dass siech der Widerstand nicht einstellen lässt - anscheinend eine technisches Problem. Haben wir ein Rückgaberecht?

Firmenwagenverkauf

Beitrag von Dirk
19.03.2017, 09:10 Uhr

Wie sieht die Rechtslage aus, wenn man bei der Auflösung einer Firma den Firmenwagen verkauft? Die Firma selbst hatte nichts mit Autohandel zu tun.

defekter Trockner

Beitrag von Ulla
13.03.2017, 16:00 Uhr

Hallo, habe ich die Möglichkeit als Privatkäufer bei eBay Kleinanzeigen, einen defekten Trockner an den Privatverkäufer zurück zu geben, der als voll funktionsfähig an mich verkauft wurde? Auch hier der übliche Text : Keine Gewähr, keine Rücknahme, kein Geld zurück usw. Konnte bei Abholung nicht testen und habe mich auf den Verkäufer verlassen. Nun meinte er, der Trockner war in Ordnung und vielleicht habe ich ihn ja kaputt gemacht. Keine Rücknahme oder Nachlass!

Verkauf einer Handtasche

Beitrag von Marc
13.03.2017, 15:11 Uhr

Ich habe über E**y Kleinanzeigen eine Designer-Handtasche für 1250€ verkauft. Die Tasche wurde von der sehr netten Dame in Begleitung ihres Mannes/Freundes bei mir Zuhause abgeholt. Ich hatte ebenfalls meinen Freund dabei. Die Dame hat sich die Tasche genau angesehen, sie anprobiert und sich dann für die Tasche entschieden. Sie erwähnte ebenfalls, dass sie mit der Tasche nun nach Hause fährt und sie direkt bei dem schönen Wetter ausführt. Ich habe sie nicht bedrängt, sie hat sich ganz freiwillig für den Kauf entschieden.

Nun habe ich vorhin eine Nachricht von der Dame bekommen, in der sie die Rücknahme der Tasche einfordert, da wohl eine Naht am Reißverschluss schief sei. Ich weiß, dass diese Tasche original ist, habe sie inklusive Rechnung und Staubbeutel verkauft. Ich weiß, dass dies nicht sein kann. Ich habe sie um ein Bild gebeten, nun kam diese Antwort:" Hallo Nina, hier kommt mein Vorschlag. Ich benutze die Tasche morgen einmal. Wenn man die Tasche anders packt, fällt es vielleicht nicht so doll auf. Mein Ziel ist es auf jeden Fall, sie zu behalten, das war vorhin etwas zu voreilig von mir. Auf deinem eigenen Foto sieht man das sogar auch, der Verschluss ist irgendwie schief. Oder ist es bei deiner aktuellen auch? Ich bin im MOment Geburtstag feiern und komme erst spät nach Hause. Ich sag dir morgen Bescheid, wie es gelaufen ist, ok? Geh aber von dem Besten aus, ich habe ja so schnell keine Gelegenheit an eine Neue zu kommen. Lieben Gruß"

Also die Dame möchte die Tasche erst tragen und dann soll ich sie zurücknehmen? Soll ich darauf antworten? Wenn ja, was?

Ich habe in der Anzeige den bekannten Haftungsausschluss vergessen, habe aber gelesen, dass es wohl nicht schlimm ist, da ich ja wirklich eine Privatperson bin?!

Einbau kühlschrank von Privat an Privat verkauft

Beitrag von lucy
05.03.2017, 21:12 Uhr

Hallo,

Ich habe einen kühlschrank an privat verkauft der hier bis zum letzten Tag gelaufen ist. Nun habe ich ihn verkauft und habe ihnen einen zettel geschrieben das der kühlschrank für 50e bei mir gekauft wurde. jetzt kommt der Käufer und will sein geld zurück haben weil der kühlschrank nicht mehr Läuft. Der Käufer will mich jetzt anzeigen und es einen Anwalt bergeben wegen Betrug,wie ist die rechtslage? der kühschrank wurde vom Käufer selbst Transportiert.Ich habe mir bei dem verkauf keine gedanken gemacht weil ich ja wusste das daß Gerät lief und ich auch Zeugen dafür habe. bitte helft mir

Typisch Internet

Beitrag von Reinhardt
19.02.2017, 14:54 Uhr

Wie im Internet üblich, gibt es hier nur zwei Kategorien von Kommentaren hier:

Kategorie Eins ist die Aufforderung nach kostenloser Rechtsberatung, vorzugsweise in der Form von "hören Sie mal, ich habe mir das und das gekauft und nun ist mir Unrecht widerfahren"; Kategorie Zwei hingegen verfasst der unzufriedene Leser, der mangelnde persönliche Betreuung beklagt, da man den hier geschriebenen Unsinn ja ohnehin nicht versteht. Der Kommentar der Machart Zwei enthält auch die Erklärung für die Unzufriedenheit, die natürlich beim Autor des Ausgangsbeitrages zu suchen ist. Dieser Autor kann fachlich keine Leuchte sein, wenn nicht jeder Laie seinen Ausführungen im Internet sofort folgen kann. Was den Autor selbst zu einem Laien, wahlweise Fachidioten qualifiziert und den Leser zum Opfer.

Fahrrad Kauf ohne Vertrag

Beitrag von Josef Kuban
13.02.2017, 07:48 Uhr

Guten Tag, ich habe Fahrrad ohne Vertrag Privat bei Ebay Kleinanzeigen gekauft. Eine Woche später wo ich nachweislich das Fahrrad nicht gefahren habe hat die Werkstatt, wo ich Inspektion durchführen wollte irreparable Risse in Rahmen festgestellt. Was nun? Verkäufer weigert sich Fahrrad zurück zu nehmen.

Gebrauchtes Handy

Beitrag von Ben
25.01.2017, 11:34 Uhr

Hallo. Hatten auf Facebook bei einem Lokalen-Flohmarkt ein Smartphone gesehen und es abgeholt und Bar bezahlt. Das Handy wurde als voll funktionsfähig inseriert und bei der Übergabe vom Verkäufer auch so mündlich gesagt. Als wir es testen wollten vor Ort schaltete das Handy sich in Sekundenbruchteieln aus, der Verkäufer meinte Akku leer da er es nicht mehr benutzt hatte. Daheim angekommen wurde es geladen und es passierte immer das selbe. Handy an und gleich wieder aus. Der Verkäufer sagt bei mir gings und es ist ein Privatverkauf!! Und bei Facebook hat er sich jetzt gelöscht nachdem ich ihn damit konfrontierte!!  Antwort wäre schön, bayram_yigit@hotmail.de

Kapput Rechner

Beitrag von Sueli Cerqueira
21.12.2016, 05:19 Uhr

Ich habe bei einen Nachbarin einen Rechner gekauft für meiner Tochter ,aber sie könnte ihr schule sachen nicht ab spielen?Ich habe gefragt der jenige ob mögliche wäre das anzuschauen?sie sagt mir das die Rechner akes ab spielen kann obwol sie bei mir ware u.d gesechen hat das nicht get,ich öcht nicht zahlen weil kapput war und sie hat mich jetzt angezeigt wie kann ich vor gehen

Lolli

Beitrag von Lolli
04.12.2016, 10:24 Uhr

Wenn auf Facebook Ware von Privat an Privat angeboten wird (mehrere Interessenten vorhanden) und der begünstigte Interessent sich dann nach Austausch der Kontodaten nicht mehr meldet...muss man ihm eine "angemessene Frist" zur Kaufabwicklung einräumen? Wenn ja, wie lange muss die sein und was wenn der Kontakt vom Interessenten blockiert wird? Ab wann darf man die Ware wieder anbieten?

Autofelgen bei ebay kleinanzeigen

Beitrag von Pati
21.11.2016, 17:35 Uhr

Hallo,

ich habe mir bei ebay kleinanzeigen Bmw nachbauten felgen gekauft, beim kauf habe ich den Verkäufer gefragt ob ich dafür im internet ein Gutachten zum eintragen beim tüv bekomme da antwortete er "Im Internet bekommst du ein Gutachten dafür" nach langer suche habe ich Kein gutachten und nur schlechtes über die felgen gelesen und beim Tüv bekomm ich sie nicht eingetragen.

Muss der Privatverkaufer die Felgen wieder zurück nehmen?

D a n k e

Beitrag von Jessmann
12.10.2016, 09:24 Uhr

@Stadtpflanze

Bitte nicht vergessen, diese Infos sind kostenlos !!!

Wer da meckert sollte seinen Rechner aus schalten.

Liebe Grüße, und Hoffnung auf Einsicht. Es gibt ja auch noch andere Seiten. Die vervollständigen nicht vorhandenes Wissen,  ...wenn man will.

ARBEITER

Beitrag von KRYSTIAN
18.08.2016, 21:04 Uhr

Ich haben gekauft beim Otto rasenmäher in mai 2015 , im ende juli ich haben geschicken zum service das maschine , die motor hat funkzionieren schlecht , rpm hat gehen nach oben und nach unter , service hat geschickt rechnung zum mich mit 170 euro zum zahlen , firma Otto hat gesagt das will schicken das geld spater , jetzt Otto sagen das will nicht bezahlen zuruck fur mich kein geld , was ich must machen jetzt , bitte antwort geben k.cioch@web.de

Betrieb aber kein fachkundiges Personal

Beitrag von Henning Hüner
04.08.2016, 23:45 Uhr

wenn ich einen Betrieb habe bin ich ja kein Privatverkäufer. z. B. ein Zimmermann hat einen Betrieb und verkauft sein Autoanhänger bei ebay...... Er kann aber doch und braucht doch nicht zu wissen ob die Radlager noch in Ordnung sind oder nicht . wie muss man sich in diesem Fall verhalten ...erst dem Nachbarn der ja nicht selbständig ist den Anhänger verkaufen ...damit der ihn denn als Privatperson verkaufen kann ....

Gebrauchtwaren

Beitrag von Tante Ilse
29.06.2016, 16:29 Uhr

Also wenn ich jetzt ein gebrauchtes Fahrrad auf ebay wirklich günstig verkauft habe und der Käufer hinterher meckert, dies oder jenes wäre defekt und er möchte das Fahrrad zurückgeben, was dann jetzt? Ist doch klar, dass bei Gebrauchtware auch was nicht funktioniert, oder? Muss ich es jetzt zurücknehmen?

Laie

Beitrag von Stadtpflanze
26.06.2016, 10:31 Uhr

Sehr guter Bericht. Aber ich hätte gerne das letzte Fazit mal für Laien verständlich gelesen. Ich verstehe Bahnhof. Es wäre schön, wenn sich ein RA schon die Mühe macht, öffentliche Beiträge zu verfassen, wenn er /sie ein Beispiel aufführen würde, welche Floskeln man als Privatverkäufer bei gebrauchten Dingen verwenden kann. Vielen Dank im voraus.

Gebrauchtes ipad verkauft

Beitrag von Bauer von der Weide
03.06.2016, 12:30 Uhr

Hallo zusammen, ich habe mein ipad an eine Privatperson gekauft. In der Artikelbeschreibung gab ich an das es gebraucht, aber in einem einwandfreien Zustand ist. Über die Zustände von Ladekabel anders Zubehör etc. habe ich nichts geschrieben. Das ipad ist bereits 5 Jahre alt. Die Person hat mir nun per Email mitgeteilt das Sie ein neues Ladekabel kaufen möchte, weil das dass ich ihr mitgeschickt hatte nicht mehr neuwertig ist. Bin ich dazu verpflichtet ihr das Ladekabel zu ersetzen, obwohl es funktioniert? Danke.

Gewährleistungsausschluss also sinnlos, warum wird er erst eingeräumt

Beitrag von lucy
04.05.2016, 12:04 Uhr

Als privater Verkäufer will man logischerweise die Gewährleistung ausschließen damit man nicht Monate später vielleicht noch sich damit beschäftigen muss weil was kaputt ging und der Käufer es sogar beweisen kann, dass der Mangel schon bei Übergabe vor lag.

Aber das wird also nach dem 3. oder 4. Mal unwirksam weil es als AGB ausgelegt wird? Macht den Sinn dahinter doch sinnlos.

Privatverkauf

Beitrag von Philipp
30.04.2016, 13:44 Uhr

Ich habe in einem online Flohmarkt ein IPAD mini 3 verkauft .. derjenige will jetzt nach einem Monat sein Geld zurück weil es kein ipad 3 ist.   Es war aber nie die Rede von einem ipad 3 .

Kann die Person das durchsetzen?

Hier gibts keine Antworten

Beitrag von Hier gibts keine Antworten
16.03.2016, 10:07 Uhr

Hier gibt es keine Antworten auf individuelle Fragen ;) Ums kurz und bündig zusammen zu fassen: Kauft mans beim Händler oder Hersteller hat man in den ersten 6 Monaten sehr gute Karten. Nach den 6 Monaten wirds sehr schwierig, außer man hat eine Herstellergarantie oder der Händler ist großzügig. Bei Privatpersonen ist es so oder so schwierig irgendetwas zu beweisen. PUNKT! Alles weitere gibts nur beim Rechtsanwalt oder in Foren.

Herr

Beitrag von Billy Brown
25.02.2016, 09:23 Uhr

Hallo zusammen, interessieren würde mich , wie es aussieht , wenn eine Unternehmer oder Geschäftsmann privat bei eBay etwas kauft. Bei einem andren Unternehmen. Besteht dann eine reguläre Rückgabe nach BGB oder oder kann der Verkäufer die Rücknahme verweigern ? Viele Grüße  Brown 

Garantieversprechen und Garantieausschluss

Beitrag von Bobbix
11.02.2016, 08:15 Uhr

Guten Tag, ein sehr interessanter Artikel.  Die folgende Formulierung bringt mich aber zum Verzweifeln.  Herstellergarantie beläuft sich auf ein Jahr. Er verspricht noch 11 Monate Garantie, schließt aber Rücknahme und Garantie aus??? Wie ist das zu deuten?

PS4 500GB mit 1 Controller + 4 Spielen PS4 in schwarz 500GB mit 1 Controller + 4 Spielen Spiele : Rayman Legends , Driveclub und nochmals 2 Spiele !! Also insgesamt 4 Spiele !!! Es wurden nur ca. 10 - 15 Stunden drauf gespielt ! Wird verkauft aus Zeitmagel ! Tech. und Opt. Neuwertig !! 13 Monate alt also noch ca. 11 Monate Garantie ( Rechnung vorhanden ) !!! 1x PlayStation 4 500GB Konsole CUH-1116A, 1x Original Dualshock 4 Wireless Controller, 1x DriveClub,  1x Rayman Legends, + nochmals 2 Spiele !!  1x Mono Kopfhörer, 1x HDMI Kabel, 1x USB-Kabel, 1x Netzkabel, 1x Bedienungsanleitung (Deutsch)

Die Konsole PlayStation 4 500GB ist gekauft am 04.12.2014 und hat somit noch 11 Monate Garantie !!!

-        Da es sich um ein Privatverkauf handelt gibt es keine Garantie und kein Rückgabe oder Umtauschrecht –

-        Keine Nachverhandlungen –

-        Behalte mir vor den Artikel auch außerhalb von Ebay zu verkaufen !!!

-        Mit Abgabe eines Gebotes erkennt ihr dies an !!!!!

 Besichtigung oder Abholung nach Absprache möglich !!!

Rechtsberatung

Beitrag von habe keinen
11.11.2015, 17:12 Uhr

Boah rafft ihr das nicht, es gibt hier keine kostenlose Rechtsberatung !

Wie kann ich denn nun "sicher" privat verkaufen?

Beitrag von Richard
02.11.2015, 13:11 Uhr

Ein sehr interessantes Statement zum Thema. Wir kann ich denn nun wirklich sicher (auch bei wirklich vollständiger Beschreibung nach bestem Wissen und Gewissen) privat Dinge verkaufen ohne dafür haftbar gemacht zu werden (bei Defekten während der Lieferung, bei Nichtgefallen oder bei Defekten die später auftreten?).

