Abmahnradar März: Lebensmittelkennzeichnung, Werbung & Marken

Die Lebensmittelkennzeichnung und die Werbung sind weiter im Fokus der Abmahner - dazu wurde vermehrt u.a. wegen der fehlenden Grundpreise abgemahnt. Im Urheberrecht ging es vornehmlich um Text- und Bilderklau. Die Markenabmahnungen bleiben auch im März auf konstant hohem Niveau.
Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht
Im Wettbewerbsrecht ging es u.a. um folgende Themen:
- Gesundheitsbezogene Werbung: "Fatburner/Detox"
- Biozid-Produkte: Fehlender Warnhinweis
- Fehlende Grundpreise / Fehlendes Zutatenverzeichnis / Fehlende Angaben zum Lebensmittelunternehmer
- Küchenmesser: Irreführende Herkunftsangaben
- Durchlauferhitzer: Fehlende Angaben zur Installation
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier .
Irreführende Bezeichnung: Marmelade / Werbung: BIO / Fehlende Angabe Lebensmittelunternehmer
Weitere Infos zum vorgenannten Abmahnpunkt finden Sie hier .
- Irreführung: Gewerblich statt privat
- Rucksack: Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
- Gesundheitsbezogene Werbung: Gerstengras-Extrakt
- Verpackungsgesetz: Fehlende Registrierung
- Unzulässige E-Mail-Werbung
Weitere Infos zum vorgenannten Abmahnpunkt finden Sie hier .
Abmahnungen aus dem Markenrecht
Man möchte fast sagen, dass die Markenabmahnung die neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist. Jedenfalls ist seit einiger Zeit das Abmahnniveau im Markenrecht hoch - diesen Monat ging es u.a. um folgende Marken:
- "SPINNING"
Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marke finden Sie hier .
- "PanzerGlass"
Weitere Infos zu den Abmahnungen der vorgenannten Marke finden Sie hier .
- "Mensch ärgere Dich nicht"
- "Drachenfeuer"
- "maxgo"
Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marken finden Sie hier .
Sonstige Abmahnungen
Ansonsten gab es noch einige urheberrechtliche Abmahnung im Zusammenhang mit Bilder- und Textklau.
Weitere Infos hierzu finden Sie hier und hier .
Tipp: Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden hier eine ausführliche Zusammenstellung über die allgemeinen Abmahnklassiker .
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