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von RA Arndt Joachim Nagel

Musterschreiben: Zur Durchsetzung der Rücknahme negativer Bewertungen bei eBay

News vom 13.06.2008, 17:58 Uhr | 122 Kommentare 

Seit der Reform des Bewertungssystems bei eBay ist die Rechtslage bei negativen Bewertungen relativ unklar. Dies hängt mit dem Umstand zusammen, dass eBay die Möglichkeit der einvernehmlichen Rücknahme negativer Bewertungen nun nicht mehr vorsieht und eine abgegebene Bewertung selbst bei einer entsprechenden Rücknahmeerklärung des Bewertenden nicht entfernt.

Aus den eBay-Grundsätzen ergibt sich, dass eBay eine Bewertung u. a. dann entfernt, wenn eine vollstreckbare richterliche Entscheidung zur Löschung der Bewertung gegen das Mitglied vorliegt, das die Bewertung abgegeben hat. Bei einer Klage gegen das bewertende Mitglied ergeben sich jedoch neben dem stets zu berücksichtigenden Prozessrisiko weitere Probleme. Früher konnte man das bewertende Mitglied bei einer rechtswidrigen Bewertung auf Zustimmung zur Rücknahme der Bewertung gegenüber eBay verklagen. Das Urteil hat die Willenserklärung des Beklagten dann ersetzt. Aus heutiger Sicht stellt sich die Frage, ob ein solcher Antrag überhaupt noch möglich ist. Denn eBay würde die Bewertung ja nicht mal dann entfernen, wenn der Bewertende die Rücknahmeerklärung selbst abgibt. Es wäre daher möglich, dass einer Klage von vornherein das Rechtsschutzbedürfnis fehlt.

Bis zu einer Klärung der oben genannten Rechtsfragen empfehlen wir Betroffenen bei unberechtigten negativen Bewertungen daher folgendes Vorgehen:

1. Kommentieren Sie eine negative Bewertung umgehend und schildern Sie dabei Ihre Sicht der Dinge.

2. Prüfen Sie anhand der von eBay aufgestellten Grundsätze zu Bewertungen, ob ein Fall vorliegt, in dem eBay die Bewertung selbst entfernt. Insoweit verweisen wir auf unseren Beitrag „Neues Bewertungssystem bei eBay – Was gilt nun bei negativen Bewertungen?“, der unter https://www.it-recht-kanzlei.de/neues-bewertungssystem-ebay-negative-bewertung.html abrufbar ist. Falls ein solcher Fall vorliegt, sollten Sie sich zunächst direkt an eBay wenden.

3. Wenn eBay die Bewertung nicht selbst entfernt und Sie trotz der bestehenden Rechtsunsicherheit gerichtlich gegen den Bewertenden vorgehen wollen, sollten Sie diesen vorher zumindest außergerichtlich dazu auffordern, gegenüber eBay die Zustimmung zur Rücknahme seiner Bewertung zu erklären. Hierfür können Sie das nachfolgende Musterschreiben verwenden. Weigert sich der Bewertende, die Erklärung abzugeben, ist das Risiko, dass eine Klage wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig abgewiesen wird jedenfalls reduziert. Stimmt der Bewertende der Rücknahme seiner Bewertung allerdings außergerichtlich zu, so können Sie ihn hierauf nicht mehr verklagen. Da eBay die Bewertung in diesem Fall nach den neuen Grundsätzen jedoch auch nicht entfernen würde, bliebe jetzt nur noch eBay als potentieller Anspruchsgegner.

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Musterschreiben der IT-Recht Kanzlei zur Rücknahme negativer Bewertungen

Sehr geehrter Frau/Herr xxx,/

unter Ihrem eBay-Mitgliedsnamen „xxx" haben Sie von uns am xxx über die Internetplattform eBay einen xxx (Artikelnummer xxx) erworben. Unter demselben Mitgliedsnamen haben Sie uns am xxx im Zusammenhang mit dieser Transaktion in dem von eBay zur Verfügung gestellten Bewertungsprofil mit den Worten: „xxx" negativ bewertet./

Mit dieser Bewertung verstoßen Sie gegen § 6 Nr. 3 der von Ihnen akzeptierten eBay-AGB, die sich im Rahmen von vertraglichen Nebenpflichten auf alle über eBay getätigten Transaktionen auswirken. Darin heißt es:

„Jede Nutzung des Bewertungssystems, die dem Zweck des Bewertungssystems zuwider läuft, ist verboten. Insbesondere ist es untersagt:

  • unzutreffende Bewertungen abzugeben.
  • Bewertungen über sich selbst abzugeben oder über Dritte zu veranlassen.
  • in Bewertungen Umstände einfließen zu lassen, die nicht mit der Abwicklung des zugrunde liegenden Vertrags in Zusammenhang stehen.
  • Bewertungen zu einem anderen Zweck zu verwenden als dem Handel auf dem eBay-Marktplatz."

 

Die von Ihnen abgegebene Bewertung ist unzutreffend, weil…

Darüber hinaus greifen Sie mit Ihrer Bewertung in rechtswidriger Weise in unseren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ein. Ihre Behauptung ist geeignet, unseren Ruf als Verkäufer zu schädigen und entsprechende Umsatzeinbußen zu verursachen.

Wir können daher von Ihnen die Zustimmung zur Rücknahme der oben genannten Bewertung verlangen. Wir fordern Sie daher auf, bis spätestens zum X (Frist sollte 1 Woche betragen) gegenüber eBay die Zustimmung zur Rücknahme Ihrer Bewertung vom xxx mit dem Inhalt: "xxx" zu erklären.

Sollten Sie die vorgenannte Frist ungenutzt verstreichen lassen, werden wir anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Da Ihnen hierdurch weitere erhebliche Kosten entstehen, hoffen wir, dass dies vermieden werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

 

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
Gerd Altmann (geralt) / PIXELIO
Arndt Joachim Nagel Autor:
Arndt Joachim Nagel
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Besucherkommentare

Herr

26.04.2023, 19:34 Uhr

Kommentar von Privat

Beim derzeitigen Bewertungssystem kann jeder Verkäufer von jedem Anfrager , mit dem er mindestens zwei Emails ausgetauscht hat ,umfassend bewertet werden - ob er z.B. freundlich und zuverlässig...

Bewertungssystem

17.03.2023, 22:27 Uhr

Kommentar von Privat

Ich bin sowas von Sauer !Von Hervorragend bin ich jetzt auf Naja !Ich kaufe überwiegend überweise Geld und die Verkäufer sind so DREIST UND FRECH und bewerten mich als schlecht ?Weil ich es wage nach...

Bewertungen bei ebay Kleinanzeigen

16.03.2023, 14:50 Uhr

Kommentar von Andreas Vödisch

Was soll der Unfug, wenn man einen zu schnell bewerten kann, wohlmöglich negativ nach nur 2 Nachrichten? Haben die Fakes den ganzen Tag nur Blödsinn im Kopf, einen negativ zu bewerten? Was sind das...

Ebay Kleinanzeigen Bewertungssystem - ein Witz

11.03.2023, 22:24 Uhr

Kommentar von Momo P.

Ich bin seit 2013 bei Ebay Kleinanzeigen, sowohl als Käufer als auch als Verkäufer. Und ich verschenke viel über Ebay KA und alle meine schlechten Bewertungen stammen von Artikeln, die ich verschenkt...

Accounts gelöscht aufgrund einsehen der Bewertungen

08.03.2023, 13:27 Uhr

Kommentar von Sarah Schmitz

Wow, was man hier zu lesen bekommt ist das allerletzte. Auch ich habe trotz jahrelanger guter Erfahrungen mit eBay nun vor ein paar Tagen das Gegenteil erleben müssen. Insgesamt hatte ich 3...

ungerechtfertigte Bewertungen

21.02.2023, 12:10 Uhr

Kommentar von Fam.K.

Bin seit vielen Jahren bei ebay Kleinanzeigen dabei- als PVK als auch als Käufer. Nachdem ich eine Bewertungsübersicht angefordert habe, zeigt diese mir auf, dass ich ausnahmslos lediglich von...

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