Mängelrüge aus der Schweiz

Beitrag von sonia
14.10.2015, 20:58 Uhr

Guten Tag, ich habe via Facebook bei einer Ürivatperson eine Uhr bestellt. Ich habe die Uhr vorausbezahlt. Nach ca. w Wochen habe ich sie endlich bekommen und am nächsten Tag ausgepackt. Dann merkte ich dass bei der Uhr eine Schraube fehlt. Die Schraube wsr nicht im Päckchen somit war die Uhr bereits defekt bevor ich sie erhalten habe. Nun habe ich es dem Verkäufer gemeldet und zurück geschickt. Er weigerte sich mir die Rücksendungsporto zu überweisn. Da die Uhr einen Wert von 180 Fr. hat muss er nun Zoll bezahlen Auch dieser Betrag will er mir abziehen.

Obwohl ich zum Schaden gekommen bin zieht er mir überall das Geld ab. Ich habe nun mehr Verlust gemacht als Gewinn denn ich bin leer aus. Was kann ich machen?

KEINE INDIVIDUELLEN FRAGEN

Beitrag von Leute
14.10.2015, 14:13 Uhr

Wenn ihr eine Antwort wollt, geht zum Rechtsanwalt! Seid doch froh, dass ihr hier kostenfrei aufgeklärt werdet. Individuelle Fragen gehören hier nicht hin! Kapiert ihr das nicht?

Privatverkauf Ebay

Beitrag von Anke Vogel
08.10.2015, 10:45 Uhr

Hallo, ich habe am 31.8.2015 eine Sammlung Sigurd Hefte Piccolo verkauft. Nach Erhalt der Ware wollte der Käufer die Ware zurücknehmen da sie angeblich nicht in dem Zustand wie beschrieben war. Obwohl die Ware wie neu war habe ich der Rücknahme zugestimmt und am 7.9.2015 eine Rücknahme- und -erstattung eingeleitet. Bis zum heutigen Tage passierte nichts. Nun wurde ich durch Ebay angeschrieben, der Käufer selbst antwortet nicht, dass der Käufer die Ware zurückgeschickt hat. Nach so langer Zeit kann ich nicht mehr überprüfen ob es sich um meine Ware handelt. Der Käufer hätte die Ware doch längst zurücksenden können und nicht über 4 Wochen warten müssen????? Muß ich die Ware jetzt noch zurücknehmen????? Gruß Anke Vogel

Nähmaschine

Beitrag von Diana
04.08.2015, 14:25 Uhr

Guten Tag.

Ich habe bei EBay-Kleinanzeigen eine Nähmaschine verkauft. Diese funktionierte einwandfrei. Ich habe der Käuferin als Sie kam und die Maschine abholen wollte, angeboten diese auszuprobieren. Darauf hat sie verzichtet. Jetzt 1 1/2 Monate später behauptet die Käuferin, die Maschine würde "rattern" und wäre nicht zu gebrauchen.

Wie ist hier zu verfahren?

Mamikreisel

Beitrag von Frauke Terwint
31.07.2015, 22:03 Uhr

Ich habe auf Mamikreisel 2 PC Spiele verkauft, Die Sims 3 Grundspiel und Die Sims3 einfach tierisch. Ich habe nach Eingang des Geldes die beiden PC Spiele in einen Umschlag getan und in den Briefkasten geworfen, ein versicherter Versand war nicht besprochen. Nun wurde mir von der Käuferin mitgeteilt, dass der Umschlag angekommen sei, aber nur das Add on (einfach tierisch) im Umschlag sei. Auf nachfrage kam, dann dass der Umschlag unversehrt war. Ich habe um ein Bild des Umschlages gebeten, was ich bekam, es ist der von mir adressierte Umschlag. Ich habe mich mit der Post diesbezüglich in Verbindung gesetzt, wie es mir der Support von Mamikreisel empfohlen wurde. Laut Post muss der Inhalt da sein, da der Umschlag unversehrt gewesen sei, lt. Käuferin

Nun werde ich beschuldigt, das fehlende Spiel nicht versendet zu haben. Die Käuferin möchte nun innerhalb von 7 Tagen das fehlende PC Spiel habe ,Alternativ will sie den kompletten Betrag zurück haben, sie schicke mir dann das Add on zurück.

Welche Möglichkeiten und Rechte hab ich?

srfrauke@yahoo.de

Ebay Kleinanzeigen

Beitrag von Daniela Pinkawa
28.07.2015, 09:14 Uhr

Hallo, ich habe bei Ebay Kleinanzeigen einen gebrauchten Kassettenrekorder gekauft, er wurde mir als voll funktionsfähig und einwandfrei beschrieben. Erstens ist ein Teil abgebrochen, was der Verkäufer auch im nachhinein zugegeben hat das er es vergessen hat zu erwähnen und zweitens funtioniert er überhaupt nicht. Habe ich gesetzliche Ansprüche darauf das er mir das Geld erstatten muss?

Gebrauchter Sattel

Beitrag von Sandra Schmidt
20.07.2015, 12:13 Uhr

Hallo, ich habe einen gebrauchten Sattel über eBay Kleinanzeigen verkauft. Wir haben vereinbart, dass sie den Sattel innerhalb von drei Wochen zurück geben kann, wenn der Sattler ihn nicht anpassen kann und er nicht beschädigt wurde. Jetzt hat die Person bereits Änderungen an dem Sattel vorgenommen. Bin ich verpflichtet, ihn trotzdem zurück zu nehmen?

Gruß Sandra Schmidt

Rücktritt von KV

Beitrag von Julia
14.07.2015, 01:02 Uhr

Hallo,

wie sieht es denn aus wenn ich als Privatkäufer ein Artikel zurücknehme? Der Käufer besteht darauf, dass ich (Verkäufer) das Geld zuerst überweise, bevor er den Artikel abschickt und behauptet, dass er damit Recht hat.

Stimmt das?

Lg,

Julia

Verkauf Sitzsack bei Kleinanzeigen.ebay.de OHNE den Hinweis auf Haftungsausschuss - Rücknahmepflicht?

Beitrag von Sophie
13.07.2015, 22:05 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe gestern unseren Fatboy-Sitzsack privat über Ebay Kleinanzeigen verkauft. Ich habe in der Anzeige nicht auf Privatverkauf und auch nicht auf Haftungsausschluss hingewiesen. Der SItzsack sollte 75 Euro kosten. Die Käuferin war bei uns. Wir haben den Sitzsack gemeinsam in Augenschein genommen, den Reissverschluss geöffnet und kontrolliert. Die Käuferin hat den Sitzsack ausgelegt - sich drauf "gelegt" einen Sitzsessel daraus geformt und ihn von allen Seite Beäugt. Im Sack sind die Kugeln etwas wenig geworden, wesshalb ich ihr im Preis auf 65 Euro entgegen gekommen bin.

Nun kam eben ein Anruf, der Sack habe eine offene Naht, durch welche Kugel austreten. Sie will ihn zurück bringen. Ich habe die Gewährleistung nicht ausgeschlossen (das stimmt). ich habe ihr erklärt, dass sie ihn angeschaut hat, probegesessen etc - sie droht mir nun mit Ihrer Kanzlei.... Was muss ich machen. Muss ich ihn zurück nehmen und ihr das Geld erstatten. Mir war der angebliche Mangel nicht bewusst.

Vielen Dank für die schnelle Hilfe schonmal vorab. Sophie

Motorradverkauf, Käufer will nach 10 Tagen Rückabwicklung

Beitrag von Schultz
15.06.2015, 15:58 Uhr

Situation: Ich inserierte bei Ebay-Kleinanzeigen mein Motorrad. Der Käufer kaufte das vorgeführte und mängelfreie Fahrzeug. Nach 10 Tagen und 70 km teilte mir der Käufer mit, dass das Fz. nicht mehr anspringt und er dieses zurückgeben will, da (leider) im Kaufvertrag die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen bzw. diesbezüglich nichts erwähnt wurde. Lediglich: "Der Kauf erfolgt von privat, an privat." Der Käufer "bastelte" zwischenzeitlich erfolglos selbst am Fz. rum. Muss ich das Motorrad tatsächlich (ggf. verbastelt/ manipuliert) zurücknehmen? Vielen Dank, Schultze D.

Schade

Beitrag von Klaus
15.06.2015, 12:54 Uhr

Schade, dass man keine Anwort bekommt.

Wie ist es richtig?

Beitrag von Klaus
15.06.2015, 12:05 Uhr

Guten Tag,

vielen Dank für den Beitrag. Jedoch verstehe ich das noch nicht so richtig.

Ich verkaufe bei eBay Kleinanzeigen 16 Artikel. Nun möchte ich eine Garantie, Gewährleistung und Rücknahme ausschließen, bzw. es für mich - als Verkäufer - so sicher wie möglich machen.

Ist dann folgende Formulierung richtig und ausreichend?

Die Ware wird von Privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Umtausch bei Ebay

Beitrag von B. Baumgart
03.06.2015, 08:32 Uhr

Hallo,

ich habe ein gebrauchtes Handy bei Ebay verkauft. Nun nach einer Woche hat sich der Käufer gemeldet und gemeldet, dass der Display nicht original sei und ein Spalt zwischen Handy und Display sei. Auch die Kameralinse würde nicht mittig sitzen.

Als ich das Handy erhalten und verkauft habe, war alles in Ordnung. Ich konnnte keinen der genannten Fehler feststellen. Die Macken von denen ich wusste, habe ich mit in die Anzeige aufgenommen. Nun verlangt der Käufer eine Rückerstattung und wenn dies nicht passiert, so will er einen Anwalt einschalten.

Wer ist nun im Recht? Was kann ich machen?

Wenn das Handy nachträglich von Ihm bearbeitet wurde, muss er beweisen, dass es so war als er es gekauft hat?

Auf den Bildern in Ebay, kann man auch keinen Mangel sehen.

Ich bitte um schnelle Hilfe.

Vielen Dank

fussballben@hotmail.de

Rücknahme und Erstattung bei Ebay als Privatverkäufer

Beitrag von Janina B.
06.05.2015, 12:50 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe bei Ebay einen Artikel verkauft, der als 36 deklariert war. Die Käuferin behauptet nun es eine Größe L und möchte den Artikel zurückgeben. Auch wenn das nicht stimmt, bin ich grds. bereit den Artikel zurückzunehmen. Nun möchte sie aber, dass ich erst den Kaufpreis + Versandkosten an sie überweise, und sie erst dann zurücksenden will. Das mache ich nicht. Laut Ebay Richtlinien - erst der Rückversand und dann die Erstattung. Nun droht sie mit einem Anwalt. Wer ist im Recht. VG

Herr

Beitrag von Vitali Valakzhanin
26.04.2015, 23:30 Uhr

Guten Abend! Ich habe ein Handy über Ebay Kleinanzeige gekauft. Der Verkäufer hat geschrieben, dass Handy ist neu und durch eine Vertragsverlängerung erhalten. Aber im unsere Kaufvertrag der Verkäufer hat geschrieben, dass der Verkauf erfolgt wie besichtigt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Und mündlich dazu gesagt, dass die Sache hat Garantie. Er verweigert mir Rechnung weder abgeben noch zeigen. Kann ich von dem Kauf zurücktreten?

Meine Email Adresse: v.valakzhanin@yahoo.de

Auto bei Händler gekauft, Gewährleistungsabtretungvon mir unterschrieben

Beitrag von Karina Schmidt
26.02.2015, 18:46 Uhr

Hallo. Ich habe ende Dezember 2014 ein Auto bei einem Händler gekauft und in dem Vertrag haben wir fest gehalten dass ich auf gewährleistungsansprüche verzichte. Ist dieses überhaupt zulässig? Denn es sind jetzt schäden da die schon beim Kauf bestanden haben mir jedoch nicht mit geteilt wurden.

Herr

Beitrag von Servan
11.02.2015, 19:23 Uhr

hallo guten tag ich habe von einem bekannten schuhe geschenk bekommen, die ich aber nur 3-4 mal angezigen habe. Die schuhe haben mir nicht mehr gefallen deswegen habe ich sie auch verkauft über Ebay-kleinanzeigen ein junger man hat sich rasch gemeldet und wollte sie haben. er hat mich gefragt ob die schuhe original sind, ich habe deutlich gesagt das sie ein geschenk sind und ich es nicht weiß, deswegen habe ich 5 bilder vom schuh gemacht und ihm erklärt das ich nichts habe weder papiere oder ein karton. jetzt hat er mir gesagt die schuhe sind gefälscht und er will sein geld wieder, nur habe ich es nicht mehr.... wer ist hier im recht ?? habe ihm deutlich gemacht das ich es nicht weiß und er die infortmation den bildern entnhemen soll. lg servan

PC bei ebay.kleinanzeigen verkauft

Beitrag von Tatjana Mohl
09.02.2015, 10:08 Uhr

Hallo haben ein Pc über kleinanzeige verkauft, der Käufer kam zur begutachtung es funktionierte alles und er hat es gekauft und mitgenommen.Nach paar Tagen meldete er sich jedoch und meinte das der Pc nicht funktioniert und er will das Geld wieder haben sonst geht er zum Anwalt. Erster Punkt auf der anzeige stand Keine Garantie oder Gewährleistung außerdem hat es am Tag des Kaufs alles einwandfrei funktioniert und der Käufer hat es auch selbst gesehen!

Müssen wir das Geld zurück geben und Angst vom Anwalt haben?!

lg Tanja

Gewährleistungsausschluss korrekt

Beitrag von Opa Hansi
04.02.2015, 10:43 Uhr

Schön zu lesen.

Nur wie ist es denn nun wenn ein Verkauf stattfindet von privat über Ebay einer speziellen Sache mit einer Beschaffenheitsbeschreibung einer Normalperson. (d.h. kein Händler oder Profi)

Im Preis inbegriffen ist ein Zertifikat zur Sache, welches die Beschaffenheit garantiert. Dies wird auch so genau erwähnt. D.h. eine Garantie bezieht sich nur auf dieses Zertifkikat, welches von einem Erstverkäufer (von dem der eig. Verkäufer dies erworben hat) mitgegeben wurde.

Dem Käufer ist der Aussteller des Zertifikats bekannt und es wird nach Erhalt der Ware monatelang nichts bemängelt. Aufeinmal dann nach vielen Monaten wird behauptet der Artikel entspricht nicht der Beschafenheit.

Gewährleistungsfall?

Sicher nicht! Da auch in einem gesonderten Schreiben einige Tage danach noch einmal genau darauf hingewiesen wurde, daß unter durch einen Privatverkauf bedingten Preisabschlägen keine Rücknahme möglich ist. Somit wurde der Käufer über Risiken informiert und ihm war bekannt dass eine Garantie sich nur auf ein Zertifikat beschränkt.

MfG

geteuscht

Beitrag von swetlana wolf
03.02.2015, 12:59 Uhr

Hallo ich hätte so eine frage habe Freitag ein laufstall gekauft der Käufer hat mir gesagt das das Produkt 100x100cm ist und das er es neu für 95euro gekauft hat dan hat mein man in Freitag abgeholt und ich wollte in dan aufbauen und habe er gemessen und er ist nur 72x98cm dan habe ich den Verkäufer sofort kontaktiert und er meinte er dürft dabei lügen und es hätte auch keine 95 Euro gekostet sondern 69,90euro das ist doch ein arglistige Täuschung und er hat nie erwehnt das er kein Rücknahme macht jetzt habe ich ihn eine Frist gesetzt das er sich melden soll das er ihn wieder nimmt und ich mein Geld wieder bekomme könnte ich ein Anwalt hin zu ziehen wen er sich nach der Frist nicht meldet? LG swetlana

Auto verkauf ist meisten ärgerlich

Beitrag von Max Meyer
18.12.2014, 18:27 Uhr

Daher bitten Online Ankaufsportale den direkten Verkauf an Händler eines kann ich selber empfehlen dort habe ich vor nen Jahr meinen Mitsubishi Colt verkauft bei http://wirkaufenauto.de

Gebrauchte Reifen Verkauf

Beitrag von Stefan Schmidt
09.12.2014, 14:01 Uhr

Hallo,

ich habe da ein kleines Problem und zwar habe ich vor zwei Tagen meine gebrauchte Autoreifen weiterverkauft. Der Kunde hat es sich genau angeschaut und auch abgekauft.

Gestern hat er mir eine Nachricht geschrieben, das er sein Geld wieder zurück haben möchte, da er mit diese Reifen nicht den TÜV bekommen würde.

