Online-Händler aufgepasst: Angabe von Grundpreis und Verkaufspreis müssen sich auf derselben Internetseite befinden
„Unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar“– das sind die Voraussetzungen, unter denen der Verkaufspreis und der Preis je Maßeinheit nach der unionsrechtlichen Preisangabenrichtlinie angegeben werden müssen. Dass dies auch bedeutet, dass der Grundpreis und der Verkaufspreis sich auf derselben Internetseite befinden müssen, entschied das Landgericht Karlsruhe am 23.12.2015 (Az. 15 O 12/15).
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