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Vermeidbar: Markenabmahnungen durch Fußballvereine

29.08.2019, 10:33 Uhr | Lesezeit: 3 min
Vermeidbar: Markenabmahnungen durch Fußballvereine

Kaum geht die Bundesligasaison los, mahnen die Vereine auch gleich wieder ab. Wenngleich da sicherlich kein Zusammenhang ist: Wir können feststellen, dass besonders Bundesligavereine in der Vergangenheit ein besonderes Augenmerk auf ihre Marken legen. Und va. die DIY-Plattformen überwachen nach möglichen Verletzungen. Das ist insbesondere ärgerlich, weil es dann oft kleinere Händler trifft, die etwa nur zum Nebenerwerb Selbstgemachtes verkaufen - und sich dabei möglicherweise eines geschützten Logos oder Schriftzeichens bedienen. Die Folge: Unverhältnismäßig teure Markenabmahnungen. Das ist vermeidbar, wenn man weiß was nicht geht...

Verein und Marke: Die Fußballmarke

Seitdem der Fußball und das Geschäft drumherum so lukrativ ist, haben natürlich auch Fußballvereine die Kraft Ihrer Marken erkannt - so wie jedes andere wirtschaftlich tätige Unternehmen. Bedeutet: Fussballvereine lassen sich Ihre Logos und Wortzeichen markenrechtlich schützen - oft liegt dies naturgemäß bei Traditionsvereinen weit in der Vergangenheit. Weniger weit in der Vergangenheit liegt die Überwachung dieser Marken: Die Vereine schauen genau, wer die Marken wie nutzt - schließlich steht ein lukratives Merchandisinggeschäft hinter jeder Marke und das will geschützt werden.

So ist die Überwachung dieser und letztlich jeder Marke auch nur sinnvoll und recht und billig. Was es aber in dem Bereich Fußballmarken so ärgerlich macht: Unserer Erfahrung nach sind überproportional viel kleinere Händler aus der DIY-Szene betroffen, die meist gar nicht wissen, dass mit etwa einem selbstgestrickten Schal mit Vereinslogo Markenrechte verletzt werden. Und dann ist der Aufschrei natürlich groß: Es wird abgemahnt und Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz gefordert. Und da sich der Gegenstandswert gewöhnlich nach dem Wert der Marke richtet, und dieser gerne bei 50.000 EUR im Markenrecht liegt, ist das alles sehr teuer. Und steht natürlich in keinem Verhältnis zum Wert der selbstgemachten Ware.

Wir haben in letzter Zeit Abmahnungen ua. dieser Vereine berarbeitet:

  • 1. FC Nürnberg (im Bereich Spielwaren)
  • 1. FSV Mainz 05 e.V. (im Bereich Merchandising)
  • FC Bayern München (u.a im Bereich Bekleidung)
  • HSV (ua. im Bereich Schulbedarf)
  • BVB (im Bereich Merchandising)
  • MSV Duisburg (im Bereich Spielwaren)
  • SG Dynamo Dresden (Im Bereich Merchandising)
  • VFL Wolfsburg (im Bereich Spielwaren)
  • Borussia Mönchengladbach (im Bereich Smartphone-Zubehör)
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Abmahnungen vermeiden - durch professionellen "Abmahnradar" der IT-Recht Kanzlei

Abmahnung wegen Markenverletzungen? Auch wenn markenrechtliche Fragestellungen im Allgemeinen nicht Bestandteil unserer Schutzpakete sind, informieren wir unsere Mandanten in unseren regelmäßig versendeten Update-Service-Newslettern auch gezielt über aktuelle Abmahnthemen aus dem Bereich Markenrecht. Damit wissen die Mandanten, was derzeit im Markenrecht abgemahnt wird und können eigenen Abmahnungen evtl. zuvorkommen. Da trifft auch auf die vorgenannten Fussballmarken zu.

Und: Wir berichten davon abgesehen zusätzlich in unserem wöchentlichen Abmahnradar ebenso über die aktuellen Markenabmahnungen - insbesondere auch zu dem Thema Fussballmarken. Wer uns als Mandant oder Leser also regelmäßig folgt, hätte diese Abmahnung gut und gerne vermeiden können.

Besser spät als nie: Unsere monatlich kündbaren Schutzpakete bieten wir bereits ab 9,90 EUR netto im Monat an. Mit einem Rechtstexte-Pflegeservice für dauerhafte Rechtssicherheit und unserem Abmahnradar für mehr Sicherheit vor Abmahnungen - und das eben auch indirekt im Bereich Markenrecht.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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