Muss ich die Reifen wieder zurück nehmen auch, wenn ich in der Beschreibung ausführlich drauf hingewiesen habe das es hier bei um ein Privatverkauf handelt und das er kein Recht auf Gewährleistung, Garantie und Rückgaberecht hat.

privater Kleid-verkauf

Beitrag von sukran
25.11.2014, 14:06 Uhr

Hallo, ich habe vor paar Wochen mein Hennaabend-Kleid in Wert von 1000€ für 360€ verkauft. Der Verkauf fand durch Kleiderkreisel statt. Ich habe dort angegeben dass das Kleid gebraucht ist, und die Grosse 38 hat ABER da es hinten zum schnürren ist von der Größe 36-40/42 geht. Zudem habe ich angegeben dass ich keine Rückgaben akzeptiere. Jetzt möchte mich die Käuferin angeblich wegen Betrug verklagen, da sie zwar die Kleidergrösse 38 trägt, das kleid aber keine 38 ist. Ich habe extra nochmal im Laden nachgefragt wo ich das kleid herhabe, welche Grösse das ist und auch die Firma in der Türkei kontaktiert. Beide haben mir bestätigt dass das Kleid eine 38 ist, und da es zum schnüren ist von 36-40/42 geht. Muss ich das Kleid wieder zurücknehmen? Ich habe genau das verkauft, was ich angegeben habe. Vielen Dank. Sukran_eraslan@hotmail.de

Privater Autokauf

Beitrag von Tanja
25.11.2014, 09:38 Uhr

Hallo zusmmen,

ich habe Anfang November 2014 eine 16 Jahre alte A-Klasse von einer Privatperson gekauft. Mein Mann und ich haben mehrfach gefragt ob an dem Wagen irendwelche Defekte sind, da unsere Tochter mit dem Wagen fahren soll. Es wurde vom Verkäufer zugesichert, dass nur die Servopumpe (ist neu verbaut worden) Geräusche macht. Nun fährt unsere Tochter mit dem Wagen und er geht ständig während der Fahrt aus. Also haben wir den Wagen bei der Dekra auslesen lassen und was dabei rauskam erschütterte uns: Luftmengenmesser defekt, Drosselklappe defekt, Hydrostößel machen Geräuche und Kupplungsgeber ist defekt. Nun habe ich die nette Verkäufer kontaktiert und sie beruft sich auf den Verkauf als Privatperson keine Garantie + Gewährleistung.

Ich währe sehr dankbar, wenn hier jemand ist der mir helfen kann bzw. sagen kann ob ich was gegen die Dame unternehmen kann (mit Aussicht auf Erfolg).

meine Email: freemail@sliffer.com

Privater Autokauf

Beitrag von Tanja
25.11.2014, 09:32 Uhr

Hallo zusmmen,

ich habe Anfang November 2014 eine 16 Jahre alte A-Klasse von einer Privatperson gekauft. Mein Mann und ich haben mehrfach gefragt ob an dem Wagen irendwelche Defekte sind, da unsere Tochter mit dem Wagen fahren soll. Es wurde vom Verkäufer zugesichert, dass nur die Servopumpe (ist neu verbaut worden) Geräusche macht. Nun fährt unsere Tochter mit dem Wagen und er geht ständig während der Fahrt aus. Also haben wir den Wagen bei der Dekra auslesen lassen und was dabei rauskam erschütterte uns: Luftmengenmesser defekt, Drosselklappe defekt, Hydrostößel machen Geräuche und Kupplungsgeber ist defekt. Nun habe ich die nette Verkäufer kontaktiert und sie beruft sich auf den Verkauf als Privatperson keine Garantie + Gewährleistung.

Ich währe sehr dankbar, wenn hier jemand ist der mir helfen kann bzw. sagen kann ob ich was gegen die Dame unternehmen kann (mit Aussicht auf Erfolg).

auto

Beitrag von iris
12.11.2014, 07:25 Uhr

Also ich versuche es trotzdem mal. Obwohl ich hier nur fragen aber keine antworten sehe. Ich habe ein elektroauto meines opas verkauft und sogar den versand geregelt und übernommen. Die frau war auch zufrieden und meldete sich bei mir nachdem sie das auto bekommen und probegefahren hat. Nun meint sie nach fast einem monat dass ihr das lenkrad irgendwie schwer geht und sie einen fachmann geholt hätte der ihr gesagt haben soll dass die reparatur 500euro kostet. Jetzt will sie das geld von mir haben oder das autole zurückgeben. Muss ich da was machen? Mein opa hat sich nie über das lenkrad beklagt und dass es für sie etwas scgwer ist ist doch nicht mein problem? Sie hatte die möglichkeit es anzusehen aber sie hatte es blind gekauft und es von mir ohne kaufvertrag verschicken lassen. Ich habe es als privatverkäufer nach meinem wissen und mit gutem gewissen verkauft. Kann sie das wirklich von mir verlangen?

Gewährleistungsansprüche vom Käufer

Beitrag von T.Gottlieb
27.10.2014, 11:45 Uhr

Hallo zusammen, habe vor ca. 4 Wochen unser Fahrzeug verkauft, mit über 150000km. In den KV habe ich eingetragen wie Probegefahren unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung ,jetzt 4 Wochen später kommt der Käufer und meint das das Fahrzeug einen Getriebeschaden hat und würde gerne den Schaden ersetzt haben ca.3000€ + Einbau. Bei der Probefahrt war nichts zu beanstanden und ich wusste wirklich nichts von diesem Mangel. . Vielen Dank für euren Rat. T.Gottlieb

Privatverkauf Neuware

Beitrag von Bolten
16.10.2014, 15:24 Uhr

Hallo

Habe da eine frage, wie Sie mein Recht aus von Privatperson an Privatperson

Ware (Tasche) wurde als Neu verkauft ( in einer App Kleiderkreisel) jetzt ist die Tasche angekommen und Sie ist leider nicht als NEU zu verzeichnen Sie trägt leider Gebrauchspuren mit sich.

Dame auch angeschrieben, stellt sich dumm, mittlerweile ist die Anzeige auch gelöscht so das ich auch kein richtigen Beweis der Beschreibung vorlegen kann nur unseren E-Mail Verkehr.

Finde aber das Sie mit so einer Masche nicht weiter verkaufen darf NEU ist NEU und nicht 1-2 benutzt Möchte die Tasche nicht mehr haben.

Bitte um Hilfestellung Danke

auto privatverkauf ohne kaufvertrag

Beitrag von tugba
13.10.2014, 19:44 Uhr

Hallo,

vor fast einer Woche habe ich mein Auto ohne Kaufvertrag verkauft, weil ich ganz genau erklärt habe wo was ist bla bla. Und heute rufte er mich an und sagte das es auf der rechten Seite eine Beule mit grossem Kratzer ist, hat mir auch ein bild davon gezeigt was aber unmöglich ist weil es nicht übersehbar ist. Was für rechte habe ich? Ist der Käufer oder Verkäufer schuld daran ? Da es ein mündlicher Vertrag ist habe ich doch nichts mehr damit zu tun oder ? Er bedroht mich mit einer Gutachtung, was ist wenn der Beule schon lange da war was ich aber nichts davon wusste, weil ich der 2. hand war..?

rückgaberecht ohne Kaufvertrag?

Beitrag von Andreas
04.10.2014, 21:00 Uhr

Habe einen roller gekauft. Ohne Mängel ohne schriftlichen Kaufvertrag. Nach einem Tag hat er ein kleiner Mängel. Jetzt ist meine Frage kann ich den roller an den Verkäufer zurück geben?

Abweichung von Beschreibung und viel. geht die konsole nicht mal an

Beitrag von Emil
25.09.2014, 17:48 Uhr

Hallo, ich habe eine xbox 360 bei ebay gekauft der verkäufer hat gesagt da seien alle richtigen kabel dabei.Als sie heute angekommen ist und ich die xbox anschliesen wollte ging kein kabel was dabei war in die xbox rein. Der verkäufer sagt natürlich das alles richtig dabei ist.Also kann ich ja auch nicht mit der xbox spielen und ich weis ja nicht mal ob die xbox überhaupt geht und natürlich da privatverkauf keine garantie. Ich brauche dringend hilfe. Was kann ich tun? emilshahbazovaugsburg@gmail.com

Abweichung von Beschreibung und viel. geht die konsole nicht mal an

Beitrag von Emil
25.09.2014, 17:41 Uhr

Hallo, ich habe eine xbox 360 bei ebay gekauft der verkäufer hat gesagt da seien alle richtigen kabel dabei.Als sie heute angekommen ist und ich die xbox anschliesen wollte ging kein kabel was dabei war in die xbox rein. Der verkäufer sagt natürlich das alles richtig dabei ist.Also kann ich ja auch nicht mit der xbox spielen und ich weis ja nicht mal ob die xbox überhaupt geht und natürlich da privatverkauf keine garantie. Ich brauche dringend hilfe. Was kann ich tun? emilshahbazovaugsburg@gmail.com

Bei Versand

Beitrag von Jürgen
27.08.2014, 20:56 Uhr

Also ich habe Pullover über Versand gekauft.sie sind ausgewaschen &fettflecken sind drauf hm sie schreibt sie wusste nix davon kann ich was dagegen machen? oder wie kann man es beweisne

privatverkauf

Beitrag von Sarah T.
11.08.2014, 13:07 Uhr

Ich möchte gerne wissen, wie es bei dem Kauf eines Motorrollers aussieht! Habe einen Motorroller ohne Kaufvertrag erworben und Bar bezahlt! Im Nachhinein sind erhebliche Mängel aufgetreten.....welche Rechte habe ich nun überhaupt? Bedanke mich für hilfreiche Antworten MFG

gebrauchte Einbauküche

Beitrag von Nina Leazer
30.07.2014, 11:48 Uhr

Hallo,

wir haben eine gebrauchte Einbauküche gekauft. Auch mit Kaufvertrag. 800 euro war der Preis.haben von 1000 euro runter gehandelt da Sie bereits sehr genutzt wurde und verschmutzt war:Alles würde funktionieren hieß es. Wir haben 500 euro gezahlt und Sie am abgesprochenen Termin abgeholt. Die restlichen 300euro sollen wir normalerweise morgen zahlen. Allerdings gibt es ein paar merkwürdige Fehler an der Küche.

Der Backofen und die Edelstahlumrandung wird unbeschreiblich heiß, selbst die 2 nebenstehenden Schränke, sodass wir den Kundendienst kontaktierten. Dieser sagte das dringends eine Besichtung und Reperatur durch deren Kundendienst empfohlen wird und so lange sollen wir ihn vorssichtg-gar nicht nutzen.

Dann funktioniert die Spülmachine nicht 100 prozentig aber das ist für uns das kleinste problem.

Nun habe ich den Verkäufern gesagt, dass wir es uns momentan nicht leisten können denen die 300 euro zu geben und das Gerät in Reperatur zu geben, Mal davon abgesehen das wir nun nicht wissen ob dies mutwillig beschädigt verkauft wurde. Diese weißen stets auf den Vertrag hin wo drauf steht das nicht garantiert wird das alles funktioniert etc.

Was können wir tun? Können wir die 300 euro behalten? Oder was ist unser Recht?

Leazer@gmx.net

Thema verfehlt

Beitrag von Peter Kiel
10.06.2014, 11:14 Uhr

Der Beitrag ist umfangreich, jedoch zu juristisch formuliert, um dem privatverkaufenden Laien wirklich zu helfen. Es fehlen auch Beispiele zur Verdeutlichung. Offene Fragen wären z. B. * Wenn ich gelegentlich über das Internet verkaufen und "Unter Ausschluss von Gewährleitung" unter meinen Verkaufstext setze, muss ich dann nach dem 3-5 Mal AGBs ausweisen? * Wenn ich etwas "von Privat" über das Internet kaufe und die Sache hat einen Mangel, habe ich dann ein Umtauschrecht auch wenn der Verkäufer Gewährleistung ausgeschlossen hat? * Wenn ich etwas von Privat kaufe und der Verkäufer hat Gewährleistung ausgeschlossen, aber die Ware so mangelhaft verpackt, dass sie beim Transport beschädigt wurde (werden musste), wie sehen dann meine Rechte aus?

Wer schützt die PRIVAT-Verkäufer?

Beitrag von Rolf Hahn
05.06.2014, 08:46 Uhr

Das Problem ist, dass in den allermeisten Beiträgen der Privatkäufer dargestellt wird als ein Abzocker, der dem Käufer Schund andrehen will - für teures Geld. Die Erfahrungen habe ich auch schon gemacht, viel häufiger in letzten 1-2 Jahren (auch dank paypal) ist allerdings der Fall eingetreten, dass der Käufer trotz der Hinweise wie: gebraucht, bespielt und entsprechender Fotos immer noch einen kleinen Mangel zusätzlich entdeckt, diesen als "erheblich" einstuft und Nachbesserung verlangt. Die "Nachbesserungen" sind bei Kaufpreisen von 5-15 € i. d. R. natürlich kompletter Quatsch, so dass der Käufer den Artikel am Ende umsonst bekommt. Das macht Schule und sorgt dafür, dass Online-Auktionen für Privatverkäufer völlig uninteressant geworden sind. Ein Schalk, wer keine Absicht dahinter erkennt.

Jetzt habe ich's verstanden!

Beitrag von V. Heil
01.05.2014, 09:59 Uhr

Sehr schöner Artikel, der alle Fragen, die Verbraucher als Käufer und als Privatverkäufer haben können, verständlich beantwortet und darüberhinaus Formulierungshilfen bei Privatverkäufen liefert.

PR Beraterin

Beitrag von Barbara Vogt
10.04.2014, 15:29 Uhr

besten Dank für die Informationen, die mir sehr weitergeholfen haben. Alles sehr verständlich geschrieben.

ebay

Beitrag von Spitzenauto
26.03.2014, 11:26 Uhr

gute Information und fachgerecht geschrieb, finde ich.

Allerdings sollte man beachten, das jeder Richter anders ist und auch urteilt und es etliche Tricks gibt, den Inhalt dieses Artikels zu unterlaufen.

Dazu kann angemerkt wewrden, das alleine während der Zusendung der privat gekauften Sache der Defekt erfolgt ist laut Angaben des Verkäufers z. Bsp. ect.

Auch wird kein Ra. für 10 € Streitwert tätig werden und die Sache streitig gewinnen wollen aus meiner Sicht.

Also wäre ein weiterer Artikel speziel zu ebay sinnvoll, der die Maßnamen erläutert, damit der Käufer die Fallen umschiffen könnte. Z. Bsp. nichts kaufen ohne zugesicherte Eigenschaften ect. und wie man den Ablauf gestalten könnte.

Aber auch der Versuch, von einem gewerblichen VK sein Geld wieder zu bekommen, ist zum Scheiten verurteilt, wenn der VK das nicht will. Also, Fazit, ebay bleibt ein Abenteuer, wenn man nicht PP benutzt mit eigenen Regeln.

xbox

Beitrag von sylvet
21.03.2014, 11:37 Uhr

Hello

Zu meiner Frage !!!

Habe am Mittwoch ne Xbox von privat gekauft uns wurde gesagt sprich geschrieben das sie funktioniert aber es ist das Gegenteil. Waren gestern auch wieder da um sie zurück zu bringen aber sie hatten das Geld nicht mehr. Was kann man machen ???

Dinge die die Welt nicht braucht

Beitrag von Thalia Krämer
21.02.2014, 18:22 Uhr

Dieser Artikel hat fast nichts mit der Überschrift zu tun. Laien sind danach immer noch genau so schlau wie vorher und denken sie hätten bei gebrauchten Sachen von Privatpersonen alle Rechte wie beim Kauf neuer Artikel von Unternehmern. Wenn sie vor lauter Fachbegriffen überhaupt was verstehen. Zu Käufen von Privat werden im Artikel maximal 5 Sätze geschrieben. Der Rest ist eine Zusammenfassung aus jedem x-beliebigen Jura Lehrbuch. Fakt ist: Ich habe bei gebrauchten Sachen (von privaten VK) nur darauf Anspruch, dass die Sache die vereinbarte Beschaffenheit hat. Wenn sie einen verschwiegenen Mangel hat (kaputt ist oder nicht der Beschreibung entspricht), dann hab ich Anspruch auf Rückabwicklung (Geld zurück und der VK hat Anspruch auf Rückgabe der Ware).

guter aufsatz

Beitrag von sarah
23.01.2014, 13:07 Uhr

ich fand den aufsatz gut verständlich und im hinblick auf meine bevorstehende privatrecht klausur eine gute zusätzliche vorbereitung

Total nutzlos

Beitrag von Sam
06.01.2014, 13:56 Uhr

Viel geschrieben und doch wenig beantwortet. Dieser Artikel ist absolut nutzlos!

