Abmahnung: Wegen Veröffentlichung ungeschwärzter Urteile im Internet
Wer im Internet ungeschwärzte Urteile veröffentlicht und dadurch die persönlichen und geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft, kann abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Das entschied das OLG Hamm bereits im Frühjahr 2008.
welches urteil
Beitrag von Unbekannt
14.09.2009, 14:45 Uhr
dieses urteil kann ja wohl nicht gemeint sein:http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2008/4_U_157_07urteil20080226.html
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Warum nicht alle Urteile schwärzen? von Herbert Huber, Wasserburg am Inn, 07.08.2009, 20:40 Uhr
Das Urteil, dass Gerichtsurteile im Namen des Volkes nicht veröffentlicht werden dürfen, ist ein echter Schildbürgerstreich (oder schlimmer): Es wirft tatsächlich die Frage des ersten Kommentators auf, ob Urteile nicht immer geschwärzt veröffentlicht werden müssen; auch schon bei der... » Weiterlesen
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schon seltsam! von Reinhardt, 07.08.2009, 19:43 Uhr
Urteile ergehen in Namen des Volkes und sind öffentlich! Warum darf dann das Urteil nicht publiziert werden? Haben die Gerichte etwa bei den erfassten Urteilen etwas zu verheimlichen? Die Entscheidung finde ich mehr als seltsam!
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Geschützter Bereich von Shopbetreiber, 07.08.2009, 19:32 Uhr
Das Urteil kann ich durchaus nachvollziehen. In unserem Fall hat der jetzt Unterlegene auf unserem Portal einen Shop betrieben. Aufgrund von groben Verstössen wurde ihm dieser Betrieb untersagt undc wir haben den Shop übernommen. Daraufhin folgte eine Klage verbunden mit einer Hetzkampagne gegen... » Weiterlesen
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"Schwärzen" von Urteilen von Jura-Laie, 31.07.2009, 07:48 Uhr
Guten Tag! Nach dem Lesen Ihres interessanten Artikels, stellt sich mir die Frage, ob Urteile nicht immer geschwärzt veröffentlicht werden müssen. Unabhängig vom UWG müssten doch auch Gründe des Persönlichkeitsrechts dafür sprechen, die Namen der streitenden Parteien unkenntlich zu machen, oder?
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