Ab 2019 gelten neue gesetzliche Regelungen für das Inverkehrbringen, die Rücknahme, Sortierung und Verwertung von Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen. Das Verpackungsgesetz (VerpackG), mit dem diese neuen Vorgaben eingeführt werden, hat am 12. Mai 2017 den Bundesrat passiert und tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Es löst die derzeit geltende Verpackungsverordnung ab. Das Gesetz soll zu mehr und besserem Recycling von Verpackungsabfällen sowie einer besseren Kontrolle/einem besseren Vollzug führen. Die wichtigsten Änderungen haben wir in unseren FAQ für Sie zusammengestellt.