Preisangaben

OLG Celle: Grundpreisangabe bei fast allen kosmetischen Produkten erforderlich

Das OLG Celle hat mit Urteil vom 23.03.2017 (Az.: 13 U 158/16) entschieden, dass auch kosmetische Artikel im Online-Shop Grundpreisangaben enthalten müssen. Die Ausnahmevorschrift des § 9 Abs. 5 Nr. 2 PAngVO, welcher von der Pflicht, Grundpreise zu nennen, entbindet, ist nicht anzuwenden; zum einen ist diese Regelung restriktiv auszulegen, zum anderen gilt sie nur für Produkte, die ausschließlich eine kurzfristige Änderung des äußeren Erscheinungsbildes bewirken. Lesen Sie hier mehr zur Begründung des Gerichts:

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Grundpreisangaben bei Sets und Bundles – einige Regeln für die Praxis

Immer wieder werden wir in unserer Beratungspraxis mit der Frage konfrontiert, in welchen Fällen bei Online-Angeboten die Angabe eines Grundpreises erfolgen muss. Diese Frage stellt sich insbesondere, wenn das Angebot nicht nur einen bestimmten Artikel sondern mehrere Artikel umfasst, die im Rahmen eines Sets oder eines Bundles angeboten werden. Der nachfolgende Beitrag soll hierbei eine Hilfestellung für die Praxis bieten.

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Pflicht zur Grundpreisangabe? Set-Bestandteile unterscheiden sich durch verschiedene Farben

Nachdem das LG Koblenz Anfang des Jahres bereits einen Online-Händler, der Kabelrohre im Set anbot, zur Angabe von Grundpreisen verpflichtet hatte, springt das LG Nürnberg-Fürth nun auf denselben Zug auf. Das Gericht verpflichtete einen Shop-Betreiber, der online Ölfarben im Set veräußerte, ebenfalls zur Angabe von Grundpreisen. Im aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei erfahren Sie, ob die Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth überzeugend ist.

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Pflicht zur Grundpreisangabe? Set-Bestandteile haben verschiedene Durchmesser und Materialstärken

Online-Händler, die verschiedenartige Produkte in Sets bzw. Bundles anbieten, sind nach einer Ausnahmevorschrift in der Preisangabenverordnung von der nervigen Pflicht zur Angabe eines Grundpreises befreit. Ein Shop-Betreiber erlebte nun jedoch eine böse Überraschung: Obwohl er seine Kabelrohre in verschiedenen Durchmessern und Materialstärken auf der Verkaufsplattform eBay im Set anbot, verpflichtete ihn das LG Koblenz zur Angabe des Grundpreises. Ob das Urteil des LG Koblenz damit nun alles auf den Kopf stellt, erfahren Sie im aktuellen Beitrag der IT-Recht

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Mit oder ohne? Die Krux des Mehrwertsteuerhinweises für Kleinunternehmer-Shops

Die deutsche Preisangabenverordnung (PAngV) fordert Online-Händler im Interesse der Preisklarheit grundsätzlich dazu auf, ausgewiesenen Gesamtpreisen den Hinweis beizustellen, dass diese die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Konfliktpotenzial bietet diese Regelung aber dann, wenn der betroffene Online-Händler aufgrund niedriger Umsatzschwellen als Kleinunternehmer gilt und daher gesetzlich von der Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer befreit ist. Welche Vorschrift hat hier Vorrang? Muss der Preisangabenverordnung gefolgt oder vielmehr auf den eigentlich verpflichtenden Hinweis verzichtet werden? Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.

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Blickfangwerbung mit Ausstellungsstücken: Für Zubehör, nicht aber für „Beiwerk“ ist Gesamtpreis anzugeben

Neues zur Gesamtpreisangabe bei Blickfangwerbung: § 1 PAngV erfordert Angabe des Preises für „Zubehör“ nicht aber für „Beiwerk“ - so das LG Paderborn mit Urteil vom 20.09.2016 (Az.: 6 O 9/16).

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Abmahngefahr Variantenartikel bei eBay: Grundpreis kann nicht dargestellt werden!?

Verstöße gegen die Grundpreisangabe auf eBay sind seit langem ein Problem für gewerbliche Verkäufer. Die Grundpreisangabe soll für mehr Transparenz und Verbraucherschutz sorgen. Schlecht ist hierbei nur, dass eine Grundpreisangabe auf der Plattform eBay für sog. Variantenartikel (wohl) nicht möglich ist! Lesen Sie mehr zur Problematik und handeln Sie schnell, wenn Sie grundpreispflichtige Artikel auf eBay in einer Variantenansicht präsentieren.

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OLG Frankfurt: Grundpreisangabe auch bei Joghurtprodukten mit zwei Kammern

Namhafte Hersteller produzieren seit Jahren Joghurtprodukte, deren Verpackung zwei getrennte Kammern aufweisen: für den Joghurt einerseits und für andere Produkte (z. B. Müsli, Kekse, Früchte) andererseits. Dabei gab ein Vertreiber eines solches Joghurts den Preis und die Packungsgröße, nicht aber den Grundpreis an. Nach Ansicht des OLG Frankfurt am Main (vom 15.07.2016 - 14 U 87/15) stellt dies einen Verstoß gegen § 2 Abs. 1, 3 Preisangabenverordnung (PAngV) dar und ist damit wettbewerbswidrig. Es greife nicht die Ausnahmeregelung des § 9 Abs. 4 Nr. 2 PAngV, da es sich nicht um ein zusammengesetztes Angebot handle.

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Transparente Preise: Wie weisen Online-Shops auf Mindermengenzuschläge rechtssicher hin?

Geringe Bestellmengen können aufgrund hoher Fixkosten wenig lukrativ sein. Als wirksames Korrektiv haben sich Mindermengenzuschläge etabliert, die als Aufpreis für geringe Auftragsvolumina Einbußen kompensieren sollen. Die korrekte Kennzeichnung und Erhebung von Mindermengenzuschlägen erfordert im Angesicht des Preisangabenrechts aber besonderes Geschick. Wir zeigen, wie Mindermengenzuschläge abmahnsicher geltend gemacht werden.

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Der Hinweis „inkl. MWSt“ kann unlauter sein

Wer als Online-Händler von Gesetzes wegen keine Umsatzsteuer an den deutschen Fiskus abführen muss, lügt, wenn er Verbrauchern in Deutschland gegenüber behauptet, der von ihm angegebene Preis enthalte bereits die Mehrwertsteuer. Kurioserweise verpflichtet ihn die Preisangabenverordnung auf den ersten Blick jedoch dazu. Wie dieser Widerspruch aufzulösen ist, erörtert die IT-Recht Kanzlei in diesem Beitrag.

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Der Grundpreis auf eBay: Wer sich auf die Grundpreisangabe durch eBay verlässt, riskiert abgemahnt zu werden!

Verstöße gegen die Grundpreisangabe (vor allem) auf der Plattform eBay sind seit langem ein Problem für gewerbliche Händler. Die Grundpreisangabe soll für mehr Transparenz und Verbraucherschutz sorgen. Händlern auf der Verkaufsplattform eBay wird die Möglichkeit eingeräumt, den Grundpreis automatisch berechnen und anzeigen zu lassen. Wer sich allerdings auf die Anzeige des Grundpreises durch eBay verlässt, riskiert eine kostenintensive Abmahnung. Wir erklären Ihnen in unserem Beitrag, warum dies der Fall ist.

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AG Köln: Der Grundpreis ist auch bei Klebebändern anzugeben (selbst bei einem Angebot von Länge x Breite)

Das AG Köln hatte mit Urteil vom 23.05.2016 (Az.: 142 C 566/15) entschieden, dass auch Klebebänder von der Grundpreisangabepflicht betroffen sind, selbst wenn im Rahmen des Online-Angebots die Angabe Länge x Breite erfolgt. Konkret sah das Gericht eine Verpflichtung zur Angabe des auf die Länge bezogenen Grundpreises nach Metern für gegeben, lesen Sie hier die Begründung des Gerichts:

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Alles auf einen Blick: Der Grundpreis und das Feuerlöschspray

Das LG Erfurt hat in seinem Urteil vom 10.07.2015 (Az. 3 O 1333 /14) entschieden, dass Grund- und Gesamtpreis bei Online-Angeboten auf einen Blick erkennbar sein müssen. Weiterhin ist für die richtige Angabe von Maßeinheiten bei festen und flüssigen Waren § 2 Absatz 3 PAngV zu beachten. Beim Verkauf von Feuerlöschsprays (in Einweg-Aerosoldosenpackungen) hat das Gericht entschieden, dass ein Grundpreis anzugeben ist.

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Werbung: Bei Preisangaben Berechnungsparameter angeben

Häufig lässt sich ein genauer Preis insbesondere für Dienstleistungen im Vorhinein nicht pauschal angeben – die genaue Berechnung hängt in diesen Fällen von den Umständen des Einzelfalles ab. In einer aktuellen Entscheidung hat der BGH (Urteil vom 14.01.2016, Az. I ZR 61/14) festgestellt, dass in einem solchen Fall die Berechnungsparameter genannt werden müssen.

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LG Düsseldorf: Grundpreis auch bei Kaffee- und Teekapseln bzw. -pads zwingend erforderlich

Das Landgericht Düsseldorf hatte mit seinem Urteil vom 09.09.2015 (Az.: 12 O 465/14) entschieden, dass auch bei der Bewerbung für Kaffee- und Teekapseln bzw. -pads in der Werbemaßnahme die Angabe des Grundpreises (Preis pro Mengenheit) zwingend zu erfolgen hat. Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung im nachfolgenden Beitrag

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Online-Händler aufgepasst: Angabe von Grundpreis und Verkaufspreis müssen sich auf derselben Internetseite befinden

„Unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar“– das sind die Voraussetzungen, unter denen der Verkaufspreis und der Preis je Maßeinheit nach der unionsrechtlichen Preisangabenrichtlinie angegeben werden müssen. Dass dies auch bedeutet, dass der Grundpreis und der Verkaufspreis sich auf derselben Internetseite befinden müssen, entschied das Landgericht Karlsruhe am 23.12.2015 (Az. 15 O 12/15).

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Grundpreisauszeichnung in Österreich

Die Pflicht zur Auszeichnung von Grundpreisen ist in Österreich einer der Rechtsbereiche, wo dem Onlinehändler in besonderem Maße Abmahnungen und Bußgelder drohen können. Der deutsche Onlinehändler, der Waren in Österreich vertreibt, ist daher gut beraten, die geltenden Vorschriften zur Grundpreisauszeichnung zu beachten. In Österreich ist die Preisauszeichnung im Preisauszeichnungsgesetz und in der Verordnung betreffend die Verpflichtung zur Grundpreisauszeichnung in der Fassung vom 17.12.2015 geregelt. Diese Regelungen sollen im Folgenden vorgestellt werden. Die Erläuterung ist nicht einfach, da der österreichische Gesetzgeber ein kompliziertes Regelungswerk von Grundsätzen und Ausnahmen sowie Ausnahmen von der Ausnahme geschaffen hat.

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AG Bad Iburg: Der Grundpreis ist auf eBay auch in der sog. "kleinen Galerieansicht" mitzuteilen!

Das Amtsgericht Bad Iburg (Urteil vom 11.11.2015, Az: 4 C 390/15) hatte sich mit der Rechtsfrage auseinander zu setzen, ob die Angabe des Grundpreises eines Produkts bei eBay bereits im Rahmen der sog. „kleinen Galerieansicht“ zu erfolgen hat. Darüber hinaus hatte das Gericht im Rahmen der Ausnahmevorschrift des § 9 Abs 5 Nr. 2 PangV darüber zu befinden, ob Conditioner, Body-Butter, Fitness-Creme, Peeling-Massage oder Zeder Shampoo von der Grundpreisangbe auszunehmen sind. Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung.

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OLG Naumburg: Grundpreisangabepflicht besteht (selbstverständlich) fort, Vorschrift muss lediglich europarechtskonform ausgelegt werden

Der Grundpreis nach § 2 Abs. 1 Preisangegabenverordung soll im Interesse der Preisklarheit eine leichtere Übersicht über die Preisgestaltung für vergleichbare Waren sorgen. Das OLG Naumburg hatte zu entscheiden (Urteil vom 09.04.2015, Az.: 9 U 98/14), ob die deutsche Vorschrift zur Grundpreisangabe aufgrund ihres (im Vergleich zur zugrundeliegenden EU-Richtlinie) strengeren bzw. überschießenden Regelungscharakters keine Anwendung mehr findet oder lediglich europarechtskonform auszulegen ist und damit weiterhin fortgilt. Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung in unserem heutigen Beitrag.

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Sind Kabel mit Stecker tatsächlich grundpreispflichtig?

Völlig unstrittig ist: Bietet ein Online-Händler Kabel ohne Stecker an, so unterliegen diese selbstverständlich der Grundpreisangabepflicht gemäß § 2 Abs. 1 PAngV. Nur was gilt bei Kabel mit Steckern - sind hier tatsächlich auch Grundpreise auszuweisen? Zu dem Thema hat die IT-Recht Kanzlei heute eine Stellungnahme des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen erreicht.

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