Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Es ist soweit: Start der Vorab-Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister

06.09.2018, 11:25 Uhr | Lesezeit: 5 min
Es ist soweit: Start der Vorab-Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister

Nachdem sich der bereits für das 3. Quartal angekündigte Startschuss immer wieder verschoben hat, ist es nun soweit. Die Vorab-Registrierung in Sachen Verpackungsgesetz ist seit ein paar Tagen bei der Datenbank LUCID der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister möglich. Denn: Ab dem 01.01.2019 gilt ja das neue Verpackungsgesetz – und dann gibt es unter anderem auch eine Registrierungspflicht für Händler, die bis dahin erledigt sein muss.

Wer, wo, wann?

Jeder Händler, der mit Ware befüllte Verpackungen (inkl. Füllmaterial), die beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt, wird verpflichtet sein, sich vor dem Inverkehrbringen zu registrieren. Das ist natürlich wie bisher hauptsächlich der Hersteller, aber auch der Onlinehändler wird hier in die Pflicht genommen, sofern er die Ware erneut verpackt oder umverpackt.

Die Registrierung ist bei der neu eingerichteten "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister" mit Namen, Kontaktdaten etc. vorzunehmen. Die Registrierungsdaten werden dann im Internet veröffentlicht. Die Datenbank der Zentralen Stelle, um die es hier geht, trägt den Namen LUCID.

Die Registrierung muss spätestens bis zum 31.12.2018 erfolgt sein - denn ab 01.01.2019 gilt das neue Verpackungsgesetz.

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

Wie genau?

Eigentlich geht das ganz einfach – alles erfolgt rein elektronisch, aber die Registrierung muss höchst persönlich durch das Unternehmen erfolgen:

Die Stiftung selbst hat in einem Merkblatt zur Vor-Registrierung nochmal alle wichtigen Punkte als checklist zusammengefasst:

Checkliste zur Vorbereitung einer erfolgreichen Registrierung im Verpackungsregister LUCID

Information zur Vorbereitung des Login

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie zur Beantragung des Logins auf die Eingabe folgender
Daten vorbereitet sind:

- Vor- und Nachname des Verantwortlichen in Ihrem Unternehmen. Dies kann z. B. ein einzelner Vorstand, ein Geschäftsführer, ein Prokurist, ein handlungs-/einzelbevollmächtigter Mitarbeiter (Leiter eines Fachbereiches) oder der Unternehmensinhaber
sein. Der Verantwortliche hat stellvertretend für das Unternehmen zu bestätigen, dass die Angaben für die Registrierung wahrheitsgemäß sind.
- Vor- und Nachname des Bearbeiters. Es kommt hier allein eine unternehmenszugehörige
Person infrage. Wegen der Höchstpersönlichkeit der Registrierung kommen Dritte (z. B. Externe, Makler) nicht in Betracht. Verantwortlicher und Bearbeiter können, müssen aber nicht identisch sein.
- Wichtig: Verantwortlicher und Bearbeiter müssen unternehmenszugehörig sein.
- Angabe einer E-Mail-Adresse, die künftig als Login und Kommunikationsadresse fungiert.
- Festlegung eines selbstgewählten Passwortes (acht Zeichen, davon ein Groß- und ein Kleinbuchstabe, eine Zahl und ein Sonderzeichen)

Information zur praktischen Vorbereitung der Registrierung

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie zur vollständigen Registrierung auf die Eingabe folgender Daten vorbereitet sind:

- Anschrift des Unternehmens
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). In Deutschland setzt sie sich zusammen aus dem Länderkürzel DE und neun Ziffern (Beispiel: DE123456789). Wenn Sie über keine Umsatzsteuer-ID verfügen, geben Sie eine entsprechende
Steuernummer an, etwa die VAT No (Irland), P.IVA (Italien) oder OB-Nummer (Niederlande).
- Nationale Kennnummer, z. B. Handelsregisternummer, Vereinsregisternummer etc. Falls diese nicht vorhanden sind Gewerbeanzeige oder Ähnliches. In einzelnen Fällen sind auch die Angabe der ausstellenden Behörde und das Ausstellungsdatum
anzugeben. Deshalb ist es sinnvoll, auch diese Information bereit zu halten.
- Auflistung aller Markennamen, unter denen Sie systembeteiligungspflichtige Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringen. Wenn ein Produkt eine Obermarke und zusätzlich Untermarken (sog. Sub-Marken) hat, reicht die Angabe
der Obermarke aus. Ergänzend können Sub-Marken eingetragen werden. Sofern für einzelne/mehrere Markennamen ein Marktaustritt feststeht, können Sie das Marktaustrittsdatum unter "Marke gültig bis" eintragen.
- Wenn Sie Produkte ohne Markennamen in Verkehr bringen, tragen Sie erneut den Unternehmensnamen ein (Nicht: No name oder keine Marke usw.)

Quelle:Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (Status: August 2018)

Weitere Informationen zur Registrierung finden Sie auf der Website der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister unter FAQ.

Wer es noch etwas anschaulicher haben will der kann diesen Erklärfilm der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister nutzen.

Noch Fragen?

Es ist alles viel und es ist neu? Wir haben uns ja bereits in zahlreichen Beiträgen mit dem neuen Verpackungsgesetz auseinandergesetzt und auch eine ausführliche FAQ zum Thema veröffentlicht.

Empfehlung: Sie möchten Ihre Verpackungen günstig lizenzieren - ohne lange Vertragsbindungen?

Wir konnten für unsere Mandanten auch für das Jahr 2022 wieder einen Rabatt i.H.v. 8 % mit Reclay aushandeln. Der entsprechende Gutschein-Code ist hier hinterlegt.

Leser unserer Kanzlei-Beiträge erhalten immerhin noch einen Rabatt i.JH.v. 5%, wenn sie folgenden Gutscheincode verwenden: LES2022IRK5 oder auf diesen Direktlink klicken.

Zusätzlich bietet activate - by Reclay folgende attraktive Rabattstufen für Frühlizenzierer an.

Einkauf bis

  • Quartal 1 (Q1) –> 25 % Rabatt
  • Quartal 2 (Q2) –> 20 % Rabatt
  • Quartal 3 (Q3) –> 10 % Rabatt

Warum „activate-by Reclay“?

Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt aus folgenden Gründen das Online-Portal "activate – by Reclay"

  • Bei Reclay gibt es keine Pauschalen. Sie zahlen also nur für die Verpackungen, die Sie auch tatsächlich in Verkehr bringen.
  • Gerade für sehr kleine Online-/Versandhändler ist Reclay eine wirtschaftlich zumutbare Lösung. Die Lizenzierung von kleinsten Verpackungsmengen kann bereits mit wenigen Euros erledigt werden.
  • Es gibt keinen Mindestbestellwert.
  • Kein fester Vertrag für eine bestimmte Laufzeit: Sie lizenzieren Ihre Mengen, ohne einen Vertrag über eine feste Laufzeit abschließen zu müssen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

1 Kommentar

F
Freiberufler 16.09.2018, 21:47 Uhr
Autor
Gilt das auch für freiberufliche Schriftsteller, die NICHT als Händler auftreten, d.h. keine Bücher selbst verkaufen und versenden, jedoch hin und wieder Rezensionsexemplare oder Bücher versenden, die bei einem Gewinnspiel gewonnen wurden?

weitere News

Verpackungsgesetz: Wie erfülle ich im Jahr 2024 meine Verpflichtungen?
(31.01.2024, 08:46 Uhr)
Verpackungsgesetz: Wie erfülle ich im Jahr 2024 meine Verpflichtungen?
Verpackungsrechtliche Verantwortlichkeiten bei Fulfillment und Dropshipping
(31.01.2024, 08:41 Uhr)
Verpackungsrechtliche Verantwortlichkeiten bei Fulfillment und Dropshipping
Lizenzierungen von Verpackungen für 2024: bis zu 33 % Rabatt für Mandanten
(25.10.2023, 11:23 Uhr)
Lizenzierungen von Verpackungen für 2024: bis zu 33 % Rabatt für Mandanten
LG Berlin: Unterlassene Pfanderhebung auf Einwegflaschen ist Wettbewerbsverstoß
(20.10.2023, 14:44 Uhr)
LG Berlin: Unterlassene Pfanderhebung auf Einwegflaschen ist Wettbewerbsverstoß
Frage des Tages: Entbindung von verpackungsrechtlichen Pflichten im Ausland durch Paketweiterleitungsdienste?
(29.09.2023, 07:54 Uhr)
Frage des Tages: Entbindung von verpackungsrechtlichen Pflichten im Ausland durch Paketweiterleitungsdienste?
FAQ zur Verpackungslizenzierung in Österreich
(13.06.2023, 15:24 Uhr)
FAQ zur Verpackungslizenzierung in Österreich
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei