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„Verkäufer mit Top-Bewertung“ auf eBay: haben bald eine Widerrufsbelehrung mit einem Monat Widerrufsfrist zu verwenden

10.04.2013, 11:36 Uhr | Lesezeit: 6 min
von Mag.iur. Johannes Well und RA Jan Lennart Müller
„Verkäufer mit Top-Bewertung“ auf eBay: haben bald eine Widerrufsbelehrung mit einem Monat Widerrufsfrist zu verwenden

Wer ab Herbst 2013 noch die Auszeichnung „Verkäufer mit Top-Bewertung“ erhalten bzw. behalten möchte, hat zukünftig noch höhere Anforderungen zu erfüllen als bisher. Dies betrifft insbesondere die Verlängerung der Widerrufs- und Rückgabefristen über das gesetzliche Maß von 14 Tagen hinaus, das verpflichtende Angebot einer kostenlosen Versandoption und eine Höchstbearbeitungsdauer von nur einem Werktag.

1. Was ist eigentlich der „Verkäufer mit Top-Bewertung“?

Kurz gesagt handelt es sich hierbei um sogenannte „Power-Seller“, die einen herausragenden Kundenservice bieten, und denen daher von eBay einige Vergünstigungen eingeräumt werden. „Power-Seller“ sind registrierte, gewerbliche Verkäufer, die mindestens 90 Tage bei eBay registriert sind, einen gewissen Mindestumsatz erreichen (zukünftig mind. EUR 1.000 p.A.), mindestens 100 Transaktionen p.A. tätigen, und unter anderem auch nicht gegen die eBay-Grundsätze verstoßen. Was genau eBay unter herausragendem Kundenservice versteht bzw. zukünftig verstehen wird, und welche Vergünstigungen man als Topverkäufer hat, soll im Folgenden eingehender dargestellt werden.

2. Neue Anforderungen an den "Verkäufer mit Top-Bewertung" ab Herbst 2013

a) Sehr gute detaillierte Verkäuferbewertungen

Zunächst einmal geht eBay davon aus, dass ein Power-Seller dann einen hervorragenden Kundenservice anbietet, wenn er äußerst wenig detaillierte Bewertungen mit nur einem oder zwei Sternen innerhalb eines Jahres erhalten hat (und zwar nur höchstens zwei bei weniger als 400 Transaktionen innerhalb von 3 Kalendermonaten, bzw. nur höchsten 0,6 % bei mehr als 400 Transaktionen innerhalb von 3 Kalendermonaten). Diese Vorgabe wird von eBay, verbunden mit dem Status des Power-Sellers, als Basisanforderung bezeichnet.

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b) Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung mit einer Widerrufs- bzw. Rückgabefrist von einem Monat

Wichtig: Änderung der Widerrufsbelehrung wird notwendig!

Weiterhin verlangt eBay, dass ein Power-Seller, der „Verkäufer mit Top-Bewertung“ werden bzw. bleiben möchte, die Widerrufs- und Rückgabefrist auf 1 Monat verlängert, obwohl die gesetzliche Frist für Verkäufe via Internet nur 14 Tage beträgt. Damit kommt eBay den Verbrauchern deutlich entgegen, denn es erscheint nicht unabwegig davon auszugehen, dass sich die Anzahl der Rücksendungen entsprechend erhöhen wird. Faktisch werden Händler mit dem Status „Verkäufer mit Top-Bewertung“ auf der Plattform eBay ab Herbst 2013 dazu gezwungen, eine längere Widerrufs- bzw. Rückgabefrist von einem Monat einzuräumen. Es kann den entsprechenden Händlern daher nur nahe gelegt werden, rechtzeitig eine entsprechende Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung einzubinden, damit nicht die neuen Anforderungen an den Status „Verkäufer mit Top-Bewertung“ versäumt werden und sodann die damit verbundenen Vorteile (welche genau das sind, können Sie weiter unter nachlesen) verloren gehen.

c) Bearbeitungszeit von maximal 1 Werktag

Wie schon erwähnt hat ein „Verkäufer mit Top-Bewertung“ zukünftig auch die Bearbeitungszeit von maximal einem Werktag einzuhalten. Dieses Kriterium dürfte in der Praxis keine allzu große Hürde darstellen, wird sie doch schon heute von den meisten Verkäufern mit Top-Bewertung eingehalten. Durch die explizite Erwähnung dieser Anforderung wird hingegen einerseits der besondere Service gegenüber dem Verbraucher nochmals dargestellt, und andererseits auch an die Schnelligkeit anderer Online-Handelsplattformen (z.B. Amazon) angeknüpft. eBay möchte offensichtlich aufschließen.

d) Option des kostenlosen Versands

Auch den Versandservice seiner Verkäufer möchte eBay verbessern, indem zukünftig auch eine kostenlose Versandoption eingeräumt werden muss. Ausnahmen bestehen nur für Edelmetalle, Tickets, Reisen und für Festpreisangebote, deren Artikelpreis unter EUR 5 liegt. Außerdem muss ein Angebot zukünftig eine Versandoption beinhalten, die einen Zugang innerhalb von maximal 2 Werktagen beim Verbraucher gewährleistet, wobei diese nicht kostenlos sein muss.

3. Welche Vorteile hat ein „Verkäufer mit Top-Bewertung“?

• Die offensichtlichste „Vergünstigung“ eines Topverkäufers ist zunächst die Verleihung eines entsprechenden Logos, wodurch ein Verbraucher sofort auf den besonderen Service des entsprechenden Verkäufers aufmerksam wird. Diese Plakette erscheint sowohl im Angebot selbst, als auch schon in der Suchergebnisseite.

• Weit bedeutender und für den Verkäufer auch attraktiver ist hingegen die bevorzugte Platzierung in den Suchergebnissen unter „Beliebteste Artikel“. Gerade hierdurch erhalten die Artikel von Topverkäufern die besondere Aufmerksamkeit der Verbraucher, was wiederum deren Verkaufschancen deutlich erhöht.

• Zuletzt gewährt eBay den Topverkäufern zukünftig einen Rabatt von 20 % auf die Verkaufsprovision. Dies erscheint auf den ersten Blick zwar äußerst generös, stellt sich aber in Verbindung mit der Erhöhung des Verkaufspreises (also der Bezugsgrundlage für die Berechnung der Verkaufsprovision), die mit der Einkalkulation des kostenlosen Versands wohl zukünftig zwangsläufig einherzugehen hat, als nicht mal ausgleichend dar. Diese „Vergünstigung“ ist vor diesem Hintergrund wohl eher als Versuch der Beschwichtigung seitens eBay zu werten.

4. Ab wann gelten diese Änderungen?

eBay hält sich dazu noch etwas bedeckt. Einerseits wird mitgeteilt, dass die geänderten Vorteile für „Verkäufer mit Top-Bewertung“ ab Herbst 2013 gelten sollen, andererseits kann man aus der Darstellung der geänderten Anforderungen den Eindruck gewinnen, als seien diese ab sofort umzusetzen. Da eBay jedoch auch sagt, dass man ein konkretes Datum noch rechtzeitig bekannt geben werde, damit die Händler ausreichend Zeit für die Anpassung ihrer Angebote hätten, kann man diese Benachrichtigung seitens eBay erst noch abwarten.

Dennoch kann es sich empfehlen, die betroffenen eBay-Angebote zeitnah anzupassen, da ein zukünftiger „Verkäufer mit Top-Bewertung“ die geforderten Vorgaben zum 20. desjenigen Monats zu erfüllen hat, den eBay als Zeitpunkt noch nennen wird.

5. Fazit

Aktuelle und zukünftige „Verkäufer mit Top-Bewertungen“ auf der Plattform eBay tun gut daran die neuen Vorgaben seitens eBay zeitnah umzusetzen, vor allem sollten die entsprechend betroffenen Händler zeitnah Ihre Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrungen auf die neuen Anforderungen hin umstellen.

Update vom 15.04.2013:

Die IT-Recht Kanzlei hatte bei eBay nochmals nachgefragt, ob die Verwendung einer Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung mit einer einmonatigen Frist zwingend sei, um den Status eines "Verkäufers mit Top-Bewertung" zu behalten bzw. verliehen zu bekommen. Die Rechtsabteilung der Plattform eBay teilte uns gegenüber am 15.04.2013 mit, dass ab Herbst (ein genaues Datum wurde nicht genannt) tatsächlich zwingend die Monatsfrist in der Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung enthalten sein muss, um den Status als "Verkäufer mit Top-Bewertung" behalten zu können bzw. überhaupt verliehen zu bekommen.

6. Rechtssichere AGB der IT-Recht Kanzlei

Sie sind sich unsicher, ob Ihre AGB den gesetzlichen Anforderungen genügen oder Sie möchten gleich fachgerecht erstellte AGB für Ihre individuellen Bedürfnisse erwerben?

Die IT-Recht Kanzlei bietet rechtssichere AGB (+ Widerrufsbelehrung + Datenschutzerklärung) bereits für 6,90 Euro mit Text-Pflegeservice an, um einen dauerhaften (!) rechtlich abgesicherten Rahmen für einen erfolgreichen Warenverkauf via Internet zu schaffen.

Der Update-Service für unsere Rechtstexte ist monatlich kündbar.

Es geht um Rechtstexte für folgende Präsenzen:

  • Amazon → Informationen zum Angebot siehe hier
  • Auvito → Informationen zum Angebot siehe hier
  • Dawanda → Informationen zum Angebot siehe hier
  • eBay → Informationen zum Angebot siehe hier
  • Etsy → Informationen zum Angebot siehe hier
  • Hood → Informationen zum Angebot siehe hier
  • Kauflux → Informationen zum Angebot siehe hier
  • Mein Paket → Informationen zum Angebot siehe hier
  • Online-Shop → Informationen zum Angebot siehe hier
  • Shopgate → Informationen zum Angebot siehe hier
  • Yatego → Informationen zum Angebot siehe hier

1. Hinweis: Afterbuy, PlentyMarkets, Xanario und Hood-Kunden können die neue AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei nutzen, über die rechtssichere und individuell konfigurierbare AGB einfach per Mausklick in den Shop gepusht werden können.

2. Hinweis: Die IT-Recht Kanzlei konzentriert sich immer stärker auf den grenzüberschreitenden Handel: So bieten wir deutschen Online-Händlern, die sich verstärkt auf dem europäischen Markt konzentrieren wollen, zu fairen Preisen AGB für Webshops, Amazon- und eBay-Shops mit französischer und britischer Adresse an. Informationen hierzu erhalten Sie hier.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© amandare - Fotolia.com

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19 Kommentare

M
Mike 07.02.2019, 01:09 Uhr
EBay gegen bereit unterwegs
Hallo zusammen da kann ich ein Lied singen ich hatte sehr gut gelaufener eBay Shop hatte kein sorgen gehabt gute Ware lieg und lieg bis eBay merkte das bei mir lief dann Konto Sperre als Verkäufer hat man bei eBay überhaupt gar keine Rechte schade eBay hat noch nicht mal kapiert das Ohr Händler eBay kann dicht machen oder wollen Sie selber als Händler füngieren versteh nicht na ja bin aber jetzt auch sehr zufrieden das ich nicht mehr so viel Provision bezahlen muss an eBay.
Ich habe aber gehört und woher die Seite auswendig gemacht eBay gegener dort sollte man nur 5% Provision bezahlen bei erfolgter Verkauf und es gibt monatliche Pakete natürlich für Händler die viel Artikel einstellen müssen sehr attraktive es gibt Pakete ab 9,95€ im Monat für 250 eingestellte Artikel und als neuer User bekommt man auch als geschenk 5€ als gut haben und die mir haben auch verschieden Zahlungssysteme und und leider noch nicht im Betrieb ab Miete dieses Jahres kann man dann dort verkaufen und kaufen aber ich habe mich angemeldet besucht ihr auch euere Glück Site heißt „ Ibuyplussell „ oder ibuy+Sell im App Store Google Store Sie sind noch nicht bei Apple Store wurde mir gesagt dem nächst auch dort ein App 

Da freue ich mich bin nicht mehr von eBay & co. abhängig 
Danke 
I
Inez Kamphausen 12.12.2015, 16:42 Uhr
Pivat
Abzocke schlimmster Art! NIE WIEDER EBAY!
H
H. Schambeck 15.12.2014, 14:42 Uhr
ebay und paypal halten sich nicht an eigene Richtlinien, faktisch kein Lieferantenschutz
Der Vorgang:

Von mir wurden über 100 Bücher für 250 Euro an einen Kunden verkauft. Bezahlung vom Kunden via paypal. DHL verschlammt die Lieferung. Zurecht beschwert sich der Kunde bei mir. Soweit alles in Ordnung.

