Reparatur oder gleich neue Ware? Rechte und Pflichten von Verbraucher und Händler bei Mängeln
Nicht selten kommt es vor, dass sich nach dem Kauf eines neuen Produkts herausstellt, dass es nicht einwandfrei funktioniert. Die Rechte und Pflichten von Verbraucher und Händler sind bei Mängeln nicht nur sehr praxisrelevant, sondern auch vielseitig und komplex. Verbraucher wünschen sich häufig, dass ihr defektes Produkt gegen ein völlig neues ausgetauscht wird. Doch sind Händler tatsächlich dazu verpflichtet dem Verbraucher im Mangelfall ein neues Produkt auszuhändigen? Welche Kosten können daneben noch für den Händler anfallen? Haben Unternehmer ein solches Wahlrecht? Und können sie, wenn die Ware schon beim Einkauf vom Lieferanten mangelhaft war, Ersatz verlangen?
mangelfreie Nachbesserung
Beitrag von Sigge
08.03.2016, 14:58 Uhr
Der Händler besorgt sich also ein "zunächst" mangelfreies identisches Gebraucht-Gerät womöglich bei einem Privatverkäufer auf der eBay-Platform ... Er schickt dies seinem Kunden zu, der stellt dann nach Tagen fest, dass ein Virus darauf ist, dass womöglich ein Anschluß einen Wackelkontakt hat usw. usw. Der Händler der SO handelt, handelt bereits GROB FAHRLÄSSIG! Das passiert nur den Händlern, die Gesetze ausreizen und meinen schlauer zu sein, als andere Verkäufer. Wenn dieser Händler ein vom Hersteller überholtes Gebrauchtgerät beziehen kann, dann ist er auf der sicheren Seite und erfüllt - egal wie alt dieses identische Gerät ist - diese Nachbesserung.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen
-
gleiches Modell für Ersatzlieferung nicht mehr verfügbar von Neumann, 27.06.2022, 18:28 Uhr
Vor knapp 2 Jahren wurde das Bad saniert. Bei den beiden fest verbauten Badschränken hat sich das Furnier der Fronten nach wenigen Monaten großflächig gelöst und ist an den Ecken eingerissen. Die Reklamation beim Händler erfolgte zeitnah und wurde von diesem auch dokumentiert. Wegen Corona erfolgte... » Weiterlesen
-
Privat von Birgitta Keller, 01.10.2021, 15:23 Uhr
Wir haben eine neue Küche incl. Elektrogeräte gekauft. Beim Aufbau wurde festgestellt, dass die Geschirrspülmaschine beschädigt ist. Muss ich eine Reparatur dulden, oder muss ein Neugerät aufgebaut werden?
-
Nicht unbedingt Neuware bei Nachlieferung, nur mangelfreie Ware! von Torsten Kracke, 07.03.2016, 17:24 Uhr
Leider ist hier falsch wiedergegeben worden, der Käufer hatte bei Nachlieferung Anspruch auf neue Ware, in der Tat spricht das Gesetz aber nur von "mangelfrei". Wenn z. B. ein Kunde nach 1,5 Jahren ein Handy zurückgibt, kann man durchaus den Nachlieferungswunsch des Kunden dadurch erfüllen, dass... » Weiterlesen
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben