Abmahnradar März: Lebensmittelkennzeichnung, Werbung & Marken

Abmahnradar März: Lebensmittelkennzeichnung, Werbung & Marken
2 min
Beitrag vom: 27.03.2023

Die Lebensmittelkennzeichnung und die Werbung sind weiter im Fokus der Abmahner - dazu wurde vermehrt u.a. wegen der fehlenden Grundpreise abgemahnt. Im Urheberrecht ging es vornehmlich um Text- und Bilderklau. Die Markenabmahnungen bleiben auch im März auf konstant hohem Niveau.

Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerbsrecht ging es u.a. um folgende Themen:

  • Gesundheitsbezogene Werbung: "Fatburner/Detox"
  • Biozid-Produkte: Fehlender Warnhinweis
  • Fehlende Grundpreise / Fehlendes Zutatenverzeichnis / Fehlende Angaben zum Lebensmittelunternehmer
  • Küchenmesser: Irreführende Herkunftsangaben
  • Durchlauferhitzer: Fehlende Angaben zur Installation

Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier .

Irreführende Bezeichnung: Marmelade / Werbung: BIO / Fehlende Angabe Lebensmittelunternehmer

Weitere Infos zum vorgenannten Abmahnpunkt finden Sie hier .

  • Irreführung: Gewerblich statt privat
  • Rucksack: Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
  • Gesundheitsbezogene Werbung: Gerstengras-Extrakt
  • Verpackungsgesetz: Fehlende Registrierung

- Unzulässige E-Mail-Werbung

Weitere Infos zum vorgenannten Abmahnpunkt finden Sie hier .

Abmahnungen aus dem Markenrecht

Man möchte fast sagen, dass die Markenabmahnung die neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist. Jedenfalls ist seit einiger Zeit das Abmahnniveau im Markenrecht hoch - diesen Monat ging es u.a. um folgende Marken:

- "SPINNING"

Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marke finden Sie hier .

- "PanzerGlass"

Weitere Infos zu den Abmahnungen der vorgenannten Marke finden Sie hier .

- "Mensch ärgere Dich nicht"

  • "Drachenfeuer"
  • "maxgo"

Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marken finden Sie hier .

Sonstige Abmahnungen

Ansonsten gab es noch einige urheberrechtliche Abmahnung im Zusammenhang mit Bilder- und Textklau.

Weitere Infos hierzu finden Sie hier und hier .

Tipp: Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden hier eine ausführliche Zusammenstellung über die allgemeinen Abmahnklassiker .

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Die IT-Recht Kanzlei hat den Radar natürlich auch mobil gemacht - und informiert über eine eigene App mittels Push-Nachrichten über wichtige Abmahnthemen. Hier kann die Abmahnradar-App bezogen werden:

Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: FrameAngel / shutterstock.com

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