Die Lebensmittelkennzeichnung und die Werbung sind weiter im Fokus der Abmahner - dazu wurde vermehrt u.a. wegen der fehlenden Grundpreise abgemahnt. Im Urheberrecht ging es vornehmlich um Text- und Bilderklau. Die Markenabmahnungen bleiben auch im März auf konstant hohem Niveau.
Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht
Im Wettbewerbsrecht ging es u.a. um folgende Themen:
- Gesundheitsbezogene Werbung: "Fatburner/Detox"
- Biozid-Produkte: Fehlender Warnhinweis
- Fehlende Grundpreise / Fehlendes Zutatenverzeichnis / Fehlende Angaben zum Lebensmittelunternehmer
- Küchenmesser: Irreführende Herkunftsangaben
- Durchlauferhitzer: Fehlende Angaben zur Installation
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
Irreführende Bezeichnung: Marmelade / Werbung: BIO / Fehlende Angabe Lebensmittelunternehmer
Weitere Infos zum vorgenannten Abmahnpunkt finden Sie hier.
- Irreführung: Gewerblich statt privat
- Rucksack: Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
- Gesundheitsbezogene Werbung: Gerstengras-Extrakt
- Verpackungsgesetz: Fehlende Registrierung
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
- Unzulässige E-Mail-Werbung
Weitere Infos zum vorgenannten Abmahnpunkt finden Sie hier.
Abmahnungen aus dem Markenrecht
Man möchte fast sagen, dass die Markenabmahnung die neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist. Jedenfalls ist seit einiger Zeit das Abmahnniveau im Markenrecht hoch - diesen Monat ging es u.a. um folgende Marken:
- "SPINNING"
Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marke finden Sie hier.
- "PanzerGlass"
Weitere Infos zu den Abmahnungen der vorgenannten Marke finden Sie hier.
- "Mensch ärgere Dich nicht"
Weitere Infos zu den Abmahnungen der vorgenannten Marke finden Sie hier.
- "Drachenfeuer"
- "maxgo"
Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marken finden Sie hier.
Sonstige Abmahnungen
Ansonsten gab es noch einige urheberrechtliche Abmahnung im Zusammenhang mit Bilder- und Textklau.
Weitere Infos hierzu finden Sie hier und hier.
Tipp für Mandanten der IT-Recht Kanzlei
Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden im Mandantenportal eine ausführliche Zusammenstellung über die meistabgemahnten Begriffe in der Werbung und die Abmahnklassiker an sich.
Und übrigens: Die IT-Recht Kanzlei hat den Radar auch mobil gemacht - und informiert über eine eigene App mittels Push-Nachrichten über wichtige Abmahnthemen. Hier kann die Abmahnradar-App bezogen werden:
Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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