Textilkennzeichnung: Wann die Angabe "100%" NICHT erforderlich ist
Der EuGH entschied, dass bei Textilien aus nur einer Faser keine Pflicht besteht, Zusätze wie ‚rein‘, ‚ganz‘ oder ‚100%‘ bei der Textilkennzeichnung anzugeben. Diese Angaben seien lediglich optional.
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