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Vergaberecht und EVB-IT

Top-Themen

Der IT Systemvertrag, Teil 5: Vertragsgestaltung

Im folgenden Beitrag werden die wichtigsten Klauseln eines IT-Systemvertrages aus der Sicht des Auftraggebers und des Auftragnehmers dargestellt und erläutert. Die Interessen der einzelnen Parteien werden, soweit dies rechtlich vertretbar ist, jeweils in den Vordergrund gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass die einzelnen Vorschriften als Individualvertragsklauseln gelten, also verhandelt werden können...

28 min

Der IT Systemvertrag, Teil 4: Der IT Systemvertrag als AGB oder Individualvertrag

Der IT-Systemvertrag kann als AGB oder als Individualvereinbarung gestaltet werden. Der Verwender von AGB kann auch im B2B-Bereich (Vertrag zwischen Unternehmen oder mit der öffentlichen Hand) nicht wesentlich von den Vorgaben des BGB und des HGB abweichen. Es ist aber nicht möglich, durch scheinbar listige AGB die Rechte des Vertragspartners des Verwenders wesentlich zu beschneiden...

3 min

Der IT-Systemvertrag, Teil 3: Vertragsanbahnung und vorvertragliche Regelungen

Liegt ein geeignetes Pflichtenheft, liegen die weiteren Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss eines IT-Projektes darin, vor Abschluss eines Systemvertrages einen geeigneten Anbieter zu finden, die vorvertraglichen Beratungs- und Aufklärungspflichten zu beachten und für vorvertraglichen Geheimhaltungs- und Knowhowschutz der Parteien zu sorgen ...

4 min

Der IT Systemvertrag, Teil 2: Planung bzw. Leistungsbeschreibung

Einen Systemvertrag sollte man nur schließen, wenn das Projektergebnis wenigstens als Konzept beschrieben werden kann. Optimal ist es, wenn die Leistungsbeschreibung im Vertrag festgelegt, also beim Vertragsabschluss vorhanden ist. Bei vielen Systemverträgen fehlt die Leistungsbeschreibung ganz oder teilweise. Dies geschieht oft aus Nachlässigkeit, aber in manchen Fällen ist es dem Auftraggeber nicht möglich...

7 min

Rechtsschutz oder kein Rechtschutz unterhalb der Schwellenwerte?

Eine Zeit schien im Vergaberecht alles klar. Einhellig gingen alle Vergaberechtler davon aus, dass das Vergaberecht insgesamt dem Privatrecht unterliegt. Eine Ausnahme hiervon macht lediglich der 4. Teil des Kartellrecht, das GWB (§§ 97 ff. GWB). Nach diesen Vorschriften wird nach dem Willen des Gesetzgebers ein eigenständiger ausschließlicher Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten für die Überprüfung vergaberechtlicher Entscheidungen festgelegt. Hierbei handelt es sich um Aufträge von öffentlichen Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB, deren Auftragswert gemäß § 100 I GWB die so genannten Schwellenwerte überschreiten und die nicht die Ausnahmetatbestände des § 100 II GWB erfüllen. Für die anderen Aufträge stand lediglich der Rechtsweg zu den Zivilgerichten offen. Und damit herrschte für diese Aufträge faktisch ein rechtsfreier Raum.

8 min

Einkauf der öffentlichen Hand von IT-Leistungen mit EVB-IT und BVB

Der Beschaffer von Informations-technologie (IT) wird durch Vertragsmuster unterstützt, die die Besonderheiten des Einkaufes von Informationstechnologie regeln. Zur Zeit liegt die beachtliche Anzahl von 12 dieser Vertragstypen vor. Es handelt sich dabei um sechs Vertragstypen der EVB-IT (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen) und sechs Vertragstypen der BVB (Besondere Vertragsbedingungen für die Beschaffung DV-technischer Anlagen und Geräte)....

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Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes auf die EVB

Dieser Beitrag will die jetzige und geplante zukünftige Vertragssituation und die wichtigsten Änderungen der eingeführten EVB-IT aufgrund des SMG darstellen sowie die Punkte erwähnen, die der Beschaffer bei den alten Verträgen bis zur Vorlage der angepassten Verträge beachten sollte.

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Geschichte und Zukunft der EVB-IT

Die EVB-IT wurden seit März 1998 zunächst gemäß dem Konsensprinzip des Vergaberechts wie auch damals die BVB in einem Gremium ausgehandelt, das aus Vertretern der öffentlichen Hand und der IT-Industrieverbände bestand.

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