Online-Shop eröffnen: Was ist rechtlich zu beachten?
Wir erklären, welche rechtlichen Stolpersteine bei der Gründung eines Online-Shops lauern und wie Shop-Betreiber-to-be diese Hürden überwinden können.
Inhaltsverzeichnis
Digitalisierung der Einkaufswelt
Shopping im Internet boomt. Immer mehr Menschen nutzen die digitalen Einkaufsmöglichkeiten, um von Sofa und Bett mit Tablet oder Smartphone zu ihren Wunschprodukten zu gelangen. Auch für die Händler haben virtuelle Läden gegenüber stationären Geschäften zahlreiche Vorteile. So sind Online-Shops nicht an das Ladenschlussgesetz gebunden, sondern sind rund um die Uhr für ihre Kunden geöffnet. Ein weiterer Vorteil des digitalen gegenüber dem stationären Handel ist die größere Kundenreichweite. Während ein stationäres Geschäft nur Kunden in demselben Viertel oder in derselben Stadt erreicht, können Shop-Betreiber mit einem Onlineshop weltweit auf Kundenfang gehen. Zudem fallen im Online-Shop naturgemäß die Kosten für Miete und Personal weg.
Rechtliche Fallstricke bei der Eröffnung eines Online-Shops
Umgekehrt ist die Eröffnung eines Online-Shops auch mit viel Arbeit verbunden. Neben der zündenden Idee und der technischen Umsetzung müssen Händler auch zahlreiche rechtliche Aspekte beachten:
Was muss ich bei der Wahl meiner Domain beachten? Wie melde ich eine Marke an? Brauche ich ein Impressum? Wie platziere ich das Impressum rechtssicher im Online-Shop? Brauche ich eine Datenschutzerklärung und wie sieht eine solche aus? Welche Klauseln sollten meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten und von welchen Klauseln sollte ich besser Abstand nehmen?
Die einzelnen Teile der Serie
Die neue Serie zum Thema „Online-Shop eröffnen: Was ist rechtlich zu beachten?“ versucht alle diese Fragen anhand einer Abfolge inhaltlich zusammenhängender Themenkomplexe zu beantworten. Folgende Teile sind hierfür angesetzt:
1. Wahl der Domain und Markenanmeldung
2. Das Impressum
3. AGB und unzulässige Klauseln
4. Widerrufsrecht
Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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