Preisangaben

Die Preisangabenverordnung ist eine Zumutung für Online-Händler. Sie enthält enorm komplexe Regelungen zum Preisrecht im E-Commerce und ist ohne die Kenntnis diverser Urteile - auch des BGH - nicht richtig umsetzbar. Darüber hinaus ist die Verordnung nur noch eingeschränkt anwendbar, da sie zum Teil von vorrangigem Unionsrecht überlagert wird. Die IT-Recht Kanzlei behandelt die Preisangabenverordnung umfassend in ihrem aktuellen Leitfaden.

LG Düsseldorf: Grundpreis auch bei Kaffee- und Teekapseln bzw. -pads zwingend erforderlich

Das Landgericht Düsseldorf hatte mit seinem Urteil vom 09.09.2015 (Az.: 12 O 465/14) entschieden, dass auch bei der Bewerbung für Kaffee- und Teekapseln bzw. -pads in der Werbemaßnahme die Angabe des Grundpreises (Preis pro Mengenheit) zwingend zu erfolgen hat. Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung im nachfolgenden Beitrag

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Online-Händler aufgepasst: Angabe von Grundpreis und Verkaufspreis müssen sich auf derselben Internetseite befinden

„Unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar“– das sind die Voraussetzungen, unter denen der Verkaufspreis und der Preis je Maßeinheit nach der unionsrechtlichen Preisangabenrichtlinie angegeben werden müssen. Dass dies auch bedeutet, dass der Grundpreis und der Verkaufspreis sich auf derselben Internetseite befinden müssen, entschied das Landgericht Karlsruhe am 23.12.2015 (Az. 15 O 12/15).

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KG Berlin: Versandkosten ins europäische Ausland sind anzugeben

Im Geschäftsmodell eines jeden Online-Händlers spielen der Warenversand und die Information darüber eine wichtige Rolle. Neben der Chance, Kunden zu gewinnen, birgt der Versand jedoch auch Risiken. Wer als Händler diesbezügliche Informationspflichten verletzt, riskiert eine Abmahnung. Das Kammergericht Berlin hat jetzt entschieden, dass die Kosten für den Versand ins europäische Ausland immer anzugeben sind.

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Grundpreisauszeichnung in Österreich

Die Pflicht zur Auszeichnung von Grundpreisen ist in Österreich einer der Rechtsbereiche, wo dem Onlinehändler in besonderem Maße Abmahnungen und Bußgelder drohen können. Der deutsche Onlinehändler, der Waren in Österreich vertreibt, ist daher gut beraten, die geltenden Vorschriften zur Grundpreisauszeichnung zu beachten. In Österreich ist die Preisauszeichnung im Preisauszeichnungsgesetz und in der Verordnung betreffend die Verpflichtung zur Grundpreisauszeichnung in der Fassung vom 17.12.2015 geregelt. Diese Regelungen sollen im Folgenden vorgestellt werden. Die Erläuterung ist nicht einfach, da der österreichische Gesetzgeber ein kompliziertes Regelungswerk von Grundsätzen und Ausnahmen sowie Ausnahmen von der Ausnahme geschaffen hat.

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AG Bad Iburg: Der Grundpreis ist auf eBay auch in der sog. "kleinen Galerieansicht" mitzuteilen!

Das Amtsgericht Bad Iburg (Urteil vom 11.11.2015, Az: 4 C 390/15) hatte sich mit der Rechtsfrage auseinander zu setzen, ob die Angabe des Grundpreises eines Produkts bei eBay bereits im Rahmen der sog. „kleinen Galerieansicht“ zu erfolgen hat. Darüber hinaus hatte das Gericht im Rahmen der Ausnahmevorschrift des § 9 Abs 5 Nr. 2 PangV darüber zu befinden, ob Conditioner, Body-Butter, Fitness-Creme, Peeling-Massage oder Zeder Shampoo von der Grundpreisangbe auszunehmen sind. Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung.

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Müssen Auslandsversandkosten zwingend im Voraus angegeben werden?

Viele Online-Händler versenden ihre Waren auch ins Ausland. Dabei kommt es immer wieder zu Abmahnungen wegen nicht ausreichender Versandkostenangaben. Aber stellt die fehlende Information zu Auslandsversandkosten wirklich einen Wettbewerbsverstoß dar?