Beantworte brav nach Richtlinie von ebay die Beschwerde und stelle den bei ebay bereits bekannten, da über ISOS erstellten Paketschein zur Verfügung und berufe mich auf den Lieferantenschutz.

Schliesslich steht ja in den Richtlinien von paypal (ist gleich ebay) aktuellste Fassung:

Der Käufer hat PayPal-Käuferschutz in den folgenden Fällen:
4.1 Der bezahlte Artikel wurde bei einem vereinbarten Versand durch den Verkäufer nicht versandt oder nachfolgend in dieser Ziffer 4.1 beschriebene sonstige Verpflichtungen des Verkäufers werden nicht eingehalten.
Der PayPal-Käuferschutz wegen nicht versandter Artikel gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. Falls der Verkäufer in der geschuldeten Frist einen gültigen Versandbeleg (wie im Detail in der Verkäuferschutzrichtlinie beschrieben) oder ein entsprechendes zwischen Verkäufer und PayPal vereinbartes Äquivalent vorlegt, welches Versand bzw. Empfang nachweist, so lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab.

Da ich nachweisen kann und noch am gleichen Tag der Käuferbeschwerde auch getan habe, dass die Ware raus ist sollte eigentlich alles klar sein schliesslich macht ebay&Co ja damit Werbung mit der Behauptung Lieferantenschutz gegen Abzocke und Risiken beim Transport.

Aber was passiert: Von wegen Lieferantenschutz
Paypal storniert die Zahlung, ebay sperrt Konto, und Kunde verlangt von mir eine Ersatzlieferung.
Bin ich deren DEPP oder was?

Kann nur den anderen negativen Kommentaren von Verkäufern zustimmen. Raus aus ebay als Verkäufer dort ist man bei denen wirklich nur noch der zahlende Depp (und das auch noch ohne Gegenleistung)

Grüsse aus München
HS
A
Atik 12.10.2014, 12:24 Uhr
bald gibt es was
Es ne komische Laden..ebay oder Amazon...

mir haben die ebay konto zu gemacht und dauerhaft vom Verkauf Ausgeschlosssen, Das bei 100% und bei den 5 sterne Bewertungen: 3x 5.0 und 1x 4.9 punkten...

Amazon hat ohne 1x Verkauft zu haben dicht gemacht..angeblich gegen Richtlinien Verstossen.

und Kundenbetrung ist schleppend, Die können nicht lesen oder sind nicht mehr kompetent zu erkennen, eine konto der schon seit 2002 existiert und bringen es in verdacht ein konto der 2009 eröffnet worden ist und 2013 nur vorübergehend eingeschränkt ist.

Eins habe ich gelernt..Ehrlichkeit wird hier im lande Richtig BESTRAFT !!!!!!
C
Carl Ascher 23.09.2014, 10:24 Uhr
Geschäftsführer
Ebay Verkäufer sind seit 2014 so gut wie rechtlos, werden schlecht behandelt. Zusagen werden nicht eingehalten. 80% aller Topverkäufer wurden abgestraft die sogenannte Ebay Garantie ist reine Makulatur. Topverkäufer gibt es so gut wie gar nicht mehr aber durch diese Maßnahme konnte Ebay heimlich Millionen in die Töpfe Ihrer Aktionäre schaufeln. Die allgemeine Erfahrung mit unter Amerikanischer Kontrolle stehenden Online Plattformen ist mehr als Negativ - Gewinne maximieren JA - Rechte für gewerbliche Kunden - NEIN
C
Claudia Weber 02.09.2014, 10:19 Uhr
Hood wird immer besser!
Seit einigen Jahren bin ich bei Hood als gewerbl. Verkäufer. Ich verfolge Ebay und Hood auch schon über diesen Zeitraum und muss feststellen, wo Ebay immer schlechter wird, baut Hood richtig auf.

Anfangs hatte ich bei Hood vielleicht 1 Verkauf im Monat. Seit 2013 geht es Aufwärts mit den Verkäufen. Hatte immer daran geglaubt das Hood irgendwann Ebay starke Konkkurenz machen wird. Inzwischen habe ich bis zu 40 Verkäufe im Monat. Und das wird noch mehr, da bin ich mir sicher.

Viele Verkäufer die einst nur in Ebay verkauft hatten, sind nun auch bei Hood. Ich kann es allen Ebay Geschädigten nur empfehlen.

claudia weber
online.handel.germany

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