Für Mandanten: Leitfäden zur Energieverbrauchskennzeichnung aktualisiert

Für Mandanten: Leitfäden zur Energieverbrauchskennzeichnung aktualisiert
24.09.2024 | Lesezeit: 2 min

Für diverse Haushaltsgeräte sieht das EU-Recht besondere Energieverbrauchskennzeichnungspflichten vor, die nicht nur physisch, sondern auch online zu erfüllen sind. Wie diese Kennzeichnungsanforderungen im Internet rechtskonform umsetzen sind, zeigen wir Mandanten in jüngst aktualisierten produktspezifischen Leitfäden mit vielen Beispielen.

Für eine Reihe von energieverbrauchsrelevanten Geräten und Einrichtungen legt der EU-Gesetzgeber in spezifischen Kennzeichnungsverordnungen Informationspflichten über den Energieverbrauch und energetische Produkteigenschaften fest. Im Online-Bereich erfahren diese besondere Ausprägungen und variieren dem Umfang nach grundsätzlich danach, ob ein Produkt nur beworben, oder konkret angeboten wird.

Mandanten der IT-Recht Kanzlei, die mit energieverbrauchsrelevanter Ware handeln, profitieren von umfangreichen Leitfäden zur rechtskonformen Umsetzung der informationspflichten. Pro Geräteart zeigen wir, was bezüglich der Energieverbrauchskennzeichnung zu beachten und wie diese auf Internetpräsenzen korrekt zu handhaben ist.

Jüngst wurden alle Leitfäden zur Energieverbrauchskennzeichnung

  • vereinheitlicht,
  • mit Blick auf den jüngsten Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung aktualisiert,
  • mit dem Ziel optimaler Anwenderfreundlichkeit überarbeitet und
  • an zentraler Stelle im Mandantenportal übersichtlich gebündelt.

Aktualisierte Leitfäden zur Energieverbrauchskennzeichnung stehen für folgende Produktgruppen zur Verfügung:

  • Einzelraumheizgeräte
  • Elektronische Displays
  • Geschirrspüler
  • Kühlgeräte
  • Lichtquellen
  • Luftkonditionierer
  • Raumheizgeräte
  • Warmwasserspeicher
  • Wäschetrockner
  • Waschmaschinen und Waschtrockner
  • Wohnraumlüftungsgeräte

Mandanten können die aktualisierten Leitfäden ab sofort hier abrufen.

Banner LegalScan Pro
Bildquelle:
Mile Atanasov

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1 Kommentar

S
Sertug Budak 02.10.2024, 11:01 Uhr
Gebrauchtgegenstände - Gebrauchtwarenhändler
Hallo,

gelten diese Vorschriften auch für Waren aus zweiter Hand bzw. Gebrauchtwarenhändler.

Vielen Dank im Voraus

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