Muster: Nachversandkosten bei Unzustellbarkeit der Sendung einfordern

Muster: Nachversandkosten bei Unzustellbarkeit der Sendung einfordern
Stand: 06.11.2024 3 min

Händlerrechte bei unzustellbaren Paketen wegen falscher Adresse + Muster Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Händlerrechte bei unzustellbaren Paketen wegen falscher Adresse + Muster"

Bei Lieferproblemen, die der Verbraucher zu vertreten hat, muss dieser einen erneuten Lieferversuch akzeptieren. Der Händler kann dies jedoch von der vorherigen Erstattung der Lagerkosten und den Kosten für den erneuten Versand abhängig machen. Hierfür stellen wir ein passendes Musterschreiben bereit.

Banner Starter Paket

Rechtlicher Hintergrund

Weil für den Käufer eine Mitwirkungspflicht dahingehend besteht, für die Richtigkeit seiner Angaben zur Lieferadresse zu sorgen und insofern die störungsfreie Lieferung zu ermöglichen, ist der Händler in diesen Fällen nicht schutzlos gestellt, sondern verfügt über bestimmte Rechte.

Hierbei ist allerdings zu differenzieren:

  • Versandkosten für Erstversand nicht einforderbar: Unabhängig davon, ob die Versandkosten für den erfolglosen Erstversand auf den Käufer umgelegt oder vom Händler getragen wurden, sind diese nicht (erneut) einforderbar. Für den ersten Zustellversuch ist eine bestimmte Kostentragung vereinbart worden, deren Fälligkeit nicht an den Zustellerfolg, sondern an die Zustellung an sich anknüpfte. Eine falsche Adressangabe des Käufers rechtfertigt daher nicht, die Kosten für den ersten Zustellversuch nochmals zu berechnen.
  • Einlagerungs- und erneute Zustellungskosten: Durch den erfolglosen Zustellversuch an die vom Käufer falsch angegebene Adresse gerät der Käufer in Annahmeverzug (§§ 293, 295 BGB) . Der Händler kann daher die erneute Zustellung von der Erstattung der Lager- und Versandkosten abhängig machen.

Zum Muster

Das nachfolgende Muster kann verwenden werden, wenn

  • die Sendung wegen Unzustellbarkeit im ersten Zustellungsversuch an den Händler zurückgegangen ist und
  • er eine erneute Zusendung an den Kunden von der Erstattung der neuen Versand- und von der Begleichung angefallener Lagerkosten abhängig machen will.
IT-Recht Kanzlei

Exklusiv-Inhalt für Mandanten

Noch kein Mandant?

Ihre Vorteile im Überblick
  • Wissensvorsprung
    Zugriff auf exklusive Beiträge, Muster und Leitfäden
  • Schutz vor Abmahnungen
    Professionelle Rechtstexte – ständig aktualisiert
  • Monatlich kündbar
    Schutzpakete mit flexibler Laufzeit
Laptop
Ab
5,90 €
mtl.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle:
GBJSTOCK

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

Newsletter-Anmeldungen auf Messen sicher sammeln!
(27.11.2024, 08:07 Uhr)
Newsletter-Anmeldungen auf Messen sicher sammeln!
Schadensersatz gegen Frachtführer bei Paketverlust nach Widerruf
(27.11.2024, 08:07 Uhr)
Schadensersatz gegen Frachtführer bei Paketverlust nach Widerruf
Mangelhafte Ware: Was tun, wenn Reparatur und Neulieferung scheitern?
(26.11.2024, 15:53 Uhr)
Mangelhafte Ware: Was tun, wenn Reparatur und Neulieferung scheitern?
Ihr Kunde zahlt nicht? Unsere Mustervorlagen helfen!
(21.11.2024, 13:05 Uhr)
Ihr Kunde zahlt nicht? Unsere Mustervorlagen helfen!
Datenschutz-Informationsblatt: für Videoüberwachung
(18.11.2024, 08:00 Uhr)
Datenschutz-Informationsblatt: für Videoüberwachung
Muster einer Geheimhaltungsvereinbarung
(15.11.2024, 17:28 Uhr)
Muster einer Geheimhaltungsvereinbarung
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei