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Leserkommentar zum Artikel

Professionelle Zahnreinigung und Bleaching: Heileingriffe unter zahnärztlichem Vorbehalt

Zahnkosmetische Eingriffe wie professionelle Zahnreinigung und Bleaching sind nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. Heileingriffe, die somit auch nur von approbierten Zahnärzten vorgenommen werden dürfen. Angehörigen der medizinischen Assistenzberufe sowie Kosmetikern ist es dagegen untersagt, ohne zahnärztliche Überwachung derlei Eingriffe am Patienten vorzunehmen, selbst wenn sie darin geübt und zusätzlich ausgebildet sind (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 01.03.2012, Az. 6 U 264/10).

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ZMF

Beitrag von Monika
28.04.2016, 10:10 Uhr

Einfach lächerlich, in vielen Ländern gibt es schon Dentalhygiene Praxen- siehe Schweiz- man kann ja trotzdem mit den Zahnärzten zusammen arbeiten, die wollen das aber nicht, weil sie sich das einträgliche Geschäfft mit der Prophylaxe nicht entgehen lassen wollen. Dann wird in der Mehrzahl  der Fälle auch kein Fachpersonal dazu hingesetzt, also ZMP, ZMF oder DH, sondern eine einfache ZAH die, wenn der Patient Glück hat, zumindest eine 14 tägige Prophylaxe Ausbildung hat, damit der Zahnschmelzschaden nicht allzu groß wird. Diese Ausbildung reicht allenfalls für den Kassenzahnstein und Kinderprophylaxe. Liebe Patienten , fragt nach, wer eure Prophylaxe macht! Das kommt auch denen zugute, die sich an die Vorschriften halten, Jedoch am meisten ihren Zähnen und ihrem Zahnfleisch. Damit es nach Jahren regelmäßiger Zahnreinigungen nicht plötzlich doch ein böses Erwachen gibt.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 4 Kommentare vollständig anzeigen

  • ZMP von ZMP, 19.03.2024, 21:54 Uhr

    Die Zahnärzteschaft in D möchte die melkende Kuh eben nicht hergeben. ZMP‘s , DH‘s oder fortgebildete ZMF‘s können Prophylaxe viel besser als ihre Chefs, weil sie es tgl mehrfach professionell tun. Ein eigenes Studio wird ihnen nicht gegönnt, weil in der Zahnarztpraxis dann die Geldmaschine fehlt.... » Weiterlesen

  • Ich vermute auch dass die Zahnärzte es nicht gerne sähen wenn die PZR von den Krankenkassen bezahlt würde. von Tobias Claren, 06.08.2018, 15:49 Uhr

    Ich vermute auch dass die Zahnärzte es nicht gerne sähen wenn die PZR von den Krankenkassen bezahlt würde. Dann bekämen sie dafür evtl. eine Pauschale die geringer ist als das was sie jetzt nehmen. Kann man eigentlich einen Zahnarzt ZWINGEN eine nötige Parodontosebehandlung ohne vorherige PZR... » Weiterlesen

  • Unverschämt von Alex P., 31.07.2013, 15:31 Uhr

    Hier sieht man wieder was eine gute Lobby ausmacht. Alleine schon die Absicherung durch Gesetzestexte ist fragwürdig. Diese sind dann noch so unpräzise, dass alles geblockt werden kann - hauptsache die Ärzteschaft behält ihr Monopol. Belag durch Zigarettenkonsum oder Kaffebelag sind medizinische... » Weiterlesen

  • Ich gehe lieber zum Zahnarzt von Manuela Kretznaer, 02.10.2012, 10:44 Uhr

    Solche Behandlungen lasse ich ohnehin lieber in einer Zahnarztpraxis durchführen, obwohl die Professionelle Zahnreinigung doch auch oft von einer Helferin durchgeführt wird. Da das aber in der Arztpraxis geschieht, läuft das wohl unter dem Punkt, "ärztliche Überwachung".

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