UWG - Schwarze Klausel Nr. 23 - Getarnte Profis - Wenn Unternehmer sich als Verbraucher ausgeben
Wenn Unternehmer sich als Verbraucher ausgeben, täuschen sie ihre Kunden. Daher haben Verbraucher das Recht, zu erfahren, wenn sie es mit professionellen Geschäftspartnern zu tun haben. Unternehmer, die sich unrichtigerweise als Verbraucher ausgeben, verstoßen gegen die Schwarze Klausel Nr. 23 des UWG.
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