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Bundesgerichtshof zur Preisdarstellung bei Flugbuchungen im Internet

Der BGH hat kürzlich entschieden, dass Fluggesellschaften im Rahmen eines elektronischen Buchungssystems bei jeder Angabe von Preisen für Flüge und damit auch bei der erstmaligen Angabe von Preisen den zu zahlenden Endpreis einschließlich aller Preisbestandteile anzugeben haben.

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Darf bei Ab-Preisen ein Ab-Grundpreis angegeben werden?

Fehlende Grundpreise im Online-Shop stellen eine der größten Zielscheiben für Abmahnungen dar. Händler werden, um der Pflicht zur Grundpreisangabe bestmöglich Folge zu leisten, aber teilweise überobligatorisch erfinderisch. Ausprägung davon sind etwa "Ab-Preisen" beigestellte "Ab-Grundpreise". Wir gehen der Frage nach deren Zulässigkeit nach.

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Kommentar der IT-Recht Kanzlei zur "Preis auf Anfrage"-Entscheidung des LG München I

Das aktuelle Urteil des LG München I (vom 31. März 2015 – Az. 33 O 15881/14) schafft ein Dilemma für Händler, die „konfigurationsbedürftige“ Waren in ihrem Sortiment haben und an Letztverbraucher verkaufen. Ist der Händler dabei vor der Erstellung eines konkreten Angebots auf Input seitens des Lieferanten bzw. des Herstellers angewiesen, etwa hinsichtlich der Verfügbarkeit oder des konkreten Kombinations- bzw. jeweiligen Tagespreises, kann dieser in aller Regel nicht mittels einer Echtzeitkalkulation arbeiten.

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LG München I: "Preis auf Anfrage" wettbewerbswidrig bei detaillierten Produktpräsentationen

Grundregel: Wer Waren im Internet anbietet, hat auch Preise anzugeben (§ 1 Abs. 1 PAngV). Nur, was gilt in folgendem Fall?: Eine Internetplattform ermöglicht die Konfiguration von Möbeln - etwa indem mehrere Parameter wie Farbe, Größe, Material ausgewählt werden können. Ist dem potenziellen Käufer nun - abhängig von Art der Konfiguration - der jeweils geltende Preis zwingend sofort anzuzeigen oder reicht die zeitversetzte Mitteilung des Preises für das konfigurierte Möbelstück aus ("Preis auf Anfrage")? Mit dieser Fragestellung beschäftigte sich erst kürzlich das LG München I .

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Abmahngefahr: Verstoß gegen die PAngV durch Verwechslung von Grundpreis und Gesamtpreis in Online-Fliesenangeboten

Bei grundpreispflichtigen Waren sind Online-Händler nach der Preisangabenverordnung (PAngV) an die zusätzliche Angabe des Grundpreises in der Nähe des Gesamtpreises gebunden. Dabei können nicht nur fehlende oder mangelhafte Grundpreisangaben lauterkeitsrechtlich geahndet werden, sondern auch die fehlerhafte Trennung und ein Vertauschen von Grundpreis und Gesamtpreis Rechtsverstößen gleichkommen. Aus aktuellem Anlass informiert die IT-Recht-Kanzlei über insofern aktuell in großer Zahl begangene Zuwiderhandlungen in Online-Angeboten von Fliesen und Bodenbelägen und zeigt anhand bildlicher Beispiele die Fehlstellungen auf.

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Die Preisangabenverordnung: Leitfaden für Online-Händler

Die Preisangabenverordnung ist eine Herausforderung für Online-Händler, da sie komplexe Regelungen zum Preisrecht im E-Commerce enthält. Wann sind Händler zur Angabe von Gesamtpreisen verpflichtet? Wie weist man rechtssicher auf die Umsatzsteuer und Versandkosten hin? Was gilt bei Grundpreisen, Mindermengenzuschlägen und Preisermäßigungen etc.? Wir behandeln die wichtigsten Themen der Preisangabenverordnung umfassend in unserem komplett überarbeiteten Leitfaden.

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Preisangabenverordnung: In welchen Fällen und auf welche Art ist im Fernabsatz zur Umsatzsteuer zu informieren?

Die Preisangabenverordnung (PAngV) regelt, wie und in welchen Fällen im Fernabsatz zur Umsatzsteuer zu informieren ist. Viele Fragen stellen sich in dem Zusammenhang: Auf welche Art und Weise hat der Umsatzsteuer-Hinweis zu erfolgen? Was gilt etwa bloßer Werbung und ist der Hinweis "inkl. Mwst." tatsächlich auch in Katalogen zwingend erforderlich? Lesen Sie hierzu die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

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Abmahngefahr bei Google Shopping gebannt – Nachbesserung bei der Versandkostenangabe erfolgt!

Im Sommer dieses Jahres sorgte ein Urteil des LG Hamburg für einige Aufregung. Die Versandkostenanzeige bei Google Shopping Anzeigen genügte nach Ansicht der Hamburger Richter nicht den Vorgaben der Preisangabenverordnung (PAngV). Google hat nun nachgebessert, so dass insoweit Entwarnung gegeben werden kann.

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LG Düsseldorf: Grundpreisangaben in Artikelübersicht ohne individuellen Preisbezug nicht erforderlich

Grundsätzlich sind in jeglicher Werbung und in allen Angeboten für solche Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft oder beworben werden, Grundpreise anzuführen. Diese weisen den Preis pro Mengeneinheit aus und sollen nicht nur zur Transparenz des konkreten Preisbildungsprozesses beitragen, sondern dem Verbraucher zudem fundierte, übersichtliche Preisvergleiche ermöglichen. Fehlende oder unzulängliche Grundpreisangaben sind gerade im Online-Handel aufgrund ihres dort extensiven Anwendungsbereichs ein beliebter Gegenstand von Abmahnungen. Das LG Düsseldorf hatte nun über einen Sachverhalt auf eBay zu entscheiden gehabt, in welchem ein Grundpreise nicht mitzuteilen sein soll, lesen Sie hierzu mehr.

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Da gehen wirklich die Lichter aus! LG Bochum: Pflicht zur Angabe des Grundpreises bei Kerzen

Werden Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten oder gar nur beworben (!), ist der Händler verpflichtet, neben dem Gesamtpreis auch den Grundpreis (= Preis pro Mengeneinheit) anzugeben. Die maßgebliche Vorschrift hinsichtlich der Grundpreisangabe ist § 2 Abs. 1 Preisangabenverordnung. In der Vergangenheit wurden schon so manche Produkte als grundpreispflichtig eingestuft, nunmehr hat das LG Bochum (Urteil vom 11.02.2014, Az.: I-12 O 220/13) in einer aktuellen Entscheidung eine weitere Warenkategorie in den Kreis der grundpreispfichtigen Waren aufgenommen: Kerzen! Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Bochum.

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OLG Frankfurt a.M. : keine Preisangabepflichten nach der PAngV auf Autofachmesse IAA

Mit Urteil vom 29.11.2013 (Az.: 6 W 111/13) hat das OLG Frankfurt am Main entschieden, dass Preisangabepflichten nach der Preisangabenverordnung (PAngV) auf der Internationalen Automesse IAA nicht gelten, weil dort der Anwendungsbereich der PAngV nicht eröffnet sei. Bei der Veranstaltung handle es sich primär um eine Fachmesse, deren Adressaten regelmäßig keine Letztverbraucher seien. Lesen Sie mehr zum Urteil des OLG Frankfurt am Main in unserem heutigen Beitrag:

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LG Hamburg: Anzeige der Versandkosten in Preissuchmaschinen durch Mouse-Over-Effekt ist unzulässig

Mit Urteil vom 13.06.2014 (Az.: 315 O 150/14) hat das LG Hamburg entschieden, dass auch bei einer Preisvergleichsliste innerhalb der Suchmaschine „Google“ bei einer Anzeige zwingend die Versandkosten mitanzugeben sind und dass deren Einblendung lediglich durch einen „Mouse-Over-Effekt“ nicht den Anforderungen des § 1 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 6 PAngV genügt. Lesen Sie mehr zu diesem Urteil.

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BGH: Beim Grundpreis werden Gratis-Zugaben mit einberechnet

Mit Urteil vom 31.10.2013 (Az.: I ZR 139/12) hat der BGH entschieden, dass der Grundpreis durch das Einkalkulieren der zum Angebot kostenlos beigefügten Einheiten berechnet werden darf und in diesem Verhalten kein Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften zu sehen ist.

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Das OLG Hamburg zur Preisangabepflicht in Schaufenstern

In nahezu allen Ladengeschäften werden Schaufenster verwendet, um spezifische oder saisonale Waren besonders hervorzuheben, den Kunden so schon vor Betreten der Räumlichkeiten auf Teile des Sortiments aufmerksam zu machen und ihn so zu einer potentiellen Kaufentscheidung anzuregen. Dabei treffen den Betreiber eines Geschäfts jedoch bestimmte Verhaltenspflichten, die sich in Hinblick auf die Anführung von Preisen aus der Preisangabenverordnung (PAngV) ergeben.

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