Fach-Chinesisch

Beitrag von Sophie
28.11.2013, 08:31 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren der Kanzlei München, Herzlichen Dank für diesen Beitrag. Leider wird er vielen Menschen nicht verständlich sein, da er in einem überaus fachspezifischen Jargon verfasst wurde.

Könnten Sie daher einfach kurz und knapp beantworten:

-Muss eine Privatperson generell Artikel zurücknehmen, die als gebraucht ohne Gewährleistung vollständiger Unversehrtheit verkauft wurden?

-Muss eine Privatperson generell Artikel zurücknehmen, die als gebraucht und nach bestem Wissen und Gewissen funktionstüchtig verkauft wurden?

privatverkauf handy

Beitrag von bettina
13.11.2013, 15:07 Uhr

hallo, ich habe privat an eine fremde frau mein handy verkauft. diese hat sich das gerät beim kauf angeschaut und dieses auch getestet. in meiner beschreibung im internet habe ich angegeben, das das gerät fast zzwei jahre alt ist und abnutzungsspuren am akkudeckel hat. nun hat die frau zwei wirklich sehr kleine lackabschirfungen am rand festgestelle( nachdem sie es gekauft hatte) und möchte nun ihr geld zurück. ich weiß nicht wie ich mich richtig verhalten soll. ich weiß ja nicht was sie mit dem gerät in der zeit getan hat, in der sie dieses besessen hat. hat die frau einen anspruch ihr geld zurück zu fordern und muss ich das gerät zurück nehmen? freundliche grüße bettina

ich hoffe mir kann jemand helfen, der sich damit auskennt.

Defekte Nähmaschine

Beitrag von Dahlbeck
19.10.2013, 19:18 Uhr

Eine Frau hat eine von mir gebrauchte Nähmaschine gekauft und behauptet nun diese sei absolut defekt. Nadel würde sich nicht bewegen, Licht würde nicht funktionieren etc. Ich habe die Maschine vor Versand extra nochmal benutzt und alles lief einwandfrei. Die Dame droht nun mit rechtlichen Schritten. Was kann ich tun?

Privatverkauf bei Ebay mit Schaden und Folgeschaden

Beitrag von Bjoern Blanke
03.10.2013, 09:50 Uhr

Hallo, zu folgendem Sachverhalt hätte ich gerne Auskunft:

Ich habe ein Paar defekte Hifi-Endstufen erworben und sie wieder in Stand gesetzt weil ich sie ursprünglich selbst nutzen wollte. Dann habe ich mich doch für ein anderes Konzept entschieden und habe den Endschluss gefasst sie bei Ebay von Privat an Privat zu verkaufen. Bevor ich das tat habe ich die Geräte ausgiebig getestet und mich so von deren Funktion überzeugt und das auch so in der Artikelbeschreibung geschrieben. Nach Ablauf der Auktion habe ich die Geräte ordentlich verpackt und dem schon sehnsüchtig wartenden Käufer zugesandt. Als der Käufer die Geräte erhielt und in Betrieb nahm, stellte sich bei einem der beiden Hifi-Endstufen ein defekt ein, der das Gerät unbrauchbar macht und zu allem Überfluss einen Folgeschaden am Lautsprecher des Käufers verursachte.

Welche Rechte und Pflichten haben beide Vertragsparteien?

...und mit gefährlichem Halbwissen habe unter die Auktion den Satz "Keine Garantie oder Rücknahme, da Privatverkauf" aufgeführt.

Ich bedanke mich im Voraus über Ihre Antwort.

Mit freundlichem Gruß

Bjoern Blanke

verkauf durch Ebay kleinanzeigen

Beitrag von Natascha
28.09.2013, 22:27 Uhr

Hallo ich brauche bitte dringend einen rat. Habe einen ikea pax korpus bei ebay Kleinanzeigen verkauft an eine Frau. Die Frau kam auch persönlich zum angucken und zum abholen, weil sir uhn haben wollte. Nun will sie mich Anzeigen und zum Anwalt, weil sie behauptet es fehlen ganz viele Schrauben. Wir sind nicht der Meinung. Nun meinte mein Freund es kann sein das 1-2 schraubn hinter unseren schrank gefallen ist. Nun haben wir ihr sogar angeboten wir holen ein komplettes neuew schrauben set von ikea, weil wir ja nicht 100% ig sagen können ob durch uns wirklich 2 schrauben fehlen. Wie gesagt durch ihre Aussage sind es ganz viele. Sie ist drauf eingegangen und war mit dem Angebot einverstanden. Paar std später meinte sie Nein will sie nichr sie will ihr Geld wieder. Der schrank ist in keinen guten zustand. Er hatte leichte Gebrauchsspuren wie beschrieben und sie hat ihn Persönlich angeguckt. Das ganze zieht sich schon seit Wochen hin. Nun hat sie mir eine frist bis 01.10 gegeben um ihr das Geld zu überweisen. Sonst geht sie zum Anwalt und zeigt mich an. Was soll ich machen? Habt ihr einen Rat? Lg natascha

autoverkauf

Beitrag von sarah schmelter
27.09.2013, 16:49 Uhr

Hallo ich habe einen VW lupo bj 1998 verkauft. Es sind die Wasserpumpe und das Faltdach defekt. Dies wusste der Käufer und es stand auch im Vertrag. Er kam mit 2 Personen und hat sich den Wagen angeschaut(Innenraum,Motor usw.) Jetzt habe ich einen Brief vom Anwalt bekommen, dass laut einer technischen Untersuchung die Zylinderkopfdichtung kaputt und dies ein deutlich erkennbarer Mangel sei. Ich kennen mich nicht mit Autos aus und diese Untersuchung hätte Er doch vorher machen können und wenn das so ein offensichtlicher Mangel ist warum haben er und seine Begleiter dies nicht gesehen. Der Anwalt will jetzt behaupten ich hätte den Mangel bewusst verschwiegen. Laut des Käufers wollte er nur ein Auto um zur Arbeit zu kommen außerdem hat er behauptet nicht so viel Geld zu haben bei diesem Kauf handelt es sich um lächerliche 500 Euro für ein Auto das einen wert von 1200 € hat. Jetzt will er die Hälfte zurück. Was kann ich tun? Was bedeutet es wenn eine Sachmängelhaftung ausgeschlossen wird?

Privatkauf

Beitrag von Scharpf
09.09.2013, 14:49 Uhr

Hallo,

ich habe einen gebrauchten Kiteschirm gekauft. Lt. schriftlicher Aussage des Verkäufers, sollte er ohne jegliche Bechädigung sein. Nach Ankunft der Ware, und sofortiger Überprüfung war dieser Beschädigt. Ich habe, den Verkäufer daraufhin angeschrieben mit Beweisfotos. Dieser behauptet dies könne nicht angehen. Wie soll ich mich verhalten. Habe auf Rücknahme der defekten Ware gefordert.

Danke und Gruß

Kaminofen

Beitrag von Hans Kettrig
18.08.2013, 14:51 Uhr

Guten Tag, ich habe eine ganz brennende Frage: Muss ein Verkäufer bei Ebay-Kleinanzeigen einen Kaminofen wieder zurücknehmen aufgrund der Tatsache, dass ich den (neu aufgestellten) Ofen in meiner Wohnung nicht vom Schornsteinfeger abnehmen lassen kann (seit März Novellierung der 1. BlmSchV) bei Fehlender Bescheinigung des Herstellers? Ist das ein Mangel?

kettrig@hushmail.com

§309-Abs.7

Beitrag von Georg
08.08.2013, 11:46 Uhr

Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewähr¬leistung. (§474 BGB).

Das genügt meiner Meinung nach nicht. Sondern, ich sollte ergänzend formulieren: Unberührt davon ist der §309 Nr. 7 b des Bürgerlichen Gesetzbuches. (Nicht ausgeschlossen sind etwaige Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie wegen groben Verschuldens.")

Denn sonst könnte der obige Spruch ungültig sein. Meine ich.

Sachmängelhaftung oder Gewährleistung?

Beitrag von adminn
25.07.2013, 12:23 Uhr

Zitat Forum Hukd http://hukd.mydealz.de/diverses/frage-zum-beilegen-orginal-rechnung-bei-privatverkauf-auf-ebay-232486?page=1#post2503298 zu diesem Artikel:

Auf EU Ebene immer noch Gewährleistung. EU ist übergeordnet. Daher ist deine Aussage "Gewährleistung gibt es so nicht mehr" falsch. Der Begriff ist weiterhin geläufig und gültig.

Ich stelle ihn nicht in Frage, der Artikel ist einfach unpräzise. "Das neue Recht kennt aber keine Gewährleistung mehr" ist eine falsche Aussage. Im BGB gibt es den Begriff an anderer Stelle weiterhin und die Rechtssprechung ist wesentlicher Bestandteil von "Recht" und nicht nur die Gesetzestexte. Sonst würde man das Richterrecht komplett ausklammern. Der Artikel ist murks, unglücklich ausgedrückt, was auch immer. De facto falsch. Zitatende

Was ist denn nun richt? Dort wird behauptet Ihr Artikel sei falsch.

Reifen auf Alufelgen versendet.

Beitrag von Nine
16.07.2013, 23:12 Uhr

In den letzten Tagen habe ich 4 gebrauchte Reifen auf Alufelgen an einen Käufer aus EbayKleinanzeigen AUF WUNSCH verschickt. Er selber konnte aich diese im Netzt lt. telefonat nicht ansehen, hatte von seinem Bruder kenntnis über die Anzeige. Er hat nicht viele Fragen gestellt und wollte sofort Daten für die Bezahlung. Nach Geldeingeng wurden die Reifen guten Gewissens verpackt und verschickt und natürlich nocheinmal angesehen, wobei kein Mangel aufgefallen ist. Heute kam eine SMS wo mitgeteilt wurde, dass ein Nagel in einem der Reifen sein soll. Muss ich mir davon nun etwas annehmen? Freue mich auf eine Antwort. FG Nine

Reifen auf Alufelgen versendet.

Beitrag von Nine
16.07.2013, 23:03 Uhr

Hallo, wir haben an einen interessierten Käufer 4 gebrauchte Reifen auf Alufelgen verschickt. Der Käufer hat vorab überwiesen und wollte auch Versand angeboten haben. Heute hat er eine SMS gesendet in der er schreibt, dass in einem der Reifen ein Nagel sein soll. Wir haben die Reifen guten Gewissens verpackt und verschickt und natürlich auch angesehen wobei kein Mangel aufgefallen ist. Muss ich ihm da jetzt entgegen kommen oder die Reifen zurück nehmen? Weitere Bilder wie in der Anzeige wollte er nicht und hat kaum Fragen gestellt.

Herstellung Fehler

Beitrag von Marie
11.06.2013, 13:29 Uhr

Hallo, ich wollte Sie fragen wer hat hier das Recht ; und zwar habe ich eine neue Handy noch original verpackt und genau so wie mit dem Käufer abgesprochen verkauft , jetzt meldet sich der Käufer bei mir und möchte das Geld für den Handy zurück haben da es kleine Verarbeitung Fehler hat , ich habe die Garantie und Rücknahme als Privatverkaufer voraus ausgeschlossen , der Käufer gibt mir die Schuld für den Fehler , das sehe ich nicht ein da ich nicht wissen könnte wie es in der Verpackung aussehen wird . Ich habe das verkauft was ich mit dem Käufer abgemacht habe , Neue, Versiegelte Handy ohne Garantie, Gewährleistung und Rücknahme . Also wer ist in Recht ?

Verkauf über Facebook

Beitrag von Rebeccer
03.06.2013, 23:14 Uhr

Ich habe in einer anderen Gruppe ein Handy verkauft. Habe es der Dame auf Wunsch per Nachnahme zugeschickt und jetzt schreibt sie mir, dass dies gar nicht so ein Handy ist wie sie wollte. Es war aber in meiner Verkaufsanzeige groß und breit erklärt. Also mit einem Missverständnis hat das nichts zu tun. Wir haben eindeutig über das selbe Handy geschrieben. Nun will sie es zurückgeben - ich habe aber gesagt, dass ich es nicht zurücknehme. Erst hat sie auf die Tränendrüse gedrückt, von wegen hart erspartes Geld ihrer Kinder dafür genommen, Alleinerziehend, ALG II usw. dann hat sie mir mit Anwalt gedroht und jetzt hat sie es wohl per Nachnahme zurückgeschickt, allerdings habe ich ihr vorher gesagt, dass ich das nicht annehmen werde. Nunja sie sagt, falls ich es nicht annehme geht sie zum Anwalt. Ich wüsste gerne, wer hier im Recht ist. Das Päckchen ist unterwegs zu mir - es ist also sehr dringend!!

Zerbrochene Spüle

Beitrag von Misseeni
09.05.2013, 00:43 Uhr

Hallo, ich habe im Dezember bei eBay eine Spüle ersteigert. Die erlitt leider einen Transportschaden und zerbrach. Der Verkäufer möchte mir den schaden nicht ersetzten und verweist auf das Transportunternehmen. Die verweigern aber jede Kommunikation mit mir da ich nicht den transportauftrag gegeben habe. Wie verhalte ich mich und wie bekomme ich mein Geld zurück?

Privatverkauf, Sach- und Rechtsmängelhaftung.

Beitrag von Kopton
08.05.2013, 21:10 Uhr

Hallo Ich habe einen neuen Schreibtischstuhl ohne Rechnung bei Ebay verkauft. Der Käufer fragt nach der Rechnung (was ich nicht habe) und schreibt: "...weil Sie ansonsten als Verkäufer (auch Privatverkäufer) bezüglich der gesetzmäßigen Gewährleistungspflicht verantwortlich sind. Als Privatverkäufer können Sie zwar eine Garantie ausschließen, nicht aber die Sach- und Rechtsmängelhaftung. Das bedeuttet, wenn der Stuhl nach einwandfreier Lieferung innerhalb der ersten 2 Jahre - trotz sachgemäßem Gebrauch - Mängel aufweist, müssten wir unseren Gewährleistungsanspruch bei Ihnen geltend machen.

Stimmt das allles

MfG

Reifen versendet.

Beitrag von Rafael
26.04.2013, 15:40 Uhr

Hallo. Ich finde den Artikel sehr gut und hab mal eine Frage. Und zwar habe ich 4 gebrauchte Reifen versendet. Der Käufer hat zuvor fast 3 Monate rumgemacht wegen dem bezahlen und so. Ok. Dann wurden sie abgeschickt und er meldete sich nicht mehr. Nach 2 Wochen ist ihm eingefallen das die Räder kaputt sind und er hat mit dem Rechtsanwalt gedroht. Er hat min 10 Bilder von den Reifen bekommen und die Reifen wurden kaum gefahren und waren top. Kann er mir jetzt irgendwas machen?

Lg

Rafaelroch@web.de

Auto-Privatverkauf

Beitrag von Milla
07.04.2013, 21:30 Uhr

hallo,hatte vor kurzem Auto verkauft(Privat)und nach paar Tage meldete sich der Käufer und sagte dass das Auto leicht zuckt beim fahren und er muss die reparieren.Hat mir Reparaturvorschlag geschickt,aber beim Kauf war alles in Ordnung,er hat selber Probefahrt gemacht,angeschaut usw..Jertzt sagt er das er zur RA geht. Ich habe im Kaufvertrag extra hingeschrieben :"Das ist ein Privatverkauf deswegen gibts es Keine Garantie und/oder kein Rückgaberecht".Meine Frage: Muss ich jetzt was bezahlen?Vielen Dank fürs Antwort.

