Abmahngefahr: etsy stellt Accounts von Händlern auf „privat“ um

Einige etsy-Verkäufer berichten, dass deren Accounts ohne eigenes Zutun auf „Privatperson“ umgestellt wurden. Rechtlich kann das zur bösen Falle für Händler werden.
Inhaltsverzeichnis
Wo liegt das Problem?
Nahezu jede Person, die regelmäßig neue Ware auf einer Verkaufsplattform wie etsy anbietet, ist als Unternehmer zu qualifizieren. (Wirklich) private Verkäufer sind auch im DIY-Bereich die absolute Ausnahme, etwa dann, wenn der Abverkauf einer privaten Sammlung erfolgt.
Schon seit einigen Jahren verlangt etsy von seinen Verkäufern, sich zu positionieren: Man kann wählen, ob man als „Händler“ oder als „Privatperson“ auftritt.
In den letzten Tagen haben uns mehrere Mandanten berichtet, dass deren „Verkäuferstatus“ von „Händler“ auf „Privatperson“ umgestellt worden ist, ohne dass dies vom Händler veranlasst worden ist.
Ob es sich hier um Einzelfälle handelt oder ein technischen Problem / ein Bug, hinter diesen Änderungen steckt, lässt sich derzeit noch nicht sagen.
Problematisch ist dabei, dass betroffene Händler dann nach außen hin (auch) als Privatperson auftreten, was natürlich in der Sache falsch ist.
Irreführungspotential
Wenn ein etsy-Verkäufer als Unternehmer einzustufen ist, darf dieser sich nicht als privat darstellen.
Wenngleich aus dem Umfang der Angebote und den weiteren Informationen, wie etwa den Rechtstexten ersichtlich sein mag, dass es sich um einen Unternehmer handelt, besteht dennoch die Gefahr einer Irreführung, wenn an anderer Stelle dieses etsy-Auftritts die Rede davon ist, der Händler sei als „Privatperson“ aktiv.
Denn: Ein Verbraucher weiß dann nicht, auf welche Angabe er vertrauen soll.
Ein Gericht, welches sich mit dieser Thematik dann, etwa auf eine Abmahnung hin, in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht beschäftigen muss, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine relevante Irreführung hin erkennen, die einen Wettbewerbsverstoß darstellt. Immerhin lässt sich argumentieren, dass der gewerbliche Anbieter nach außen hin als „Scheinprivater“ auftritt.
Es sollte daher jeder gewerbliche oder freiberuflich tätige Anbieter bei etsy darauf achten, dass sein Account als „Händler-Account“ gekennzeichnet ist, und er nicht als „Privatperson“ auftritt.
Abmahnung droht
Da die anzunehmende Irreführung zugleich einen Wettbewerbsverstoß darstellt, kann diese von Mitbewerbern oder Abmahnverbänden im Wege einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung abgemahnt werden.
Daran ändert leider auch nichts, dass die Händler die entsprechende Ursache gar nicht selbst gesetzt haben, da im Wettbewerbsrecht verschuldensunabhängig auf Unterlassung und Abmahnkostenerstattung gehaftet wird.
Auf solche „Steilvorlagen“ warten Serienabmahner, denn derartige Irreführungstatbestände können nach wie vor kostenpflichtig durch Mitbewerber abgemahnt werden.
Fazit
Etsy-Händler sollten aktuell prüfen, ob in ihren Verkäufereinstellungen korrekt hinterlegt ist, dass der Account-Typ „Händler“ und nicht „Privatperson“ ist bzw. dass generell nicht in den Angaben zum Verkäufer an irgendeiner Stelle erscheint, der Account sei „privat“.
Wie Sie die Einstellung bei etsy, sollte diese auf „Privatperson“ umgestellt worden sein, wieder auf „Händler“ setzen, finden Sie hier beschrieben.
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