Zugang von E-Mails: Dieses Urteil sollten Händler kennen
Der Zugang spielt bei Fristen und Willenserklärungen eine zentrale Rolle. Während bei Briefpost ein Anscheinsbeweis gilt, sieht das bei E-Mails anders aus: Laut OLG Rostock muss der Absender den tatsächlichen Zugang im Detail nachweisen.
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