Privatverkauf

Beitrag von Gauß,Stefan
18.03.2013, 03:36 Uhr

Hallo,

ich habe Privat einen Flachbildfernseher für 210€ verkauft.Nachdem de Käufer denn Fernseher abgeholt hatte,rief er mich nach ca 3Stunden an und sagte mir wenn er seinen Antenne an denn Fernseher anschließt,würde bei Ihm jedes mal die Sicherung raus fliegen.Der Fernseher hatte bei mir tadellos funktioniert.Jetzt will der Käufer das ich denn Fernseher zurück nehme.Wer sagt mir das nicht der Käufer denn Fernseher defekt gemacht hat.Was soll ich tun?

EBay Kleinanzeigen

Beitrag von Sandra
13.03.2013, 14:17 Uhr

Hallo,

Ich wollte ein Produkt auf Kleinanzeigen kaufen unter der Vorraussetzung ich finde jemanden für den Transport. Ich habe dem Verkäufer gesagt, dass ich das Produkt haben möchte. Dann hat sie den anderen Interessenten abgesagt . Jetzt ist es aber so, dass ich ihr abgesagt habe , weil ich keinen für den Transport finde . Sie will Mick jetzt anzeigen wegen Betruges. Aber ich wollte das Produkt wirklich aber ich hatte einfach keine Transportmöglichkeit gefunden . Jetzt sagt der Käufer ich soll es doch mit dem Taxi abholen . Das ist mir aber zu teuer . Naja der Käufer ist verärgert und möchte mich anzeigen. Jetzt ist meine Frage, in wie weit Sie das kann ? Ich weiß, dass es doof gelaufen ist aber man kann doch nicht Anzeige erstatten, weil ich das Produkt nicht mehr kaufe oder ?

Mfg Sandra

Schaden an gebrauchter Waschmaschine

Beitrag von L. Schumacer
11.03.2013, 18:11 Uhr

Ich habe über eine Kleinanzeige meine gebrauchte Waschmaschine verkauft. Ich hatte diese funktionstüchtig von einer Fach-Spedition transportieren, einlagern und auslagern lassen. Während dieser Zeit war die Transportsicherung ohne Unterbrechung befestigt. Die Käuferin hat nun nach 3-4 maligem Gebrauch einen Lagerschaden (die Trommel sein nicht richtig balanciert und daher verursacht die Waschmaschine enormen Lärm) an dem Gerät festgestellt. Nun will die Käuferin, dass ich die Kosten für die Reperatur übernehme. Ich sehe aber die Schuld nicht bei mir liegend, da ich die Waschmaschine funktionstüchtig und unbeschädigt eingelagert (Lagerdauer 4 Monate) habe und ebenso weiter verkauft habe.

Würde mich über Ratschläge freuen!

MFG

Ebay Verkauf

Beitrag von Ich
01.03.2013, 23:36 Uhr

ich habe vor kurzem ein gebrauchtes Handy auf Ebay verkauft, das von mir vorher getestet wurde und keine fehler aufwies. Der Käufer meldet mir jetzt per Email einen Empfangsfehler und sagt, dass die Antenne kaputt sei, wovon ich in der Beschreibung nichts erwähnt habe. Das kann ich mir jetzt überhaupt nicht erklären, kann dies aber auch nicht überprüfen, da es nur wieder unnötige versandkosten erzeugen würde.

Als unerfahrener ebay-anfänger (erster verkauf) habe ich die mängelhaftung nicht ausgeschlossen, da ich davon ausgegangen bin, dass das sowieso nicht gilt.

1. wer muss die versandkosten des rücktransportes übernehmen und im falle einer rückgabe muss ich dem käufer seine ursprünglichen versandkosten zurückzahlen?

2. kann ich dem käufer eine teilweise rückerstattung in höhe des schadens anbieten?

privatverkauf

Beitrag von biene
15.02.2013, 21:39 Uhr

ich habe einen defekten laptop bei ebay verkauf, der auch als defekt beschrieben war. also was genau defekt ist jetzt will der käufer ihn doch nicht und zurück schicken. was soll ich tun habe auch geschrieben das ich keine rücknahme einräume. also war alles genau im angebot beschrieben

Elektrogerät geht ganz einfach kaputt

Beitrag von Tommy K.
04.01.2013, 09:29 Uhr

der Beitrag ist sehr gut, doch was fehlt, ist - was ist wenn irgendein E-Gerät oder Auto oder ähnliches ganz einfauch durch Alterung nach 3 Monaten kaputt geht? Man steckt ja in den Sachen die man verkauft nicht drin.

Was kann ich tun?

Beitrag von karl
20.12.2012, 16:56 Uhr

Habe mir über Facebook ein paar schuhe gekauft und auch Bilder bekommen. auf diesen war aber der Fehler nicht ersichtlich, erst als ich das Paket bekommen habe.

Was kann ich nun tun? habe ich Anspruch auf Geld zurück Erstattung ?

Vielen Dank im Voraus.

Privatverkauf

Beitrag von Matti
02.11.2012, 21:06 Uhr

Habe über Ebay-Kleinanzeigen einen Satz Winterreifen verkauft. Lt. meiner Anzeige sind die Räder gebraucht. Über den weiteren Zustand habe ich nichts geschrieben. Heute hat ein Käufer die Räder abgeholt. Wir haben diesem gesagt, dass die Räder schon älter sind, auf einem Auto gefahren wurden und nun schon 3 oder 4 Jahre im Keller lagen. Weiterhin haben wir dem Käufer gesagt, dass er sich die Reifen vor Kauf erstmal anschauen soll. Hierfür haben wir ihm auch genügend Zeit gegeben. Dies hat er mehr oder weniger genau getan. Jetzt, über 4 Stunden später schreibt er mir, dass wohl in einem Reifen eine Schraube steckt und er möchte diesen Reifen zurückgeben. Kann er dies einfach so? Ich war eigentlich der Meinung, da er die Ware hier vor Ort prüfen konnte, ist jetzt eine Rücknahme ausgeschlossen? Kann mir da jemand helfen?

§ 309 Nr. 7 BGB

Beitrag von F.T.
02.11.2012, 01:36 Uhr

Guter Artikel, klar und prägnant formuliert!

Was evtl. ergänzt werden sollte, da es viele Gewährleistungsausschlüsse zu Fall bringt, ist § 309 Nr. 7 BGB. Und evtl., dass nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist sofort ein Recht zu Rücktritt und/oder Schadensersatz besteht (vorausgesetzt, der Rest liegt vor).

Mit besten Grüßen F.T.

Flohmarkt kauf bei Facebook

Beitrag von Claudia
17.10.2012, 19:31 Uhr

Hallo hab da mal eine Frage. Habe bei Facebook Flohmarkt Paar Schuhe gekauft. Beschreibung ohne Mängel. Noch dazu die Schuhe sind gekommen und ich habe das Geld vergessen zu überweisen. Nachdem ich den Karton aufgemacht habe sah ich die Schuhe sind kaputt. Hab der Verkäuferin geschrieben und dann kam nach langem hin und her Schuhe zu ihr zurück. Habe sie unfrei versendet da ich es nicht ein sehe das zu bezahlen. Sie hat die Annahme verweigert. Post will jetzt 15€ von mir was kann ich tun?

Was kann ich tun?

Beitrag von Ulrike B.
02.09.2012, 13:03 Uhr

Ich kann aus dem Beitrag nicht erkennen, ob der "Käufer" nach Nichterhalt seiner Ware, sein Geld zurückfordern kann. In meinem Fall habe ich von einem Privatverkäufer Ware gekauft (per Internet), bezahlt, aber nie erhalten. Der Privatverkäufer schiebt nun die Schuld auf "DHL" und hat angeblich die Sache an einen Rechtsanwalt weitergegeben, da DHL sich weigert, die Versicherungssumme zu bezahlen (40 €). Der Privatverkäufer schreibt nun, es ist ja schließlich ein Privatverkauf und ich weiß nicht, auf welches Recht "ich" mich berufen kann.

ohne

Beitrag von Markus Schmidl
01.09.2012, 05:30 Uhr

Habe diese ganzen Regeln - Gwährleistungsausschlüsse mit Interesse gelesen. Wünschenswert wäre ein einfacher Punkteplan - Beispielsweise 1-6 / oder 1-10/ , der verständlich und vor allem KURZ behandelt wird, sodaß jeder, der im Internet verkauft, die Regeln sofort versteht. Geben Sie doch eine Broschüre heraus, die im Laden wie Hugendubel zu kaufen wäre. Nicht jeder liest die Infos von Gronen. Mit freundlichen Grüßen Markus Schmidl Herbststr. 8 82140 Olching

Ausschluss Mängelhaftung bei Ebay

Beitrag von AM
17.08.2012, 19:09 Uhr

Guten Tag, verstehe ich den Artikel dahingehend richtig, das ich bei einer Ebay Auktion die Mängelhaftung gar nicht wirksam ausschließen kann (zumindest nach dem fünften Verkauf)? Denn da ich zum Start der Auktion den Käufer noch nicht kenne, scheidet eine Individualvereinbarung aus, nach Auktionsende sollte dies auch nicht mehr möglich sein, der Ersteigerer hat ja zu angegebenen Bedingungen ersteigert. Gleichzeitig werden die meisten Menschen im Verlauf des durchschnittlichen Ebaylebens wohl mehr als fünf Artikel versteigern. Oder kann ich durch einfaches Umformulieren den AGB Charakter umgehen? Wobei hierbei die Intention ja trotzdem die gleiche bleibt, also es sich um eine rein technische Maßnahme handeln würde. Vielen Dank

Gewährleistungsausschluß Privatverkauf

Beitrag von Oppel
10.07.2012, 21:52 Uhr

Aufgrund Ihres Berichtes würde mich noch interessieren, ob bei Privat-Internetverkauf einer neuen Ware mit Haltbarkeitsdatum und eventueller Mängelanzeige des Käufers innerhalb dieser Zeit nun der private Verkäufer oder der Hersteller haftet und Ersatz leisten muß? Das Haltbarkeitsdatum wurde schließlich vom Hersteller gegeben.

Wenn ich Ihren Bericht richtig verstehe, hat es überhaupt keinen Sinn, wenn ein privater Verkäufer individuelle Haftungsausschlüsse dokumentiert, da diese spätestens nach etwa 5 Neu-Verkäufen unwirksam sind und nur die gesetzlichen Bestimmungen gelten? MfG

verwirrender Beitrag

Beitrag von Martin Wisenmann
10.07.2012, 14:11 Uhr

Privatverkäufer verkaufen in der Regel gebrauchte, unterschiedliche und nicht neue Sachen bei Ebay. Sie untergraben die Wirkung der Individualvereinbarung für den Normalfall und verwirren die Leser mit Ihrem Beitrag vollständig.

Gewaehrleistungsausschluss etc.

Beitrag von Heribert Hahne
10.07.2012, 11:13 Uhr

Danke! Endlich raeumt mal jemand auf und stellt die Dinge richtig dar. Mich hat dieser Unsinn in manchen (den meisten?) ebay Privatverkaeufen schon immer gestoert! Die Leute haben nicht kapiert, dass ein ausdruecklicher Ausschluss (Versuch) negative Eindruecke bei den meisten Kaefern hervorruft. Oder, man hat sich so daran gewoehnt, dass man es einfach ignoriert.

schlechter Artikel

Beitrag von Bigit
27.06.2012, 18:53 Uhr

das ist viel zu langatmig geschrieben, hätte man auch einfacher zusammenfassen können, es geht doch nur um die Frage muß ein Privatverkäufer Ware zurücknehmen. Oft wird ja auch von Käufern Ware reklamiert obwohl der Zustand in Ordnung war.

Gewährleistungspflicht für dem Verkäufer unbekannte Mängel?

Beitrag von Carmen
21.05.2012, 09:49 Uhr

Hallo, Ihre Infos über Gewährleistungspflicht sind doch sehr interessant für mich. Allerdings kann ich darin keine Antwort für mein Problem finden, Dieses wäre: Ich habe einen neuen Tablet-PC gekauft. Da ich in kürzester Zeit erkennen konnte, dass ich dafür keine Verwendung habe, entschloß ich mich, diesen weiter zu verkaufen. Nun mußte der Käufer erkennen, dass das Display an diesem Artikel falsch herum eingebaut ist. Ich hatte dem Käufer bei Übergabe die Rechnung für etwaige Garantieansprüche beigelegt. Meine Frage: Bin ich haftbar für einen Mangel, den ich selbst (da absoluter Laie) nicht erkannt habe und ich bin mir auch nicht sicher, ob ich ihn als Laie hätte erkennen müssen? Ich habe das Gerät mit voller Überzeugung der Funktionalität weiter verkauft. Immerhin war es ja nur ca. 1 Monat alt. Danke für die Auskunft im Voraus.

Hilfe...

Beitrag von Julia
20.05.2012, 14:10 Uhr

Ich habe am Samstag eine Mail bekommen von dem Käufer, der mir vor ca. 2-3 wochen ein tablet abgekauft hat. er hat es selber getestet und ich habe ihm die funktionen erklärt. jetzt meldet er sich und sagt das das gerät nichtmehr funktionieren würde und kaputt ist. er droht mir sogar rechtliche schritte einzuleiten und will sein geld zurück.

geht das überhaupt wenn er das gerät vorher getestet hat? angeblich hätte es davor schon mängel gegeben, die ich verschwiegen hätte. was soll ich jetzt tun?

Muss ich da mitmachen

Beitrag von Stephie
02.04.2012, 07:45 Uhr

Ich habe Privat einen Sattel verkauft alle angaben korreckt gemacht und nun meint der Käufer er würde nicht passen weil er zu klein ist und möchte nun zurück tretten vom Kaufrecht weil die Größe angeblich nich bei stand jedoch hab ich alles angegeben. Dazu will der Käufer auch noch mehr Geld von mir zurück bekommen als er mir gegeben hat. Muss ich den Sattel nun zurück geben?

Gewährleistungsausschluß Geschäftsführer

Beitrag von S. Mader - Berlin
28.03.2012, 15:08 Uhr

Ich habe mir privat einen Gebrauchtwagen zugelegt. Geschäftlich bin ich Geschäftsführer/Gesellschafter einer Gmbh. Ich weiß wohl, wenn ich meinen Geschäftswagen verkaufe, kann ich die Gewährleistung nicht ausschließen. Mir wurde nun mitgeteilt, daß dies bei meiner Stellung auch für meinen Privatwagen zählen würde - glaube ich nicht.

Gewährleistung ?

Beitrag von Steffi
01.11.2011, 10:27 Uhr

Ich habe gestern unseren alten Roller verkauft. Dieser war fahrbereit. Wurde vom Käufer angesehen , Probegefahren und auch mal selbst angemacht. Der Verkaufspreis lag bei 290,- . Es waren schon 13000 km darauf. Ich habe Ihn mit einem guten Gewissen hergegeben. Heute (einen Tag nach kauf) ruft der Käufer an und will den Roller (den er mit Bus nach Hause transportiert hat ) wieder zurück bringen weil er Ihn nicht angekommt. Sein wortlaut : Ich versuche ihn bis morgen zum laufen zu bekommen wenn er nicht geht bring ich ihn zurück. Ich kann nicht wissen ob beim transport was kaputt ging oder was der versucht im ihn anzubekommen , womöglich schraubt er dran rum . Muss ich den Roller zurück nehmen ? Das kann ja nicht mein Problem sein wenn er den nicht mehr anbekommt, oder ?

Hervorragende Erläuterung!

Beitrag von bbu56
29.09.2011, 22:10 Uhr

Ich schreibe gerade den Veräußerungsvertrag für meine gebrauchte Küche an meinen Nachmieter.

Dieser Artikel hat mir sehr geholfen, die Sachmängelhaftung korrekt auszuschließen, denn bei einer gebrauchten (vier Jahre alten) Küche kann altersbedingt durchaus etwas kaputt gehen. Dafür möchte ich dann aber nicht mehr gerade stehen müssen.

Vielen Dank!!!

