Online-Shop eröffnen: Was ist rechtlich zu beachten?

Online-Shop eröffnen: Was ist rechtlich zu beachten?
von Dr. Bea Brünen
Stand: 10.08.2016 2 min 2

Von der Markenanmeldung über die Angabe transparenter Preise bis hin zum Impressum: Die rechtssichere Eröffnung eines Online-Shops stellt für Shop-Betreiber eine große Herausforderung dar. Die Serie der IT-Recht Kanzlei erklärt, welche rechtlichen Stolpersteine bei der Eröffnung eines Online-Shops lauern und wie Shop-Betreiber-to-be diese Hürden überwinden können.

A. Digitalisierung der Einkaufswelt

Shopping im Internet boomt. Immer mehr Menschen nutzen die digitalen Einkaufsmöglichkeiten, um von Sofa und Bett mit Tablet oder Smartphone zu ihren Wunschprodukten zu gelangen. Auch für die Händler haben virtuelle Läden gegenüber stationären Geschäften zahlreiche Vorteile. So sind Online-Shops nicht an das Ladenschlussgesetz gebunden, sondern sind rund um die Uhr für ihre Kunden geöffnet. Ein weiterer Vorteil des digitalen gegenüber dem stationären Handel ist die größere Kundenreichweite. Während ein stationäres Geschäft nur Kunden in demselben Viertel oder in derselben Stadt erreicht, können Shop-Betreiber mit einem Onlineshop weltweit auf Kundenfang gehen. Zudem fallen im Online-Shop naturgemäß die Kosten für Miete und Personal weg.

1

B. Rechtliche Fallstricke bei der Eröffnung eines Online-Shops

Umgekehrt ist die Eröffnung eines Online-Shops auch mit viel Arbeit verbunden. Neben der zündenden Idee und der technischen Umsetzung müssen Händler auch zahlreiche rechtliche Aspekte beachten:

Was muss ich bei der Wahl meiner Domain beachten? Wie melde ich eine Marke an? Brauche ich ein Impressum? Wie platziere ich das Impressum rechtssicher im Online-Shop? Brauche ich eine Datenschutzerklärung und wie sieht eine solche aus? Welche Klauseln sollten meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten und von welchen Klauseln sollte ich besser Abstand nehmen? Was muss ich bei der Angabe von Preisen und Lieferzeiten beachten? Und was droht mir eigentlich, wenn ich Produktfotos aus anderen Online-Shops für meinen Shop nutze?

C. Die einzelnen Teile der Serie

Die neue Serie zum Thema „Online-Shop eröffnen: Was ist rechtlich zu beachten?“ versucht alle diese Fragen anhand einer Abfolge inhaltlich zusammenhängender Themenkomplexe zu beantworten. Folgende Teile sind hierfür angesetzt:

1. Wahl der Domain und Markenanmeldung
2. Das Impressum
3. Datenschutzerklärung
4. AGB und unzulässige Klauseln
5. Widerrufsrecht
6. Transparente Preise
7. Angaben zu Lieferzeiten
8. Produktfotos und Produkttexte

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle:
© vege - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

2 Kommentare

K
Kyara 25.02.2020, 21:12 Uhr
Vervollständigen?
Werden die anderen Punkte auch noch vervollständigt?
J
Joane 09.11.2017, 16:18 Uhr
Sehr schön, aber ...
Sehr vielen Dank für diese übersichtlichen Informationen, allerdings frage ich mich, ob nach über einem Jahr die Punkte auch noch vervollständigt werden?

Beiträge zum Thema

Achtung: Spielzeug-Wärmekissen ohne CE-Kennzeichnung
(02.12.2024, 14:36 Uhr)
Achtung: Spielzeug-Wärmekissen ohne CE-Kennzeichnung
Betriebsferien: Online-Shops abmahnsicher gestalten - so geht's!
(27.11.2024, 08:16 Uhr)
Betriebsferien: Online-Shops abmahnsicher gestalten - so geht's!
2025 - Änderungen für Händler: ein Überblick
(26.11.2024, 15:54 Uhr)
2025 - Änderungen für Händler: ein Überblick
Verkäufe in WhatsApp-Gruppen: Was ist rechtlich zu beachten?
(25.11.2024, 18:00 Uhr)
Verkäufe in WhatsApp-Gruppen: Was ist rechtlich zu beachten?
OLG Nürnberg: Kündigungsbutton erst im Nutzeraccount unzureichend
(21.11.2024, 08:00 Uhr)
OLG Nürnberg: Kündigungsbutton erst im Nutzeraccount unzureichend
Seit 01.01.2024: Registrierungs- und Abgabepflicht für bestimmte Einwegkunststoffprodukte
(15.11.2024, 16:07 Uhr)
Seit 01.01.2024: Registrierungs- und Abgabepflicht für bestimmte Einwegkunststoffprodukte
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei