Sofern nach nationalem Recht zugelassen, unterliegen Versandapotheken für Humanarzneimittel schon jetzt strengen europarechtlichen Vorgaben, die dem Schutz des Verbrauchers dienen. Dieser hat im Fernabsatz nämlich regelmäßig keine Möglichkeit, die Seriosität des Anbieters und die Authentizität der bestellten Medikamente vor dem Kauf zu überprüfen und läuft so Gefahr, Fälschungen zu beziehen. Um die Integrität und die Vertrauenswürdigkeit von Versandapotheken weitergehend abzusichern, hat die EU-Kommission per Verordnung nun ein europaweit einheitliches Logo eingeführt, das ab dem 26.10.2015 verwendet werden muss und auf das jeweilige nationale Zulassungsregister verlinkt. Die IT-Recht Kanzlei informiert.
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