Privat verkauft,jetzt Mängel

Beitrag von Mimi
12.09.2011, 18:44 Uhr

Hallo,ich habe in einem Tausch/Verkauf Forum,einen Mantel verkauft.Auf meiner Profilseite steht,da ich Privat verkaufe,schliesse ich ein Rückgaberecht aus.Als ich ihn verschickt habe,war er Einwandtfrei.Als er wohl am Do.angekommen ist,hat die Mutter der Käuferin einen Riss entdeckt und beruft sich auf § 437 des BGB,ich muss den Mantel zurücknehmen und das Geld überweisen,sonst leiten sie weitere Schritte ein!Der Riss ist vorher nicht gewesen.Was mache ich jetzt,kann sie mich jetzt verklagen,möchte keinen kaputten Mantel(€50,-)zurück!?!Danke,schonmal :-)

Verkauf von Lateral Stepper

Beitrag von Tatjana Küster
12.09.2011, 17:30 Uhr

Hallo, ich habe vor kurzem einen Stepper bei Ebay verkauft und bei mir war er funktionstüchtig. 2Tage später bekomme ich eine e-mail mit Androhung rechtlicher Schritte, wenn ich mich nicht dazu äußere!!! Das Gerät war gebraucht aber noch funktionstüchtig.Würde beim Kauf vom Verkäufer leider auch nicht getestet (war mit Selbstabholung)! Wie verhalte ich mich jetzt? Vielen Dank

Sehr hilfreich.

Beitrag von Thomas
25.07.2011, 17:23 Uhr

Sehr hilfreicher Artikel bei meiner aktuellen Angelegenheit. Danke!

Ausschluss jeglicher Gewähr kontra § 309 Nr. 7 BGB

Beitrag von Rüdiger Schmitt
16.06.2011, 02:13 Uhr

Danke für diesen Artikel, der wahrscheinlich nicht die nötige Aufmerksamkeit erhalten wird, die ihm eigentlich gebührt.

Worüber ich gerne noch Ihr Statement gelesen hätte, wäre die Wirksamkeit eines Haftungsausschlusses unter dem Gesichtspunkt des § 309 Nr. 7 BGB. Immerhin bedeutet ein Ausschluss "jeglicher Gewährleistung" - so jedenfalls mein letzter Kenntnisstand - auch den Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche, wodurch in Anbetracht dieser Norm der Haftungsausschluss insbesondere auch unter Verbrauchern nichtig sein dürfte, sofern man seinen Haftungsausschluss nicht entsprechend beschränkt.

Bar Bezahlt aber nicht alles erhalten

Beitrag von Marco
06.04.2011, 01:09 Uhr

Hallo ich habe an ihnen eine kleine frage, und zwar ich hab vor einen monat von einen Privaten Paar ersatz teile gekauft für einen Punto gt Wir haben iuns einen termin gegeben,bin 700 km hin gefahren. Der verkäufer hatte nicht alles da was er mit für die 450 euro ich haben wollte.. Er meinte aber er würde es mir per Post zu senden.. bis heute habe ich versucht ihn immer wieder anzurufen aber er geht nicht mehr ans telefon.. An den tag bei abholung hatte ich einen kolleg dabei wo alles sah. zeuge?

Und meine frage ist was kann ich machn bei einen solchen fall? Wäre ihnen sehr dankbar Mit freundlichen grüßen Marco

Jawa 250 Bj.1962 in Teilen Verkauft

Beitrag von Wiegandt Robert
05.04.2011, 02:01 Uhr

Hallo guten Tag. Ich habe im Februar eine Jawa 250 Bj.1962 In einem zerlegtem Zustand verkauft. Der Käufer kam 200 km von sich zu mir und nach vorheriger Tel.Absprache und diversen Info nach den Motorradteilen. Bei mir angekommen erklährte der Käufer mir er habe kein Geld vom Bankomaten erhalten da sein Lohn nicht Gebucht war,da der Käufer ein Landsmann war dachte ich, über die Zahlung kann man sich noch einigen.Ich fordete den Mann auf die Motorradteile sich anzusehen wenn die Ihm seinen Vorstellung ertsprechen,kann er die Teile alle ins Auto einpacken.Beim Kaufvertrag habe ich ihm 80,-€ entlocken können,den Restbetrag von 420,-€ sollte er mir bis 01.03.2011 Überweisen der Kaufvertrag war am 15.02.2011 Einige Tage danech rief er mich an und beschwerte sich er finde einige Teile nicht,in der Kleinanzeige war der Verkaufspreis mit Verhandlungsbasis ausgeschrieben,ich kam mir vor wie auf einem Basar,da ich für dieses Verhalten kein Verständnis hatte,hat meine Tochter die Verhandlung mit dem Käufer weiter geführt.Den Preis senkten wir auf 400.-€ also sollte der Käufer bis 1.3.11 320.-€ Überweisen,was geschah? er überwies mir 220.-€ den Restbetrag kann er momentan nicht bezahlen,sicherte mir aber er überweist mir den Rest 100.-€ am 30.3.11 heute ist 5.4.11 und am Telefon erklärte er erneut meiner Tochter ürgendwelche einzelcheiten um das zerlegte Motorrad,die 100.-€ habe er angäblich überwiesen.Ich werde das Gefühl nicht los das dieser Mensch ein Vorsätzlicher Betrüger ist.wenn ich das Motorrad im zerlegtem Zustand auf einem Basar oder bei eBay hätte verkaufen wollen, dann hätte ich es nicht bei Quoka inseriert.Meine Frage währe? was kann ich gegen solche Menschen unternehmen damit meine Nerven nicht mehr strapaziert werden? Danke im vorraus.Robbi

Habe eine Frage ??!!

Beitrag von Maximilian 85
16.03.2011, 11:39 Uhr

Hallo, ich habe vor ca. 3-4 Jahren ein Handy über Ebay verkauft. Jetzt !!!! meldet sich die Käuferin über einen Anwalt mit sofortiger Gerichtsverhandlungsandrohung, weil Sie ( angeblich ) ihr Handy nicht bekommen hat. Meines Erachtens ist das doch verjährt ??!! Ich bin eine Privatperson und entsorge meine Belege nach 2 Jahren.

Würde mich über eine Antwort oder über einen Kommentar freuen.

Käufer will Geld zurück

Beitrag von Heike Mews
16.02.2011, 10:29 Uhr

Habe bei Ebay ein Samsung S5230 verkauft. Nun will der Käufer plötzlich nach knapp 14 Tagen sein Geld zurück, weil angeblich das Touchscreen ausgefallen ist. Er hat mir lapidar dies so geschrieben. Ich verkaufe privat ab und zu mal etwas über Ebay, meistens bin ich der Käufer. Muß ich eigentlich das Geld als privater Verkäufer zurück zahlen? Als ich es verkauft habe, war alles in Ordnung und der Käufer hatte mir in einer Email noch mitgeteilt, das seine Tochter ganz happy wäre mit dem Handy. Mit freundlichen Grüßen

Heike Mews

Ihr Artikel ist sehr gut!

Beitrag von Phoenics
06.02.2011, 11:50 Uhr

Hallo,

ich möchte mich bei Ihnen ganz Herzlich bedanken, weil Ihr Artikel über den sog. Gewährleistungsausschluss nicht nur gut, sondern auch für Nicht-Juristen nachvollziehbar geschrieben wurde! DANKE!

Wie sieht es aber mit Warenprämien aus?

Beitrag von Thomas Trott
09.01.2011, 12:46 Uhr

Erfreulicherweise eine für juristische Laien gut verständliche Abhandlung über Mängelansprüche und Garantie. Wie sieht es aber zumindest für Mängelansprüche aus, wenn im Rahmen eines Kaufvertrages bzw. eines Vertrages über die Erbringung von Dienstleistungen (Mobilfunkvertrag, Zeitungsabonnement etc.) zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher eine kostenlose Warenprämie in Gestalt z. B. einer Uhr, eines Staubsaugers, eines zusätzlichen Mobiltelefons etc. seitens des Unternehmers dem Verbraucher gegeben wird? Bei diesen Prämien handelt es sich ja nicht um Etwas, was der Verbraucher von dem Unternehmer gekauft hat.

Vielleicht könnte die Abhandlung über Mängelansprüche und Garantie ergänzend auch auf solche sehr häufigen Warenprämien eingehen und klarstellen, ob für diese (Prämien) der Verbraucher ebenfalls gesetzliche Mängelbeseitigungsansprüche gegenüber dem Unternehmer hat oder nicht. Aus meiner juristischen Laiensicht würde ich solche Ansprüche wohl leider eher verneinen wollen, weil die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen ja ausdrücklich vom Verkauf einer Sache sprechen.

Rücknahme eines Kaminsofens aus Ebay-Kleinanzeigen

Beitrag von L. Strunk
14.12.2010, 09:01 Uhr

Guten Tag, ich habe eine ganz brennende Frage: Muss ein Verkäufer bei Ebay-Kleinanzeigen einen Kaminofen wieder zurücknehmen aufgrund der Tatsache, dass ich den (neu aufgestellten) Ofen in meiner Wohnung nicht vom Schornsteinfeger abnehmen lassen kann (seit März Novellierung der 1. BlmSchV) bei Fehlender Bescheinigung des Herstellers? Ist das ein Mangel?

Privatverkauf, Gewährleistung, Garantie, Flohmarkt

Beitrag von A.Keller
17.10.2010, 15:05 Uhr

Danke Deutschland für Deine Paragraphen. Es ist wohl besser die Sachen wegzuschmeißen, als 15 Jahre Gefängnis ode den Bankrott zu riskieren.

FernAbsG

Beitrag von Marco Schlichting
02.09.2010, 17:03 Uhr

Wenn Sie eBay als Beispiel anführen, sollten Sie auch das Fernabsatzgesetz nicht unerwähnt lassen. Weiterhin sollte in der Einleitung stehen: Ein Ausschluss ist grundsätzlich möglich, sofern kein Mangel verschwiegen wurde bzw. kein Vorsatz vorliegt. Insofern ist Ihr Artikel teilweise irritierend.

Nachfrage

Beitrag von Jürgen Oeser
28.08.2010, 15:02 Uhr

Ich habe über Internet von einem Händler ein Gummiprofil erworben, das lt. Angebot geeignet sein soll, bei einem bestimmten Typ Wohnwagen das gealterte Gummi zu ersetzen, d.h. mit dem neuen Gummi die Scheibe wieder einzusetzen. Das ist in einer Fachwerkstatt nicht gelungen! Die Überprüfung ergab, dass der neue Gummi andere Abmessungen hatte, somit ein Einsetzen der Scheibe nicht möglich war. Der Händler hat meine Reklamation nicht angenommen, weil es angeblich bei über 20 anderen Kunden funktioniert hat. Für den rückgesendeten Gummi lehnt er die Rücknahme ab, weil dieser "beschmutzt und beschädigt" ist. Was ist in diesem Fall rechtens? Mit freundlichen Grüßen Jürgen Oeser

Haftungsauschluss bei Verkauf an Unternehmer

Beitrag von Aylin S:
23.08.2010, 13:18 Uhr

Ich hätte eine Frage zum Internetverkauf vom Privatmann an einen Unternehmer. Kann der Privatmann in so einem Fall die Haftung ausschließen und ist dieser Kaufvertrag ein Verbrauchervertrag im Sinne von §310 Absatz 3? Es würde mich freuen, wenn sie sobald wie möglich eine Antwort schreiben.

Mfg

Gewährleistungsausschluss bei ebay

Beitrag von Joachim Vierrether
05.08.2010, 18:28 Uhr

Sie schreiben zu den Gewährleistungsausschlüssen im Privatverkauf (Ihr Einführungskommentar bezieht sich dabei auf ebay):

"Regelt ein Privatverkäufer bei Verkäufen über neue Sachen formularmäßig eine Beschränkung seiner Mängelhaftung, verwendet er ab dem dritten, spätestens nach dem fünften Mal Allgemeine Geschäftsbedingungen, wenn er diese Beschränkung nicht verhandelt. Ein vollständiger Ausschluss der gesetzlichen Mängelansprüche (Gewährleistung) ist dann unwirksam...."

Bei ebay werden i.d.R. gebrauchte Sachen verkauft. Wie wirksam sind die Gewährleistungsauschlüsse in diesem Fall?

Ebay - Verkauf Laptop als Privatperson

Beitrag von Kerstin 28
28.06.2010, 12:17 Uhr

Hallo, ein Freund von mir hat seinen Laptop (noch mit Garantie) als Privatperson bei ebay verkauft. Er hat leider nicht extra darauf hingewiesen, das er keine Gewährleistungen gibt. Vor dem Verkauf wurde der Laptop extra noch auf Fehler, Mängel usw. von einer Fachkundigen Firma überprüft und bescheinigt. Diese Bescheinigung wurde dem Käufer inkl. Laptop zugesandt. Nun beschuldigt der Käufer meinen Freund, das er ihm einen fehlerhaften Laptop verkauft hat, da ca. 30 Pixel-Fehler auf dem Monitor vorhanden sein sollen. Da dies aber auf gar keinen Fall sein kann, da der Laptop ja vor Verkauf komplett überprüft worden ist, kann es, wenn überhaupt beim versandt als versichertes Postpaket passiert sein, was aber eher unwahrscheinlich ist. Der Käufer hat von sich aus (ohne Rücksprache mit dem Verkäufer)den Laptop zur Wartung/Reperatur eingesandt und will nun als erstes die ihm dadurch enstandenen Versandtkosten bezahlt bekommen. Darf er dies geltend machen?? wir hatten ja nicht mal die möglichkeit ihm anzubieten, das der Kaufvertrag nicht mehr zu stande kommt, wir den Laptop wieder bekommen und er sein Geld. Nun handelt er eigenständig ohne Rücksprache, kann er das einfach so machen?? Er droht sogar mit seinem Anwalt und weiteren Verfahren, weil er der Meinung ist, wir hätten den Fehler verschwiegen, aber wir wussten ja davon überhaupt nichts. Wie sollen wir uns verhalten?? was für ansprüche hat der käufer?? wir brauchen dringenden rat, vielen DANK....

gut info

Beitrag von rainer bergmann
16.05.2010, 14:42 Uhr

danke es hilft mir vor einem verkauf mich besser abzusichern

An Thomas:

Beitrag von Unbekannt
22.04.2010, 10:03 Uhr

Hallo Thomas,

soweit in dem Kaufvertrag diesbezüglich nichts geregelt wurde, gilt auch hier wieder das Gesetz. Leider finden sich in den Bestimmungen zur Gewährleistung keine Regelungen, die das Problem direkt lösen. Hier helfen daher die Bestimmungen über die Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung (§§ 203 ff. BGB). Maßgeblich ist hier der § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB. Aus dieser Norm ergibt sich etwas versteckt Folgendes: Nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB beginnt die Verjährung erneut, „…wenn der Schuldner dem Gläubiger den Anspruch (…) in anderer Weise anerkennt“. Mit „Anspruch“ ist in Deinem Fall der Anspruch auf Nacherfüllung gemeint, denn um diesen geht es Dir hier. Nach zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs liegt in einer Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder Reparatur bei Kauf- oder Werkverträgen ein solches „Anerkenntnis“ des Schuldners (hier des Verkäufers). Damit wurde der Nacherfüllungsanspruch „anerkannt“, weshalb nach dieser Norm die Verjährungsfrist erneut zu laufen beginnt und zwar mit dem auf das Anerkenntnis folgenden Tag (§ 187 Abs. 1 BGB). Das heißt, für Dein Ersatzgerät begann also erneut eine einjährige Verjährungsfrist für Mängelansprüche zu laufen.

Hinweis: Da auch diese erneute Verjährung in gleichgelagerten Fällen abermals neu beginnen kann, kann die Gesamtdauer der Verjährung am Ende des Tages ein Vielfaches der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Frist betragen. Es ist zu beachten, dass die Norm des § 212 BGB durch den Verkäufer auch wirksam abbedungen werden kann.

Zum Vorredner: Erneuter Beginn der Verjährung

Beitrag von Unbekannt
22.04.2010, 09:49 Uhr

Hallo Thomas,

soweit in den Kaufvertrag diesbezüglich nichts geregelt wurde, gilt auch hier wieder das Gesetz. Leider finden sich in den Bestimmungen zur Gewährleistung keine Regelungen, die das Problem direkt lösen. Hier helfen daher die Bestimmungen über die Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung (§§ 203 ff. BGB). Maßgeblich ist hier der § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB. Aus dieser Norm ergibt sich etwas versteckt Folgendes: Nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB beginnt die Verjährung erneut, wenn der Schuldner dem Gläubiger den Anspruch (…) in anderer Weise anerkennt. Mit „Anspruch“ ist in Deinem Fall der Anspruch auf Nacherfüllung gemeint, denn um diesen geht es Dir hier. Nach zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) liegt in einer Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder Reparatur bei Kauf- oder Werkverträgen ein solches „Anerkenntnis“ des Schuldners (hier des Verkäufers). Damit wurde der Nacherfüllungsanspruch „anerkannt“, weshalb nach dieser Norm die Verjährungsfrist erneut zu laufen beginnt und zwar mit dem auf das Anerkenntnis folgenden Tag (§ 187 Abs. 1 BGB). Das heißt, für Dein Ersatzgerät begann erneut eine einjährige Verjährungsfrist für Mängelansprüche zu laufen.

Hinweis: Da sich auch diese erneute Verjährung in gleichgelagerten Fällen abermals neu beginnen kann, kann die Gesamtdauer der Verjährung am Ende des Tages ein Vielfaches der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Frist betragen. Es ist zu beachten, dass die Norm des § 212 BGB durch den Verkäufer auch wirksam abbedungen werden kann.

Verjährungsfrist fortlaufend?

Beitrag von Thomas
21.04.2010, 16:14 Uhr

Hallo, in diesem Zusammenhang habe ich eine Frage zur Gewährleistungsfrist (1 Jahr) für einen gebraucht gekauften Laptop. Diesen habe ich nach 6 Monaten umgetauscht, weil er defekt war. Er wurde vom Verkäufer durch einen "neuen" Gebrauchten ersetzt. Nun ist dieser zweite gebrauchte Laptop nach wenigen Monaten auch schon wieder defekt. Gilt für diesen zweiten gebrauchten Laptop nun eine neue 1jährige Gewährleistungsfrist (ab dem Übergabezeitpunkt: Tausch gegen den ersten), oder kann ich für dieses zweite Gerät nur noch die "Restzeit" der 1jährigen Gewährungsfrist des Erstgerätes in Anspruch nehmen?

Präzisierung

Beitrag von RAin Keller-Stoltenhoff
07.04.2010, 13:59 Uhr

Hallo Herr Kollege, vielen Dank für den Kommentar. Sie haben Recht hinsichtlich der Differenzierung (Verbraucher-/Unternehmerkauf). Ich habe den Artikel entsprechend präzisiert.

Zur Klarstellung

Beitrag von Unbekannt
06.04.2010, 14:07 Uhr

Hallo Frau Keller-Stoltenhoff, Ihr Beitrag ist wirklich sehr lesenswert und dient auch Juristenkollegen dazu, sich noch einmal einen schnellen Überblick zu verschaffen. Eine Kleinigkeit wäre jedoch mE noch zwecks Vermeidung von Missverständnissen anzumerken. Sie schreiben gegen Ende des Beitrags folgenden Satz:

"Bei Verkauf von neuen Sachen ist in AGB somit lediglich eine Beschränkung der Verjährung auf ein Jahr möglich..."

Die Beschränkung der Verjährungsfrist auf ein Jahr ist jedoch gemäß § 475 Abs. 2 BGB iRe "Verbrauchsgüterkaufs" bei neuen Sachen nicht wirksam. D.h. bei einem Verbrauchsgüterkauf gehen die §§ 475 ff. BGB den §§ 307 ff. BGB vor. Im Ergebnis sind bei einem Verbrauchsgüterkauf über eine neue Sache also immer 2 Jahre Gewährleistung geschuldet.

Verkauf Privat an Händler

Beitrag von Unbekannt
30.03.2010, 09:05 Uhr

Ich habe vor einem Jahr ein Gebrautes Boot an einem ´n Händler gegen ein anders eingetauscht. Der Händler hat nun mein Boot fast ein Jahr später weiterverkauft,wobei der neue Käufer einen Frostschaden am Boot Endeckt hat. Nun will der Händler mich belangen, da er der Meinung ist ich hätte das gewußt. Aber so ist es nicht. Dieser Winter war extrem kalt.Der Schaden kann somit auch von diesem Winter Stammen. Aber fazit ist, das der Händler das Boot nicht durchgecheckt hat und es wahrscheinlich. Hatder Händler gegeüber mir anspruch auf Schadenersatz?

Ohne Titel

Beitrag von Privatverkäufer
21.03.2010, 15:38 Uhr

Hallo. Das ist ja alles sehr Interessant nur lese ich nirgends was, in welchem Wortlaut das ganze in einer Auktion eingebunden werden soll.

Nacherfüllung?

Beitrag von Unholy
26.02.2010, 22:05 Uhr

Ich habe über ein Internet-Auktionshaus einen Laptop von privat gekauft. Der Verkäufer hat das Gerät als voll funkitonsfähig angegeben. Nun kam besagter Laptop bei mir an und nun lässt sich das Gerät nicht einschalten, ist also eindeutig defekt. Ich habe den Verkäufer bereits mehrmals kontaktiert, jedoch reagiert er kein bisschen darauf. Habe ihn nun das Recht Nacherfüllung zu verlangen? Ich habe ja ein funktionsfähiges Gerät gekauft, aber ein defektes bekommen.

Ohne Titel

Beitrag von McBeth
26.02.2010, 13:29 Uhr

In Ihrem Absatz zu

3. Vertragliche Beschränkung der gesetzlichen Mängelansprüche 3.1 Grundsätze

schreiben Sie:

Verkauft ein Unternehmer (§ 14 BGB) an einen Verbraucher (§ 13 BGB) eine bewegliche Sache, ist eine Beschränkung der Mängelhaftung gemäß § 475 Abs. 1 BGB ausgeschlossen.

In Ihrer Foprmulierung ist der Wurm drin, es sei auf §475 Absatz 3 BGB hingewiesen. Danach gelten die Absätze 1 und 2 der genannten Vorschrift nicht für den Ausschluss oder die Beschränkung auf den Schadensersatzanspruch.

MaW: Solange der Verkäufer -NUR den SchadensersatzANSPRUCH ausschließt (nicht aber Nachbesserung, Rücktritt/Minderung)

ODER

-alle in §437 Nr. 1 und 2 gewährten RECHTE ausschließt (nacherfüllung, Rücktritt/Minderung), nicht aber SchadensersatzANSPRÜCHE aus den in §437 Nr. 3 genannten Vorschriften,

ist alles in Ordnung.

Es müsste richtig heißen: Verkauft ein Unternehmer (§ 14 BGB) an einen Verbraucher (§ 13 BGB) eine bewegliche Sache, ist ein KOMPLETTER AUSSCHLUSS der Mängelhaftung gemäß § 475 Abs. 1, ABS 3 BGB ausgeschlossen.

Eine Beschränkung geht ja!

Ohne Titel

Beitrag von Frank Peschke
19.02.2010, 17:47 Uhr

Ich habe bei Ebay einen Artikel mit folgender Beschreibung ersteigert: "Goldene Skelett Automatik Uhr mit Glasboden. Nähere Angaben zu der Uhr kann ich nicht machen. Privatverkauf keine Garantie/Gewährleistung." Angekommen ist bei mir jedoch eine Uhr mit Handaufzug und V lehnt eine Rückabwicklung ab. Da er in anderen Auktionen(mind. 3) in ähnlicher Form auf Gewährleistungsausschluß hinweißt ist er also durch den automatischen Übergang in AGB berechtigt mir statt einer verkauften Gabel ein Messer zu schicken??? Allerdings ist er auch bis heute noch der Ansicht, daß es sich um eine Automatikuhr handelt, weil sie zu laufen anfängt wenn man Sie schüttelt. Ich finde zu solcher Situation die rechtlichen Regelungen nicht sehr eindeutig, oder übersehe ich da etwas.

Privatverkauf

Beitrag von Elegia
05.02.2010, 14:36 Uhr

Hallo, wir haben nach dem Tod meiner Schwiegermutter deren Trockner, der im allgemein zugänglichen Waschkeller steht, an eine Nachbarin verkauft. Uns ist kein Mangel an der Sache bekannt. Einen Monat nach dem Verkauf meldet sich die Nachbarin plötzlich und meint das Gerät funktioniere nicht. Beim Verkauf habe ich gesagt, dass das Gerät unserem Wisse nach funktioniert, wir das aber nicht garantieren können, da wir das Gerät nicht ausprobiert haben. Kann die Nachbarin ihr Geld zurückverlangen?

Garantie/Gewährleistung

Beitrag von Unbekannt
03.02.2010, 10:29 Uhr

"Für den Ebay-Verkäufer entschied das Landgericht Osnabrück (Az. 12 S 555/05) dass, wenn ein Ebay-Verkäufer Ware mit den Worten „Privatverkauf – keine Garantie” anbietet, davon auszugehen ist, dass er seine gesetzliche Haftung (also die „Gewährleistung”) ausschließen will."

Das macht keinen Sinn. Wenn ich jetzt sage keine Garantie gebe ich also keine Gewährleistung drauf??? Und wie kann ich dann wirklich keine Garantie geben? Indem ich sage keine Gewährleistung :D ? Ist meiner Meinung nach sehr komisch was das Landgericht dort sagt, so kann man den Worten Garantie und Gewährleistung genau die Definition geben die einem gerade am besten passt.

Ich habe auch mal gelesen, dass die Gewährleistung ausgeschlossen werden kann aber unwirksam ist wenn der Artikel nicht in dem Zustand kommt wie man ihn normalerweise erwartet würde oder etwas verschwiegen wurde. D.h. verschweige ich, dass der Gegenstand kaputt ist:ungültig. Ist er kaputt und es wurde auch gesagt:gültig. Also ist der Gewährleistungsauschluss nur dann gültig, wenn der Käufer ihn sowieso nicht Anspruch nehmen würde.

Privatkauf - Lieferung auf dem Postweg kaputt gegangen

Beitrag von L. Jacob
18.01.2010, 15:13 Uhr

Hallo. Ich bin Käufer und Verkäufer bei eBay. Meine Fragen dreht sich jedoch um meine Verkäufertätigkeiten. Ich habe den zuverschickenden Artikel in einem makelosen Zustand der Post übergeben. Der Käufer hat sich jedoch ein beschädigtes Produkt erhalten. Es handelt sich hierbei um einen Privatkauf, der Käufer hat die Versandkosten zu tragen und ich hab das Paket unversichert (es war auch nicht anderes vereinbart) weggeschickt. Bin ich jetzt dem Käufer gegenüber zu Nacherfüllung verpflichtet oder kann er gar vom Kaufvertrag zurück treten?

Verkauf per Handschlag

Beitrag von Markus
15.01.2010, 23:45 Uhr

Sehr interessante Artikel, die ich hier nachlesen konnte..leider nicht alles ganz verständlich für mich. Daher die Frage: Ich habe privat mein gebrauchtes Motorrad (zu dem Zeitpunkt abgemeldet und aufgrund der Kälte nicht fahrbereit) an einen Händler verkauft. Dieser erschien nach Telefonat über Zustand, Alter, Laufleistung usw. noch am selben Tag mit einem Transportfahrzeug und dem vorab vereinbarten Betrag in bar. Auf einen Schaden in der Verkleidung habe ich ihn hingewiesen und dieser ist von ihm aufgenommen worden. Nach Barbezahlung der Summe und Übergabe der Papiere und Fahrzeugschlüssel ist er dann 'vom Hof' gefahren - nach eigener Aussage brauchte er keinen Vertrag..er 'mache so etwas nicht!". Nun rief dieser Käufer vor kurzem an..war erbost und meinte, das Motorrad würde nicht laufen bzw. der Motor sei kaputt..was nicht sein kann, da ich es im August letzt,alig gefahren habe.. und danach wurde es nicht mehr bewegt. Nun verlangt er sein Geld zurück..wovon ich leider..nicht mehr viel habe.. Die Frage: Geht das..kann er das Geld zurückverlangen?

Mit freundlichen Grüßen und Interesse

Ohne Titel

Beitrag von Rainer Schmitz
30.11.2009, 13:28 Uhr

Hallo Herr Wedel! Mir ist so etwas ähnliches passiert, aber da ging es darum, dass der Gutschein unrechtmäßigerweise zu kurz befristet war. Das Kaufhaus hat ihn letztendlich noch akzeptiert; bei ihnen würde ich - als Laie - aber vermuten, dass der Ebay-Verkäufer Sie böswillig getäuscht hat und das kann man doch wohl anfechten und den Kauf rückabwickeln.

Urlaubsgutschein Frist

Beitrag von wedel
28.11.2009, 15:13 Uhr

ich habe als Privatmann von einer Privatperson mitte November einen Hotelgutschein ersteigert. In der Artikelbeschreibung ist als Gültigkeitsdauer der 31.12.09 angegeben.

Nun stellt sich heraus, dass der Gutschein min. 8 Wochen vor Ende der Gültigkeitsdauer hätte eingelöst werden müssen, also spätestens zum 31.10, zu einem Zeitpunkt an dem der Gutschein noch in Besitz des Verkäufers war.

Diese Gültigkeitsbestimmung steht im Gutschein und war dem Verkäufer zugänglich.

Habe ich ein Recht auf Rückgabe des Gutscheins?

vielen Dank im Vorraus

ebay-verkauf eines Kindersitzes

Beitrag von Marion
22.11.2009, 23:19 Uhr

Guten Abend,

ich habe vor kurzem bei ebay einen gebrauchten, aber dennoch neuwertigen Kindersitz von Römer für 80,00 Euro verkauft. Auf etwaige Mängel wie: Geklebter Riss in der Kopfstütze, das Fehlen des Schrittpolsters und leicht ausgeblichene Sitzfläche habe ich hingewiesen. Ich habe den Bezug in der Waschmaschine gereinigt, wofür ich diesen ja vom Sitz entfernen musste. Ich habe den kompletten Sitz gereinigt, er war sauber, also ohne weitere Mängel. Jetzt will mich die Käuferin in einen Rechtstreit verwickeln. Sie wirft mir arglistige Täuschung vor und behauptet (angebliche Beweise: Bilder und ein Video), der Sitz wäre unter dem Bezug total verdreckt (dicke Staubschicht, Brotkrumen, Sand unter dem Polster und Schimmel im Polster, Bezug nicht gewaschen, sondern nur abgewischt). Dem war nicht so, als ich den Sitz abgeschickt habe. Er war definitiv in einem guten und nutzbaren Zustand. Ich hatte ind der Auktion stehen, dass es sich nicht um Neuware, sondern um einen gebrauchten, dennoch neuwertigen Sitz handelt.

Auch ich hatte übrigens den wohl üblichen oder gängigen Satz -> Privatverkauf - kein Umtausch, keine Rücknahme etc. angeführt.

Ich habe mich trotz aller Bedenken dazu entschlossen, aus Kulanz den Sitz zurück zu nehmen und der Käuferin den Kaufpreis zzgl. Porto zurück zu überweisen. Ich möchte zwecks Prüfungszwecken erst den Sitz haben und wollte ihr dann am gleichen Tag des Eintreffens das Geld überweisen. Sie verweigert diese Art der Rückabwicklung, sie will unbedingt erst das Geld zurück und sie würde dann 1-2 Werktage nach Geldeingang den Sitz schicken.

Meine Frage: Bin ich überhaupt als Privatverkäufer verpflichtet, den Artikel zurück zu nehmen (diese angeblichen Mängel würden ja nicht die Funktionalität des Sitzes beinträchtigen und würden für mich auch keine gravierenden Mängel darstellen)? Wenn ja, bin ich auch dazu verpflichtet, zuerst das Geld zu überweisen? Ich habe Bedenken, dass ich den Sitz nie wieder sehe, wenn ich erst das Geld überwiesen habe.

