Reparatur oder gleich neue Ware? Rechte und Pflichten von Verbraucher und Händler bei Mängeln
Nicht selten kommt es vor, dass sich nach dem Kauf eines neuen Produkts herausstellt, dass es nicht einwandfrei funktioniert. Die Rechte und Pflichten von Verbraucher und Händler sind bei Mängeln nicht nur sehr praxisrelevant, sondern auch vielseitig und komplex. Verbraucher wünschen sich häufig, dass ihr defektes Produkt gegen ein völlig neues ausgetauscht wird. Doch sind Händler tatsächlich dazu verpflichtet dem Verbraucher im Mangelfall ein neues Produkt auszuhändigen? Welche Kosten können daneben noch für den Händler anfallen? Haben Unternehmer ein solches Wahlrecht? Und können sie, wenn die Ware schon beim Einkauf vom Lieferanten mangelhaft war, Ersatz verlangen?
Nicht unbedingt Neuware bei Nachlieferung, nur mangelfreie Ware!
Beitrag von Torsten Kracke
07.03.2016, 17:24 Uhr
Leider ist hier falsch wiedergegeben worden, der Käufer hatte bei Nachlieferung Anspruch auf neue Ware, in der Tat spricht das Gesetz aber nur von "mangelfrei". Wenn z. B. ein Kunde nach 1,5 Jahren ein Handy zurückgibt, kann man durchaus den Nachlieferungswunsch des Kunden dadurch erfüllen, dass man ihm ein anderes 1,5 Jahre altes Handy gleichen Typs zusendet, das den betreffenden Mangel nicht hat (und auch sonst natürlich nicht schlechter vom Zustand als das mangelhafte Geräte des Kunden ist). Dies kann Kosten sparen, wenn man als Händler nachliefern muss und z. B. bei Ebay ein entsprechendes Gerät beschafft.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen
-
gleiches Modell für Ersatzlieferung nicht mehr verfügbar von Neumann, 27.06.2022, 18:28 Uhr
Vor knapp 2 Jahren wurde das Bad saniert. Bei den beiden fest verbauten Badschränken hat sich das Furnier der Fronten nach wenigen Monaten großflächig gelöst und ist an den Ecken eingerissen. Die Reklamation beim Händler erfolgte zeitnah und wurde von diesem auch dokumentiert. Wegen Corona erfolgte... » Weiterlesen
-
Privat von Birgitta Keller, 01.10.2021, 15:23 Uhr
Wir haben eine neue Küche incl. Elektrogeräte gekauft. Beim Aufbau wurde festgestellt, dass die Geschirrspülmaschine beschädigt ist. Muss ich eine Reparatur dulden, oder muss ein Neugerät aufgebaut werden?
-
mangelfreie Nachbesserung von Sigge, 08.03.2016, 14:58 Uhr
Der Händler besorgt sich also ein "zunächst" mangelfreies identisches Gebraucht-Gerät womöglich bei einem Privatverkäufer auf der eBay-Platform ... Er schickt dies seinem Kunden zu, der stellt dann nach Tagen fest, dass ein Virus darauf ist, dass womöglich ein Anschluß einen Wackelkontakt hat usw.... » Weiterlesen
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben