eBay-Fehler schützt nicht: Händler haftet trotz technischer Darstellungsprobleme
Das LG Leipzig entschied: Auch wenn eine eBay-Angebotsseite wegen technischer Probleme bei eBay fehlerhaft dargestellt wird und Pflichtangaben deshalb nicht sichtbar sind, haftet der Händler wettbewerbsrechtlich auf Unterlassung.
2 min 1