Verpackungslizenzierung: Frist bis 31. Dezember 2018 beachten und Geld sparen

Online-Händler liefern in aller Regel ihre Produkte in Verpackungen an private oder gewerbliche Endabnehmer. In dem Zusammenhang sieht das Verpackungsggesetz die Verpackungslizenzierung vor.
Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt hierfür aus folgenden Gründen das Online-Portal "activate – by Reclay"
- Bei Reclay gibt es keine Pauschalen. Sie zahlen also nur für die Verpackungen, die Sie auch tatsächlich in Verkehr bringen.
- Gerade für sehr kleine Online-/Versandhändler ist Reclay eine wirtschaftlich zumutbare Lösung. Die Lizenzierung von kleinsten Verpackungsmengen kann bereits mit wenigen Euros erledigt werden.
- Es gibt keinen Mindestbestellwert.
- Kein fester Vertrag für eine bestimmte Laufzeit: Sie lizenzieren Ihre Mengen, ohne einen Vertrag über eine feste Laufzeit abschließen zu müssen.
- Mandanten der IT-Recht Kanzlei erhalten einen Rabatt i.H.v. 8 %, vgl. hier.
- Als bloßer Facebook-Fan der IT-Recht Kanzlei erhalten Sie immerhin noch einen Rabatt i.H.v. 5 %, nutzen Sie hierfür folgenden Gutscheincode: "ITKLE2019"
Die Anmeldung bei Reclay ist hier möglich: https://activate.reclay.de
Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei der Zentralen Stelle registrieren müssen, bevor Sie Ihre Verpackungen für das Jahr 2019 lizenzieren können.
Die Registrierung kann hier vorgenommen werden.
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