Ich bin Ihnen über eine aussagekräftige Antwort unendlich dankbar und verbleibe

mit freundlichen Grüßen Marion Tehler

Beitrag von Unbekannt
05.11.2009, 18:33 Uhr

hallo habe folgendes problen

habe vor ca 3wochen ein keyboard verkauft der käufer hat es getestet u. nahm es mit

heute wollte er es er sein geld wider er sagte es ist defekt

ich lehnte es ab--er droht mit anwalt

nichts schriftlich festgehalten

was soll ich tun---danke

Unwirksamkeit bei Telefonabschluss

Beitrag von Robert
14.10.2009, 13:13 Uhr

Hallo zusammen

Ich habe vor ca 3 wochen aus lauter Langeweile bei einer Erotik Hotline angerufen und wurde dann aber zu eier Dame durchgestellt die meine personalien aufnehmen wollte. Nach der teilweisen Angabe meiner Personalien war ich zu verschaemt und legte einfach auf. Vor ca dann einer Woche habe ich eine Zahlungsaufforderung erhalten in Hoehe von 72,- euro. Ich schenkte dem keine weitere Beachtung und liess es einfach verfallen. Nunmehr eine Woche spaeter erhielt ich einen Mahnbescheid mit einer Mahngebuehr von 8 euro Aufschlag. Ich bin dann mit dem anbieter via e-mail in Kontakt getreten und habe ihm auch geschildert dass ich keine Leistungen empfangen habe, da ich in mitten der Datenuebergabe den Hoere aufgelegt hatte. Er beruht aber weiterhin dass ein vertrag zu Stande gekommen waere und dass ich die in Rechnung gestellten 80,- euro ueberweisen muesse. Noch was. Da ich nur einen Namen und auch noch einen falschen Angegeben hatte da mir das alles sowieso super peinlich war wunderte ich mich woher das Unternehmen meine Heimatanschrift und meinen Namen hatte. ein Anruf bei der Telekom gab mir dann die Auskunft, dass die Telekom gesetzlich verpflichtet ist diese Angaben weiterzugeben. Meine Frage ist nun vielmehr muss ich zahlen oder nicht??? Bitte um Rat Vielen Dank Robert

Ohne Titel

Beitrag von Kai
02.10.2009, 12:56 Uhr

Hallo Ich hätte da auch nochmal eine Frage zum Thema. Und zwar finde ich bei Ebay folgendes.

Bei der wiederholten Verwendung eines Gewährleistungsausschlusses beim Verkauf gebrauchter Waren können Sie ihren Gewährleistungsausschluss wie folgt formulieren: "Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."

Bedeutet das für mich jetzt, das ich diesen Satz auf meinen 5 bis 10 Versteigerungen im Jahr in den Artikelbeschreibungen benutzen kann, oder brauche ich dann schon eine extra Seite AGB auf die ich verlinke in der Artikelbeschreibung?

Vielen dank im vorraus für die Antwort. Mfg Kai

Verkauf einer gebrauchten Sache

Beitrag von Vanessa
25.08.2009, 14:47 Uhr

Hallo, habe ein gebrauchtes Monilheim verkauft. Im Kaufvertrag (Käufer u. Verkäufer beides Privatleute) steht der Satz: Im übrigen übernimmt der Verkäufer für den Kaufgegenstand keine Gewährleistung.

Nun schreibt mir der Anwalt des K., und will einige Mängel gefunden haben - die er (zuerst in einem Privatschreiben, mit der Aufforderung: ich solle ihm 1000 euro zahlen) nun gemacht haben will. Leider habe ich nirgendwo eine konkrete Aussage finden können, wie ich mich nun verhalten muß. Mir waren keinerlei Mängel bekannt (einer davon: es seinen Ameisen im Mobilheim. Weiß jemand wie ich mich zu verhalten habe - die Frist läuft in 14 Tagen ab, dann will der A. des K. Klage einreichen! Vielen Dank und lieben Gruß Vanessa

Defektes Fahrzeug gekaft

Beitrag von Melissa Urban
18.08.2009, 15:09 Uhr

Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich habe vor ca 1 Woche ein Fahrzeug privat gekauft (Quad), es ist ein Neufahrzeug. Jetzt hat sich leider rausgestellt das viele Teile mangelhaft zusammengebaut waren und es lebensgefährlich ist mit dem Fahrzeug zu fahren. Der Berkäufer bezieht sich darauf das er keine garantie und gewährleistung gegeben hat. Er weigert sich das Gerät zu reparieren und auch das geld zurück zu geben. Was habe ich für Rechte? Mit freundlichen Grüßen Melissa

BetreffGewährleistungsausschluss in Privatverkauf-AGB

Beitrag von Olaf Döring
08.07.2009, 16:11 Uhr

Hallo Frau Elisabeth Keller-Stoltenhoff, August 2007 wurde in der Computerbild die unten stehende Klausel für Privatverkäufer gedruckt.Ist diese Klausel auch unwiksam? mit freundlichen Gruß

Klausel für den Gewährleistungsausschluss

„Hinweise zur Gewährleistung: Unabhängig von der nachfolgenden Regelung zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei gebrauchter Ware gilt für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Gewährleistung eine Frist von 2 Jahren bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Des Weiteren gilt unabhängig von der nachfolgenden Regelung zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei gebrauchter Ware für die Verjährung von Schadenersatzansprüche aus Gewährleistung eine Frist von 2 Jahren bei sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen wird die Gewährleistung ausgeschlossen.“

Ohne Titel

Beitrag von Unbekannt
03.05.2009, 23:46 Uhr

Hallo . Danke für den Super Artikel . Doch ich hab eine Frage ,, ich hab zwei gebauchte Fahrräder bei ebay gekauft und der Käufer hat sie persönlich bei mir abgeholt und auch begutachtet , nun hat er mir mit seinem Anwalt gedroht weileie Räder angeblich Schrott sind . Danke im vorraus .

Mängelhaftung

Beitrag von Unbekannt
20.04.2009, 22:16 Uhr

Hallo, ich habe einen gebrauchten Teddy von Steiff bei Ebay verkauft. Von privat an privat. Habe in der Artikelbeschreibung angegeben: bespielt, gebraucht, sonst gut erhalten. Der Käufer sagt nun ein Hosenträger ist gerissen, er will den Teddy zurückschicken und den Auktionspreis inkl. Porto zurückhaben. Als ich den Teddy verpackt habe, konnte den kaputten Träger nicht feststellen. Was soll ich tun? Danke im voraus.

Ohne Titel

Beitrag von Unbekannt
18.04.2009, 12:24 Uhr

Hallo! wie sieht es aus, wenn ich bei ebay einen Artikel von privat ersteigert habe und als ich ihn erhalten habe, habe ich bemerkt, dass der Artikel nicht vollständig der Angaben bei der Artikelbeschreibung bei ebay passt. Kann ich den Artikel dann wieder zurückgeben?

Ohne Titel

Beitrag von Unbekannt
13.04.2009, 19:39 Uhr

Ich habe am 11.12 bei Ebay von einem Händler einen Artikel für 20,-gekauft. in der Artikelbeschreibung waren Versandkosten in höhe von 6,80 angegeben. Als Zahlungsweise wurde mir Paypal angeboten...in der Verkaufsabwicklung stand dort "Paypalzahlung nur in Verbindung mit Expresslieferung und 1,50,- Aufschlag. Ebay bestätigte mir das dieses gegen die AGB´s verstößt und ich das nicht zahlen muss.Der Verkäufer meldete am 05.01.2009 einen nicht bezahlten Artikel, worauf ich antwortete das ich nicht bereit bin 1,50,- mehr zu bezahlen. Der Verkäufer entschloss sich am 11.01.2009 den Fall zu schliessen. Am 18.03.09 wurde ich dann ausserhalb von Ebay per email aufgefordert den ausstehenden Betrag zu zahlen, obwohl eine Verkaufsabwicklung über Ebay nicht mehr möglich war, da mehr als 90 tage vergangen waren. Nun bekam ich vor 5 Tagen Post von einem Inkassounternehmen...nun soll ich insgesammt fast 64,- bezahlen. Wie soll ich mich verhalten????

Falsche Artikelbeschreibung

Beitrag von Klein
30.03.2009, 21:54 Uhr

Ich hab bei Ebay einen gebrauchten Artikel ersteigert. Laut Artikelbeschreibung der den ich suchte. Als der Artikel jetzt kam hab ich anhand der Größe und des Artikelschildchens festgestellt das es der falsche ist. Habe den Verkäufer angeschrieben und bekam nur die Antwort das es sich um einen Schreibfehler handele (der allerdings sehr umfangreich ist ;-) )und keine Rücknahme gemacht würde. Hat er Recht? Besteht keine Haftung für Schreibfehler?

Verschuldensunabhängige Verkäufermangelhaftung

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
30.03.2009, 19:33 Uhr

Die Verkäufermangelhaftung ist verschuldensunabhängig. Beschreibt also ein Verkäufer einen Mangel nicht, weil er ihn nicht kennt, haftet er, wenn er die Mängelhaftung nicht wirksam ausgeschlossen hat, auf Nacherfüllung usw. Eine Schadensersatzverpflichtung trifft ihn mangels Verschulden nicht. Denn! Schadensersatz gibt es nur bei Verschulden.

Mängel

Beitrag von Sebastian Kunze
29.03.2009, 00:48 Uhr

Ein Schönen Guten Abend, ich habe mit interesse Ihren Artikel gelesen und sehe nun vieles klarer. Was mir persönlich auf dem Herzen liegt, ist "die Sache" mit den Mängeln. Wie verhält es sich, wenn mir als Verkäufer ein "Mängel" nicht bewusst war, als ich den Artikel verkaufte, daher ihn auch nicht beschrieben habe. Ganz konkret geht es um einen "lauten Lüfter" an einem Notebook und das es nach kurzer Zeit "sehr heiß" werden soll, was mir in den zwei Jahren in denen ich dieses Notebook selbst nutzte gar nicht so aufgefallen war und deshalb darüber nicht nachgedacht habe.

Für eine kurze Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Kunze

Weiterehende Schadenersatzansprüche

Beitrag von Unbekannt
05.03.2009, 06:55 Uhr

Mit Interesse habe ich Ihren Artikel gelesen.

Meine Frage ist, wie verhält es sich mit weitergehenden Schadenersatzansprüchen ?

Z. B. wenn ich ein neues Fahrrad (als Status Kleinunternehmer) über Ebay an eine Privatperson verkaufen würde, dass Fahrrad im schlimmsten Falle auseinanderfallen und der Käufer sich dabei einen Zahn ausschlagen würde, oder andere vielleicht sogar schwerwiegende Verletzungen davongetragen hätte.

Danke für die Beantwortung der Frage.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten

Falsche Angabe in Artikelbeschreibung

Beitrag von Unbekannt
01.03.2009, 20:15 Uhr

Danke für diesen informativen Beitrag.

Ich habe allerdings noch eine Frage:

Wie verhält sich das ganze wenn in der Artikelbeschreibung eine falsche Größenangabe gemacht wurde?

In meinem konkreten Fall ist die bei ebay angegebene Konfektionsgröße eine Nummer kleiner als die tatsächliche, im Etikett stehende Größe

Ich wäre Ihnen für Ihre Hilfe sehr dankbar

defekte ware

Beitrag von ksiggi46
31.12.2008, 11:50 Uhr

habe bei Ebay einen Artikel ersteigert und ihn auch bekommen aber als ich ihn ausprobieren wollte muste Ich feststellen das er defekt war habe dies dem Vk mitgeteilt und er schrieb zurück das der Artikel bei ihm noch in Ordnung war und bezieht sich auf den satz in seiner Artikelbeschreibung: Da Privatauktion wird keine Garantie, Gewährleistung gegeben. Rücknahme ist ebenfalls ausgeschlossen was kann Ich als Privatperson dagegen machen bzw. muss der Vk die ware zurück nehemn und Kaufpreis plus Porto erstatten? mfg ksiggi46

Internetverkauf

Beitrag von Tatiana Gruber
28.12.2008, 16:49 Uhr

vor 10 Tage habe ich neue Unterwäsche-Set im Internt verkauft, ich habe das geld bekommen und den artikel abgeschickt. 1 woche nach der erhalt der ware bewertet der käufer meine ware als --> top! <--, 12 stunden später kam die meldung die ware ist beschädigt ( der käufer sagt, es sei ein loch da). Der käufer verlangt von mir eine rücknahme und geldersattung. bei der artikelbeschreibung stand: die ware ist neu, mit etikett; privatverkauf, keine garantie und rücknahme.

bin ich verpflichtet, wenn ich neue ware verkaufe, die ware zurückzunehmen?

schließlich ist eine woche vergangen, bis der käufer bemerkt hat, dass die ware mängel hat.

Ohne Titel

Beitrag von Unbekannt
10.11.2008, 11:33 Uhr

Hallo, habe bei Ebay Ende September einen Artikel ersteigert. Lieferung erfolgte erst nach Recherchen des Verkäufers und Käufers (Ware war nicht auffindbar)am 29.Okt. negat. Bewertung wurde bei Ebay am 25.Okt. eingestellt. Nun kommt eine Vorladung zur K wegen Verleumdung des Verkäufers. Was ist zu tun ?

Ohne Titel

Beitrag von Keller-Stoltenhoff
25.10.2008, 14:20 Uhr

Antwort: Nein, die Beweislast geht mit dem Gefahrübergang über. Das heißt, wenn der Käufer die Sache selbst abgeholt hat und bei sich zu Hause aufbaut, muss er beweisen, dass die Ware beim Abholen (also bei Gefahrübergang) bereits den von ihm gerügten Mangel aufwies. Kann er das nicht, kann er keine Mängelansprüche geltend machen

Privatabholer durch ebay

Beitrag von Samson
24.10.2008, 20:02 Uhr

sehr informativ. Mein Problem ist jetzt aber zu erkennen, was ist, wenn der Käufer (privat) von mir (privat) einen Artikel begutachtet und gekauft hat, baut diesen Artikel zu Hause auf, und stellt plötzlich angeblich Mägel fest, die vorher ja nicht gewesen sind, sonst hätte er den Artikel nicht gekauft. Wer trägt den Schaden, oder muss ich die Ware, die der Käufer selber transportiert und aufgebaut hat, auch mit den enstandenen Schäden zurücknehmen, ohne Wertverlust anzurechnen, obwohl ich die Ware als Bware ( 2.Wahl) verkauft habe, und Garantie und Umtausch ausgeschlossen habe? Muss ich nachweissen können, das der Artikel in einwandfreiem Zustand war ?

MfG

Samson

Ohne Titel

Beitrag von Keller-Stoltenhoff
11.09.2008, 17:39 Uhr

Beim Privatverkauf, gelten die allgemeinen Regeln über den Versendungskauf. Das heißt, die Gefahr geht gemäß § 447 BGB mit der Übergabe an ein Transportunternehmen über, wenn der Erfüllungsort beim Verkäufer ist. Das ist er in der Regel gemäß §269 BGB, wenn die Parteien keine Schickschuld vereinbart haben.

Zur Erinnerung:

Von einer Holschuld spricht man, wenn der Leistungsort der Wohnsitz des Schuldners ist und der Gläubiger die Leistung auf eigene Kosten abholen muss. Gemäß § 269 BGB ist dies der Normfallfall wenn im Vertrag nichts abweichendes geregelt wird.

Von einer Bringschuld spricht man, wenn der Leistungsort der Wohnsitz des Gläubiger ist, und der Schuldner zur Erfüllung die Ware dorthin bringen muss.

Von einer Schickschuld spricht man, wenn der Leistungsort der Wohnsitz des Schuldners ist, der Leistungserfolg aber am Wohnsitz des Gläubigers eintritt. Von einer qualifizierten Schickschuld spricht man, wenn die Leistungsübermittlung auf Gefahr des Schuldners erfolgt (z.B. gemäß § 270 BGB bei Geldschulden). Fehlt eine Vereinbarung über den Erfüllungs- oder Leistungsort, wird grundsätzlich von einer Hohlschud ausgegangen. Es sei denn Indizien sprechen dagegen, wie z.B. die Übernahme der Transportkosten.

Postweg

Beitrag von Petra
09.09.2008, 13:52 Uhr

Hallo,

mit Interesse habe ich Ihren Artikel gelesen. Was ich leider nicht rauslesen konnte ist, wie sieht es bei Privatverkäufen mit dem Gefahrenübergang aus?

Ich habe eine perfekt funktionierende Ware ordnungsgemäß verschickt und diese ist kaputt angekommen.

Vielen Dank Petra

Kommentar schreiben

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei